Arbeitszeit für nicht unterrichtliche Aufgaben - Recht der LuL

  • Und bei Grundschullanschulheimen mit nur zwei Übernachtungen (Abfahrt Mittwoch 8 Uhr, Ankunft Freitag 12 Uhr) dürften die mitfahrenden Kollegen auch 5 Tage vorher oder hinterher nicht mehr arbeiten, denn die sind ja meistens Tag und Nacht im Einsatz. 48 Stunden sind da dann bereits voll.

    Wir tun uns mit solchen Übertreibungen wirklich keinen Gefallen dabei, mit entsprechenden Anliegen ernst genommen zu werden. Selbst bei Klassenfahrten mit Grundschulklassen schläft keine Lehrkraft nur ca. 2 Stunden pro Nacht.

  • Wir tun uns mit solchen Übertreibungen wirklich keinen Gefallen dabei, mit entsprechenden Anliegen ernst genommen zu werden. Selbst bei Klassenfahrten mit Grundschulklassen schläft keine Lehrkraft nur ca. 2 Stunden pro Nacht.

    Ich kenne Grundschulkinder, die bei solchen Veranstaltungen selbst nur von 1 Uhr bis 5 Uhr geschlafen haben. Und nein, die lagen nicht nur alleine wach im Bett und die Lehrerin hat in ihrem Zimmer geschlafen. Sie haben ihr Lehrerin schon auch wachgehalten. Ich gehe davon aus, dass diese daher weniger geschlafen hat, als die Kinder.


    Wobei ich zugeben muss, dass es nicht unbedingt auf allen Fahrten der Fall ist und die Kollegen sich wegen der nächtlichen Bereitschaft auch absprechen können. Lehrer können die Aufsichtspflicht aber nicht einfach ignorieren und mindestens eine Person hat während der Nacht immer auch Bereitschaft. Und eine Planung, die Ruhezeiten berücksichtigen möchte, sollte auch solche Eventualitäten abdecken, denn so unwahrscheinlich ist das auch nicht.

  • Wer Abendunterricht gibt hat bei uns am nächsten Tag NICHT zur ersten Stunde Unterricht. Das sollte selbstverständlich sein. Was sagt der Personalrat dazu?

    Dem Personalrat ist die Situation mit dem Abendunterricht total egal. Es betrifft ja immer nur die gleichen 5 Kollegen, die in der abendschule eingesetzt sind. Würde der Personalrat da das Faß aufmachen, wüßte er genau, daß er sich dann selber in der Abendschule einsetzen müßte und dazu hat er aus ganz persönlichen Gründen keine Lust. Die anderen 80 KuK sind von der Problematik gar nicht betroffen und entsprechend nicht gewillt die Sitaution zu ändern, zumal dann aufgrund der geringen Personalstärke in manchen Fakulten auch Kolleginnen mit kleinen Kindern abends eingesetzt werden müßten und es aus Sicht des Personalrats diesen Kolleginnen selbstverständlich nicht zuzumuten ist abends antreten zu müssen, zumal es eben keine Kinderkrippe gibt, die bis 22 Uhr offen hat.

  • Dann würde ich mich mal als Gruppe der 5 Betroffenen an den Hauptpersonalrat wenden (wie auch immer der bei euch heißt), dem die Befindlichkeiten eurer Kollegen wiederum völlig egal sind.

  • Dem Personalrat ist die Situation mit dem Abendunterricht total egal. Es betrifft ja immer nur die gleichen 5 Kollegen, die in der abendschule eingesetzt sind. Würde der Personalrat da das Faß aufmachen, wüßte er genau, daß er sich dann selber in der Abendschule einsetzen müßte und dazu hat er aus ganz persönlichen Gründen keine Lust. Die anderen 80 KuK sind von der Problematik gar nicht betroffen und entsprechend nicht gewillt die Sitaution zu ändern, zumal dann aufgrund der geringen Personalstärke in manchen Fakulten auch Kolleginnen mit kleinen Kindern abends eingesetzt werden müßten und es aus Sicht des Personalrats diesen Kolleginnen selbstverständlich nicht zuzumuten ist abends antreten zu müssen, zumal es eben keine Kinderkrippe gibt, die bis 22 Uhr offen hat.

    Dieses Vorgehen finde ich als Personalrat überhaupt nicht gut. Wir Opfern also 5 Kollegen, um vermeintlich sich selbst und eine größere Gruppe zu schützen? Da stellen sich bei mir die Nackenhaare auf.

  • plattyplus

    Eine solche Denke kann man nicht ausschliessen, jedoch ist der Personalrat nicht eine Person, sondern eine Vielzahl von Personen, die zum größten Teil eben nicht an der jeweils betroffenen Schule arbeiten, da der PR für die gesamte Bezreg. zuständig ist. Natürlich denkt der Personalrat an das Wohl des gesamten Kollegiums. An erster Stelle steht jedoch, dass jeder Kollege das Recht hat,dass die für Ihn geltenden Arbeitsschutzvorschriften eingehalten werden. Und hierüber wacht auch der Personalrat nach LPVG. Uns steht bei weitem nicht das Recht zu, das Recht zum Wohle des Kollegiums zu beugen.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Dann würde ich mich mal als Gruppe der 5 Betroffenen an den Hauptpersonalrat wenden (wie auch immer der bei euch heißt), dem die Befindlichkeiten eurer Kollegen wiederum völlig egal sind.

