Ein Arschtritt als Dank für Engagement nach der Pensionierung...

  • Aber wie viel Prozent machen Lehrer unter Beamten schon aus?

    Tatsächlich ziemlich viele.


    Wir haben in Deutschland etwa 1,7 Millionen Beamtete. Davon sind 636.000 Lehrkräfte. Der Anteil ist also ca. 37%


    https://www.destatis.de/DE/The…chaeftigungsbereiche.html


    https://de.statista.com/statis…denden-und-berufsschulen/

  • Für Schulen und aktuell könnte ich es mir damit erklären, dass Lehrerinnen aus der Familienteilzeit herausgelockt werden sollen, wenn ihre Partner (wie doch recht oft) in der freien Wirtschaft deutlich besser verdienen

    Sorry, aber das ist genau so ein Beispiel für die oben kritisierte Unkenntnis vieler Lehrkräfte, was Rechtliches angeht.

    Bei der Anhebung der Kinderzuschläge ging es um vieles, aber bestimmt nicht um arbeitsmarktpolitische Fragen.

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Seit ich Kinder und Kindergeld habe, schwimme ich tatsächlich so dermaßen in Geld, dass ich meinen armen Singlekollegen regelmäßig einen Obulus überweise.

  • Sorry, aber das ist genau so ein Beispiel für die oben kritisierte Unkenntnis vieler Lehrkräfte, was Rechtliches angeht.

    Bei der Anhebung der Kinderzuschläge ging es um vieles, aber bestimmt nicht um arbeitsmarktpolitische Fragen.

    Und wenn, dann wäre es die denkbar schlechteste Idee gewesen. Die ganzen Lehrerehepaare mit Kindern können ja jetzt für das gleiche Netto ein paar Stunden weniger arbeiten ;-).

    There are only 10 sorts of people - Those who know binaries and those who don't.

  • Ich nicht. Jeder Pensionär sollte das vielleicht wissen. Ich habe mich bis zu der "quer"-Sendung nie damit befasst.

    Und selbst wenn, die Landesregierung schreibt gezielt 70-jährige Kolleg*innen an und vergisst zu erwähnen, dass das eigentlich nur ehrenamtlich geht? Finde ich schäbig, da können noch so viele Gesetze existieren.

  • Und selbst wenn, die Landesregierung schreibt gezielt 70-jährige Kolleg*innen an und vergisst zu erwähnen, dass das eigentlich nur ehrenamtlich geht? Finde ich schäbig, da können noch so viele Gesetze existieren.

    Unbestritten!

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Sorry, aber das ist genau so ein Beispiel für die oben kritisierte Unkenntnis vieler Lehrkräfte, was Rechtliches angeht.

    Bei der Anhebung der Kinderzuschläge ging es um vieles, aber bestimmt nicht um arbeitsmarktpolitische Fragen.

    Was waren die Hintergründe, und seit wann sind die Kinderzuschläge in NRW dermaßen hoch - ein Vielfaches der bayerischen Zuschläge?

    Und selbst wenn, die Landesregierung schreibt gezielt 70-jährige Kolleg*innen an und vergisst zu erwähnen, dass das eigentlich nur ehrenamtlich geht? Finde ich schäbig, da können noch so viele Gesetze existieren.

    Hund sans scho!

  • Was waren die Hintergründe, und seit wann sind die Kinderzuschläge in NRW dermaßen hoch - ein Vielfaches der bayerischen Zuschläge?

    Hintergrund ist ein BGH-Urteil, das festgestellt hat, dass (vereinfacht ausgedrückt) die Besoldung nicht mehr angemessen ist. Die Familienzuschläge statt der Grundbesoldung anzuheben, ist natürlich ein Sparversuch - insofern hast du Recht:


    Hund sans scho!

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Für Schulen und aktuell könnte ich es mir damit erklären, dass Lehrerinnen aus der Familienteilzeit herausgelockt werden sollen, wenn ihre Partner (wie doch recht oft) in der freien Wirtschaft deutlich besser verdienen. Aber wie viel Prozent machen Lehrer unter Beamten schon aus?

    Die Teilzeit hat doch nichts mit der Kinderzulage zu tun, diese bekommst du doch immer, sobald du arbeitest (als Beamtin). Im Gegenteil, viele, die sonst vllt. ganz zu Hause oder länger zu Hause blieben, arbeiten ein paar Stunden, um diese zu erhalten. So ist es zumindest hier.

  • Zitat von Herr Bernd

    Für Schulen und aktuell könnte ich es mir damit erklären, dass Lehrerinnen aus der Familienteilzeit herausgelockt werden sollen, wenn ihre Partner (wie doch recht oft) in der freien Wirtschaft deutlich besser verdienen. Aber wie viel Prozent machen Lehrer unter Beamten schon aus?

