Videokonferenz kann von SL erzwungen werden - oder gibt es Möglichkeiten sich zu wehren?

  • Das entstammt einem Schreiben des KM

    Da lese ich jetzt nichts, dass die Lehrerin im Bild sein muss. Die Rechtsauffassung des KM muss nicht immer die der Gerichte sein.


    Bei der hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit lohnt es sich vielleicht mal nachzufragen, was sie genau dazu sagt, was da konkret "abgestimmt" wurde, welche Bedingen sie an eine Viedeokonferenz knüpft.


    Ihre nordrhein-westfälische Amtskollegin ist da etwas vorsichtiger. Ich muss mal sehen, ob ich die Stelle nochmal finde.


    Es ist im Übrigen nicht so, dass das zeigen des Gesichts keinen Einfluss auf die Atmospäre im Unterricht hat. Die dann etwas persönlichere Ansprache (auch wenn 's gar nicht persönlich ist), kann durchaus auch Einfluss auf die Lernwirksamkeit haben. Ich schätze diesen aber nicht so hoch ein, dass er die Persönlichkeitsrecht der Lehrerinnen aushebeln könnte.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    Einmal editiert, zuletzt von O. Meier ()

  • Da die TE aus NRW kommt, hier mal die Einschätzung der hiesigen LDI. Ich zitiere aus dem Paper "Pandemie und Schule Datenschutz mit Augenmaß" vom 18. Mai des Vorjahres. Hier ist Welt zumindest komplizierter als in Hessen.

    Zitat

    Eine rechtliche Regelung zur Zulässigkeit der Durchführung von Videokonferenzen zwischen Schulleitung und Lehrkräften oder zwischen Schülerinnen, Schülern und Lehrkräften sowie diesbezügliche datenschutzrechtliche Regelungen finden sich im SchulG bislang nicht. Im Gegenteil: Nach § 120 Abs. 3 Satz 2 sowie nach § 121 Abs. 1 Satz 2 SchulG dürfen Bild- und Tonaufzeichnungen des Unterrichts nur zu bestimmten Zwecken und nur unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen, die hier nicht vorliegen.

    [...]


    Zum einen gibt es grundsätzlich die Möglichkeit, die Durchführung derartiger Videokonferenzen von den wirksamen informierten Einwilligungen aller Teilnehmenden abhängig zu machen. Das hat den Vorteil, dass letztere selbst über

    die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten entscheiden können. Allerdings ist es gerade im schulischen Zusammenhang schwierig sicherzustellen, dass die Entscheidung tatsächlich frei von (sozialem) Druck oder Zwang erfolgt



    Da muss man sich als SL ganz schön umkucken, wenn man die Lehrerinnen rechtssicher verpflichten will.


    PS: Ich sehe gerade, das Bolzbold gestern schon auf dieses Paper verwiesen hat. Also, nachlesen.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    4 Mal editiert, zuletzt von O. Meier () aus folgendem Grund: PS: Ich sehe gerade, das [user='478']Bolzbold[/user] gestern schon auf dieses Paper verwiesen hat. Also, nachlesen.

  • so sieht es technisch wohl aus.

    Nein. Jeder gestreamte Date wird gespeichert. Das ist technisch gar nicht anders möglich.


    Zitat: RE: Videokonferenz kann von SL erzwungen werden - oder gibt es Möglichkeiten sich zu wehren? Auch in Hessen haben Lehrer das Recht auf Datenschutz.

    Zitat:

    RE: Videokonferenz kann von SL erzwungen werden - oder gibt es Möglichkeiten sich zu wehren? "Wie kommst du darauf?"


    In NRW sieht das anders aus. Da wird der Datenschutz für die SuS und Lehrer aufgehoben in Pandemiezeiten:

    "Die Durchführung von Videokonferenzen einschließlich der damit verbundenen erforderlichen Datenverarbeitung könnte temporär auf die o.g. schulrechtlichen in Generalklauseln in § 120 Abs. 1 Satz 1 und 121 Abs. 1 Satz 1 SchulG gestützt werden, soweit es die Schulleitung während der Schulschließungen und der weitgehenden Kontaktverbote zur Aufrechterhaltung des Unterrichts-und Schulbetriebs für erforderlich erachtet, derartige Videokonferenzen durchzuführen."

