Wie lange im Vorfeld muss ein Stundenplan feststehen?

  • Also beispielsweise auch 3 Uhr in der Nacht?

    Natürlich nicht! Stell Dir vor, meine Kollegen haben einen gesunden Menschenverstand und wissen, dass kein unterrichtlicher Notfall diese Uhrzeit rechtfertigt! Wir kennen auch ungefähr unsere Zeiten, wann wir erreichbar sind.

    Meine Güte, musst Du denn immer Extreme konstruieren?


    Stell Dir vor: Besagter Kollege hat mich neulich abends um 10 angerufen. Er hatte einen Wasserrohrbruch (wohnt in der Nachbarschaft) und hat mich um Hilfe gebeten. Und ich bin aus dem Bett in die Klamotten und habe Eimer geschleppt. Einfach so! Weil das Kollegen so machen.

  • Weil das Kollegen so machen.

    und mein Kollege kocht mir Spaghetti :rotwerd::rotwerd:

    Nee aber deiner Aussage stimme ich so zu: man muss auch einfach mal fünfe gerade sein lassen. Wenn Not am Mann ist, dann sollte man einfach mal die eigene Bequemlichkeit “Ich habe aber keine VB” hinten anstellen...

    Holy Moses met the Pharaoh

    Yeah, he tried to set him straight

    Looked him in the eye,

    "Let my people go!"

    Holy Moses on the mountain

    High above the golden calf

    Went to get the Ten Commandments

    Yeah, he's just gonna break 'em in half!

  • Eine Kollegin hat mir nun schon zweimal hochwertige und soooo leckere Champagnetrüffel als Dank mitgebracht, sie darf mir gerne zu jeder Tages- und Nachtzeit Fragen stellen oder um Hilfe bitten.

  • Also beispielsweise auch 3 Uhr in der Nacht?

    Ich habe darauf gerade eine lange Antwort geschrieben, aber wieder gelöscht. Es ist nicht mehr hilfreich, sich bei diesen Fragen Mühe zu machen. Nur ganz kurz o0Julia0o : WENN nachts um 3 Uhr Änderungen am Vertretungsplan gemacht werden, dann sind das sie Änderungen, die sonst morgens um 7:20 Uhr gemacht werden. Wenn du nachts um 3 Uhr von der Schule kontaktiert wirst, dann wird es wohl ein absoluter NOTFALL sein.

  • Notfälle kommen halt mal vor... Letzte Woche bekam ich um 7.20 eine Whatsapp. Kita ist geschlossen, da eingebrochen wurde und Spuren gesichert werden müssen. Da haben sich ernsthaft Eltern beschwert, dass es so spät war (die Kita öffnet aktuell um 7.30) und nur die Elternvertreterin das per Whatsapp weiter gegeben hat. Ähm ja. Die Kitaleitung hatte anderes zu tun als 110 Eltern anzurufen von denen sie eh nicht weiß wer sein Kind an dem Tag geschickt hätte.


    Aber das ist genau wie deine Beispiele, Julia, ein Extrembeispiel, das mir bestimmt nicht noch mal passieren wird.


    Aber ich hab auch tolle Kollegen, die den Vertretungsplanern und Stundenplanern manchmal Haribos hinstellen, um uns bei Laune zu halten. Eine Schulleiterin, die selbstgebackene Kekse zu Weihnachten verschenkt. Einen Kollegen, der mir mein DienstiPad vorbei bringt, weil er eh fast hier vorbei fährt. Kollegen, die ihr Material teilen und zusammenarbeiten.

  • Genau danach hatte ich ja gesucht! Also für Beamten gilt 24h als Frist, für Arbeitnehmer 4 Tage. Hast du dazu die Gesetzesquelle?

