Atteste: Bis wann müssen die Schüler sie bei Euch einreichen?


  • Für die Leistungsfeststellung muss aber auch ein Termin bekannt gegeben werden. Das kann nicht einfach so erfolgen, wenn der Schüler zum ersten Mal wieder in der Schule ist.

    kommt auf die Schulform an. Am BK soll man schriftliche Arbeiten vorher ankündigen, muss es aber nicht. (VV 8.1 zur APO BK § 8 ) Also kann man die SuS auch am ersten Tag an dem sie wieder da sind ran holen und nachschreiben lassen. Machen wir auch so, insbesondere bei SuS bei denen es schon zur Strategie geworden ist immer am Tag der Arbeit zu fehlen.


    Nachschreibtermine muss es meines Wissens nach auch nur für Prüfungen geben. Aber korrigiert mich bitte, wenn das falsch ist.

    • Offizieller Beitrag


    Für die Leistungsfeststellung muss aber auch ein Termin bekannt gegeben werden. Das kann nicht einfach so erfolgen, wenn der Schüler zum ersten Mal wieder in der Schule ist.

    Ja, das ist richtig. Davon war aber auch nicht die Rede. Eine solche Prüfung wäre auch nur die ultima ratio.

  • Ist es in NRW nicht so, dass wir gar kein Attest verlangen dürfen, sondern eine normale Entschuldigung ausreicht?

    Du mußt einen begründeten Verdacht haben. Einfach proforma von allen für alles Atteste verlangen geht nicht. Wobei ich schon einen "begründeten Verdacht" sehe, wenn ein Schüler im letzten Schuljahr über 50% der Schulzeit gefehlt hat bzw. über 40% unentschuldigt. Habe halt gerade einige Schüler "von oben" bekommen, die das Schuljahr wiederholen müssen. Die müssen sich gerade daran gewöhnen, daß das süße Leben vorbei ist. Ich bin nicht der Pauker, den sie kennen und dem der ganze Papierkrieg über den Kopf wächst, ich bin das Gegenteil. :teufel:

  • Du mußt einen begründeten Verdacht haben. Einfach proforma von allen für alles Atteste verlangen geht nicht. Wobei ich schon einen "begründeten Verdacht" sehe, wenn ein Schüler im letzten Schuljahr über 50% der Schulzeit gefehlt hat bzw. über 40% unentschuldigt. Habe halt gerade einige Schüler "von oben" bekommen, die das Schuljahr wiederholen müssen. Die müssen sich gerade daran gewöhnen, daß das süße Leben vorbei ist. Ich bin nicht der Pauker, den sie kennen und dem der ganze Papierkrieg über den Kopf wächst, ich bin das Gegenteil. :teufel:

    Sind die Schüler bei euch noch schulpflichtig oder nicht mehr? Bei den hohen Fehlzeiten sollte es doch Möglichkeiten geben, sie von der Schule zu verweisen. Ist bei uns wegen der Schulplflicht und des Alters schon schwieriger.

  • Sie sind z.T. noch schulpflichtig. Schulpflicht besteht ja bis zum Ende des Schuljahrs, in dem sie das 18. Lebensjahr vollendet haben. Wenn also jemand im September 2021 18 wird, ist er noch bis zum Sommer 2022 schulpflichtig. Eine Ausnahme gibt es nur, wenn sie nach ihrem 16. Lebensjahr einen Abschluß erlangen.


    Daher gibt es bei uns in NRW ja auch die Ausbildungsvorbereitung. Dort bekommen die Schüler nach einem Schuljahr einen Abschluß und schaffen es so berreits mit 17 nicht mehr schulpflichtig zu sein.


    Aber natürlich muß man auch bei den Ausschulungen volljähriger Schüler das komplette Mahnverfahren einhalten. §47, Absatz 3 Schulgesetz NRW gemäß dem man nach 20 Schultagen ununterbrochenen Fehlens den Schüler direkt ausschulen kann, zieht ja nicht, wenn er zwischendurch auch nur eine Schulstunde anwesend war. Und meine Delinquenten sind immer mal wieder eine Stunde da. Da kommen sie dann zur 3. Stunde und gehen nach der 4., auch wenn der Schultag eigentlich von der 1. bis zur 8. Stunde gelaufen wäre. Entsprechend muß ich sie gemäß §53 Schulgesetz abmahnen usw. usw. ...


