Aber wie viel Prozent machen Lehrer unter Beamten schon aus?
Tatsächlich ziemlich viele.
Wir haben in Deutschland etwa 1,7 Millionen Beamtete. Davon sind 636.000 Lehrkräfte. Der Anteil ist also ca. 37%
Aber wie viel Prozent machen Lehrer unter Beamten schon aus?
Tatsächlich ziemlich viele.
Wir haben in Deutschland etwa 1,7 Millionen Beamtete. Davon sind 636.000 Lehrkräfte. Der Anteil ist also ca. 37%
Für Schulen und aktuell könnte ich es mir damit erklären, dass Lehrerinnen aus der Familienteilzeit herausgelockt werden sollen, wenn ihre Partner (wie doch recht oft) in der freien Wirtschaft deutlich besser verdienen
Sorry, aber das ist genau so ein Beispiel für die oben kritisierte Unkenntnis vieler Lehrkräfte, was Rechtliches angeht.
Bei der Anhebung der Kinderzuschläge ging es um vieles, aber bestimmt nicht um arbeitsmarktpolitische Fragen.
Seit ich Kinder und Kindergeld habe, schwimme ich tatsächlich so dermaßen in Geld, dass ich meinen armen Singlekollegen regelmäßig einen Obulus überweise.
Sorry, aber das ist genau so ein Beispiel für die oben kritisierte Unkenntnis vieler Lehrkräfte, was Rechtliches angeht.
Bei der Anhebung der Kinderzuschläge ging es um vieles, aber bestimmt nicht um arbeitsmarktpolitische Fragen.
Und wenn, dann wäre es die denkbar schlechteste Idee gewesen. Die ganzen Lehrerehepaare mit Kindern können ja jetzt für das gleiche Netto ein paar Stunden weniger arbeiten ;-).
Ich nicht. Jeder Pensionär sollte das vielleicht wissen. Ich habe mich bis zu der "quer"-Sendung nie damit befasst.
Und selbst wenn, die Landesregierung schreibt gezielt 70-jährige Kolleg*innen an und vergisst zu erwähnen, dass das eigentlich nur ehrenamtlich geht? Finde ich schäbig, da können noch so viele Gesetze existieren.
Und selbst wenn, die Landesregierung schreibt gezielt 70-jährige Kolleg*innen an und vergisst zu erwähnen, dass das eigentlich nur ehrenamtlich geht? Finde ich schäbig, da können noch so viele Gesetze existieren.
Unbestritten!
Sorry, aber das ist genau so ein Beispiel für die oben kritisierte Unkenntnis vieler Lehrkräfte, was Rechtliches angeht.
Bei der Anhebung der Kinderzuschläge ging es um vieles, aber bestimmt nicht um arbeitsmarktpolitische Fragen.
Was waren die Hintergründe, und seit wann sind die Kinderzuschläge in NRW dermaßen hoch - ein Vielfaches der bayerischen Zuschläge?
Und selbst wenn, die Landesregierung schreibt gezielt 70-jährige Kolleg*innen an und vergisst zu erwähnen, dass das eigentlich nur ehrenamtlich geht? Finde ich schäbig, da können noch so viele Gesetze existieren.
Hund sans scho!
Was waren die Hintergründe, und seit wann sind die Kinderzuschläge in NRW dermaßen hoch - ein Vielfaches der bayerischen Zuschläge?
Hintergrund ist ein BGH-Urteil, das festgestellt hat, dass (vereinfacht ausgedrückt) die Besoldung nicht mehr angemessen ist. Die Familienzuschläge statt der Grundbesoldung anzuheben, ist natürlich ein Sparversuch - insofern hast du Recht:
Hund sans scho!
Um den Grenzfall zu verdeutlichen: Ja.
Schön ist die Formulierung aber in der Tat nicht.
Magst du Frauen so gar nicht?
