NRW ab Februar wieder mit Präsenzunterricht!?

  • Die Entscheidung über die "beweglichen Ferientage" trifft die Schulkonferenz bei uns spätestens im Mai/Juni des Vorjahres. Da kann man nicht einfach dran rütteln.

    Jup, das meine ich eben auch.

    Bei uns dürfen wir auf der Lehrerkonferenz abstimmen aus 3-4 Vorschlägen und die Schulkonferenz setzt das dann um.

  • BK: HWK und IHK haben ihre Prüfungen in keinster Weise angepasst, im Gegenteil IHK wurde eine Prüfung gerade eh noch verschärft.

    Unsere Kammerprüfung eines Berufes hat auch mal eben die Rahmenbedingungen entschieden verändert, so dass ich diese Woche nur noch beruhigen muss, weil alle völlig panisch sind. Ich prügel also jetzt alles im Schnellverfahren durch. Leider fehlt die CAD-Übung.

  • Es wurde ja auch schon mehrfach eine Verkürzung / Verschiebung der Sommerferien gefordert.

    Grundsätzlich sind Ferienregelungen nicht in Stein gemeißelt, sie können geändert werden. In diesem Schuljahr sind in den meisten Bundesländern bereits an anderer Stelle Ferien verlängert worden, so dass eine Streichung von Tagen im gleichen Umfang im Gegenzug sicherlich auch grundsätzlich denkbar wäre. Es gibt aber zwei Probleme:

    1. Es bedarf einer geeigneten gesetzlichen Grundlage. Diese kann ganz sicher nicht sein, dass sich irgendwelche Leute - und sein sie Bundeskanzlerin oder Ministerpräsident - in einem Telefongespräch auf irgendwas geeinigt haben. Ich bezweifle auch, dass die Inhaber irgendwelcher Posten in verschiedenen Behörden eine diesbezügliche Reglungskompetenz haben. Insbesondere bei den gesetzlich geregelten Ferien, bedarf es einer Gesetzesänderung.

    2. Es gibt eine gültige Ferienregelung. Als Arbeitnehmer hat man dadurch einen gewissen Vertrauensschutz, wenn man auf Basis dieser Regelung plant. Wenn ich zum Beispiel in den Sommerferien eine fünfwöchige Fernreise durch Australien plane und buche, hat das Land ein Problem, wenn es eine bestehende Regelung im Nachhinein ändert, dann müssen die dadurch entstehenden Kosten meiner Meinung nach ersetzt werden. Allerdings empfiehlt sich in der aktuellen Situation solche Planungen gegenüber der Schulleitung frühzeitig an zu zeigen.

  • 2. Es gibt eine gültige Ferienregelung. Als Arbeitnehmer hat man dadurch einen gewissen Vertrauensschutz, wenn man auf Basis dieser Regelung plant. Wenn ich zum Beispiel in den Sommerferien eine fünfwöchige Fernreise durch Australien plane und buche, hat das Land ein Problem, wenn es eine bestehende Regelung im Nachhinein ändert, dann müssen die dadurch entstehenden Kosten meiner Meinung nach ersetzt werden. Allerdings empfiehlt sich in der aktuellen Situation solche Planungen gegenüber der Schulleitung frühzeitig an zu zeigen.

    Aber wenn ich einen 2-wöchigen Urlaub plane, muss ich doch nicht meine Schulleitung um Erlaubnis fragen.


    Sicher haben schon einige hier was gebucht.Ich übrigens auch. Und wäre not amused, wenn plötzlich 2 Wochen der Ferien verkürzt werden.

  • Aber wenn ich einen 2-wöchigen Urlaub plane, muss ich doch nicht meine Schulleitung um Erlaubnis fragen.


    Sicher haben schon einige hier was gebucht.Ich übrigens auch. Und wäre not amused, wenn plötzlich 2 Wochen der Ferien verkürzt werden.

    Grundsätzlich können Schulleitungen auch Präsenzveransaltungen in der unterrichtsfreien Zeit ansetzen, die nicht identisch ist mit den Ferien, davon stehen auch Lehrern prinzipiell erst mal nur 30 Tage im Jahr zu.

    Wie gesagt: wenn ich etwas gebucht hätte, würde ich das in diesem Jahr der Schulleitung anzeigen, auch wenn ich das bisher noch nie gemacht habe.

  • In NRW ist nur die letzte Woche der Sommerferien für Präsenzveranstaltungen gedacht, der Rest kann definitiv nicht von der Schulleitung angetastet werden.