    Aber ich bin auf einem guten Weg, denke ich. Manche haben in der letzten Woche schon ihre zweite Mahnung in diesem Schuljahr bekommen. Das Schuljahr ist ja erst 3,5 Wochen alt. Unter Einhaltung der Postlaufzeiten (bei uns eine Woche bis ein Brief raus geht, weil er erst durch die Hauspost zur zentralen Frankierstelle befördert werden muß) und der Fristen für eine etwaige Besserung des Schülerverhaltens nach der 1. Mahnung kann ich einfach nicht schneller.

    • Offizieller Beitrag

    Mal eine Frage in dem Zusammenhang:

    gibt es an Berufskollegs (etc) nur den Weg der "Mahnungen und Ausschulungen"? Oder versucht man auch dort noch pädagogisch zu arbeiten und die Schüler aufzufangen, wenn sie (wie von plattyplus beschrieben) abdriften?

  • Oder versucht man auch dort noch pädagogisch zu arbeiten und die Schüler aufzufangen

    Wir versuchen das, was wahrscheinlich in all den Jahren vorher unter dem Deckmantel der pädagogischen Arbeit unterlassen wurde, nämlich den Schülern Disziplin beizubringen, um sie auf die Arbeitswelt vorzubreiten. Denn aufgrund des entsprechend gezeigten Verhaltens sind sie einfach weder ausbildungs- noch arbeitsfähig. Leider muß bei uns die Keule dann schon verdammt groß sein, um ihnen ihr Fehlverhalten aufzuzeigen, weil sie wohl 10 Schuljahre mit ihrem Verhalten durchgekommen sind und sich das Denkmuster "Die Schule sanktioniert eh nicht" entsprechend verfestigt hat. :(


    Ganz häufig vermuten wir aber auch einfach die Erschleichung von Sozialleistungen hinter dem "Schulbesuch" gewisser Schüler. so haben wir jedes Jahr dutzende Schüler, die nur am ersten Schultag im Schuljahr anwesend sind, sofort eine Schulbescheinigung haben wollen und nie wieder gesehen werden. Daher haben wir bei den Vollzeitklassen auch einen sehr kurzen Draht zur Familienkasse (=Kindergeld) und zum Bafög-Amt.

    • Offizieller Beitrag

    Okay, den letzten Abschnitt verstehe ich.

    Ich meinte mit "pädagogischer Arbeit" aber "Unterstützung". Oder ist es am Berufskolleg eher ein (sorry, wenn ich es so formuliere. mir fällt nichts anderes ein - will dem Berufskolleg damit nicht zu nahe treten) "Friss oder stirb".

  • "Friss oder stirb"

    Kommt drauf an. Wenn wir ein ärztliches Attest haben, daß der Schüler wirklich ein Problem hat, machen wir sehr viel möglich. Aber auf Zuruf so ganz ohne Bescheinigung läuft nichts. Dabei geht es weniger darum, daß ein Attest für jedes einzelne Fehlen vorliegen muß, sondern das die Krankheit etc. generell bescheinigt und aktenkundig sein muß.


    Üblicherweise sieht das so aus, daß ich Schülern mit Problemen zu einem unserer Sozialarbeiter schicke. Wir haben extra einen Mann und eine Frau, weil es ja auch sein kann, daß man gewisse Probleme (z.B. Freundin hat mich verlassen) nicht unbedingt mit einer Frau besprechen will. Umgekehrt natürlich genauso. Unsere Sozialarbeiter schicken die Schüler dann üblicherweise zu den entsprechenden Ärzten / Stellen, um deren Probleme bescheinigen zu lassen und geben mir als Klassenlehrer, wenn die Schüler es ihnen erlauben, die Rückmeldung, ob an den Problemen wohl etwas dran ist oder nicht. Mit der Bescheinigung wird der Unterricht dann möglich gemacht, wenn es nicht total abwegig ist. Einen Schüler habe ich z.B. in diesem Schuljahr verloren, weil sich der Amtsarzt die gesammelten Bescheinigungen angesehen und festgestellt hat, daß der Schüler nicht schulfähig ist.


    Damit die Mitschüler nicht mitbekommen, daß man zu den Sozialarbeitern geht, sind diese auch nachmittags da. Da ist das Schulgebäude dann leer und alle Mitschüler sind eh weg.