    Quelle: https://www.ldi.nrw.de/mainmen…und-Schule-18_05_2020.pdf Seite 12

    Im 1. Lockdown durften die Lehrer die Medien noch frei wählen für ihren Unterricht. Das ging beispielsweise per E-Mail. Jetzt nicht mehr. Da ist Ein Fest für das Mobbing und die Pädophilie! Dann lieber normal guten Unterricht, aber keine Video- und Tonaufnahmen, die dann über die Smartphones und Social-Media-Seiten dieser Welt gehen. Mal davon abgesehen, dass diese Daten normalerweise nur für viel Geld hergegeben werden würden. Und warum bestimmt die SL auf einmal, welche Methoden für die Vermittlung meines Unterrichtsstoffs am besten geeignet sind. Bin ich jetzt Lehrer oder die SL? Das erschüttert das Vertrauensverhältnis zwischen Lehrkraft und dem Land NRW/ der SL. Ich habe mal ein Buch gelesen: "Die Kunst der Motivation". Jetzt weiß ich, warum es eine Kunst ist, wenn selbst A16 es nicht hinbekommt. Demnächst wird auch noch vorgeschrieben, in welche Tonlage wir sprechen müssen oder wie oft wir nach links gucken sollen. Macht echt Laune. Die Motivation wird bis zur Pension unter Schockstarre leiden. Und das wirkt sich nun über Generationen auf die Lernerfolge der unschuldigen SuS aus. Schade!


    Zitat: RE: Videokonferenz kann von SL erzwungen werden - oder gibt es Möglichkeiten sich zu wehren?

    Um Gottes Willen, geht zu eurem Verband, die ziehen mit Freude für euch das Klageverfahren durch.


    Bis dahin sind die Audiodaten und die Videodaten bereits im Netz. Und man bekommt sie nie wieder dort weg. Die SuS sind ja nicht doof. Die Verbreiten das Material über Proxys sind sind unbelangbar.


    Und nicht nur das Bild oder die Bewegung oder Stimme oder Aussagen des Lehrers sind personenbezogene Daten, auch die Tippgeschwindigkeit, IP-Adresse, Art des Schreibens etc. können personenbezogene Daten sein oder sind es dementsprechend: https://dsgvo-gesetz.de/themen/personenbezogene-daten/


    Zitat: Einfach die Kamera ausschalten.

    RE: Videokonferenz kann von SL erzwungen werden - oder gibt es Möglichkeiten sich zu wehren?

    Dann läuft das Mikrophon aber dennoch!


    "Zum anderen setzt gerade eine verpflichtende Nutzung voraus, dass gewährleistet ist, dass alle Betroffenen die digitalen Module auch tatsächlich und zudem nur im zulässigen Umfang nutzen können; hier schließt sich wieder der Kreis zum Thema der dienstlichen Geräte, die Lehrenden und Lernenden zu diesem Zweck eigentlich zur Verfügung stehen müssten (vgl. oben unter Ziffer I.4)."

    https://www.ldi.nrw.de/mainmen…und-Schule-18_05_2020.pdf Seite 12

    Dieser Punkt ist ja interessant. Das wäre ja nur gewährleistet auf Geräten die von der Regierung verteilt worden wären. Und diese müssten auch authenifiziert werden, durch die Konferenzsoftware. Sonst könnte man den Einladungslink ja einfach auf einem anderem Gerät nutzen. Somit dürfte ich mit diesem Punkt den Unterricht per Video- und Audiostrem verweigern? (also anders als beim Gebäude, welches nicht der Brandschutzordnung entspricht)?


    Wobei das ja auch spannend ist:

    Zitat: RE: Videokonferenz kann von SL erzwungen werden - oder gibt es Möglichkeiten sich zu wehren? "Ich kann mich auch nicht einfach weigern, Präsenzunterricht zu halten, weil ich persönlich glaube, dass im Gebäude Vorschriften zum Brandschutz nicht eingehalten würden."

