Klassenfahrten nach UK unter den derzeitigen Rahmenbedingungen

  • Zur 2. Frage, es gibt bei uns Gutscheine für 10 % der Kollegiums pro Jahr und leider verfallen bei uns viele, ich bin eine von 2 Lehrerinnen, die alle 2 Jahre wiederholt. Die Schule muss also nicht zusätzlich zahlen.

    Eben. 10%. Für die anderen 90% muss man dann woanders Geld besorgen, wenn man — wie chemikus08 vorschlägt — das ganze Kollegium ausbilden möchte.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Dafür gibt es doch den Fortbildungs-Etat. Da es nur alle 2 Jahre stattfindet und der Kurs einen pädagogischen Ganztag ersetzt, kommt das schon hin.

    Dann muss aber „in der Schule“ die Bereitschaft vorhanden sein, den Fortbildungsetat dafür einzusetzen. S. o. Bei uns findet sich immer etwas „wichtigeres“.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    Einmal editiert, zuletzt von O. Meier ()

  • Eben. 10%. Für die anderen 90% muss man dann woanders Geld besorgen, wenn man — wie chemikus08 vorschlägt — das ganze Kollegium ausbilden möchte.

    Ja, nur müssten die 80 % (zweimal 10 % in 2 Jahren) erst einmal bereit sein.


    (Einige sagen auch, dass sie sich privat fortbilden, weil sie im DLRG, Malteser, Sportverein, usw. aktiv sind. Es sind daher vielleicht 60 - 70 ? Ich habe auch noch nie bezahlt, vor der Schule übernahm es bei mir die DLRG. Dann fehlt nicht mehr so viel zu den irgendwo geforderten 50 %.)


    Tatsache ist, bei uns haben die Gutscheine immer gereicht, die SL bzw. Träger daher noch nie gefragt. Ich weiß daher nicht, wie sie entscheiden würde.

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • In BW zahlt die UKBW mittlerweile für alle.

    Hast du dafür einen Link parat? Falls nicht, werde ich mich auf die Suche machen.


    Ich weiß nur von 10 % pro Schuljahr.

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  • Dann muss aber „in der Schule“ die Bereitschaft vorhanden sein, den Fortbildungsetat dafür einzusetzen. S. o. Bei uns findet sich immer etwas „wichtigeres“.

    In Niedersachsen ist die erste Hilfe Fortbildung alle 3 Jahre verpflichtend, etwas wichtigeres als die Einhaltung von Gesetzten gibt es für Beamte per Definition nicht.

  • Link:

    Akademie.ukbw.de/erste-hilfe


    Dort steht, dass das Gutscheinsystem abgelöst wurde und die Kosten über die Mindestausbildungsquote hinaus übernommen werden. Das Abrechnungsformular ist dort auch.

    Wir haben im Sommer damit knapp 50 Leute ausbilden lassen.

  • Sachsen:
    "Als Unfallkasse Sachsen unterstützen wie die Verantwortlichen, indem wir die Schulungskosten für Ersthelferinnen und Ersthelfer nach § 26 DGUV Vorschrift 1 tragen sowie darüber hinaus die Qualifizierung aller Lehrkräfte in Erster Hilfe übernehmen. Sollten Schulen einen höheren Schulungsbedarf haben, so sind diese Kosten über das schuleigene Fortbildungsbudget zu tragen."


    Also spezielle Ersthelfer*innen alle 2 Jahre, und zusätzlich alle Lehrkräfte aller 4 Jahre.

  • Dann muss aber „in der Schule“ die Bereitschaft vorhanden sein, den Fortbildungsetat

    Wenn nicht, muss man bei einem Wandertag oder einer Klassenfahrt auch Mal sagen "Chef, geht so nicht uns fehlt ein Ersthelfer". Wird lustig.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Wenn nicht, muss man bei einem Wandertag oder einer Klassenfahrt auch Mal sagen "Chef, geht so nicht uns fehlt ein Ersthelfer". Wird lustig.

    Ich verwette meine linke Gesäßbacke darauf, dass keine meiner Kolleginnen das sagen wird.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Mag sein, dann sollen sie aber im Fall des Falles auch nicht rumheulen, wenn sie Post von der Staatsanwaltschaft bekommen.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Dann macht man statt eines EH Kursus lieber was sinnvolles, wie das Erlernen der Giraffensprache. Ich glaube, ich habe da einen Zahnabdruck in der Tischkante hinterlassen bei diesem Seminar.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Bei Klassenfahrten nach UK sollten engagierte Ersthelfer*innen präsent (gewesen) sein.

    #Zesame:!:


    Konzentrieren Sie sich ganz auf den Text, wenden Sie das Ganze auf sich selbst an. (J.A. Bengel)

  • Abgesehen davon, dass einem ausgebildetem Ersthelfer vermutlich schneller klar ist, dass bei bestimmten Symptomen, die nicht einfach zu lindern sind, ärztliche Hilfe herbeizurufen ist, mag das im konkreten Fall erst einmal nichts geändert haben. Gleichzeitig passt die Diskussion insofern hier rein, als dass seit einigen Seiten hier ausgehend von diesem Fall vor allem diskutiert wird, was bereits bei Planung von Schulfahrten konkret zu beachten ist. Und dazu gehört neben der Abfrage von Vorerkrankungen unter anderem die Sicherstellung der Mitfahrt von aktuellen Ersthelfern.

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