    Nachtrag: Wenn dann aber schon die Sozialarbeiterin zu mir kommt und mir als Klassenlehrer sagt: "Der Schüler lügt dich an, der ist nicht krank, der arbeitet schwarz während der Unterrichtszeit bei seinem Onkel in der Firma", wie soll ich dann reagieren? Dann stell ich auch auf stur.

  • Ich meinte mit "pädagogischer Arbeit" aber "Unterstützung".

    Natürlich, das machen wir auch. Es gibt Sozialpädagogen, Vertrauenslehrer, Sprechstunden unterschiedlichster Bereiche etc. Ich persönlich finde auch uns BS-Lehrer in der Regel sehr "menschlich". Wenn mir jemand auch mit 18 Jahren noch sagt, seine Oma sei gestorben und habe deshalb keine Hausaufgaben machen können, gibt es von mir tröstende Worte. Wenn ich mitbekomme, dass es zu Hause total knallt, versuche ich mental zu unterstützen. Sind die FZ in den ersten Wochen bereits hoch, gibt es freundliche Gespräche, Nachrichten, Telefonate blablabla. Aber irgendwann ist auch mal Schluss, denn - wie platty es schon geschrieben hat- unsere Schüler stehen kurz vor der Arbeits- oder Studienwelt. Wie willst du durch ein Studium kommen, wenn du dich nicht selbst organisieren kannst (und dazu gehört u.a. auch die fristgerechte Abgabe von Entschuldigungen)? Welcher Chef macht ein unregelmäßiges Erscheinen am Arbeitsplatz mit? Das "Durchgreifen" ist also auch wirklich nicht böse gemeint, sondern bereitet nur auf das Leben im nächsten Jahr vor

  • Das ist halt auch sehr individuell... eine Schülerin war vor 2 Jahren im schwanger. Da haben wir was Fehlzeiten und mündliche Noten angeht viele Augen zugedrückt. Sie durfte Klausuren von zu Hause schreiben im Mutterschutz, wie haben ihr in dem Quartal wo sie Mutterschutz hatte wirklich geschont, weil die Note (13. Klasse 2. Quartal) ja fürs Abi zählte etc. aber wenn sie das ohne Wiederholung schaffen will muss sie halt auch nach dem Mutterschutz abliefern. Die Klausuren wurden also wie bei allen anderen bewertet.


    Genauso hab ich Verständnis wenn jemand mit Kind mal zu spät kommt weil das Kind krank ist oder weil es mal hektisch ist. Das geht aber nun mal nicht mehrmals die Woche oder auch nur jede Woche ein Mal, im Job geht das auch nicht.


    Aber es kommt halt auch auf den Bildungsgang an. Es muss nicht jeder Abi oder Fachabi machen. Da hab ich kein schlechtes Gewissen wenn das nicht bei allen klappt.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Ist es in NRW nicht so, dass wir gar kein Attest verlangen dürfen, sondern eine normale Entschuldigung ausreicht? Unsere Frist ist meine ich zwei Wochen.

    Wir nennen es daher ärztliche Bescheinigung über Schulunfähigkeit. Dies stellen Ärzte nämlich kostenlos aus.

    "If you never try, then you'll never know" - Coldplay

  • Aber natürlich muß man auch bei den Ausschulungen volljähriger Schüler das komplette Mahnverfahren einhalten. §47, Absatz 3 Schulgesetz NRW gemäß dem man nach 20 Schultagen ununterbrochenen Fehlens den Schüler direkt ausschulen kann, zieht ja nicht, wenn er zwischendurch auch nur eine Schulstunde anwesend war. Und meine Delinquenten sind immer mal wieder eine Stunde da. Da kommen sie dann zur 3. Stunde und gehen nach der 4., auch wenn der Schultag eigentlich von der 1. bis zur 8. Stunde gelaufen wäre. Entsprechend muß ich sie gemäß §53 Schulgesetz abmahnen usw. usw. ...

    Aber in §53 steht doch:

    Zitat

    Die Entlassung einer Schülerin oder eines Schülers, die oder der nicht mehr schulpflichtig ist, kann ohne vorherige Androhung erfolgen, wenn die Schülerin oder der Schüler innerhalb eines Zeitraumes von 30 Tagen insgesamt 20 Unterrichtsstunden unentschuldigt versäumt hat.

    Da gilt dann ja nicht mehr ununterbrochen.

  • Ich meinte mit "pädagogischer Arbeit" aber "Unterstützung".

    Gibt es jede Menge.

    Beratung, Schulsozialarbeit, "einfacher" Wechsel zwischen den Bildungsgängen, wenn man feststellt, was anderes könnte bessser passen.


