Abiklausuren NW/ TC (NRW)

  • Der Unterschied ist nur, dass die Wahrscheinlichkeit, dass jemand sowohl beim Haupttermin als auch beim Nachschreibtermin krank ist, eher gering ist. Wenn jetzt aber etliche Schüler erst zum Nachschreibtermin überhaupt zum ersten Mal antreten, ist die Wahrscheinlichkeit deutlich höher!

  • Entsprechend schickiert war ich, daß jetzt in NRW aufgrund der IT-Panne der Vorschlag für die Nachschreibklausur für den Haupt-Termin genommen wird und der Hauptvorschlag verbrannt ist. Damit hauen sie zieg Tage Arbeit der Kollegen an jedem BK, die die Vorschläge erstellt haben, mal eben in die Tonne.

    Du weißt wofür die Abkürzung BK steht? Was haben die Kolleginnen dort mit den Prüfungen an den allgemeinbildenden Schulen zu tun?

  • verpasste Abiturprüfungen sind zeitnah zu realisieren. und wenn der Schüler wegen Erkrankung erst im Oktober wieder fit ist, dann schreibt er im November.

    Den Fall habe ich aktuell leider selber. Der Schüler ist seit Ende Februar krankgeschrieben bzw. in stationärer psychologischer Behandlung. Es ist absehbar, daß er vor September nicht wieder fit sein wird. Es könnte aber auch Januar werden.

    Selbst wenn der dann sofort nachschreibt, ist doch absehbar, daß das nach so langer Pause ein Fehlversuch wird. Dann besser im nächsten Durchgang im Mai 2024 bei dem Haupttermin mitschreiben.

    Was genau kann der Schüler für "die Schnellschüsse". Kann es sein, dass du da die falschen bestrafst?

    Wie gesagt: Ob es für den Schüler besser ist, wenn er dann im Januar nach einem knappen Jahr ohne Schule aus dem Nichts eine Abschlussprüfung nachschreiben muß?


    Mit den aktuellen Schnellschüssen, also Verwerfen des ersten Prüfungsvorschlags wegen IT-Problemen und gleichzeitiger Freistellung am neuen Prüfungstags aufgrund des Zuckerfests, befördert so das Schulministerium die Schüler automatisch in den dritten Prüfungsvorschlag, den es eigentlich gar nicht gibt.

    Dann hätten sie den Ausweichtermin nicht auf den heutigen Freitag legen dürfen, nur um ihn dann aufzuweichen. Denn auch unsere Arbeitsleistung ist endlich!

    • Offizieller Beitrag

    wir haben uns angesichts dieser Nachricht gefragt, was wohl dagegen spricht, in diesem Fall, die Aufgaben zusammen mit befreundeten betroffenen KollegInnen von anderen Schulen zu konzipieren und uns dafür entschieden, nicht nachzufragen.

    Das ist nicht per se verboten. Wenn ich mich richtig erinnere, war das während der beiden Pandemiejahre sogar mittelbar erwünscht. Wichtig ist eben, dass die Voraussetzungen vergleichbar sind und die dezentral gestellte Klausur hinsichtlich der Schwerpunktsetzungen keine Bevorzugung einer Schule oder eines Kurses darstellt.

  • Zum Thema selbst erstelle Nachklausuren: Damit haben wir am WBK leider häufiger zu tun. Bei uns findet ja sowieso zusätzlich auch im Herbst ein Abitur statt. Für diesen Termin werden prinzipiell keine zentralen Nachklausuren erstellt. Das dürfen die Kollegen dann selbst machen. Da hat man immer schon gute Laune, wenn Schüler, die durch ständiges Fehlen bei Klausuren auffällig geworden sind, auf den Herbsttermin zusteuern.

  • Da der Streik lange angekündigt ist, dürfte ein Versäumnis den Schülern angelastet werden und wäre nicht entschuldigt .

    Interessante Rechtsauffassung. Ich bin ja nun auch kein Jurist, aber ich befürchte, das wird vorm Verwaltungsgericht kassiert.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • dritten Prüfungsvorschlag, den es eigentlich gar nicht gibt.

