Videokonferenzen

  • Datenschutzvorschriften wie die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in der Europäischen Union verlangen im Allgemeinen, dass personenbezogene Daten rechtmäßig, fair und transparent verarbeitet werden. Ob Videokonferenzen für Kinder und Lehrer verpflichtend gemacht werden können, hängt vom rechtlichen Rahmen der jeweiligen Region oder des jeweiligen Landes ab.

  • Datenschutzvorschriften wie die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in der Europäischen Union verlangen im Allgemeinen, dass personenbezogene Daten rechtmäßig, fair und transparent verarbeitet werden. Ob Videokonferenzen für Kinder und Lehrer verpflichtend gemacht werden können, hängt vom rechtlichen Rahmen der jeweiligen Region oder des jeweiligen Landes ab.

    Erzähl mal, was bedeutet das denn ganz konkret bezogen auf dein Land, deine Region, deine Schule? Damit kann man dann vielleicht sogar etwas anfangen, im Gegensatz zu diesem allgemeinen Blabla.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Was sagen die Datenschutzbeauftragten?

    Wenn die Endgeräte dienstlich sind und das Ganze über einen datenschutzkonformen Anbieter läuft sagen die grünes Licht.

    Auch Personalratssitzungen können im Einzelfall über VK erfolgen. Das LPVG NRW wurde entsprechend geändert. Zuletzt haben wir wegen der Wetterlage davon Gebrauch gemacht.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Datenschutzvorschriften wie die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in der Europäischen Union verlangen im Allgemeinen, dass personenbezogene Daten rechtmäßig, fair und transparent verarbeitet werden. Ob Videokonferenzen für Kinder und Lehrer verpflichtend gemacht werden können, hängt vom rechtlichen Rahmen der jeweiligen Region oder des jeweiligen Landes ab.

    Morgen ist Mittwoch. Kommt dann vielleicht das Angebot für eine absolut DSGVO-konforme VK-Lösung?


    :klatsch:

  • Ich denke, es gilt die gleiche Regel wie für Fotos. Allerdings nicht so streng. Es hängt von den Bedingungen ab. Wenn wir zum Beispiel eine Live Fernsehaufnahme haben, können wir eine Menge Kinder sehen. Es ist kein Problem, wenn in einer Mikrosekunde das Bild eines Kindes im Fernsehen zu sehen ist. Das ist zufällig. Wir benutzen das Bild des Kindes nicht. Es war einfach da. Ich arbeite mit Aufnahmen von Kindern und Erwachsenen in Büros. Ich brauche Aufnahmeprogramme, Arbeitsplatzbuchung programme, etc. Und Bilder von Kindern und Erwachsenen erscheinen in Videos, die für meinen eigenen Gebrauch sind. Nur wenn ich für kommerzielle Zwecke verwende, hätte ich das Problem, das du sagst.

  • Dein Tipp mit dem Werbehinweis am Mittwoch war offenbar lediglich etwas verfrüht Sissymaus , aber genau der Impuls, den der gute Adamsafe gebraucht hat, um deutlich zu machen, dass er hier nicht schreibberechtigt sein dürfte. .^^

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

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