Herausgabe der privaten Telefonnummer - Verpflichtung?

  • Hallo zusammen,


    ich habe im Forum gefühlt, aber nichts aktuelles gefunden.


    Ich würde heute von einer Kollegin darauf hingewiesen, dass wir an unserer Schule verpflichtet seien, telefonisch für die SuS erreichbar zu sein, also entweder unsere private Nummer herauszugeben oder eine zweite "Dienstnummer" anzulegen.


    Ich habe kein Festnetz und kein Dualsim und möchte dies auch nicht haben/anschaffen. Meine private Nummer geht imho keinen SuS etwas an, zumal sie dann automatisch meinen WhatsApp Kontakt hätten und dieser Weg der Kommunikation ist explizit verboten. Ich habe ehrlich gesagt auch einfach schlechte Erfahrungen mit rücksichtslosen Eltern gemacht.


    Nun meine Frage: Kann ich dazu verpflichtet werden, telefonisch erreichbar zu sein? Bisher habe ich das so gelöst, dass ich in dringenden Fällen die SuS mit unterdrückter Nummer anrufe.


    Jetzt habe ich allerdings eine äußerst penetrant-unhofliche Schülerin, die sämtliche Kontaktmöglichkeiten, die ich ihr aufzähle (E-Mail, persönliches Gespräch zu versch. Zeiten vor Ort, Videokonferenz zu von mir festgelegten Terminen, auch den Rückruf zu drei verschiedenen Terminmöglichkeiten) nicht wahrnimmt, sondern nur zu den ihr genehmen Zeiten mich anrufen will. Oder Sie möchte sich bitte nachmittags um drei an der Schule treffen...


    Ich bin ultimativ genervt und kenne die Dame nichtmal wirklich. Sie war bislang genau einmal im Unterricht, hatte dort einen sehr merkwürdigen Auftritt und seitdem ist sie weg, jetzt wohl krankgeschrieben.


    Was denkt ihr?


    Liebe Grüße

  • Ich würde heute von einer Kollegin darauf hingewiesen, dass wir an unserer Schule verpflichtet seien, telefonisch für die SuS erreichbar zu sein, also entweder unsere private Nummer herauszugeben oder eine zweite "Dienstnummer" anzulegen.

    Kollegin fragen, wo sie diese Info her hat. Anschließend die Schulleitung fragen (die das viellecht "angeordnet" hat), wo man die rechtliche Grundlage dafür finen kann... Ich halte es für mehr als unwahrscheinlich, dass man dich dazu verpflichten kann, egal welches Bundesland.

  • Kollegin fragen, wo sie diese Info her hat. Anschließend die Schulleitung fragen (die das viellecht "angeordnet" hat), wo man die rechtliche Grundlage dafür finen kann... Ich halte es für mehr als unwahrscheinlich, dass man dich dazu verpflichten kann, egal welches Bundesland.

    Schön geschehen, sie sagte, es sei ein Beschluss während der Coronazeit gewesen. Leider habe ich bei den oft dreistündigen VKs ab und an die Aufmerksamkeitsspanne einer Amöbe gehabt und finde dazu nichts.


    Ich hoffe, ich komme aus der Nummer raus, ohne groß bei der SL auftreten zu müssen. Ich fliege derzeit sehr gern unterm Radar und mache einfach nur meinen Job....

  • Ich meine sogar (hier im Forum?) mal gelesen zu haben, dass wir nicht mal verpflichtet seien, der Schule (also dem Sekretariat) unsere privaten Telefonnummern zu geben.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Ich meine sogar (hier im Forum?) mal gelesen zu haben, dass wir nicht mal verpflichtet seien, der Schule (also dem Sekretariat) unsere privaten Telefonnummern zu geben.

    Das wäre natürlich super. Wir haben immer mal wieder etwas penetrantere SuS, aber diese Dame ist schon sehr ... nachdrücklich. Angeblich aufgrund der Gesundheit geht es nur via Telefonat (schreibt mir aber ständig Mails und wollte sich eigentlich ja nachmittags mit mir am der Schule treffen). Sie zieht echt alle Register.

