gewöhnl Zahnarzt-Termin als Entschuldigung bei verpasster Klassenarbeit?

  • Hallo liebes Forum,


    meine Kollegen und ich sind uns nicht sicher:

    Ist ein (nicht notfallmäßiger) Zahnarzttermin ein Entschuldigungsgrund für eine verpasste Klassenarbeit? Der SuS hat im Vorfeld nichts zu mir über den Termin gesagt, obwohl ich ihn 3 Tage zuvor unterrichtet habe. Er fehlte dann einfach in der 5./6. Stunde zur Klassenarbeit und war davor noch im Unterricht.

    Der Schüler ist leider einer, dem man keinen Vertrauensvorschuss gibt.


    Mein Plan: Eltern kontaktieren und fragen, ob er tatsöchlich beim Zahnarzt war. Nichtsdestotrotz bleibt aber die Frage, ob ein Kontroll-Arzttermin ein Entschuldigungsgrund bei einer KA ist.
    Meiner Meinung nach ist er es nicht.


    Falls es von Belang ist: es handelt sich um ein Gymnasium in Ba-Wü, nicht Kursstufe.

  • Für NRW: Vorab bekanntes Fehlen muss beurlaubt werden.


    Nachtrag: habe gerade die Regelungen noch einmal nachgeschaut und ein geplanter, nicht dringender Arzttermin ist auf jeden Fall nicht eingeplant. Wie gesagt, gilt nur für NRW, aber ich vermute, das ist überall ähnlich. Bei uns wäre übrigens der Urlaubsantrag für 1-3 Tage an die Klassenleitung zu richten, darüber hinaus an die SL. Ich schaue dann immer in den Kalender, ob Klassenarbeiten terminiert sind.

    There are only 10 sorts of people - Those who know binaries and those who don't.

  • Sehe ich genauso. Für planbare Termine muss rechtzeitig vorab ein Beurlaubungsantrag gestellt werden, über den die Schule (nicht die Eltern oder Schüler) entscheidet. Für Klausuren u.ä. wird eine Beurlaubung grundsätzlich nicht genehmigt.

  • Mein Plan: Eltern kontaktieren und fragen, ob er tatsöchlich beim Zahnarzt war.

    Unsere SuS müssen für Arzttermine ohnehin eine ärztliche Bescheinigung vorlegen. Die ist ja auch gratis. Da muss ja auch nur drauf stehen, dass Schüler*In xy von xy Uhr bis z Uhr beim Arzt A in Behandlung war.

  • Das ist einerseits ärgerlich, aber andererseits würde ich mir überlegen, wie viel Zeit und Energie ich jetzt da reinstecken wollte. Schriftliche Benachrichtigung übers Nachschreiben und Hinweis auf Arzttermine und die entsprechenden "Spielregeln" und gut ist. Beim nächsten Mal hast Du dann eine viel bessere Handhabe, das Ganze ggf. zu sanktionieren. Gleichwohl gebe ich zu bedenken, dass der Fehler im Grunde bei den Eltern zu suchen ist.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Womöglich stand der Termin schon länger fest. Dann hätte sich die Schülerin spätestens bei der Bekanntgabe des Klassenarbeitstermins melden müssen.


    Mal abgesehen davon, dass sich reguläre Arzttermine in der Unterrichtszeit nicht gehören.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Mal abgesehen davon, dass sich reguläre Arzttermine in der Unterrichtszeit nicht gehören.

    Das gilt dann aber auch für Kolleginnen.
    Ich bin da mittlerweile entspannter geworden. Manche Facharzttermine muss man nehmen, wann man sie bekommen kann.

  • Das gilt dann aber auch für Kolleginnen.
    Ich bin da mittlerweile entspannter geworden. Manche Facharzttermine muss man nehmen, wann man sie bekommen kann.

    Bei Fachärzten mag das so sein, ein einfacher Vorsorgetermin beim Zahnarzt muss definitiv nicht während des Unterrichts liegen.