    Die Teilzeit hat doch nichts mit der Kinderzulage zu tun, diese bekommst du doch immer, sobald du arbeitest (als Beamtin). Im Gegenteil, viele, die sonst vllt. ganz zu Hause oder länger zu Hause blieben, arbeiten ein paar Stunden, um diese zu erhalten. So ist es zumindest hier.

    Je höher die Kinderzulage, desto mehr lohnt sich das Aufstocken der Familienteilzeit. Wenn theoretisch der nichtverbeamtete Partner einer Lehrerin, die unterhälftig Teilzeit arbeitet, auf A14 Niveau (ohne Kinderzulage) verdient und Vollzeit arbeitet, und bei der Lehrerin durch die hohe Kinderzulage aus einem A12 ein A15 Gehalt (ohne Kinderzulage) wird, geht vielleicht der Partner auf 80 Prozent oder niedriger, und die Lehrerin stockt ihre Teilzeit entsprechend auf. So könnte man denken.

  • Um den Grenzfall zu verdeutlichen: Ja.


    Schön ist die Formulierung aber in der Tat nicht.

    Die Formulierung ist nicht nur "nicht schön", sondern menschenverachtend und die damit verbundene Degradierung von Frauen völlig unangemessen. Das ist auch durch den nachvollziehbaren Frust über die hohen Familienzuschläge nicht zu entschuldigen.


    Zum inhaltlichen: Scheinbar wurde noch immer nicht der Unterschied zwischen der arbeitsrechtlichen Entlohnung von geleisteter Arbeit und der beamtenrechtlichen Alimentation verstanden. Letztere bezieht sich explizit auch auf die Familie des Beamten und nicht nur auf ihn selbst. So mag der angesprochene A13er mit 3 Kindern zwar vom Dienstherrn eine höhere Alimentation erhalten als der A15-Single, dennoch wird letzterer einen höheren individuellen Lebensstandard bezogen auf seine wirtschaftliche Situation halten können und damit auch bezogen auf die Amtsangemessenheit besser da stehen.

  • Die Formulierung ist nicht nur "nicht schön", sondern menschenverachtend und die damit verbundene Degradierung von Frauen völlig unangemessen. Das ist auch durch den nachvollziehbaren Frust über die hohen Familienzuschläge nicht zu entschuldigen.


    Zum inhaltlichen: Scheinbar wurde noch immer nicht der Unterschied zwischen der arbeitsrechtlichen Entlohnung von geleisteter Arbeit und der beamtenrechtlichen Alimentation verstanden. Letztere bezieht sich explizit auch auf die Familie des Beamten und nicht nur auf ihn selbst. So mag der angesprochene A13er mit 3 Kindern zwar vom Dienstherrn eine höhere Alimentation erhalten als der A15-Single, dennoch wird letzterer einen höheren individuellen Lebensstandard bezogen auf seine wirtschaftliche Situation halten können und damit auch bezogen auf die Amtsangemessenheit besser da stehen.

    Das stimmt zwar, aber diskutiert wird ja die Relation von Grundgehalt und den Zuschlägen (Familie, Kinder...) - was einem Single logischerweise derzeit massiv stinken muss; insbesondere dann, wenn er in den unteren Besoldungsgruppen seinen ehrenwerten Dienst verrichten darf.

  • Ein Single hat womöglich auch jemanden, mit dem er seinen Sold teilt (Haustiere, pflegebedürftige Angehörige, Patenschaften). Aber natürlich, wenn wir einfach mal unterstellen, dass das bei einem Kollegen mit drei kleinen Kindern auch der Fall ist, ist es nur legitim, zu überlegen, ob der Kollege mit Kindern sich denselben Lebenstil leisten können darf wie der Kollege ohne Kinder, oder ob die Enrscheidung für Kinder (die ja auch aus demographischen Gründen wichtig sind) automatisch bedeutet, dass man in Kauf zu nehmen hat, am Ende weniger Geld für sich zur Verfügung zu haben - und das auch noch abgenickt vom Land als Dienstherrn.

  • Und wieso ist es amtsangemessen, wenn eine A6 Gebärmaschine mehr verdient, als ich kinderlos jemals verdienen könnte, egal bis wohin ich mich befördern lasse?

    Mensch ist das gut, dass nicht nur die Mutter, sondern auch alle Väter den Zuschlag bekommen. Jedenfalls während das Kind Kindergeld bekommt.

    Wie würdest du den Vater mit vielen Kindern dann nennen? Samenschleuder?