    Da fragt man sich, wo der herkommen wird. Da kann doch eigentlich nur etwas in der Schublade liegen, dass als erster oder zweiter Vorschlag nicht gut genug war.

    Dann hätten sie den Ausweichtermin nicht auf den heutigen Freitag legen dürfen, nur um ihn dann aufzuweichen.

    Nachdem es technisch verhagelt wurde, wurde alles erdenkliche falsch gemacht. Man hätte viel früher absagen sollen und dann einen Ausweichtermin wählen, der "geht". Und dann erst ankündigen, der alte Vorschlag sei save und noch gut, um ihn dann doch als verbrannt zu erklären, wirkt auch nicht souverän.


    Letztendlich ist das eben eine Situation, die nicht vorkommen darf. Daher gibt es keine Lösung für dieses Problem.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • man hätte zB die Zeit nutzen können, die Informatikklausur nochmal zu prüfen.. wie schön, dass heutemorgen auch nochmal neu kopiert werden musste.

    Mehr Details. War ein Fehler in der Aufgabenstellung?


    Aber, na gut, es ist Informatik, das ist ja in NRW wohl noch Neuland.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Ihre Leistungen im letzten Halbjahr waren aber beurteilbar, so dass sie zum Abitur zugelassen werden konnte?

    Es sind die Leistungen aus den letzten 12 Monaten, also aus dem kompletten Schuljahr relevant und eben nicht bloß das zweite Halbjahr. Entsprechend war da ausreichend Beurteilbares vorhanden.

  • Kann ich dann als Protestant, der in einem katholischen Bundesland lebt, Sonderurlaub für den Reformationstag (31. Oktober) bekommen?
    Was kann ich dafür, daß die Katholiken hier Allerheiligen einen Tag später feiern? :zungeraus:

    Sonderurlaub nicht, aber in NDS soll gem. Runderlass sowohl den SuS als auch den Lehrkräften an solchen Feiertagen die Teilnahme an Gottesdiensten ermöglicht werden (siehe Unterricht an kirchlichen Feiertagen und Teilnahme an kirchlichen Veranstaltungen (schure.de) ). Ist das in NRW nicht der Fall?

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Ach, und nochmal die Frage plattyplus : Inwiefern bist du denn von dieser ganzen "Geschichte" überhaupt betroffen? Nehmt ihr mit dem beruflichen Gymnasium auch an den Zentralabi-Prüfungen teil?

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Inwiefern bist du denn von dieser ganzen "Geschichte" überhaupt betroffen? Nehmt ihr mit dem beruflichen Gymnasium auch an den Zentralabi-Prüfungen teil?

    Ja, wir nehmen auch am Zentralabi teil, wenn auch mit wohl anderen Terminen.

    --> https://www.standardsicherung.…ium/termine/termine-2023/


    Was meinen Schüler angeht, der längerfrisitg erkrankt ist, sieht es bei uns aber wohl so aus, daß ich für ihn keine Extra-Klausur ausarbeiten muß. Es gibt zu jedem Haupt-Prüfungstermin einen Nachschreibtermin. Nimmt der Schüler auch diesen Nachschreibtermin nicht wahr, z.B. weil er erkrankt ist, kann er erst wieder im nächsten Durchgang, also im Sommer 2024 geprüft werden. Extra-Nachschreibklausuren für einzelne Schüler sind nicht vorgesehen.


    Darin gleicht die berufliche Vollzeitschule dann gottseidank den IHK-Prüfungen. Bei der IHK gibt es einen Prüfungstermin ohne Nachprüfungstermin. Ist der Azubi erkrankt, hat er die Möglichkeit die Prüfung im nächsten Prüfungsdurchgang ein halbes Jahr später abzulegen.


    Ich war von der Aussagen von kleiner gruener frosch hier, daß man jedem Schüler einzelne Nachschreibklausurtermine ermöglichen muß, weil sie ihre Abwesenheit ja nicht zu vertreten haben, dann doch etwas verwirrt bzw. bestürzt. Wenn wir damit anfangen, kommen wir mit unseren Lehrerarbeitszeiten gar nicht mehr auf einen grünen Zweig.

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