Schule nach den Osterferien [NRW u.a.]

  • Also müssen wir jetzt doppelt so viele Räume und Aufsichten einteilen? Und wie groß die Räume sein müssen, erfahren wir morgens, wenn wir nach getestet und ungetestet einteilen ... :grimmig:

  • Unsere schülerInnen haben eine Frist bekommen, bis wann sie sich da entscheiden müssen. Also spontan je nach Stimmung am Prüfungsmorgen macht ja wirklich jegliche Planung unmöglich.

  • Das ist krank. Das ganze System ist so krank. Man merkt wie Inkompetenz die ganzen Vögel sind. Seit Jahren werden Schule runter gewirtschaftet. Alles wirklich alles ist marode.


    Jetzt ist Schule der Ort, an dem mit die meisten Kontakte entstehen, der offen bleibt. Ja okay Wechselmodell. Geil. Hälfte an Kontakten.


    Zu Hause renn ich im Kreis, alleine. Bald dann ab 19 nicht mehr raus.


    Schule - Aldi - Hause - schlafen ...


    Die Testpflicht bzw. die bei Abschlussprüfungen nicht bestehende Pflicht setzt dem allen eine Krone auf.


    Es reicht ja wenn sich ein Sus nicht testen will, dann muss für den/die ein Raum und Aufsicht her. Meistens mehrere Aufsichten.

    Was soll der *****


    Ich hoffe ja, dass mal irgendwann jemand in die kmk kommt oder als unsere Bildungsministerin, die Ahnung hat und nickt mit dem dekoschal „Schulen sind keine Treiber der Pandemie“ mantra artig vorsagt.


    Der Kaffee ist auf.

  • Fallen Abiturklausuren unter schulische Abschlussprüfungen?

    Also wenn die nicht als Abschlussprüfung zählt, was dann? Ich bin gespannt, ob man dann für jede Klasse einen eigenen zusätzlichen Raum aufmachen muss, in dem nur die Testverweigerer dieser einen Klasse sitzen, um Durchmischung zu vermeiden oder ob man alle Deppen in jenen Raum stecken darf.


    Ich glaube am meisten freue ich mich aber darauf, wie gelost wird, wer da Aufsicht führen darf. Vielleicht haben wir ja noch so nen Querdenkerdeppen im Kollegium. Der dürfte damit ja kein Problem mehr haben.

  • Sehe ich das richtig, dass in der Schulmail NICHTS davon steht, dass in NRW Schulen ab einer Inzidenz von 200 in den Distanzunterricht gehen?

    Ich lesen darüber, wofür sich die Bundesregierung ausgesprochen hat. Aber für die Schließung einer NRW-Schule (zum Beispiel am Montag) sehe ich jetzt keine Grundlage.

    Kann ja auch noch sein, dass das Bundesgesetz scheitert.

  • Eine Ausnahme von der Testpflicht gilt für die Tage der schulischen Abschlussprüfungen und Berufsabschlussprüfungen. Auch nicht getestete Schülerinnen und Schüler dürfen wegen der besonderen Bedeutung daran teilnehmen. Diese Prüfungen werden aber räumlich getrennt von den Prüfungen getesteter Schülerinnen und Schüler durchgeführt.


    Ich glaub, mein Schwein pfeift! Wie soll das denn realisiert werden?

    Ich habe meine Schulleiterin gebeten, bei der Schulaufsicht nachzufragen, wie das praktisch funktionieren soll.

    Berufsabschlussprüfungen sind zB Prüfungen der Kammern, also externe Prüfungen mit externen Prüfern. Woher sollen die doppelten Prüfer kommen? (von den Räumlichkeiten mal abgesehen) Sollen sich die Kammern jetzt doppelte Aufsichten für die bundesweit einheitlichen Industrie-Prüfungen backen?

  • Sehe ich das richtig, dass in der Schulmail NICHTS davon steht, dass in NRW Schulen ab einer Inzidenz von 200 in den Distanzunterricht gehen?

    Ich lesen darüber, wofür sich die Bundesregierung ausgesprochen hat. Aber für die Schließung einer NRW-Schule (zum Beispiel am Montag) sehe ich jetzt keine Grundlage.