  • Bei Fachärzten mag das so sein, ein einfacher Vorsorgetermin beim Zahnarzt muss definitiv nicht während des Unterrichts liegen.

    Richtig. Das steht bei uns sogar in der Schulordnung, dass solche Arzttermine auf nachmittags zu legen sind.

    Ansonsten gilt, was Schiri , Seph , Flipper79 etc. schon schrieben.


    Und dass Arzttermine wenn möglich auf die Zeit außerhalb der Unterrichtsverpflichtung zu legen sind, betrifft natürlich auch für die Lehrkräfte!

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Unsere SuS müssen für Arzttermine ohnehin eine ärztliche Bescheinigung vorlegen. Die ist ja auch gratis. Da muss ja auch nur drauf stehen, dass Schüler*In xy von xy Uhr bis z Uhr beim Arzt A in Behandlung war.

    Auch in BW muss es vorher beantragt werden und kann vom Lehrer abgelehnt werden. Ich habe gerade wenig Zeit, aber es gibt dazu Verordnungen.


    Was du meinst, gilt nur für Notfälle. (Aber viele verwechseln das, ich sage es auf jeden Elternabend und trotzdem kommen meine Schüler immer wieder. Normalerweise darf ich sie, wenn sie noch keine 18 sind, noch nicht einmal gehen lassen.)

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Das ist einerseits ärgerlich, aber andererseits würde ich mir überlegen, wie viel Zeit und Energie ich jetzt da reinstecken wollte.

    Hmja, also mich kostet es häufig auch sehr viel Zeit, eine Nachklausur zu erstellen, daher könnte ich da schon einiges an Energie hineinstecken und es wäre trotzdem noch weniger, als die Konzeption einer weiteren Arbeit (in der Unter-/Mittelstufe auch noch mit Terminsuche mangels zentralem Nachtermin). Wenn die Regelung zu Freistellungen wegen Arztterminen bekannt ist, dann wären die 0 Punkte selbst mit anschließenden Diskussionen für mich auf jeden Fall weniger aufwendig. Aber das ist sicherlich fach-, klassenstufen- und typabhängig.


    Gleichwohl gebe ich zu bedenken, dass der Fehler im Grunde bei den Eltern zu suchen ist.

    Dazu hab ich eine Frage, die mich in diesem Schuljahr schon häufiger beschäftigt hat, denn die Argumentation, dass der Fehler eigentlich bei den Eltern liegt und das Kind aber über die ungenügende Leistung sozusagen "bestraft" wird, habe ich in letzter Zeit öfter gehört. Hier bin ich mir über meinen eigenen Standpunkt auch noch nicht im Klaren. Denn einerseits ist das Argument nachvollziehbar; andererseits führt es aber doch sämtliche Vorgaben zu Verfahrensweisen bei Freistellungen ad absurdum, oder nicht? Das würde ja bedeuten, jeder kann seine Kinder ohne jegliche Nachfrage oder gar Genehmigung selbst vom Unterricht freistellen, wie er oder sie will, weil es ja nicht zu Lasten des Kindes die Konsequenz geben darf, die es halt laut Regelung nunmal gibt. Gerade in Zeiten, in denen Minderjährige Abitur machen (G8 hurra), kann man doch mit dem Argument fast überhaupt keine Konsequenzen bei fehlenden Entschuldigungen mehr rechtfertigen. Weshalb dann überhaupt noch Regeln und Konsequenzen festlegen?

  • Und das End von der Geschicht: Schüler war beim Zahnarzt nicht.


    (Am Telefon von Eltern erfahren).


    Danke an alle, die geantwortet haben. Ich lerne bei solchen Sachen immer enorm viel.

  • Ui, da hattest du ja den richtigen Riecher. Zumindest kannst du es jetzt auf jeden Fall als 6 werten.

    Ich hoffe, dass die Eltern ihrem Sohn wenigstens eine Ansage machen und dass nicht nur du viel lernst, sondern auch dein Schüler.

