Q2: 2 Klausurersatzleistungen?? Rechtliche FOlgen??

  • "aus den Löchern gekrochen"? Kannst du nicht sachlich bleiben? Ich bleibe doch auch sachlich.

    Tatsachen schafft man nicht dadurch aus der Welt, dass man sie ignoriert.

    Aldous Huxley

  • Nach oberflächlicher Lektüre der OAVO darfst du wohl eine (von zwei) Klausuren durch eine Ersatzleistung ersetzen. Geh davon aus, dass in einem Kurs von 30 Leuten mindestens einer sitzt, der es hinterfragen wird, wenn du beide Klausuren streichen willst. Spätestens dann hast du ohnehin ein Problem bzw. wirst deinen Plan nicht durchführen können.

    Zum Thema der moralischen Bewertung:

    1. Als Lehrer sind wir dem Dienstherrn/Arbeitgeber verpflichtet, nicht den Schülern. Sollte sich aus fehlerhaftem Handeln tatsächlich (wie in diesem Beispiel) eine Nichtzulassung zum Abitur ergeben, so müssen sich Deine Vorgesetzten Dein Handeln zurechnen lassen; für die Schüler wird daraus kein Nachteil erwachsen.

    2. "Wie man in den Wald hineinruft..." - warum Lehrer sich immer so zieren, miese Arbeitsbedingungen mit Schlechtleistung zu quittieren, wird mir immer ein Rätsel bleiben. Klar, die Schüler können nichts dafür, aber die bezahlen uns auch nicht.

    Daher 3. ein praktischer Tipp: Schreib die Klausuren unter Erfüllung der formalen Anforderungen, dann hast Du der Vorschrift Genüge getan. Aber gestalte sie so einfach, dass sie ratzfatz korrigiert sind. Dass sich in 2 oder 3 Jahren noch jemand an den Typen erinnern wird, der damals ein ganzes Gymnasium samt Schulamt in Aufruhr versetzt hat, weil er dank Verletzung der OAVO die Zulassung von 30 Schülern zum Abi gefährdet hat, würde ich zumindest nicht ausschließen. Dass sich dann jemand an den etwas angesäuerten Kollegen erinnert, der zwei zu einfache Klausuren gestellt hat, halte ich für abwegig. Bedenke: Der Vorgesetzte oder Kollege, dem Du heute Stress machst, könnte in wenigen Jahren in genau dem Amt sitzen, das dann Deine erneute Bewerbung bearbeitet.


    Das alles unter der Voraussetzung, dass Dein Eingangspost der Wahrheit entspricht. In diesem Fall kann ich nämlich deine Verärgerung sehr gut nachvollziehen.

  • Ich frage mich allen ernstes wie man so sehr „in seiner Ehre gekränkt sein kann“, dass man als Trotzreaktion in Kauf nimmt, dass man mit unter seinen SchülerInnen die Zukunft verbaut, oder zumindest erheblich erschwert. So eine Trotzreaktion erwarte ich von den lieben Pubertierchen auf Klasse 8 und 9 aber nicht von einem studierten Mann.

    Ums mal auf gut deutsch zu sagen- deshalb entschuldigt meine Ausdrucksweise- „Kneif die Arschbacken zusammen und mach deinen verdammten Job, für den zu bezahlt wirst“.

    Holy Moses met the Pharaoh

    Yeah, he tried to set him straight

    Looked him in the eye,

    "Let my people go!"

    Holy Moses on the mountain

    High above the golden calf

    Went to get the Ten Commandments

    Yeah, he's just gonna break 'em in half!

    • Offizieller Beitrag

    Ich bitte darum, die Frage auf rein sachlicher, in diesem Fall also juristischer Ebene zu behandeln und mir nicht mit irgendwelchen moralischen Verpflichtungen etc. zu kommen.

    Das wird wohl nichts werden, da dein Vorhaben sowohl eine rechtliche und eine moralische Seite hat. Demnach musst du wohl damit leben. *schulterzuck*

    wenn sie sehen, dass einer ihrer Kollegen sich vorsätzlich die Arbeit erleichtern will

    Du erleichterst dir nicht vorsätzlich die Arbeit, die führst sie vorsätzlich nicht korrekt aus. Das ist ein kleiner Unterschied.