    Es steht dir doch frei Kinder zu adoptieren und den Zuschlag auch zu erhalten.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Zum inhaltlichen: Scheinbar wurde noch immer nicht der Unterschied zwischen der arbeitsrechtlichen Entlohnung von geleisteter Arbeit und der beamtenrechtlichen Alimentation verstanden. Letztere bezieht sich explizit auch auf die Familie des Beamten und nicht nur auf ihn selbst. So mag der angesprochene A13er mit 3 Kindern zwar vom Dienstherrn eine höhere Alimentation erhalten als der A15-Single, dennoch wird letzterer einen höheren individuellen Lebensstandard bezogen auf seine wirtschaftliche Situation halten können und damit auch bezogen auf die Amtsangemessenheit besser da stehen.

    Dem wage ich bei der Höhe der Familienzuschläge in NRW zu widersprechen. Der Richterbund stellt dazu in seiner Stellungnahme fest:

    • Ausgehend von diesen Werten ist festzustellen, welches Ausmaß die aktuelle Unteralimentation hat.
      Nach den obigen Feststellungen beträgt die unterste Besoldung derzeit 2.350 € und liegt damit etwa 20 % unter dem Grundsicherungsniveau. Bis zur Mindestbesoldung fehlen 35 %. Das Alimentationsprinzip ist damit für die zur Prüfung gestellte unterste Besoldung unzweifelhaft und erheblich verletzt.
    • Dem geltenden Leistungsprinzip wird in Abkehr von allgemein geltenden Vergütungsstandards zu wenig Beachtung geschenkt. Bei Dienstantritt in einer ungelernten Tätigkeit soll ein Beamter, weil er verheiratet ist und zwei Kinder hat, künftig ein höheres Einkommen haben als ein Beamter, der ein dreijähriges Studium absolviert hat und in seiner Laufbahn bereits befördert wurde, aber ledig und kinderlos ist. Damit stellt dieser Entwurf das gesamte Verdienstgefüge auf den Kopf und gewährt Leistungen für Beamtenkinder, die für Kinder nicht verbeamteter Eltern niemals gewährt würden. Das ist ungerecht und inakzeptabel.
    • Die Besoldung muss dem jeweiligen Amt angemessen sein, nicht dem Familienstand, der Kinderzahl oder dem Wohnort. Dieses grundlegende Prinzip der Besoldung wird durch den Entwurf offenbar aus kurzsichtigen fiskalischen Gründen heraus außer Kraft gesetzt. Der vorliegende Entwurf verschleiert zudem das gravierende Ausmaß der aktuellen Unterbesoldung.
    • Der vorgelegte Entwurf verwirklicht den Verfassungsauftrag, eine amtsangemessene Besoldung herzustellen jedoch nicht. Er hat dies noch nicht einmal zum Ziel. Vielmehr beschränkt er sich darauf, rechnerisch den Mindestabstand der Besoldung von der Grundsicherung herstellen zu wollen. Er geht dabei allerdings nicht nur methodisch unzureichend vor. Er wählt auch Mittel, die ihrerseits den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht genügen. Er stellt das Besoldungssystem gleichsam auf den Kopf. Die verfassungsrechtliche Vorgabe, dass sich die Besoldung am jeweils ausgeübten Amt zu orientieren hat, wird durch soziale Besoldungsparameter wie Familienstand, Kinderzahl und Wohnort erheblich verwässert. Das macht aus der bisher am Leistungsprinzip orientierten Besoldung ein Entgeltsystem, das nach Art einer Sozialleistung am individuellen Bedarf ausgerichtet ist, und widerspricht deshalb den nach Art. 33 Abs. 5 GG vom Gesetzgeber zu beachtenden hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums. Die Neuregelung führt zudem zu personalpolitischen Verwerfungen im gesamten Besoldungsgefüge und auch im Verhältnis zu den Angestelltenvergütungen, die von den Tarifvertragsparteien aus gutem Grunde heraus unabhängig von den vorgenannten sozialpolitischen Gesichtspunkten ausgestaltet worden sind.

    Quelle: https://www.drb.de/positionen/…stellungnahme/news/5-2023


    Fazit für mich daraus: Um den Abstand zum Grundsicherungsneiveau zu wahren, muß in der untersten Besoldungsgruppe 35% mehr gezahlt werden. Bedingt durch das Besoldungsgefüge sind diese 35% auch auf alle höheren Besoldungsgruppen zu übertragen. Damit wären wir dann wieder mit der Gehaltsentwicklung in den Metallberufen seit den frühen 1980er Jahren auf Augenhöhe. Diese sind die Löhnen im öffentlichen Dienst nämlich in den letzten 40 Jahren um ca. 35% enteilt.

    Außerdem gehören die Familienzuschläge abgeschafft, weil sie nicht dem Leistungsprinzip entsprechen sondern die Beamtenalimentation zu einem 'System der Sozialleistung.

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