    Die beiden Situationen sind schon grundlegend nicht vergleichbar. Während bei Arbeitnehmern die Arbeitszeit i.d.R. vollständig gebunden ist ("Nächste Woche sieht ihr Dienstplan vor: Mo 8-15 Uhr, Di 9-16 Uhr.....) und dementsprechend freie Tage nicht einfach kurzfristig zurück beordert werden können, ist bei uns Lehrkräften die Arbeitszeit nur teilweise gebunden durch den Stundenplan. Das heißt aber nicht, dass man in den Zeiten dazwischen frei im Sinne von Urlaub hat, der nicht widerruflich wäre. Dieser Teil der Arbeitszeit ist lediglich in eigener Verantwortung sinnvoll zu nutzen. Und da du nicht frei hast, kann dir dein Dienstherr durchaus die Anweisung geben, eine andere als die ursprünglich für diese Zeit geplante angemessene Tätigkeit durchzuführen (bei entsprechender Anrechnung).


    Das mag an grundsätzlich freien Tagen aufgrund der Teilzeittätigkeit anders aussehen, hierfür gibt es an den meisten Schulen entsprechende Dienstvereinbarungen. Diese regeln im Übrigen auch, bis wann solche Änderungen stattfinden können und idealerweise existiert auch ein Vertretungskonzept mit planparen Präsenzzeiten.

  • Da haben sich ernsthaft Eltern beschwert, dass es so spät war (die Kita öffnet aktuell um 7.30) und nur die Elternvertreterin das per Whatsapp weiter gegeben hat.

    Das hätte an der Kita meines Kindes genauso passieren können. Machmal sind die Eltern hat ein bisschen "balla balla".

  • und zu deiner konkreten Frage steht da nichts


    Das heißt aber nicht, dass man in den Zeiten dazwischen frei im Sinne von Urlaub hat, der nicht widerruflich wäre. Dieser Teil der Arbeitszeit ist lediglich in eigener Verantwortung sinnvoll zu nutzen. Und da du nicht frei hast, kann dir dein Dienstherr durchaus die Anweisung geben, eine andere als die ursprünglich für diese Zeit geplante angemessene Tätigkeit durchzuführen (bei entsprechender Anrechnung).

    Ich finde meine Idee, dass es sich bei der Thread-Erstellerin um eine Schöpfung des Moderatorenteams handelt (s. Parallelthread), das hier für Belebung sorgen will, weil ganz viele Personen auf Schulrechtsfragen reagieren, zwar weiterhin sympathisch, aber...



    Um einmal ernsthaft zu werden, hier die Rechtsquelle: Der von Seph zitierte Sachverhalt beruht auf § 13 (3) der ADO des Landes NRW.

    "Lehrerinnen und Lehrer können, soweit sie während der allgemeinen Unterrichtszeit der Schule (die Zeit, in der die ganz überwiegende Zahl der Schülerinnen und Schüler unterrichtet werden) nicht im Unterricht eingesetzt sind, durch die Schulleiterin oder den Schulleiter bei Bedarf im Rahmen des Zumutbaren mit anderen schulischen Aufgaben betraut werden. Sie können im Einzelfall zur Anwesenheit in der Schule verpflichtet werden, wenn Aufgaben in der Schule, insbesondere kurzfristig wahrzunehmender Vertretungsunterricht, dies erfordern."

  • Ich weiß nicht, ob das als Widerspruch zu meiner Aussage gemeint war, aber da steht auch keine Mindestfrist bis wann "der Stundenplan (gemeint: Vertretungsplan) stehen muss" (darauf war die Aussage bezogen), weshalb halt gilt: "Zur Not am Ende der 5. Stunde zur darauffolgenden, eigentlich unterrichtsfreien 6. Stunde." - zumutbar und Einzelfall sind im Zweifel dehnbare Begriffe, die kann man da nicht zum Wohle des Beamten heranziehen. ;)

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • Ich weiß nicht, ob das als Widerspruch zu meiner Aussage gemeint war, aber da steht auch keine Mindestfrist bis wann "der Stundenplan (gemeint: Vertretungsplan) stehen muss" (darauf war die Aussage bezogen), weshalb halt gilt: "Zur Not am Ende der 5. Stunde zur darauffolgenden, eigentlich unterrichtsfreien 6. Stunde." - zumutbar und Einzelfall sind im Zweifel dehnbare Begriffe, die kann man da nicht zum Wohle des Beamten heranziehen.