    Kann ja auch noch sein, dass das Bundesgesetz scheitert.

    Ja, leider siehst du es richtig.

    Die 200 wurde gekonnt umschifft.

    Es wird, wenn in Kreisen inzidenzen von 200 auftreten individuell geprüft.

    Wenn du Pech hast läuft die Schule bei 215 weiter.

    ....

  • Ja, leider siehst du es richtig.

    Die 200 wurde gekonnt umschifft.

    Es wird, wenn in Kreisen inzidenzen von 200 auftreten individuell geprüft.

    Wenn du Pech hast läuft die Schule bei 215 weiter.

    ....

    Dabei hat sich Frau Gebauer auf der PK ja so deutlich dagegen gewehrt, dass die NRW-Regelung auch nur im Ansatz etwas mit dem Bundesgesetz zu tun hätte. Tatsächlich ist es aber so, dass es nur das Bundesgesetz geben wird (oder auch nicht). Sie hat gar keine Regelung bezüglich der 200 für NRW beschlossen.

    Aber manche hier fanden Ihren Auftritt ja gut.

  • Eine Ausnahme von der Testpflicht gilt für die Tage der schulischen Abschlussprüfungen und Berufsabschlussprüfungen. Auch nicht getestete Schülerinnen und Schüler dürfen wegen der besonderen Bedeutung daran teilnehmen. Diese Prüfungen werden aber räumlich getrennt von den Prüfungen getesteter Schülerinnen und Schüler durchgeführt.

    Das ist der Witz in Tüten. Und eine Sauerei. Die Selbsttests mögen unsicher sein. Und wegen eines falsch positiven Testergebnisses zum Nachschreibetermin kommen zu müssen, macht vielleicht keinen Spaß. Aber spielt die Gesundheit der Aufsichtsführenden denn überhaupt keine Rolle?


    Wenn man dem Selbsttest nicht vertraut, kann man schön vorher ein Termin in einem Testzentrum machen. Den Zettel bringt man morgens mit und schreibt schön Abitur (oder was auch immer). IIsipiisi.


    Und hinterher bedanken sich alle wieder schön formelmäßig bei den engagierte Lehrkräften. Drauf gekackt, Frau Ministerin, drauf gekackt. Kümmert euch um eure Leute.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • (von den Räumlichkeiten mal abgesehen)

    Stand da nicht etwas, dass man mehr Klassen in Distanz versetzen soll, damit man mehr Räume frei hat. Auf einmal ist Präsenzunterricht nicht mehr so wichtig, nur damit welche den Test verweigern können?


    Nee, das passt alles nicht.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Sie hat gestern bei der PK zumindest die Kreise aufgezählt, die Stand gestern morgen über 200 waren. Heute sind es ja einige mehr. Gestern abend fand wohl eine "Bürgerbefragung" statt, sagte eine Bekannte, die daran teilgenommen hat. Dort wurde wohl (wie gesagt, hörensagen) von ihr mitgeteilt, dass es ohne Wartefrist beim Überschreiten von 200 in den kompletten Distanzunterricht geht. Aber ja, solange nix schriftlich vorliegt, können die machen was sie wollen.

  • Ja, leider siehst du es richtig.

    Die 200 wurde gekonnt umschifft.

    Es wird, wenn in Kreisen inzidenzen von 200 auftreten individuell geprüft.

    Wenn du Pech hast läuft die Schule bei 215 weiter.

    ....

    Also das mit der Prüfung lese ich da aber nicht raus.


    Zitat


    Diese für das Land Nordrhein-Westfalen vorgesehenen Regelungen zum Schulbetrieb orientieren sich an der in der parlamentarischen Beratung befindlichen Änderung des Infektionsschutzgesetzes auf Bundesebene. Die Bundesregierung hat sich mit Beschluss vom 13. April 2021 für eine unmittelbare gesetzliche Untersagung des Schulbetriebs in allen Ländern ausgesprochen, wenn eine Inzidenz von 200 überschritten wird.

    Also ich hätte schon gedacht + ihre Aussage, welche Städte bereits betroffen sind, dass bei 200 dicht ist.

    Aber wann eigentlich? Drei Tage? Ab dem nächsten Tag? Und wie lange?