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • In NRW ist nur die letzte Woche der Sommerferien für Präsenzveranstaltungen gedacht, der Rest kann definitiv nicht von der Schulleitung angetastet werden.

    Und da haben wir seit einigen Jahren die Regel: Präsenztage sind Montag und Dienstag vor Ferienende. Dann sind aber alle den ganzen Tag da und es finden Konferenzen etc statt. Diese Regelung ist für alle Beteiligten super.

  • Rein formal hat halt keiner von uns Urlaub beantragt. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass die Dienstherrin sich darauf beruft.


    Ansonsten, ja, man hätte sicher etwas regeln können in Bezug auf längere Winter- und dafür kürzere Sommerferien. Aber dann halt rechtzeitig. Jetzt ist mal wieder zu spät.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Es wurde ja auch schon mehrfach eine Verkürzung / Verschiebung der Sommerferien gefordert.

    Grundsätzlich sind Ferienregelungen nicht in Stein gemeißelt, sie können geändert werden. In diesem Schuljahr sind in den meisten Bundesländern bereits an anderer Stelle Ferien verlängert worden, so dass eine Streichung von Tagen im gleichen Umfang im Gegenzug sicherlich auch grundsätzlich denkbar wäre. Es gibt aber zwei Probleme:

    1. Es bedarf einer geeigneten gesetzlichen Grundlage. Diese kann ganz sicher nicht sein, dass sich irgendwelche Leute - und sein sie Bundeskanzlerin oder Ministerpräsident - in einem Telefongespräch auf irgendwas geeinigt haben. Ich bezweifle auch, dass die Inhaber irgendwelcher Posten in verschiedenen Behörden eine diesbezügliche Reglungskompetenz haben. Insbesondere bei den gesetzlich geregelten Ferien, bedarf es einer Gesetzesänderung.

    2. Es gibt eine gültige Ferienregelung. Als Arbeitnehmer hat man dadurch einen gewissen Vertrauensschutz, wenn man auf Basis dieser Regelung plant. Wenn ich zum Beispiel in den Sommerferien eine fünfwöchige Fernreise durch Australien plane und buche, hat das Land ein Problem, wenn es eine bestehende Regelung im Nachhinein ändert, dann müssen die dadurch entstehenden Kosten meiner Meinung nach ersetzt werden. Allerdings empfiehlt sich in der aktuellen Situation solche Planungen gegenüber der Schulleitung frühzeitig an zu zeigen.

    BY hat mal eben die Faschingsferien gestrichen. Ging scheinbar auch problemlos.

  • BY ist doch der Saftladen der seine Verordnungen immer vom VGH Bayern kassiert bekommt, oder? Müsste wohl ein Lehrer oder Schüler mal ausprobieren was die davon halten...

    If you look for the light, you can often find it.
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  • Sorry, mein Formulierungsfehler. Ich meinte den zweiten Teil mit der Unantastbarkeit. Widerspricht meinem Kenntnisstand, dass die Schulleitung Anwesenheit in den Ferien anordnen kann.

    --

    Keine Daten, keine Quellen? Kein Interesse.

  • Das folgt (für die Sommerferien!) aus dem zitierten Satz der ADO, der ansonsten völlig sinnentleert wäre, Ausnahme hier sind Dienstgeschäfte der Schulleitung, die in den Ferien wahrgenommen werden müssen (z.B. muss ein Zeugniswiderspruch auch in den Ferien zu Protokoll aufgenommen werden können), steht ebenfalls in der ADO.

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • Das folgt (für die Sommerferien!) aus dem zitierten Satz der ADO, der ansonsten völlig sinnentleert wäre, Ausnahme hier sind Dienstgeschäfte der Schulleitung, die in den Ferien wahrgenommen werden müssen (z.B. muss ein Zeugniswiderspruch auch in den Ferien zu Protokoll aufgenommen werden können), steht ebenfalls in der ADO.

    Muss der Widerspruch nicht entsprechend zeitnah abgehandelt werden können. Das würde aber bedeuten, dass auch die betroffenen Kolleginnen und Kollegen zur Verfügung stehen müssten.

  • Auf der WDR-Homepage steht nun, dass der Präsenzunterricht bis 14 Feb. ausgesetzt bleibt. Gibt es dazu schon einen Beschluss?

    Dödudeldö ist das 2. Futur bei Sonnenaufgang.

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