Darf man als Vertretungslehrer arbeiten mit nicht bestandenen 2.staatsexamen?

  • Auch, wenn es alt ist, antworte ich doch nochmal, vielleicht ist es ja doch nochmal interessant 😉.

    An meiner Schule arbeitet mittlerweile fest angestellt (!) eine Kollegin, die das zweite Staatsexamen an der Sek.II endgültig nicht bestanden hat. Auch NRW, Grundschule. Geht also doch irgendwie.

  • Interessant.

    Auf welches Lehramt hat sie denn studiert? Nicht auf GS, oder?

    :

    Auch, wenn es alt ist, antworte ich doch nochmal, vielleicht ist es ja doch nochmal interessant 😉.

    An meiner Schule arbeitet mittlerweile fest angestellt (!) eine Kollegin, die das zweite Staatsexamen an der Sek.II endgültig nicht bestanden hat. Auch NRW, Grundschule. Geht also doch irgendwie.

    ^^


    (Mal die Kaffeetasse rüberreiche oder alternativ die Tasse grünen Tee.)

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

    • Offizieller Beitrag

    Im ernst. Ich bin etwas irritiert. Denn Bewerber mit nicht bestandenem 2. Staatsexamen (jegweder Schulform) müssten eigentlich in ganz NRW wegen "erwiesener Nichteignung" (sorry, so war die Formulierung) von befristeten Vertretungsstellen ausgeschlossen sein. Das sollte demnach für unbefristete Stellen erst recht gelten.


    Aber okay.


    kl. gr. frosch

  • Bewerber mit nicht bestandenem 2. Staatsexamen (jegweder Schulform) müssten eigentlich in ganz NRW wegen "erwiesener Nichteignung" (sorry, so war die Formulierung) von befristeten Vertretungsstellen ausgeschlossen sein. Das sollte demnach für unbefristete Stellen erst recht gelten.

    Inhaltlich bin ich bei Dir, aber interessant wäre, das ganze mal durchzuklagen. Nach meinem juristischen Empfinden darf ein Bewerber ganz ohne Referendariat und 2. Staatsexamen nicht besser gestellt sein als ein Bewerber, der beim Versuch von dessen Erlangung gescheitert ist. Das 1. Staatsexamen wird ja dadurch nicht entwertet.

    • Offizieller Beitrag

    Hast recht. Spitzfindig könnte ich jetzt behaupten, dass jemand ohne Abbruch des 2. Staatsexamens die Chance bekommt, weil er/sie seine/ihre "Nicht-Eignung" noch nicht unter Beweis gestellt hat. Daher geht man davon aus, dass er geeignet sein könnte. Wäre aber interessant - bestimmt gibt es dazu auch schon Urteile.

  • Interessanterweise kann man sogar noch auf eine andere Schulstufe studieren und dann nochmal ins Ref gehen. Hätte auch nie gedacht das es geht. Aber hatte eine Studentin die das 2. Staatsexamen für Sek 2 endgültig nicht bestanden hatte und dann nochmal wieder an die Uni kam für Sek 1 und nun auch wieder im Referendariat ist. Wie das geht keine Ahnung, ob da nun besser läuft, weiß ich nicht genau. Ich hab meine Zweifel.

  • Studiert man tatsächlich auf eine Schulstufe? Wie seltsam...

    genau genommen auf eine Schulform, in dem Fall ist sie durch Gymnasium/Gesamtschule durchgefallen und ist nun im Referendariat für Haupt-/Real- und Gesamtschule was in NRW so gesehen eine Lehrbefähigung für Sek 1 ist. GyGe schließt Sek 2 mit ein.

  • Aber nur mit Rum!

    Hm, gute Idee für die Zeit jetzt. :engel:


    Wir driften ab ...




    genau genommen auf eine Schulform, in dem Fall ist sie durch Gymnasium/Gesamtschule durchgefallen und ist nun im Referendariat für Haupt-/Real- und Gesamtschule was in NRW so gesehen eine Lehrbefähigung für Sek 1 ist. GyGe schließt Sek 2 mit ein.

    Wie ist es denn, wenn man bei GyGe durchgefallen ist (also auch Sek II), darf man dann noch für BK einmal ins Ref?
    Wobei, meiner Info nach, muss man ja auch erst einmal noch das entsprechende Studium nachholen. Sehr verworren.

    Und meist hat das Durchfallen ja auch Gründe.

  • mit anderen Fächern vielleicht? mit den selben Fächern wäre es schräg, es ist quasi derselbe Inhalt außer 1-2 Kurse und die Praxisphase...

    Da gehe ich von aus. Die Unterrichtsfächer sind 1:1 gleich zu denen im Studium für GyGe. Allerdings braucht man hier auch noch mindestens eine berufliche Fachrichtung. Also mindestens ein halbes neues Studium. Wenn man den Vorbereitungsdienst dann auch nicht in einem bereits studierten Fach, in dem man dann ja endgültig nicht bestanden hat, machen kann, dann ist es ein vollständiges Studium. Vielleicht kann man hier und da noch was anerkannt bekommen, wird aber nicht die Masse sein.


    Es gibt bestimmt einen Weg, aber ob der sich dann auch auszahlt ist die Frage. Es besteht ja hier wieder die Gefahr, dass die Zweite Staatsprüfung nicht bestanden werden könnte. Dann sind nochmal etwa 6-7Jahre verloren.

  • Yepp, deshalb sollte man überlegen, ob man zum 2. Versuch des 2. Stex überhaupt antritt (bzw. sich vorzeitig entlassen lässt), wenn absolut absehbar ist, dass das nix wird (in NRW z.b. kurz vor der offiziellen Verkündung der Vornote im 2. Versuch des 2. Stex, wenn man schon weiß, dass die so ausfallen wird, dass man nicht zur UPP zugelassen wird)

    Wie muss man in NRW vorgehen wenn man kurz davor steht und es nicht antreten will? Kann das jemand sagen?


    P.s. gibt es da Unterschiede zu Seiteneinsteigern und regulären Referendaren?

  • Wie muss man in NRW vorgehen wenn man kurz davor steht und es nicht antreten will? Kann das jemand sagen?


    P.s. gibt es da Unterschiede zu Seiteneinsteigern und regulären Referendaren?

    Einfach zurücktreten. Damit ist ein Versuch weg. https://www.recht.nrw.de/lmi/o…ufgehoben=N&det_id=624078

    Mit dem Vertragsende 31.10. bist Du dann raus.


    Nein, es gibt keinen Unterschied. Die Frage ist, ob Dich die BR nochmal irgendwo reinlässt, nachdem Du eine Schule viel Zeit und Arbeit gekostet hast und nun abspringst.

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