    Und das alles aus Faulheit. Du bist zu faul (wie du schreibst) dir eine andere Arbeit zu suchen, du bist zu faul deine Arbeit vernünftig zu machen. *seufz*


    kl. gr. frosch

  • 1. Würde ich mich nicht über die Vorschriften hinwegsetzen.

    2. Würde ich dann einen Gewerkschafstmenschen/ einen Juristen fragen, der mir vermutlich freundlich ausreden wird, deinen Weg zu gehen.

    3. Wenn er sagen würde (falls (!!!!)), dass es gehen sollte (was mich stark wundern würde), würde ich es nicht in einem öffentlichen Forum posten! Der Wiedererkennungswert ist doch schon recht hoch und man muss immer damit rechnen, dass eine SL, eine Kollegin oder ein Kollege usw. mitliest.

    4. Können deine SuS nichts für deine Nicht-Verbeamtung

    5.

    Zitat

    Und mein Auftreten ist stark situationsabhängig, da brauche ich mir keine Sorgen machen hinsichtlich einer Wiedereinstellung.

    Wird es immer wieder vorkommen, dass du Entscheidungen respektieren musst, die dir nicht gefallen. Es wird immer wieder Situationen geben, in denen du mit deinem SL/ den KuK (die auch etwas zu "sagen" haben), nicht einer Meinung bist! Das ist Alltag!

    Wir alle verhalten uns dann angemessen und machen unseren Job weiterhin (vielleicht mit geringerem Engagement, vll. auch mit einer gewissen geballten Faust in der Tasche, aber immer so, dass die SuS, die nichts dafür können, darunter nicht leiden und v.a. ohne dass wir gegen Vorschriften verstoßen.

    Es ist ein Unterschied, ob ich "nur" meinen Unterricht mache und auf außerunterrichtliche Tätigkeiten verzichte oder ob ich bewusst gegen Vorschriften verstoße.

    Ggf. ziehen wir unsere Konsequenzen (z.B. Versetzungsanträge stellen), aber das war es dann auch!

    6. Sind wir Vorbilder für unsere SuS und wir müssen ihnen bestimmte Werte und Normen vermitteln! Das geht aber nur, wenn wir Selbige selbst beherzen.

    7. Selbst wenn wir über SuS verärgert sind (sind eigentlich immer Einzelfälle), so behandeln wir die SuS immer noch fair.

  • Nach oberflächlicher Lektüre der OAVO darfst du wohl eine (von zwei) Klausuren durch eine Ersatzleistung ersetzen.

    [...]

    Das alles unter der Voraussetzung, dass Dein Eingangspost der Wahrheit entspricht. In diesem Fall kann ich nämlich deine Verärgerung sehr gut nachvollziehen.

    Deine Interpretation der OAVO ist korrekt. Nach §9 Abs. 6 OAVO kann das im Grundkurs so gemacht werden.


    Zum letzten Satz: Bei mir wird da andersherum ein Schuh draus. Ich verstehe sehr gut, warum man OP nicht auf einer Planstelle an der eigenen Schule haben möchte.

    • Offizieller Beitrag

    Und: Schulleitungen rufen sich schon mal gegenseitig an, wenn Bewerbungen auf dem Tisch liegen. Kann also sehr nach hinten losgehen.


    man muss immer damit rechnen, dass eine SL, eine Kollegin oder ein Kollege usw. mitliest.

    Danke, ich vergaß es dieses Mal zu erwähnen. ;)


    kl. gr. frosch

  • Ein "Dienstvergehen" nach meiner bisherigen Recherche ein nicht näher beschriebener Sachverhalt. Was genau ein Dienstvergehen ist und welche Konsequenzen dies nach sich zieht, ist nicht definiert. Zudem habe ich den Begriff bisher auch nur in Verbindung mit Beamten gefunden. Scheint also letztlich heiße Luft und für mich irrelevant zu sein.

    Ja, super! Dann ist ja alles geklärt. Also, nur zu, dann steht deinem Plan ja nichts mehr im Weg!

    • Offizieller Beitrag

    OT: Ist es in Hessen nicht so, dass die letzte Q2-Klausur unter Abiturbedingungen geschrieben werden muss oder ist das ein reines NRW-Ding?