    Wenn im Gesetz ja steht, Videokonferenzsoftware-Einsatz nur möglich, wenn die SuS keine Privatgeräte nutzen, ich haber weiß, dass sie Privatgeräte nutzen, dann könnte ich doch den Einsatz der Software verweigern. Und selbst beim Brandschutz, wenn ich es vermute, und dann 200 Schüler überleben, wäre das doch ein guter Grund. Wenn sich meine Vermutung als falsch herausstellen würde, wäre ich meinen Job los. Stellt sie sich als richtig heraus und ich konnte davon ausgehen, dann bleibe ich im Job (und am Leben). Ich gebe ja das Gesetz vor, dass ich davon ausgehe, dass der Einsatz der Audiosoftware illegal ist.


    Und noch ein Punkt ist interessant:

    "Daten entsprechend der gesetzlichen Vorschrift im Verantwortungsbereich der Schule erfolgt, d.h. sie selbst die Daten verarbeitet oderdurch Regelungen in einem Auftragsverarbeitungsvertrag sichergestellt ist,"

    https://www.ldi.nrw.de/mainmen…und-Schule-18_05_2020.pdf Seite 12


    Wenn die Schule jetzt als Video(-und Audio)konferenzsoftware ein Programm aus den USA vorschreibt, läge der Verantwortungsbereich ja nicht mehr in der EU. Hat man denn ein Recht als Lehrer darauf den Auftragsverarbeitungsvertrag einzusehen? Ansonsten wäre das ja recht witzlos.

    Lehrer: Ich möchte den Vertrag sehen

    SL: Nein


    Und nach was muss im Vertrag geforscht werden?

    Lehrer: Ist im Vertrag denn die sichergestellt, dass ???


    Wer kommt nach der Pandemie für die Schäden und Folgeschäden auf. Die Regierung hat es verpasst Leute einzustellen, die die Miillarden für die IT-Mittel abrufen, z.B. Endgeräte für Schüler und Lehrer. Jetzt werden viele Leben durch Mobbing und Pädophilie zerstört. Es wird Millarden kosten, die ganzen Mittschnitte wieder aus dem Netz zu bekommen. Vieles wird bleiben und der Schaden ersetzt werden müssen. Wer zahlt das? Jeder für sich allein oder die verantworliche Regierung?

  • Wer kommt nach der Pandemie für die Schäden und Folgeschäden auf. Die Regierung hat es verpasst Leute einzustellen, die die Miillarden für die IT-Mittel abrufen, z.B. Endgeräte für Schüler und Lehrer. Jetzt werden viele Leben durch Mobbing und Pädophilie zerstört. Es wird Millarden kosten, die ganzen Mittschnitte wieder aus dem Netz zu bekommen. Vieles wird bleiben und der Schaden ersetzt werden müssen. Wer zahlt das? Jeder für sich allein oder die verantworliche Regierung?

    Wenn Lehrer Unterricht per Videokonferenz halten, führt das zu Pädophilie, alles klar.


    Ich habe für jeden Kollegen Verständnis, der Bedenken in Bezug auf Videokonferenzen hat (ich bin auch kein Fan), sei es in Bezug auf den entstehenden Arbeitsaufwand oder auch in Bezug auf Bedenken wegen Bild- und Tonaufnahmen. Es gibt ja offensichtlich auch Möglichkeiten, beides im Blick zu haben, dafür gab es in dieses Thread ja genügend konstruktive Vorschläge.

    Bei dir ist es aber offensichtlich anders rum: Du willst grundsätzlich keine Videokonferenzen halten und suchst jetzt Hebel um das zu erzwingen. Und da es mit einer rein juristische Argumentation wohl nicht funktioniert, eskaliert man halt auf der "moralischen" Ebene (Bitte wählen Sie: Nazivergleich / sexuelle Abartigkeit / Terrorismus).

  • Da ist Ein Fest für das Mobbing und die Pädophilie! Dann lieber normal guten Unterricht, aber keine Video- und Tonaufnahmen, die dann über die Smartphones und Social-Media-Seiten dieser Welt gehen. Mal davon abgesehen, dass diese Daten normalerweise nur für viel Geld hergegeben werden würden.


    Wer kommt nach der Pandemie für die Schäden und Folgeschäden auf. Die Regierung hat es verpasst Leute einzustellen, die die Miillarden für die IT-Mittel abrufen, z.B. Endgeräte für Schüler und Lehrer. Jetzt werden viele Leben durch Mobbing und Pädophilie zerstört. Es wird Millarden kosten, die ganzen Mittschnitte wieder aus dem Netz zu bekommen. Vieles wird bleiben und der Schaden ersetzt werden müssen. Wer zahlt das? Jeder für sich allein oder die verantworliche Regierung?