  • Also, ich bin sehr leidensfähig, dank des guten Schmerzensgeldes, aber diese Test-Schulmail ist die Krönung.

    Stand da nicht etwas, dass man mehr Klassen in Distanz versetzen soll, damit man mehr Räume frei hat. Auf einmal ist Präsenzunterricht nicht mehr so wichtig, nur damit welche den Test verweigern können?


    Nee, das passt alles nicht.

    Ja, da gebe ich Dir uneingeschränkt recht. Nur kann der dann auch nicht mehr stattfinden, da alle Lehrer*innen Aufsicht führen müssen.

  • Anekdote am Rande: Der Erzieherin meiner Nichte ging es am Freitagnachmittag nicht gut, Schnelltest gemacht. Positiv.

    Nur weil sie Druck gemacht hat, wurden die Eltern der Kinder ihrer Gruppe vorsorglich direkt am Freitagabend darüber informiert und sollten dann am Montag zu Hause bleiben. Das Gesundheitsamt meintedas wäre nicht nötig, sie solle sich keine Sorgen machen. Sie solle Montags (!) einen PCR Test machen lassen und dann würde man die Eltern der Kinder im Falle eines positiven Ergebnisses informieren und dann in Quarantäne schicken.

    Das Ende vom Lied:

    Dem Leiter der Kita ging es Samstags dann auch etwas schlecht - Schnelltest: positiv.

    Ein Kind hatte Samstags etwas Magen-Darm: Mutter zur Vorsicht einen Schnelltest gemacht: positiv. (Schnelltest der Mutter war dann auch positiv.)

    Sonntagabend hat das Gesundheitsamt dann doch beschlossen die ganze Kita besser mal in Quarantäne zu schicken und einen Reihentest aller Kinder angeordnet. In der Kita. Alle sollten mit ihrem Kind am Mittwochvormittag vorbei kommen, sich in die Schlange stellen (natürlich mit Abstand, kein Kontakt der Kinder... :pfeifen:) und testen lassen. Anwesenheitspflicht. Meine Schwester ist nur da rausgekommen, weil der Kinderarzt angeboten hat ihre Tochter zu testen, das musste aber auch Mittwochvormittag geschehen, sonst hätte das Gesundheitsamt gemeckert.

    Ja, mal gucken was da noch kommt.

  • Nur kann der dann auch nicht mehr stattfinden, da alle Lehrer*innen Aufsicht führen müssen.

    Stimmt. Erst ist der Präsenzunterricht der heilige Gral. Jetzt wird er den Testverweigerinnen geopfert. Da soll eine schlau aus werden.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Eine Ausnahme von der Testpflicht gilt für die Tage der schulischen Abschlussprüfungen und Berufsabschlussprüfungen. Auch nicht getestete Schülerinnen und Schüler dürfen wegen der besonderen Bedeutung daran teilnehmen. Diese Prüfungen werden aber räumlich getrennt von den Prüfungen getesteter Schülerinnen und Schüler durchgeführt.


    Ich glaub, mein Schwein pfeift! Wie soll das denn realisiert werden?

    Ich habe meine Schulleiterin gebeten, bei der Schulaufsicht nachzufragen, wie das praktisch funktionieren soll.

    Berufsabschlussprüfungen sind zB Prüfungen der Kammern, also externe Prüfungen mit externen Prüfern. Woher sollen die doppelten Prüfer kommen? (von den Räumlichkeiten mal abgesehen) Sollen sich die Kammern jetzt doppelte Aufsichten für die bundesweit einheitlichen Industrie-Prüfungen backen?

    Für die IHK-Abschlussprüfungen ist die IHK zuständig. Daher würde ich sagen, die macht da die Regeln. Da hat die Schule und das Kultusministerium einfach nichts zu melden.


    Kann dann natürlich sein, dass die IHK externe Räume besorgen muss.


    (Ich weiß, dass es normalerweise so ist, dass die Prüfungen in der Schule stattfinden, weil da halt die Räume sind und es sowieso praktisch ist, aber den Stiefel würde ich mir nicht anziehen hier noch mich einzumischen.)


    Soll doch die IHK sich drum kümmern.

    Sei konsequent, dabei kein Arsch und bleib authentisch. (DpB):aufgepasst:

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