  • Unsere Schüler haben ständig Termine während der Schulzeit und meist kommt die Entschuldigung erst später per Attest. Dass vorher jemand um Beurlaubung gebeten hätte, habe ich noch nie erlebt... finde ich aber eigentlich angemessen, wenn ich es mir recht überlege. Interessant, dass es bei den meisten hier völlig anders zu laufen scheint!

  • Dazu hab ich eine Frage, die mich in diesem Schuljahr schon häufiger beschäftigt hat, denn die Argumentation, dass der Fehler eigentlich bei den Eltern liegt und das Kind aber über die ungenügende Leistung sozusagen "bestraft" wird, habe ich in letzter Zeit öfter gehört. Hier bin ich mir über meinen eigenen Standpunkt auch noch nicht im Klaren. Denn einerseits ist das Argument nachvollziehbar; andererseits führt es aber doch sämtliche Vorgaben zu Verfahrensweisen bei Freistellungen ad absurdum, oder nicht? Das würde ja bedeuten, jeder kann seine Kinder ohne jegliche Nachfrage oder gar Genehmigung selbst vom Unterricht freistellen, wie er oder sie will, weil es ja nicht zu Lasten des Kindes die Konsequenz geben darf, die es halt laut Regelung nunmal gibt. Gerade in Zeiten, in denen Minderjährige Abitur machen (G8 hurra), kann man doch mit dem Argument fast überhaupt keine Konsequenzen bei fehlenden Entschuldigungen mehr rechtfertigen. Weshalb dann überhaupt noch Regeln und Konsequenzen festlegen?

    Das ist ja mehr ein theoretisches als ein praktisches Problem und dürfte in dieser Häufigkeit auch nicht vorkommen. Ich schrieb ja oben, dass man das einmal anmahnt, um "Besserung" bittet und die entsprechende Konsequenz im Wiederholungsfall ankündigt. Damit ist das im Grunde erledigt. In der Oberstufe haben die SchülerInnen eine Mitwirkungspflicht. Ich kann mir kaum vorstellen, dass Eltern die Unterschrift unter das Entschuldigungsformular verweigern. Falls doch, müsste der Schüler/die Schülerin eben mit der Lehrkraft sprechen, die das dann ihrerseits mit den Eltern klärt.


    Die Regeln einer jeden Prüfungsordnung dienen dem ordnungsgemäßen und für alle Prüflinge gleichen Ablauf der Ausbildung und Abschlussprüfung. Die APOs sind nicht darauf angelegt, Missbrauch und Unterlaufen von Regelungen in jedem Fall zu verhindern oder zu sanktionieren. (Diesen Grundsatz habe ich "erst" in dieser Klarheit in der Behörde gelernt. Dort ist man in der Tat diesbezüglich weniger regulierungswütig als mitunter angenommen.)

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Selbst bei uns in der Grundschule entschuldigen die Eltern die Kinder im Vorfeld schriftlich und bringen dann noch das Attest vom Arzt. Aber wir dürfen sie ja auch nicht einfach während der Unterrichtszeit allein irgendwohin gehen lassen.

    Mimi, ist das bei deinem Schüler so, dass er allein das Gelände verlassen darf, wenn eigentlich noch Unterricht wäre?(vom Alter her, da gibt es ja immer so schulinterne Regelungen bei den weiterführenden Schulen, also so kenne ich es zumindest.

  • Unsere Schüler haben ständig Termine während der Schulzeit und meist kommt die Entschuldigung erst später per Attest. Dass vorher jemand um Beurlaubung gebeten hätte, habe ich noch nie erlebt...

    So ist es bei uns leider auch, zumindest oft, zumindest in der Oberstufe.

    In der Sekundarstufe I erhalten die Klassenleitungen vorab eine informelle Info der Eltern.

  • Unsere SuS müssen für Arzttermine ohnehin eine ärztliche Bescheinigung vorlegen. Die ist ja auch gratis. Da muss ja auch nur drauf stehen, dass Schüler*In xy von xy Uhr bis z Uhr beim Arzt A in Behandlung war.

    Offenbar gibt es Ärzte, die sich das bezahlen lassen.

Werbung