Familienzuschlag/Regionalklassen NRW

  • Beamte könnten im übrigen auch mal streiken. Da passier erstmal genau nichts.

    Das sieht das BVerfG bislang etwas anders. Das immer wieder bestätigte Streikverbot von Beamten ist als Grundsatz des Berufsbeamtentums anerkannt, entsprechende Handlungen (dazu gehört übrigens auch der hier gerne empfohlene "Dienst nach Vorschrift") sind unzulässig und können disziplinarrechtlich geahndet werden.


    Das sieht für die Teilnahme an entsprechenden Kundgebungen außerhalb der Dienstzeit natürlich anders aus, hierzu sind auch Beamte berechtigt.

  • sind unzulässig und können disziplinarrechtlich geahndet werden.

    Natürlich ist es unzulässig, das ist mir schon klar. Aber es passiert erstmal nichts außer "du, du, du". Möglicherweise verzichtet man auf die Besoldung für den Tag.

  • Ich möchte ergänzen, dass es genug Kollegen gibt, die meinen, sie machten Dienst nach Vorschrift. Tun sie aber nicht, eher sehr viel weniger. Das sind die, die unseren Berufsstand runterziehen.

  • Nicht als kollektive Maßnahme - da wäre das ja blaumachen - sondern als ernsthafte, sich selbst zu stellende Frage: Schleppe ich mich (gerade jetzt unter dem Eindruck der großen Wertschätzung durch die Länder) wirklich halb krank auf die Arbeit? --> NEIN!

    ...würde ich Krankschreibungen von angeschlagenen KuK begrüßen. Aber eben nicht nur jetzt sondern eigentlich immer.

    Tim Finnegan liv’d in Walkin Street
    A gentle Irishman mighty odd.

  • Es setzt ein Zeichen, dass es Grenzen gibt. Nicht mehr, nicht weniger. Meines Wissens ist TuiFly damit auch nicht alleine, sondern auch andere Beschäftigte haben auf diese Weise mal einen "Warnschuss" abgegeben (die Air Berlin Piloten, die eine oder andere Feuerwehr etc.). Ich habe da absolut Sympathien für.

  • Wer krank ist, ist krank. Aber "Krankmelden a la TUI-Fly" ist eher ein Blaumachen.

    Das ist richtig.

    Nur leider schleppen sich viel zu viele KuK krank in die Schule. Und da könnte der Ärger über die Arbeitgeber durchaus ein Anstoß sein, seine Gesundheit nicht zu gefährden, sondern sich die nötige Erholung in Form der Krankschreibung wirklich zu nehmen.

    Tim Finnegan liv’d in Walkin Street
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  • Es ist unzulässig, sich an Vorschriften zu halten?

    Tu doch nicht so, du weißt ganz genau, was damit gemeint ist. Die absichtliche Minderung der eigenen Arbeitsleistung als "Bummelstreik" ist eine getarnte Arbeitskampfmaßnahme und als solche für Beamte unzulässig.

  • Das ist richtig.

    Nur leider schleppen sich viel zu viele KuK krank in die Schule. Und da könnte der Ärger über die Arbeitgeber durchaus ein Anstoß sein, seine Gesundheit nicht zu gefährden, sondern sich die nötige Erholung in Form der Krankschreibung wirklich zu nehmen.

    Mit dieser Meinung kann man sich immer profilieren. Ich sehe es anders. Mit einer leichten Erkältung ohne Fieber kann man auch mal in die Schule gehen. Oft tut einem frische Luft und Bewegung gut gepaart mit einem Tee statt Kaffee in der Pause. Die Viren sind eh überall.

    Lasst die Steine gern fliegen, aber ich bin gern an einer Schule, wo im November nicht ständig Nachmittagsunterricht ausfällt und ich in jeder Springstunde zur Vertretung gezerrt werde, weil Kolleg*in X mit einer Erkältung zum Hausarzt wackelte, der sie dann für den Rest der Woche krankschreibt ( der Doc hat den Schaden ja nicht).

  • Mit dieser Meinung kann man sich immer profilieren. Ich sehe es anders. Mit einer leichten Erkältung ohne Fieber kann man auch mal in die Schule gehen. Oft tut einem frische Luft und Bewegung gut gepaart mit einem Tee statt Kaffee in der Pause. Die Viren sind eh überall.

    Lasst die Steine gern fliegen, aber ich bin gern an einer Schule, wo im November nicht ständig Nachmittagsunterricht ausfällt und ich in jeder Springstunde zur Vertretung gezerrt werde, weil Kolleg*in X mit einer Erkältung zum Hausarzt wackelte, der sie dann für den Rest der Woche krankschreibt ( der Doc hat den Schaden ja nicht).

    Gott, das geht mir auf den Geist, dass hier immer wieder Sachen in den Mund gelegt werden und dann gegen diese erfundenen Argumente selbst argumentiert wird. Ich schrieb von krank, nicht von einer leichten Erkältung. Krank heißt, dass ich KuK in der Schule sehe, die eine schwere Erkältung haben, kaum noch eine Stimme etc. Also leg mir nix in den Mund, ich hätte geschrieben, dass man mit ganz leichten Symptomen von irgendwas zuhause bleiben soll.

    Tim Finnegan liv’d in Walkin Street
    A gentle Irishman mighty odd.

  • Ich habe gerade einen grippalen Infekt nicht ernst genommen und war in Folge zwei Wochen richtig krank. (Bisher galt für mich immer wegen einer Erkältung bleibe ich nicht zuhause. Doch dieses Mal ging es schief. )

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Ich habe da mal eine grundsätzliche Frage:

    Kann die Strukturzulage (Paragraph 47 LBesG NRW), wenn sie einmal gewährt wurde, z.B. nach einem Stellenwechsel wieder kassiert werden?


    Bei den Besoldungsstufen ist das ja (außer aus disziplinarischen Gründen) nicht möglich. Wie verhält sich das mit der Strukturzulage (früher allgemeine Stellenzulage)?

    Von wegen Schuft, ein Zyniker ist ein enttäuschter Idealist!

  • Hat sich erledigt, habe das hier gefunden:

    "Die Strukturzulage nach § 47 ist eine unwiderrufliche und ruhegehaltfähige Zulage. Die Strukturzulage ergänzt das Grundgehalt, ist aber nicht unmittelbarer Bestandteil des Grundgehaltes. Sie ist jedoch durch die Unwiderruflichkeit und Ruhegehaltfähigkeit
    so fest in den Bezügen verankert, dass sie der verfassungsrechtlich geschuldeten Alimentation zuzuordnen ist. Damit wird der Rechtsprechung zu der Einordnung der allgemeinen Stellenzulage, die sachlich dem Grundgehalt nach BBesG zuzuordnen ist, gerecht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 14.2.1982 – 2 BvR 1261/79 –, juris; BVerwG, Urt. v. 9.12.1999 – 2 C 31/98 –, juris)."

    Von wegen Schuft, ein Zyniker ist ein enttäuschter Idealist!

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