    Verstehe ich dich richtig: Ein Video, in dem du z. B. Mathe oder Englisch unterrichtest, ist zum einen so bedeutend, dass es z. B. über WhatsApp weitergegeben, auf youtube hochgeladen und bei facebook geteilt wird? Und solche Videomitschnitte sind auch noch einen Haufen Geld wert? Es gibt bei youtube so viele kostenfreie Tutorials - und zwar hochwertige, in stunden- und tagelanger Arbeit erstellte Lehrvideos, keine mitgeschnittenen Videokonferenzen. Die bekommen nicht alle Geld dafür.


    Und diese Videos sind dann auch noch ein gefundenes Fressen für Pädophile? Weil da evtl. in einer Miniaturansicht Kinder und Jugendliche an ihrem Schreib- oder Küchentisch zu sehen sind? Da gibt’s «besseres», mittlerweile streamen 12jährige aus ihrem Kinderzimmer, teilweise für Geld. Da gibt’s mehr zu sehen.


    Aber vor allem sind diese letzteren Videos auch zugänglich. Deine These «Jeder gestreamte Date wird gespeichert. Das ist technisch gar nicht anders möglich« dagegen ist absolut steil, könntest du da mehr zu schreiben?

  • Deine These «Jeder gestreamte Date wird gespeichert. Das ist technisch gar nicht anders möglich« dagegen ist absolut steil, könntest du da mehr zu schreiben?

    Bei jedem Streaming gibt es eine kurze Speicherung des Datenstroms, weil ja digitale Daten zunächst "gesammelt" werden müssen, bis man die Gesamtinformation für ein Bild zusammen hat und es auch immer kurze Schenkungen und Unterbrechungen in der Datenübertragung gibt. Dass dieses buffering bei einer Videokonferenz sehr gering ist, ist schon dadurch bedingt, dass die Verzögerung zwischen den einzelnen Beteiligten ja bei einer funktionierenden Konferenz kaum zu merken ist. Wir reden über hundertstel Sekunden.

    Eine dauerhafte Speicherung ist dies nicht und es gibt auch Urteile dazu, dass die Gesetzte, die sich auf die Speicherung von Daten beziehen, hierauf nicht oder nur sehr begrenzt anwendbar sind. Eine dauerhafte Speicherung erfolgt nur dann, wenn jemand die Konferenz mit schneidet. (Was technisch natürlich möglich ist.)

    Grundsätzlich ist es - ganz ohne Frage - sinnvoll, sich bei Videokonferenzen mit Schülern Gedanken um den Schutz von Bild- und Tonaufnahmen zu machen. Als grundsätzicher Hebel zur generellen Ablehnung sollte man das Thema aber nicht instrumentalisieren.

  • Zitat

    Nein. Jeder gestreamte Date wird gespeichert. Das ist technisch gar nicht anders möglich.

    Nein. Sie wird gebuffert, daher zwischengespeichert. Das ist etwas vollkommen anderes. Es ist ein technisch notwendiger Vorgang. Da gibt es Urteile zu. Das "Abgreifen" des Buffers ist auch gar nicht so trivial wie man meint.

    Zitat

    Bis dahin sind die Audiodaten und die Videodaten bereits im Netz.

    Und dann? Gehe ich als Privatperson dagegen vor, da gegen meine persönliche Privatsphäre verstoßen wurde.

    Zitat

    Die SuS sind ja nicht doof. Die Verbreiten das Material über Proxys sind sind unbelangbar.

    Hättest du jetzt VPN genannt, hätte ich zumindest gesagt, dass es technisch schwieriger ist. Beim Proxy ist das sogar in der Regel recht eindeutig dann zuordbar. Nur weil jemand einen VPN aber benutzt heißt das noch lange nicht, dass die Person nicht dranzukriegen ist.

    Zitat

    Dann läuft das Mikrophon aber dennoch!

    Und dann? Bei einem Telefonat läuft das Mikrofon auch. Kann ich noch leichter mitschneiden als eine Videokonferenz.

    • Offizieller Beitrag

    <Mod-Modus>

    Kurze Bitte/ kurzer Hinweis:

    Julia - könntest du die Zitate beim nächsten mal über die Zitierfunktion etwas deutlicher machen. Dein langer Text ist etwas irreführend, weil man nicht genau weiß, was jetzt Zitate sind und was nicht.


