Corona Betreuung in den Ferien

  • Wenn der andere Elternteil aber grundsätzlich verfügbar ist (wie im Beispiel von chilipaprika) sehe ich es so "dein Kind -> dein Problem". Dann ist der Jahresurlaub eben weg

    Es geht hier aber z.T. nicht nur um Jahresurlaub, sondern auch um den Verdienst der den Lebensunterhalt bringt und auch da wäre nicht geholfen, wenn dann eben das medizinische Personal sich freistellen lässt, weil der Verdienst so viel schlechter ist. Außerdem gibt es eben auch Jobs, dann hätten wir alle ein Problem mit, wenn die nicht arbeiten (mein Mann ist z.B. die dritte Stufe der hinter den ganzen Online-Plattformen steht, aber eben erst die 3. Stufe, also nicht bei systemrelevant dabei, aber wenn er wegfällt fallen eben auch z.T. die systemrelevanten aus)


    Muss das Sportfest denn zwingend stattfinden?

    Ja, sagt das Berliner Schulgesetz z.B.


    und Menschen in anderen Berufen müssen in die finanzielle Pleite gehen?

    Müssen sie zum einen meist nicht, sondern können genauso wie wir eben im HO arbeiten und vor allem noch viel wichtiger, wird der Verdienst demnächst wohl ausgeglichen.

    Geht Anfang der Woche in den Bundesrat.


    Aber bei uns wäre es dann klar, dass ich dann eben mich bezahlt oder unbezahlt freistellen lasse (darauf habe ich ja einen Anspruch), sprich ich stehe eben auf keinen Fall zur Notbetreuung zur Verfügung. Dann würde ich aber auch nicht mehr im HO arbeiten, den Support für diverse Kollegen wegfallen lassen usw. Das will sicher die Schule auch nicht.

  • Bei uns sind auch die Kollegen mit Kindern in die Notfallbetreuung eingeplant worden. Und bei den (bisher) recht wenigen Stunden, die pro Kollege dafür anfallen, finde ich das auch richtig so. Ausgenommen wurden nur Kollegen über 60 und Kollegen mit Vorerkrankungen.


    Wenn unser Job so immens wichtig ist, müssen Kollegen für ihre Kinder imo auch selbst Notfallbetreuung in Anspruch nehmen können. Wenn das nicht vorgesehen ist, ja dann bleibt eben nur die Freistellung.



    Dass es um massive Verdienstausfälle geht, ist mir auch klar. Das betrifft aber alle und nicht nur Familien, bei denen ein Elternteil in systemrelevanten Bereichen arbeitet. Wenn das also das Argument hier sein soll, dann müsste man die Betreuung konsequenterweise wieder komplett allen berufstätigen Eltern zugänglich machen.

  • Dass es um massive Verdienstausfälle geht, ist mir auch klar.

    Das wird es hoffentlich eben genau nicht, wartet doch mal die nächste Woche ab. Die meisten Eltern haben Anspruch auf 10 Tage bezahlte Freistellung, wenn der TV oder AV nichts dazu ausgeschlossen hat (der TV-L tut es leider). So müssten sie bisher die Woche alle ganz gut hingekommen sein und ab nächster Woche wird sich da einiges ändern zur Bezahlung wegen Kinderbetreuung.

  • Man hatte mir angeboten aus der Notbetreuung " raus zu sein", da ich 3 kleine Kinder ( 8,7 und 5) habe.

    Das wollte ICH nicht!

    Ich werde das irgendwie gewuppt bekommen, so wie viele andere auch Lösungen finden.

    Ich hab kein Bock auf böses Blut im Kollegium. Wir sind ein tolles Team.

    Ich will dass es so bleibt und möchte, dass es für alle fair zugeht.

    Ich arbeite VZ und daher war es für mich klar, dass ich genau wie alle anderen mit in die Notbetreuung gehe.. und da wir alle mithelfen ist es zeitlich für alle überschaubar.