Für Schulen und aktuell könnte ich es mir damit erklären, dass Lehrerinnen aus der Familienteilzeit herausgelockt werden sollen, wenn ihre Partner (wie doch recht oft) in der freien Wirtschaft deutlich besser verdienen. Aber wie viel Prozent machen Lehrer unter Beamten schon aus?
Die Teilzeit hat doch nichts mit der Kinderzulage zu tun, diese bekommst du doch immer, sobald du arbeitest (als Beamtin). Im Gegenteil, viele, die sonst vllt. ganz zu Hause oder länger zu Hause blieben, arbeiten ein paar Stunden, um diese zu erhalten. So ist es zumindest hier.
Da fühlt man sich wie der dumme, der dann auch noch Verantwortung übernimmt.
Dann bekomme doch selbst diese 6 Kinder und ziehe sie auf. Dann bist du der Reichste hier!
Dann bekomme doch selbst diese 6 Kinder und ziehe sie auf.
Können vor lachen!![]()
Zitat von Herr BerndFür Schulen und aktuell könnte ich es mir damit erklären, dass Lehrerinnen aus der Familienteilzeit herausgelockt werden sollen, wenn ihre Partner (wie doch recht oft) in der freien Wirtschaft deutlich besser verdienen. Aber wie viel Prozent machen Lehrer unter Beamten schon aus?
Die Teilzeit hat doch nichts mit der Kinderzulage zu tun, diese bekommst du doch immer, sobald du arbeitest (als Beamtin). Im Gegenteil, viele, die sonst vllt. ganz zu Hause oder länger zu Hause blieben, arbeiten ein paar Stunden, um diese zu erhalten. So ist es zumindest hier.
Je höher die Kinderzulage, desto mehr lohnt sich das Aufstocken der Familienteilzeit. Wenn theoretisch der nichtverbeamtete Partner einer Lehrerin, die unterhälftig Teilzeit arbeitet, auf A14 Niveau (ohne Kinderzulage) verdient und Vollzeit arbeitet, und bei der Lehrerin durch die hohe Kinderzulage aus einem A12 ein A15 Gehalt (ohne Kinderzulage) wird, geht vielleicht der Partner auf 80 Prozent oder niedriger, und die Lehrerin stockt ihre Teilzeit entsprechend auf. So könnte man denken.
Um den Grenzfall zu verdeutlichen: Ja.
Schön ist die Formulierung aber in der Tat nicht.
Die Formulierung ist nicht nur "nicht schön", sondern menschenverachtend und die damit verbundene Degradierung von Frauen völlig unangemessen. Das ist auch durch den nachvollziehbaren Frust über die hohen Familienzuschläge nicht zu entschuldigen.
Zum inhaltlichen: Scheinbar wurde noch immer nicht der Unterschied zwischen der arbeitsrechtlichen Entlohnung von geleisteter Arbeit und der beamtenrechtlichen Alimentation verstanden. Letztere bezieht sich explizit auch auf die Familie des Beamten und nicht nur auf ihn selbst. So mag der angesprochene A13er mit 3 Kindern zwar vom Dienstherrn eine höhere Alimentation erhalten als der A15-Single, dennoch wird letzterer einen höheren individuellen Lebensstandard bezogen auf seine wirtschaftliche Situation halten können und damit auch bezogen auf die Amtsangemessenheit besser da stehen.
Die Formulierung ist nicht nur "nicht schön", sondern menschenverachtend und die damit verbundene Degradierung von Frauen völlig unangemessen. Das ist auch durch den nachvollziehbaren Frust über die hohen Familienzuschläge nicht zu entschuldigen.
Zum inhaltlichen: Scheinbar wurde noch immer nicht der Unterschied zwischen der arbeitsrechtlichen Entlohnung von geleisteter Arbeit und der beamtenrechtlichen Alimentation verstanden. Letztere bezieht sich explizit auch auf die Familie des Beamten und nicht nur auf ihn selbst. So mag der angesprochene A13er mit 3 Kindern zwar vom Dienstherrn eine höhere Alimentation erhalten als der A15-Single, dennoch wird letzterer einen höheren individuellen Lebensstandard bezogen auf seine wirtschaftliche Situation halten können und damit auch bezogen auf die Amtsangemessenheit besser da stehen.