    In NRW ist das beim BK der jeweilige Bezirkspersonalrat. Vorher kann man natürlich noch versuchen, ob der Lehrerrat vor Ort da behilflich sein kann. Falls nicht "google ist Dein Freund". Mit den Stichtworten Bezirkspersonalrat, Angabe Regierungsbezirk, Angabe der Schulform und last but not least NRW findest Du sofort Deine Ansprechpartner.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Also ich mach das. Sogar eben noch.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • In Hessen gibt es an BS auch Schulkonferenzen...

    Das, was hier andere BL als Schulkonferenz bezeichnen, heißt in Hessen Gesamtkonferenz (alle Lehrer, SL, Eltern- und Schülervertreter sind eingeladen). Schulkonferenz ist bei uns ein weiteres Organ, daran nehmen nur Vertreter der Eltern, Schüler und auch eben nur gewählte Vertreter der Lehrer teil. Schulkonferenzen sind bei uns 2×Jahr abends ab 18 Uhr

  • Zitier doch bitte alles ;)

    Warum? Das ist doch nicht notwendig. Dass es in Hessen laut Schulgesetz sowohl "Schulkonferenzen" als auch "Gesamtkonferenzen" gibt, hatten wir doch schon lange festgestellt. Du hattest dann allerdings gemeint, dass es die "Schulkonferenz" an beruflichen Schulen gar nicht gäbe. Daraufhin wiederum hatten wir bemerkt, dass es eine "Schulkonferenz" dort nur unter bestimmten Umständen nicht gibt (also ist es nicht kategorisch ausgeschlossen, denn an der Schule, wo Alterra tätig ist, scheint es sie ja zu geben).

    Fazit: Es gibt durchaus in Hessen auch berufliche Schulen, wo es eine "Schulkonferenz" gibt! Wie die Begrifflichkeiten in anderen BL lauten, ist dabei aber unerheblich (in NDS gibt es beispielsweise u. a. eine "Gesamtkonferenz" und einen "Schulvorstand").

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Ich wollte den Thread noch einmal aufleben lassen und keinen neuen eröffnen.


    Bei uns steht bald die Klassenfahrt an und ich frage mich wie viele Stunden Arbeitszeit das dann am Tag sind.


    NRW 41.5 std die Woche


    Wenn wir jetzt 5 Tage unterwegs sind und eigentlich immer auf Abruf parat sein müssen, sind das dann tatsächlich 24 Stunden? Das meinte eine Kollegin oder wie kann man das umrechnen?


    Lieben Dank :)

  • Wenn wir jetzt 5 Tage unterwegs sind und eigentlich immer auf Abruf parat sein müssen, sind das dann tatsächlich 24 Stunden?

    Nein, sind es nicht. Man kann Klassenfahrten durchaus im Rahmen der normalen Arbeitszeitgrenzen durchführen. Keinesfalls bedeuten sie einen 24h/Tag Einsatz, wie hier oft kolportiert wird. Und nun warte ich auf den bereits antizipierten Shitstorm. Das scheint manche hier im Forum mehr zu befriedigen, als eine ernsthafte und konstruktive Diskussion darüber, wie man so etwas mit vernünftigen Arbeitszeiten ermöglichen kann.


    Ich muss aber eingestehen, dass der konkrete Arbeitszeitbedarf von den genauen Umständen der Fahrt (Altersgruppe, Anzahl Begleitpersonen, Programmpunkte, Zielort usw.) abhängt. Gleichzeitig sind genau das auch die Stellschrauben, durch die man Fahrten auch im Rahmen der normalen Arbeitszeit realisiert bekommt.

  • Ich packe Klassenfahrten nicht so voll mit Programm. So bleibt genug Auszeit für uns und auch die Schüler. Um 10 Uhr ist Nachtruhe. Dann dürfen Schüler nur im Notfall kommen.

    Bedeute also für dich „Dienst“ vom Frühstück (8:00) - zur Nachtruhe um 22:00?


    Im Endeffekt ändert es ja eh nichts, da man keinen Ausgleich erhält, egal ob man effektiv 8 oder 14 Stunden „arbeitet“.

    oder sehe ich das falsch?


    Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Das ist - noch - unerheblich, da diese Aufgabe nach § 10 ADO NRW pauschal eingepreist ist.

    Wir sollten alle einmal ehrlich durchrechnen, wie viele Überstunden wir tatsächlich machen und ob diese zuzüglich der Korrekturen, die man in den Ferien oft da liegen hat, allesamt durch die sechs Wochen unterrichtsfreier Zeit, die über den Urlaubsanspruch hinaus gehen, eins zu eins abgefeiert werden, oder ob wir da ggf. nicht doch besser dastehen als gedacht.

    Die Arbeitszeiterfassung, die es in der Behörde seit mehreren Jahren auch für die Tätigkeit im Homeoffice gibt, dürfte dann früher oder später die Wahrheit ans Licht bringen.


    Vielleicht sollten wir aber auch mal von der reinen Zeiterfassung wegkommen, da diese überhaupt nichts über die Arbeitsdichte, die Effizienz oder die Qualität der Arbeit aussagt. Die Arbeitsdichte und das damit verbundene Stresslevel als Vollzeitlehrkraft ist nicht einmal ansatzweise mit einer Verwaltungstätigkeit zu vergleichen. Wie ich immer sage: Die 41,5 Stunden in einer Behörde sitzt man mit der Kondition einer Lehrkraft auf einer halben Pobacke ab.

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