    Ich bin ganz klar dafür, dass jeder seinen Teil dazu beiträgt, damit es läuft.

  • Das ist super von dir, dass du das machst, mit 3 Kindern - Respekt. Aber nicht jeder bekommt es gleich gut "gewuppt".


    Ich für meinen Teil bekomme es nicht hin und habe auch keinen Anspruch auf Notbetreuung, mitnehmen dürfte ich die Kinder auch nicht. Wenn es deshalb jetzt "böses Blut" im Kollegium gäbe, fände ich das auch unfair. Daher bin ich froh, dass die Betreuung durch spontan Freiwillige abgedeckt ist. Dafür habe ich aber andere Aufgaben, die gerade auch sehr wichtig sind, die ich aber von zu Hause erledigen kann. Man kann also auch zu Hause bleibenden Eltern solche Aufgaben erledigen lassen, dass jeder seinen Teil dazu beiträgt.

  • Hier bei uns gibt es auch kein böses Blut weil diverse Kollegen raus sind, klar zerreißen sich einzelne das Maul, aber das tun sie doch immer und meist nur, weil sie keine Ahnung für die Gründe haben.


    Ich habe mich jetzt eine Woche über die blöde Kollegin geärgert und denke mir, eben zu blöd für diese Welt! War übrigens die erste, die schrie, dass sie doch Risikogruppe ist und deshalb nicht am Kind arbeiten darf!

  • Werden (in NRW) eigentlich Schutzmasken für die Zeit der Betreuung gestellt? Gibt es da irgendwas Rechtliches?

    Selten so gelacht. Nicht mal die Mediziner haben genug Schutzmasken, die fangen jetzt an sie selber zu nähen, wo sollen denn da welche für Lehrer herkommen?

  • Werden (in NRW) eigentlich Schutzmasken für die Zeit der Betreuung gestellt? Gibt es da irgendwas Rechtliches?

    Es dürfen ja nur gesunde Kinder zur Betreuung kommen. Also braucht es keine Schutzmaßnahmen jenseits der normalen Vorsichtsregeln. :P

    Das dürfte vermutlich die offizielle Antwort sein. ;)


    Ansonsten hat Susannea völlig Recht. Es ist absolut klar, dass medizinisches Personal und Rettungsdienste erste Priorität bei der Ausstattung haben müssen! Und das ist schon schwierig.


    Meine Stadt ruft im Moment zum Spenden von Masken auf. Ich hab meine FFP3-Masken, die ich mal für eine Renovierung gekauft hatte, schon abgegeben.

  • Zum Thema Sportfest / Bundesjugendspiele: Klar sagt das Schulgesetz in einigen Bundesländern, dass das stattfinden muss - aber darum mache ich mir gerade überhaupt keine Gedanken. Das ist eine beispiellose Krise - da wird im Notfall auch hier eine Anpassung stattfinden.

  • NRW:

    Wir drehen hier echt am Rad.

    Nachdem wir im Lehrerrat den Dienstplan der nächsten 4 Wochen inkl. Wochenenden erstellt haben (wurde uns von der Schulleitung aufgetragen),

    (1. Lehrer immer vor Ort für 2 Kinder, da es in der Regel nicht mehr sind an unserer Schule, steht im Falle eines

    Falles ein weiterer L. auf Abruf bereit, falls mehr dazukommen)

    kommt nun die Anweisung, dass immer 2 Lehrer anwesend sein müssen , auch wenn nur ein Kind gemeldet ist.


    Das bedeutet: Der Lehrerrat setzt sich zusammen und macht einen neuen Plan.

    Nun, ist in diesen Zeit nun mal so und damit komme ich noch klar.


    Und man darf jetzt immer ausfüllen

    Wöchentliche Stellungnahme der Lehrerräte zu der Einsatzplanung

    Wer braucht das?


