Lehrer sollen mehr arbeiten, größere Klassen, keine Teilzeit...

  • Wenn ich manche Arbeitsbedingungen an manchen staatlichen Schulen hier lese, wird mir ganz übel und mir wird wieder mal bewusst, dass ich das

    für keinen Beamten-Status dieser Welt machen möchte (arbeite an einer privaten Schule, Angestellte). Ich habe zwar auch einen anstrengenden

    Job, aber das was ich hier teilweise lese, ist Ausbeutung und Fremdbestimmung.

    ;) Falls jemand Interesse hat, wir haben aktuell eine Stelle für Nawi oder / und Deutsch in der SEK I frei, jemand ist in eine andere Stadt gezogen.

    Aber ich hörte schon oft, dass viele eh nicht unter Beamtengehalt arbeiten möchten. Dann ist das so.


    Ehrlich Leute, nehmt die Beine in die Hand, manches kann man doch nicht ernsthaft bis zur Rente so durchziehen wollen.

  • Ihr lasst Euch zu viel gefallen. Schaut mal in die ADO. Und pocht auf Eure Rechte.

    ...bei aller Liebe, dass würde ich durch den Personalrat und die Bezirksregierung klären lasssen. Die Vorgaben für Mehrarbeit sind eigentlich eng gesetzt. Ich glaube nicht, dass die Schulleitung Mehrarbeit wie Graf .....anordnen darf

  • Stimme zwar nicht zu aber die fast 4 netto und das üppige Weihnachtsgeld lassen doch über so einiges hinwegsehen hihiii

  • Es ist beschlossen: NRW


    https://www.deutschlandfunk.de…er-lehrer-in-nrw-100.html

    ...

    und die Kolleginnen und Kollegen, die es sich leisten können, hören auf zu arbeiten. Sie lassen sich nicht zur Vollzeit zwingen.
    Ich kenn einige. 50 Jahre alt. Partner verdient super. Kinder erwachsen. Haus abbezahlt. Die kündigen! Heißt: die Kräfte fallen auch weg.
    Oder man zwingt Kolleginnen und Kollegen zur Vollzeit, die extra reduziert haben um mit tatsächlich 41 Stunden mal hinzukommen. Die schaffen ggf gesundheitlich nicht mehr. Ergo: Sie fallen aus. Kollege XY mit voller Stelle muss Vertretung machen. Bis XY selbst ausfällt. Ich habe 6 Springstunden bei voller Stelle im Plan. Viel Platz für Vertretungen. Dazu müssen wir uns nun noch zu 7 Nachmittagsbereitschaften eintragen. Zusätzlich und nicht im Stundenkontingent inbegriffen....

    Was der Deutschlandfunk da wiedergibt mit "Lehrer in Nordrhein-Westfalen brauchen nun familiäre Gründe, um in Teilzeit gehen zu können" ist aber nicht das, was im Handlungskonzept des Schulministeriums steht: "Anträge der Lehrkräfte auf Teilzeitbeschäftigung, die nicht im Zusammenhang mit familiären Gründen stehen (z. B. Kinderbetreuung oder Pflege eines nahen Angehörigen), werden intensiv geprüft, ob im Einzelfall dienstliche Gründe einer Genehmigung (im beantragten Umfang) entgegenstehen" - oder gilt das nicht mehr, und wenn nein, wo steht das?


    Der Teilzeitantrag läuft doch nach wie vor über den Tisch der SL, und die wird doch einschätzen können, welche "Gefahren" drohen, wenn man diese Anträge grundsätzlich ablehnt.


    Das mit den dienstlichen Belangen steht ja auch längst im Antrag, wird aber wohl nicht sehr oft angewendet. Ich habe mich ehrlich gesagt gewundert, dass mein erster Antrag in der Kinder-sind-groß-Haus-ist-abbezahlt-Kategorie ohne Nachfrage genehmigt wurde. Ich hätte da durchaus mit mir reden lassen.


    "Intensiv prüfen" heißt nach meiner Auffassung, dass man genau hinschaut. Nicht dass man grundsätzlich ablehnt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Schulministerin so schlecht beraten wird, dass sie nicht sieht, dass Krankheit und Kündigung folgen könnten. Und die SL haben da auch so ihre Tricks.