    Hier mal die offiziellen Vorgaben:

    §9 OAVO:

    (6) In der Qualifikationsphase sind folgende Leistungsnachweise anzufertigen:

    1.

    in jedem Leistungskurs jeweils zwei Klausuren in den Schulhalbjahren Q1 bis Q3, im Prüfungshalbjahr (Q4) jeweils eine Klausur,

    2.

    in jedem Grundkurs in den Schulhalbjahren Q1 bis Q3 jeweils eine Klausur und für alle Schülerinnen und Schüler eines Kurses einheitlich ein weiterer Leistungsnachweis nach Abs. 3 Satz 4, im Prüfungshalbjahr (Q4) jeweils eine Klausur.

    Abweichend von Satz 1 Nr. 1

    1.

    kann im Verlauf der gesamten Qualifikationsphase in jedem Leistungsfach eine Klausur, nicht jedoch eine nach Abs. 10 und 11, nach Entscheidung der Lehrkraft von allen Schülerinnen und Schülern eines Kurses einheitlich durch ein Referat, eine Präsentation oder eine umfassende schriftliche Ausarbeitung ersetzt werden,

    2.

    werden im Leistungsfach Sport in den Schulhalbjahren Q1 bis Q3 jeweils zwei besondere Fachprüfungen durchgeführt, im Prüfungshalbjahr (Q4) eine, wobei der sporttheoretische Anteil jeweils in Form einer Klausur zu prüfen ist und mit 50 Prozent gewichtet wird,

    3.

    wird in Leistungskursen der modernen Fremdsprachen im zweiten Jahr der Qualifikationsphase (Q3, Q4) eine Klausur durch eine mündliche Kommunikationsprüfung nach § 14 Abs. 8 ersetzt,

    4.

    wird in Leistungskursen in den Fächern Kunst und Musik im zweiten Jahr der Qualifikationsphase (Q3, Q4) eine Klausur durch eine fachpraktische Prüfung nach Abs. 3 Satz 4 Nr. 5 ersetzt.

    Abweichend von Satz 1 Nr. 2

    1.

    wird im Grundkurs Sport in den Schulhalbjahren Q1 bis Q4 eine besondere Fachprüfung durchgeführt, wobei der theoretische Anteil mit mindestens 25 Prozent gewichtet wird,

    2.

    wird in Grundkursen der modernen Fremdsprachen im Prüfungshalbjahr (Q4) die Klausur für die Schülerinnen und Schüler, die die jeweilige Fremdsprache als drittes Prüfungsfach gewählt haben, durch eine mündliche Kommunikationsprüfung nach Abs. 3 ersetzt, sofern nicht die jeweilige Fachkonferenz beschließt, dass im zweiten Jahr der Qualifikationsphase (Q3, Q4) für alle Schülerinnen und Schüler der Grundkurse der modernen Fremdsprachen eine Klausur durch eine mündliche Kommunikationsprüfung nach Abs. 3 Satz 4 Nr. 4 ersetzt wird.

  • Hier mal die offiziellen Vorgaben:

    §9 OAVO:

    (6) [...]

    Für die Frage nach den Abiturbedingungen wäre (11) relevant:

    (11) In den Leistungskursen soll den Schülerinnen und Schülern im dritten Halbjahr der Qualifikationsphase (Q3) Gelegenheit gegeben werden, eine Arbeit anzufertigen, die nach Art und Umfang den Anforderungen der Abiturprüfung entspricht. Die Aufgabe erwächst aus dem Lehrstoff des Halbjahres. Die Bearbeitungszeit kann im Unterschied zur Abiturprüfung in Unterrichtsstunden statt in Zeitstunden bemessen werden.

    Nur im LK, nur in der Q3.

  • Huraa, endlich ist hier wieder was los, was ein bisschen ablenkt.:lach:


    Mehr von dem Käse, bitte! Mit einem Glas Wein gut zu ertragen:lach:

    Gib es zu: Nur deshalb lasst ihr Mods den Geisterfahrer weiterfahren, ungeachtet seiner eher laxen Haltung die Netiquette betreffend. :lach:

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Ich genieße auch, wie sehr hier alle getrollt wurden und dennoch trotz Ansage ihre moralische Haltung posten mussten.

    Wodurch du dich wiederum überlegen fühlst...

    Glückwunsch zu so viel Selbstdarstellung.

    Tatsachen schafft man nicht dadurch aus der Welt, dass man sie ignoriert.

    Aldous Huxley

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