    Andere Frage:

    In der Mail vom Ministerium steht:

    Der Lehrerrat wird informiert und erhält die Möglichkeit der Stellungnahme, ist aber nicht an der Einsatzentscheidung mitbestimmungsberechtigt.


    Was ist mit EInsatzentscheidung gemeint?

    Dürfen wir den Dienstplan der Lehrer nicht erstellen?


    Eigentlich ja nicht, oder?

    „Über den Einsatz der Lehrkräfte für die erweiterte Notbetreuung entscheiden die Schulleitungen. Sie informieren den Lehrerrat über die beabsichtigte Einteilung und geben ihm Gelegenheit zur Stellungnahme“.

    • Offizieller Beitrag

    In der letzten Mail aus dem Ministerium in NRW steht es so:

    Zitat

    Die erweiterte Notbetreuung auch an Wochenenden ist den Vorsitzenden der Hauptpersonalräte kurzfristig angekündigt und als Eilmaßnahme angeordnet worden. Die selbstverständliche Mitbestimmung der Personalräte kann nachträglich eingeholt werden. Sie wird aber auch in aller Form eingeholt. Denn auch in diesen Zeiten ist nicht geplant, die Beteiligung der Personalvertretungen zu verkürzen oder zu missachten. Bei der Einsatzplanung werden vor Ort die Lehrerräte eingebunden.

    Das liest sich für mich so, als ob der Lehrerrat bei der Planung mit eingebunden ist, den Plan aber nicht selbst erstellt. (Also: Schulleiter "Hallo Lehrerrat, aufgrund der freiwilligen Meldungen möchte ich die Notbetreuung so aufziehen." Lehrerrat: "okay, finden wir gut"/"Hm, warum ist das da so und so - kannst du da bitte noch was ändern?")


    Was ich gerade überlege: woher kommt die Anweisung mit den zwei Lehrkräften. Die habe ich in der letzten Mail von gestern nicht gefunden.


    kl. gr. frosch

  • Was ich gerade überlege: woher kommt die Anweisung mit den zwei Lehrkräften. Die habe ich in der letzten Mail von gestern nicht gefunden.


    kl. gr. frosch


    Ich auch nicht. Mein Kenntnisstand:

    1 Lehrkraft für 5 SuS. In der Schulmail steht ja auch, dass diese "nur 2 Personen Regel" nicht für die Notbetreuung gilt. Ergo gilt noch diese 5 Kinder + 1 Lehrkraft Regel.

    Vll. ist dieses "2 Lehrkräfte müssen da sein" nur auf den Wunsch des SL bezogen?

  • Ich auch nicht. Mein Kenntnisstand:

    1 Lehrkraft für 5 SuS. In der Schulmail steht ja auch, dass diese "nur 2 Personen Regel" nicht für die Notbetreuung gilt. Ergo gilt noch diese 5 Kinder + 1 Lehrkraft Regel.

    Vll. ist dieses "2 Lehrkräfte müssen da sein" nur auf den Wunsch des SL bezogen?

    Genauso ist bei uns. Unsere Zahlen schwanken je nach Arbeitszeiten der betroffenen Eltern zwischen 0 und 4. Bisher reicht also ein Lehrer (einer steht Reserve, genaue Mail am Tag vorher durch SL).

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Genauso ist bei uns. Unsere Zahlen schwanken je nach Arbeitszeiten der betroffenen Eltern zwischen 0 und 4. Bisher reicht also ein Lehrer (einer steht Reserve, genaue Mail am Tag vorher durch SL).

    Jup ... und zur Not (wenn echt spontan mehr auftauchen) gibt es auch das Smartphone, sodass man schnell Hilfe herbeiholen kann. Und in einer solchen Ausnahmesituation wird sicherlich auch ein Mitglied der (erweiterten) Schulleitung, das gerade im Hause ist, kurzfristig einspringen bis die Verstärkung eingetroffen ist.

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