    Da wäre ich jetzt nicht ganz so pessimistisch. Oder das Handlungskonzept ist nach 2 Monaten schon überholt :gruebel:

  • Finde die Entwicklung auch extrem positiv, weil auf Dauer gewinnt der Markt.

  • Wenn ich manche Arbeitsbedingungen an manchen staatlichen Schulen hier lese, wird mir ganz übel und mir wird wieder mal bewusst, dass ich das

    für keinen Beamten-Status dieser Welt machen möchte (arbeite an einer privaten Schule, Angestellte). Ich habe zwar auch einen

    ;) Falls jemand Interesse hat, wir haben aktuell eine Stelle für Nawi oder / und Deutsch in der SEK I frei, jemand ist in eine andere Stadt gezogen.

    Aber ich hörte schon oft, dass viele eh nicht unter Beamtengehalt arbeiten möchten. Dann ist das so.

    Welches Bundesland? Ich sehe das leider über mein Smartphone nicht.

  • Dann solltet ihr dringend am Vertretungs und Bereitschaftskonzept arbeiten und das auf der Lehrerkonferenz beschliessen.

    Wenn das Ziel nicht eingehalten werden kann ohne die Kollegen zu stark zu belasten, dann fällt Unterricht eben aus. Auch Vertretungen/Aufsichten in der Aula mit mehreren Klassen sind eine Möglichkeit. Arbeiten können die Schüler dann nicht unbedingt, aber das müssen sie ja auch nciht unbedingt.

  • Dann solltet ihr dringend am Vertretungs und Bereitschaftskonzept arbeiten und das auf der Lehrerkonferenz beschliessen.

    Wenn das Ziel nicht eingehalten werden kann ohne die Kollegen zu stark zu belasten, dann fällt Unterricht eben aus. Auch Vertretungen/Aufsichten in der Aula mit mehreren Klassen sind eine Möglichkeit. Arbeiten können die Schüler dann nicht unbedingt, aber das müssen sie ja auch nciht unbedingt.

    Ja, so sollte es sein, jedenfalls der erste Teil...

  • ...und ist vollkommen unzulässig, wie bereits 1972 der BGH befand. Gegen solch widerrechtliche Anweisungen muss (!) jedes Mal (möglichst schriftlich) remonstriert werden.

    Leider ist der Volltext scheinbar neuerdings nicht mehr frei zugänglich. Wenn ich mich richtig erinnere, war das Urteil etwas differenzierter, nahm Bezug auf ein paar Besonderheiten der vorliegenden Situation und war anders als gerne kolportiert kein Blankoverbot.

  • Das neue Vertretungskonzept ist nun komischerweise nun knapp durch die LK gegangen und kommt nun in die Schulkonferenz.

    Der Lehrerrat kämpft bis zum Umfallen...

    Reicht wohl nicht.

    Wieso ist es komischerweise durchgegangen? Wenn mehr als 50% mit dem Konzept leben können, scheinen diese Kollegen die Probleme, die du und andere haben, nicht zu haben. Zunächst sollte man/der Lehrerrat die Kollegen von einem alternativen Konzept überzeugen und das dann auf der Lehrerkonferenz beschliessen lassen.

    Die Schulkonferenz hat mit dem Konzept übrigens nichts zu tun, gegen einen Entsprechenden Beschluss sollte man problemlos vorgehen können.

  • Als Beispiel aus meinem Umfeld.

    Der Schulleiter der Gesamtschule in unmittelbarer Nähe lädt zur Lehrerkonferenz ein. Er überschreitet 3x die auf der Einladung festgelegte Dauer.

    Das Kollegium ließ sich das nicht gefallen. Jetzt wird pünktlich zum angegebenen Ende aufgestanden und gegangen. Egal, ob die Schulleitung fertig ist oder nicht.


    Das Kollegium einer Schule hat eine riesige Macht ggü einer Schulleitung, wenn sie es nutzen möchte.

    Naja ... dann würde ich als SL grundsätzlich Konferenzen eine Stunde länger ansetzen, als ich denke, dass ich brauche. Jeder freut sich, wenn's nicht so lange dauert, aber keiner steht auf, bevor ich wohl fertig bin.