    Nein, war nicht als Widerspruch gemeint, ich sehe es genauso: Wenn man keinen nicht aufschiebbaren Privattermin hat, wird man halt im Notfall "verhaftet" und vertritt kurzfristig. Aber die TE wollte eine Rechtsquelle, deshalb habe ich die zitiert.

  • Nee aber deiner Aussage stimme ich so zu: man muss auch einfach mal fünfe gerade sein lassen. Wenn Not am Mann ist, dann sollte man einfach mal die eigene Bequemlichkeit “Ich habe aber keine VB” hinten anstellen...

    Jo, aber wenn man in der Situation ist, sich zu verteidigen, macht es ja auch Sinn, die Grenzen des erlaubten zu kennen.

  • Das mag an grundsätzlich freien Tagen aufgrund der Teilzeittätigkeit anders aussehen, hierfür gibt es an den meisten Schulen entsprechende Dienstvereinbarungen. Diese regeln im Übrigen auch, bis wann solche Änderungen stattfinden können und idealerweise existiert auch ein Vertretungskonzept mit planparen Präsenzzeiten.

    Ich dachte halt für diese Regelungen gäbe es eine Grundlage innerhalb derer die Schule es so regeln kann wie sie möchte.

  • Ich informiere mich im Allgemeinem über die Gesetze für Lehrer. Und erstmal halt, was häufiger vorkommt. So bin ich bei der nächsten Auseinandersetzung vorbereitet. Also z.B., wenn jetzt die Schulleitung sagt: Morgen früh musst du um 7 Uhr unterrichten, weil ein Kollege krank geworden ist. Oder ich habe für Donnerstag einen Arzttermin und die SL sagt, dass ich Donnerstag unterrichten muss, obwohl das mein freier Tag war. Halt solche Dinge in der Art. Da wird es doch ein Gesetz mit einer Frist geben, an welche sich die SL halten muss.


    Aber jetzt habe ich ja den §. Damit lässt sich doch schon arbeiten, denke ich.

  • Bei uns im Kollegium unterstützen wir uns gegenseitig. Zumindest die meisten. Natürlich haben wir auch ein paar Stinkstiefel, die sich davon ausnehmen. Zum Beispiel haben mich meine Kollegen unterstützt, als mein Kind auf der Intensivsttion lag. Sie machten mir meine Vorbereitungen und korrigierten mir sogar eine Klassenarbeit. Im Gegenzug habe ich auch schon genauso gehandelt, z. B. einer Kollegin mal die Stunde gehalten uns sie Kaffeetrinken geschickt. Oder wir tauschen Material aus usw (Kennt ihr ja eh). Oder ein Junglehrer (in D ähnlich wie ein Referendar), der leider ein paar Minuspunkte gesammelt hatte und zu spät kam, gedeckt, in dem ich seine Unterricht übernahm, dass es nicht auffällt. Er wurde dann noch ein super Lehrer, den wir auch behalten haben.

    Ich käme mir ziemlich besch... vor, wenn ich wegen jeder Kleinigkeit nach dem passenden Paragraf suchen würde, um ja nur mein Dienst nach Vorschrift machen zu müssen.

    ("Nein, liebe neue Junglehrerin x. Ich habe jetzt nicht die 53,7 sec, um dir mein Material mitzukopieren. Der Punkt kollegiale Absprachen/Kollegenberatung sieht in meinem C-Topf leider nur 20h pro Jahr vor, aber ich bin schon bei 19,99h. 🤢🤮)

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