  • Jetzt habe ich allerdings eine äußerst penetrant-unhofliche Schülerin, die sämtliche Kontaktmöglichkeiten, die ich ihr aufzähle (E-Mail, persönliches Gespräch zu versch. Zeiten vor Ort, Videokonferenz zu von mir festgelegten Terminen, auch den Rückruf zu drei verschiedenen Terminmöglichkeiten) nicht wahrnimmt, sondern nur zu den ihr genehmen Zeiten mich anrufen will.

    Das sind doch schon ganz viele Möglichkeiten gewesen.

    Damit sie dich anrufen kann / du spontan auf ihren Wunsch hin (welch merkwürdiges Verlangen...) tatsächlich mit dir telefonieren könnte, gibt es einen einfachen Weg: Sie ruft im Schulsekretariat an, selbiges ruft dich an. Du rufst die Schülerin an (mit unterdrückter Telefonnummer).



    Aber mal "positiv" gedacht: Sie ist krankgeschrieben. Vielleicht ist sie ja tatsächlich krank, in aufwändiger Behandlung und kann nicht abschätzen, zu welchen Uhrzeiten welche Therapien durchgeführt werden. Dann wäre ein Anruf durch sie bei dir (für sie) einfacher umzusetzen als mehrere erfolglose Versuche deinerseits bei ihr.

    (Heißt trotzdem nicht, dass du deine private Telefonnummer rausgeben musst. Man hat als Lehrkraft halt kein Diensthandy. In der Schulbehörde hier stellen die Mitarbeiter das Telefon auf ihrem Schreibtisch auf Weiterleitung zu sich nach Hause, wenn sie im Homeoffice sind. Das ist ebenfalls nichts, was man als Lehrkraft machen könnte.)

  • Schön geschehen, sie sagte, es sei ein Beschluss während der Coronazeit gewesen. Leider habe ich bei den oft dreistündigen VKs ab und an die Aufmerksamkeitsspanne einer Amöbe gehabt und finde dazu nichts.

    Wenn es beschlossen wurde, müsste es in einem Protokoll stehen. Da hast du nichts gefunden.

    Ich würde mal andere vertrauenswürdige Kolleg:inne fragen. Und ich kann mir nicht vorstellen, dass man dazu verpflichtet werden kann, seine private Telefonnumer heraus zu geben. Du könntest ja auch kein Telefon haben (nicht realistisch, aber auch nicht unmöglich).

  • Schön geschehen, sie sagte, es sei ein Beschluss während der Coronazeit gewesen.

    Mag ja sein, dass es den Beschluss der Konferenz gegeben hat.

    Eine Konferenz kann ja alles beschließen, aber ob der Beschluss dann auch Bestand hat, wenn er durch Keine Erlasse, Schulgesetz o.ä. gedeckt ist, das ist die andere Frage.


    Habt ihr Sprechstunden? Darauf würde ich verweisen und dann die Telefonnummer vom Sekretariat oder dem Lehrerzimmer angeben.

  • Ich mache es folgendermaßen: Man kann mir an meine dienstliche Mail Adresse die Bitte um Rückruf schreiben. Dann rufe ich vom Privathandy mit unterdrückter Nummer an.


    Allerdings bitte ich zu beachten, dass auch wir Lehrer "Dienstzeiten" haben, die Schülerin kann sich nicht jede beliebige Zeit aussuchen bzw. erwarten, dass du dann zurückrufst.

    Ich als Teilzeitlehrerin habe oft um 15 Uhr schon "Schluss". Ich lese jedoch meist die ankommenden Mails, da sie auf meinem Handy angezeigt werden. Entweder ignoriere ich sie dann bis zum nächsten Tag, oder, wenn es mir angebracht scheint / und mir gerade passt, dann rufe ich dann auch trotzdem zurück.


    Aber ich würde mich definitiv nicht so manipulieren und unter Druck setzen lassen.


    Teile ihr mit, dass sie zwischen 8 und 16 Uhr (z.B.) die Bitte um Rückruf schicken kann und du dieser dann nachkommen wirst, sofern du nicht gerade im Unterricht / in der Konferenz etc. bist. Wenn sie später schreibt, muss sie evtl. bis zum nächsten Tag warten. Am besten schreibt sie dazu, wann zwischen 8 und 16 Uhr sie am besten zu erreichen ist. Aber wenn sie krank geschrieben ist, dürfte sie ja immer zu erreichen sein.