  • Ich glaube nicht, dass die Schulleitung Mehrarbeit wie Graf .....anordnen darf

    Und abgesehen davon, ob sie das darf oder nicht. Schreibt sämtliche Stunden auf und rechnet sie bei der BezReg als Überstunden ab. Dort haben sie nämlich auch keine Lust die Stunden alle zu bezahlen.

  • Naja ... dann würde ich als SL grundsätzlich Konferenzen eine Stunde länger ansetzen, als ich denke, dass ich brauche. Jeder freut sich, wenn's nicht so lange dauert, aber keiner steht auf, bevor ich wohl fertig bin.

    So aus Interesse : sind bei euch diese Konferenzen eigentlich immer nur von der Schulleitung gestaltet und die redet?

    Bei uns hat die SL ca. 1 Drittel der Zeit zur Verfügung, der REst sind Themen von Kolleg:innen für alle.

  • Darf ich fragen, wo Sie unterrichten?

    An einer beruflichen Schule mit auch nicht unproblematischen Schülern (Übergangsbereich/2BF, teilweise auch Ausbildungsberufe mit sehr schwierigem Klientel)

    WARUM zur Hölle machst Du das dann?

    Auch wenn die Frage nicht an mich gerichtet war, kann ich sie beantworten: In vielen Fällen ist die Alternative zur Mitversehung, dass die Klasse gar nicht beaufsichtigt ist. Die Schulleitung kann sich das Personal dafür auch nicht aus den Rippen schneiden. Mitversehung ist in vielen Fällen die Notlösung wenn eine echte Vertretung nicht möglich ist. Damit zumindest mal Jemand gucken geht und die Klasse nicht gänzlich unbeaufsichtigt ist, bzw. das Gefühl hat, beaufsichtigt zu werden.


    Und wenn dann tatsächlich was passieren sollte, dann ist die Frage erstmal ob das überhaupt an übergeordnete Stellen gemeldet werden muss. Und bezüglich der Schuldfrage: Die Lehrkraft hat die Aufsicht nach bestem Wissen und Gewissen geführt. Der Schulleiter hatte keine andere Möglichkeit, eine Aufsicht sicherzustellen wegen Personalmangel. Und wer ist für den Personalmangel verantwortlich? Sicherlich weder der SL noch die einzelne Lehrkraft.


    An meiner Schule wird echter Vertretungsunterricht erteilt so viel es geht. Man hat das Gefühl, der sSL würde eine Medaille gewinnen wenn er möglichst viele Vertretungsstunden verteilt... Jede Lehrkraft bei uns hat im Schnitt drei Stunden Vertretung pro Woche, zusätzlich zum normalen Deputat. Und dann wundert man sich, dass immer noch mehr KuK krank werden und immer noch mehr vertreten werden muss. Es gibt Wochen, da haben wir 25% Ausfall, weil die KuK einfach nicht mehr können. Und dann kommt es zu den Situationen wo halt Klassen unbeaufsichtigt sind. Das mag gehen bei einer BG 12 oder 13, ok. Aber halt nicht im Übergangsbereich. Und bevor dann gar keiner da ist, gibt es halt Mitversehung.

  • Wenn ich manche Arbeitsbedingungen an manchen staatlichen Schulen hier lese, wird mir ganz übel und mir wird wieder mal bewusst, dass ich das

    für keinen Beamten-Status dieser Welt machen möchte (arbeite an einer privaten Schule, Angestellte).

    Das ist mir zu kurz gedacht. Nicht alle staatlichen Schulen haben schlechte Arbeitsbedingungen, dafür aber alle bessere Bezahlung (sofern man verbeamtet ist).

  • Und wenn dann tatsächlich was passieren sollte, dann ist die Frage erstmal ob das überhaupt an übergeordnete Stellen gemeldet werden muss.

    Wegen eines abgebrochenen Bleistifts gibt es sicher kein Problem. Aber bei körperlichen Schäden muss man sich spätestens äußern, wenn die Versicherung fragt. Und die sucht nach Gründen, nicht zahlen zu müssen.

    Die Lehrkraft hat die Aufsicht nach bestem Wissen und Gewissen geführt.

    Das könnte ein Gericht hinterher anders sehen. Hinterher ist man sowieso schlauer. Da lässt sich leicht ein Urteil fällen.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

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