Das stimmt zwar, aber diskutiert wird ja die Relation von Grundgehalt und den Zuschlägen (Familie, Kinder...) - was einem Single logischerweise derzeit massiv stinken muss; insbesondere dann, wenn er in den unteren Besoldungsgruppen seinen ehrenwerten Dienst verrichten darf.
Ein Single hat womöglich auch jemanden, mit dem er seinen Sold teilt (Haustiere, pflegebedürftige Angehörige, Patenschaften). Aber natürlich, wenn wir einfach mal unterstellen, dass das bei einem Kollegen mit drei kleinen Kindern auch der Fall ist, ist es nur legitim, zu überlegen, ob der Kollege mit Kindern sich denselben Lebenstil leisten können darf wie der Kollege ohne Kinder, oder ob die Enrscheidung für Kinder (die ja auch aus demographischen Gründen wichtig sind) automatisch bedeutet, dass man in Kauf zu nehmen hat, am Ende weniger Geld für sich zur Verfügung zu haben - und das auch noch abgenickt vom Land als Dienstherrn.
Und wieso ist es amtsangemessen, wenn eine A6 Gebärmaschine mehr verdient, als ich kinderlos jemals verdienen könnte, egal bis wohin ich mich befördern lasse?
Mensch ist das gut, dass nicht nur die Mutter, sondern auch alle Väter den Zuschlag bekommen. Jedenfalls während das Kind Kindergeld bekommt.
Wie würdest du den Vater mit vielen Kindern dann nennen? Samenschleuder?
Es steht dir doch frei Kinder zu adoptieren und den Zuschlag auch zu erhalten.
Es steht dir doch frei Kinder zu adoptieren und den Zuschlag auch zu erhalten.
Möchte ich aber nicht.
Zum inhaltlichen: Scheinbar wurde noch immer nicht der Unterschied zwischen der arbeitsrechtlichen Entlohnung von geleisteter Arbeit und der beamtenrechtlichen Alimentation verstanden. Letztere bezieht sich explizit auch auf die Familie des Beamten und nicht nur auf ihn selbst. So mag der angesprochene A13er mit 3 Kindern zwar vom Dienstherrn eine höhere Alimentation erhalten als der A15-Single, dennoch wird letzterer einen höheren individuellen Lebensstandard bezogen auf seine wirtschaftliche Situation halten können und damit auch bezogen auf die Amtsangemessenheit besser da stehen.
Dem wage ich bei der Höhe der Familienzuschläge in NRW zu widersprechen. Der Richterbund stellt dazu in seiner Stellungnahme fest:
Quelle: https://www.drb.de/positionen/ste…hme/news/5-2023
Fazit für mich daraus: Um den Abstand zum Grundsicherungsneiveau zu wahren, muß in der untersten Besoldungsgruppe 35% mehr gezahlt werden. Bedingt durch das Besoldungsgefüge sind diese 35% auch auf alle höheren Besoldungsgruppen zu übertragen. Damit wären wir dann wieder mit der Gehaltsentwicklung in den Metallberufen seit den frühen 1980er Jahren auf Augenhöhe. Diese sind die Löhnen im öffentlichen Dienst nämlich in den letzten 40 Jahren um ca. 35% enteilt.
Außerdem gehören die Familienzuschläge abgeschafft, weil sie nicht dem Leistungsprinzip entsprechen sondern die Beamtenalimentation zu einem 'System der Sozialleistung.
Möchte ich aber nicht.
Dann ist es ja kein Problem, wenn dir deine Dienstherrin auch keine entsprechende Unterstützung zukommen lässt.
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