  • Ich würde heute von einer Kollegin darauf hingewiesen, dass wir an unserer Schule verpflichtet seien, telefonisch für die SuS erreichbar zu sein, also entweder unsere private Nummer herauszugeben oder eine zweite "Dienstnummer" anzulegen.

    :lach:

    Wer soll mich dazu denn verpflichten?


    Natürlich gibt es eine solche Verpflichtung nicht. Ich bin per dienstlicher Mail erreichbar. Zudem sogar noch über Teams. Das reicht! Wer mit mir telefonieren will, kann das per Mail anfragen und ich rufe dann aus der Schule zurück. Natürlich zu den Zeiten, in denen ich dazu Luft und Zeit hab.


    Soweit kommts noch.

  • Es kommt überhaupt nicht in Frage, die private Telefonnummer herauszugeben. Das gilt bereits für Telefonlisten innerhalb des Kollegiums und erst Recht für Eltern und Schüler. Die telefonische Erreichbarkeit ist zu den üblichen Dienstzeiten über die Telefonnummer der Schule möglich. Das muss vollkommen ausreichen.


    PS: Ein entsprechender Konferenzbeschluss wäre rechtswidrig und hätte unmittelbar durch den SL einkassiert werden müssen.

  • Schön geschehen, sie sagte, es sei ein Beschluss während der Coronazeit gewesen. Leider habe ich bei den oft dreistündigen VKs ab und an die Aufmerksamkeitsspanne einer Amöbe gehabt und finde dazu nichts.

    Rechtwidrige Beschlüsse kann man getrost ignorieren.

  • was mich so unglaublich wundert ist, dass


    a. immer wieder solche Ansinnen gestellt werden

    b. die Lehrer sich so unsicher sind, was ihre Erreichbarkeit rund um die Uhr betrifft.

    Das wundert mich auch immer. Ich bin kein Dienstleister für meine Schüler*innen und der Eltern oder Betriebe.


    Ich empfehle Euch: Schulrechts-Fortbildungen!

  • Das wundert mich auch immer. Ich bin kein Dienstleister für meine Schüler*innen und der Eltern oder Betriebe.


    Ich empfehle Euch: Schulrechts-Fortbildungen!

    Naja ist man schon, aber du hast nicht 24/7 Bereitschaft und bist auch nicht dazu verpflichtet deine privaten Geräteschaften und Dienste dazu nutzen um eine Kommunikation zu ermöglichen.

  • Falls du Unterstützung vor Ort (z.B. gegenüber der Kollegin oder der SL) benötigst, würde ich mich an deiner Stelle an den Schulpersonalrat oder den:die schulische:n Datenschutzbeauftragte:n wenden, falls es die in eurem BL gibt.

  • Naja ist man schon, aber du hast nicht 24/7 Bereitschaft und bist auch nicht dazu verpflichtet deine privaten Geräteschaften und Dienste dazu nutzen um eine Kommunikation zu ermöglichen.

    Ich verstehe mich auf gar keine Fall als Dienstleister! Ich bekomme nämlich kein Geld von meinen Schülerinnen und Schülern und muss auch nicht auf rechtliche fragwürdige Anweisungen, Wünsche oder Forderungen reagieren. Ich habe Verordnungen und Erlasse und Gesetze, die mein Dienstherr erlässt und wonach ich mich zu richten habe.

  • Ich verstehe mich auf gar keine Fall als Dienstleister! Ich bekomme nämlich kein Geld von meinen Schülerinnen und Schülern und muss auch nicht auf rechtliche fragwürdige Anweisungen, Wünsche oder Forderungen reagieren. Ich habe Verordnungen und Erlasse und Gesetze, die mein Dienstherr erlässt und wonach ich mich zu richten habe.

    Naja mittelbar wirst du schon von Schülern und Eltern bezahlt. Auf rechtlich fragwürdige Anweisungen, Wünsche und Forderungen muss auch keiner eingehen, der direkt vom Kunden bezahlt wird.

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