    Danke.


    kl. gr. frosch, Moderator

  • Da ist Ein Fest für das Mobbing und die Pädophilie!

    Jetzt werden viele Leben durch Mobbing und Pädophilie zerstört.

    Liebe Julia! Auch hier kann ich nur mal wieder feststellen, dass du zu Übertreibungen neigst, dich in Dinge 'reinsteigerst und - meiner Meinung nach grundlos - in Panik verfällst. Bleib' doch mal ein bisschen locker!

    Die Regierung hat es verpasst Leute einzustellen, die die Miillarden für die IT-Mittel abrufen, z.B. Endgeräte für Schüler und Lehrer.

    Warum bitteschön sollte dafür (von "der Regierung"!?) denn extra jemand eingestellt werden???

    Es wird Millarden kosten, die ganzen Mittschnitte wieder aus dem Netz zu bekommen

    Hast du schon irgendeinen Mitschnitt einer unterrichtlichen Videokonferenz im Netz gesehen? Bei uns müssen im Übrigen SuS, Erziehungsberechtigte und KuK per Unterschrift versichern, dass sie ViKos usw. nicht aufzeichnen.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Ich fand da nicht nur die fehlenden Zitate irreführend.


    Danke Humblebee für die Mühe, tatsächlich mit Argumenten darauf einzugehen. Ich befürchte allerdings, dass nichts davon ankommen wird.

  • Danke Humblebee für die Mühe, tatsächlich mit Argumenten darauf einzugehen. Ich befürchte allerdings, dass nichts davon ankommen wird.

    Stimmt, das habe ich nicht bedacht! Aber ich schätze, damit hast du leider recht :( .

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Jetzt nicht mehr. Da ist Ein Fest für das Mobbing und die Pädophilie!

    Was das jetzt miteinander zutun hat, verstehe ich nicht so recht. Meinst du damit, dass das jetzt ein Fest für pädophile Lehrer ist? Oder für Pädophile die sich in die Meetings einklinken- was nicht geht- ? Oder für pädophile Eltern?

    Nee wirklich, ich verstehe echt nicht wo jetzt plötzlich Pädophile herkommen

    Holy Moses met the Pharaoh

    Yeah, he tried to set him straight

    Looked him in the eye,

    "Let my people go!"

    Holy Moses on the mountain

    High above the golden calf

    Went to get the Ten Commandments

    Yeah, he's just gonna break 'em in half!

    • Offizieller Beitrag

    julia

    Wenn wir den Nutzen von Technologie oder die Anwendung derselben immer von der potenziellen Möglichkeit des Missbrauchs abhängig machen würden, wäre das der Tod jeglicher Innovation. Diese Denkweise ist ja gerade in Deutschland weit verbreitet und in meinen Augen neben dem administrativen Kompetenzwirrwarr DER zentrale Hemmschuh in Richtung Digitalisierung in Schule.

  • Hast du schon irgendeinen Mitschnitt einer unterrichtlichen Videokonferenz im Netz gesehen?

    Ich habe noch nicht danach gesucht, könnte mir aber vorstellen, wenn es sie gibt, dass diese Mitschnitte für Archäologen dereinst hochinteressant werden!

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  • Ich befürchte allerdings, dass nichts davon ankommen wird.


    Ich bin sicher, dass sowas schon ankommt, aber - wie anderswo auch - durchaus eingepreist ist. Auch für Verunsicherungsversuche gibt's Bezahldienste.

    #Zesame:!:


    Konzentrieren Sie sich ganz auf den Text, wenden Sie das Ganze auf sich selbst an. (J.A. Bengel)

  • Bei dir ist es aber offensichtlich anders rum: Du willst grundsätzlich keine Videokonferenzen halten und suchst jetzt Hebel um das zu erzwingen.

    Aaha, das konnest du @o0Julia0os Ausführungen entnehmen? Ich weiß noch nicht mal, ob sie überhaupt etwas will. Dafür war mir das adoch alles zu wirr. Aber so lange sie keine Angst hat, ins Gefängnis zu kommen, weil sie eine Klausur zu spät zurückgibt, ist doch alles in Butter.