    Aber irgendwann kennt man auch seine Pappenheimer, wir haben nun welche im 6. Jahr (danke Corona Regelungen) an der Schule.

  • so haben wir jedes Jahr dutzende Schüler, die nur am ersten Schultag im Schuljahr anwesend sind, sofort eine Schulbescheinigung haben wollen und nie wieder gesehen werden

    Das ist echt übel! Bei uns kommt das so gut wie nie vor. Keine Ahnung, warum nicht. An unserer Schule werden die Schulbescheinigungen aber auch erst in der zweiten vollen Schulwoche ausgegeben. Dass direkt nach Ausgabe der Schulbescheinigung ein/e Schüler/in gar nicht mehr in der Schule erscheint, habe ich noch nicht erlebt.


    Gibt es jede Menge.

    Beratung, Schulsozialarbeit, "einfacher" Wechsel zwischen den Bildungsgängen, wenn man feststellt, was anderes könnte bessser passen.

    So ist es bei uns auch.


    Aber SuS, die bei uns ihre "Runden" drehen und mehrere Bildungsgänge hintereinander besuchen, haben wir auch immer wieder. Dass jemand sechs Jahre bei uns verbracht hat, habe ich aber noch nicht mitbekommen. Allerdings kann ein Schüler, der zwei Jahre in meiner BFS-Klasse verbracht hat (letztes Schuljahr hat er wiederholt) und im Schuljahr 2018/19 schon in der BES war, jetzt tatsächlich auch auf sechs Jahre kommen, denn nun hat er eine Ausbildung als Kaufmann im Einzelhandel begonnen. Wenn also jetzt noch die drei Jahre Berufsschule dazukommen, ist er insgesamt ja auch bei sechs Schuljahren in unserer "Anstalt"...

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • An unserer Schule werden die Schulbescheinigungen aber auch erst in der zweiten vollen Schulwoche ausgegeben.

    Ist bei uns auch nicht anders, die Bescheinigungen gibt es erst in der 2. Woche. Es fällt halt nur am ersten Schultag nach den Sommerferien auf, wenn man da neue Schüler einschult, die Zeugnisse der vorherigen Schulen kontrolliert, ihnen den Stundenplan erklärt und durchs Gebäude führt... und man bemerkt, daß sie das alles nicht die Bohne interessiert, sie dafür aber sofort und jetzt eine Schulbescheinigung haben wollen.

  • Auch das ist mir noch nicht untergekommen. Ich hatte nur vor Jahren mal am zweiten Schultag einen Anruf einer Mutter, die Post von der Kindergeldkasse bekommen hatte mit der Aufforderung unverzüglich eine Schulbescheinigung einzureichen, und die mich nun fragte, wann ihre Tochter denn wohl eine ausgehändigt bekäme. Diese Mutter hat sich mit meiner Aussage "vermutlich übernächste Woche" dann aber auch sofort zufriedengegeben.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Hallo!


    Bei uns muss man sich „sofort“ telefonisch oder per E-Mail und dann binnen drei (Werk)Tage schriftlich entschuldigen.

    „Sofort“ heißt dabei bei uns spätestens am Tag nach dem ersten Fehltag. Und ab dann zählen die drei Tage. Das genügt für den Postweg.

    Wer Montag anfängt zu fehlen, muss spätestens am Dienstag anrufen und dann am Freitag die schriftliche Entschuldigung vorweisen.

    Wer gar nicht anruft, muss die schriftliche Entschuldigung entsprechend spätestens Montag abgeben.

    Wer später abgibt, bekommt eine versäumte Klassenarbeit mit 6 bewertet.


    Wer sich rechtzeitig entschuldigt, bekommt eventuell einen Nachschreibetermin angeboten. Wenn ein Schüler nur genau einen Tag krank war, dann darf man ihn auch ohne weitere Ankündigung direkt am Folgetag schreiben lassen. Es gibt dann ja keinen Nachteil, weil die Vorbereitung auf die Klassenarbeit dann ja stattgefunden hat. Wenn jemand länger krank war, macht das aber natürlich keinen Sinn.


    In den letzten zwei Schuljahren durften schriftliche Entschuldigungen auch per E-Mail vorab eingereicht werden, damit nicht alles über die Post und das Sekretariat laufen musste. Dieses Schuljahr ist das nicht mehr geplant.


    Viele Grüße

    DFU

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