    Es gibt bei youtube so viele kostenfreie Tutorials - und zwar hochwertige, in stunden- und tagelanger Arbeit erstellte Lehrvideos, keine mitgeschnittenen Videokonferenzen. Die bekommen nicht alle Geld dafür.

    Das Geld ist nicht der alleinige Faktor. Meine Persönlichkeitsrechte sagen wmir, dass es nicht zulässig ist, Videoaufnahmen meiner Person ohne meine Zustimmung zu veröffentlichen. Ob jemand sich das ansehen will oder gar dfaür bezahlen möchte, ist kein Kriterium (allenfalls für die Höhe eines Schandesersatzes).

    Nein. Sie wird gebuffert, daher zwischengespeichert. Das ist etwas vollkommen anderes. Es ist ein technisch notwendiger Vorgang.

    Technisch notwendig heißt ja nicht rechtlich zulässig. Eben weil bei digitaler Verarbeitung der Daten etwas (oder gar etwas mehr) zwischengespeichert wir, ist die Sache ja so heikel.

    Da gibt es Urteile zu.

    Kennst du da etwas genaueres? Quellen oder Links?

    Und dann? Gehe ich als Privatperson dagegen vor, da gegen meine persönliche Privatsphäre verstoßen wurde.

    Nein, ich muss nicht warten, bis eine Straftat begangen wurde. Im Rahmen der Fürsorgepflicht, darf ich schon darauf vertrauen, dass eine Schulleitung, die Videokonferenzen anordnet, sich darum kümmert, dass das nach Möglichkeit nicht passiert.


    Dass jemand eine Kamera auf den Bildschirm richtet, kann man - Gegensatz zum Präsenzunterricht - niemand verhindern. Da ist schon mal ungünstig. Technisch wäre es erforderlich, eben ein Software auszuwählen, bei der keine Mitschneidemöglichkei vorgesehen ist und auch alle Puffer zuverlässig gelöscht werden. Das wäre meine Minimalforderung.


    Und dann? Bei einem Telefonat läuft das Mikrofon auch. Kann ich noch leichter mitschneiden als eine Videokonferenz.

    Richtig, kann man niemand verhindern. Das muss man wissen und beachten, wenn man jemanden zum Telefonieren verpflichten möchte.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Wenn wir den Nutzen von Technologie oder die Anwendung derselben immer von der potenziellen Möglichkeit des Missbrauchs abhängig machen würden, wäre das der Tod jeglicher Innovation.

    Nee, darum geht's nicht. Man muss aber das Missbrauchspotenzial, die Fallstricke und Schwierigkeiten kennen und sich rechtzeitig darauf einstellen. Schulterzucken der Verantwortlichen beim Datenschutz ist keine adäquate Umgehensweise mit bekannten Problemen.


    Ich wünschte mir, dass die Dienstherrin sich einfach mal um die rechtlichen und technischen Voraussetzungen kümmert. Warum schafft es ein Ministerium nicht mit der LDI und der Personalvertrtung abzusprechen, was ein System können muss, und das dann landesweit zu installieren? "Da, das funktioniert, das nehmt ihr jetzt. Diskussion beendet, Unterricht fängt an."


    Statt dessen werden an die Lehrerinnen iPads ausgeteilt, von denen man noch nicht mal weiß, ob man ein Backup machen kann, weil dieses in der iCloud in Cupertino gespeichert wird.


    Kompetenzwirrwarr DER zentrale Hemmschuh in Richtung Digitalisierung in Schule.

    Jope. Wirrwarr ist's. Und zwar auf alen Ebenen. Das fängt damit an, dass die, die viel darüber reden, die Floskel "Digitalisierung" nicht mit Inhalten füllen können.


    Online-Unterricht ist ja nur ein Aspekt der Digitlisierung, den womöglich bis März noch keiner auf dem Radar hatte. Er ist aber wegen der Datenschutzaspekte ein besonders heikler. Da hätte man sich kümmrn können. Kam da 'was? Irgendetwas Verbindliches aus dem Ministerium?


    Eine Innovation ist etwas anderes, als ein wage Idee. Erstere darf man gerne zu Ende denken. Bei letzterer darf man ungehemmt Watte durch den Saal blasen. Dann darf man sich aber auch nicht wundern, dass nichts bei 'rum kommt. Also der status quo.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

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