Kinderärzte wollen keine Atteste mehr ausstellen, Ferienverlängerung

  • Bist du eigentlich auch für eine Attestpflicht ab dem ersten Tag bei Lehrpersonen? Da gibt's doch bestimmt auch irgendwen, der irgendwann seinen Arbeitgeber mal behumst hat.

    Oh, wir haben das. Hat die Klinikleitung vor etlichen Jahren eingeführt, um die Montagserkrankungen in den Griff zu bekommen. Hat eigentlich auch gut funktioniert - die Leute sind jetzt halt statt Montag die ganze Woche krank(geschrieben).

  • Wie lief das denn dann damals bei den "Sitzscheinen", also bei den Veranstaltungen, die man lediglich belegt haben mußte ohne eine Prüfung am Ende? Bei mir bestanden alle allgemeinen Pädagogik-Veranstaltungen aus solchen Sitzscheinen ohne Prüfung. Klausuren gab es nur in der Fachdidaktik.

    Sowas gibt es?

  • Ich kann hier meine Quellen leider nicht preisgeben.

    Das Problem ist, dass allenfalls die konkrete (meinetwegen mündliche) Anweisung an eine oder mehrere Schulen durch einen Dezernenten bei Rechtsunsicherheit eine bindende Wirkung für die darunter liegende Ebene haben kann. Deshalb fragte ich nach einer schriftlichen Quelle.

    Ansonsten bleibt nämlich weiterhin die Frage, ob das "einen" als Kardinalzahl zu verstehen ist. Und dann wird es spannend: In der von dir zitierten Verwaltungsvorschrift zu § 14 Abs. 5 APO-GOSt heißt es "Die Schule ist verpflichtet, [...] einen Nachschreibetermin anzusetzen. Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, diesen Termin wahrzunehmen." [Hervorhebungen von mir]

    Was ist aber, wenn die S* wieder "aus nicht von ihnen zu vertretenden Gründen" (sprich: Krankheit) fehlen. Dann müsste nach deinen Ausführungen der Automatismus auf Feststellungsprüfung lauten. Ich habe grundsätzlich nichts dagegen, frage mich indes weiterhin, ob man insbesondere im ersten Quartal eines Halbjahres auf den "Terminnotstand" hinweisen und automatisch statt einer Klausur eine Feststellungsprüfung machen muss. Ich würde in dem Fall unserem Oberstufenkoordinator gern einen Tipp geben, damit nicht ggf. ein zweiter Nachschreibtermin angesetzt werden muss.

    Warum ich so darauf insistiere: Ich habe leider Erfahrungen mit meiner oberen Schulaufsicht hinsichtlich der Auslegung von Rechtstexten. Z. B. wurde an einer Schule, die ich kenne, an der ich aber nicht unterrichte, von ihr der in diesem Thread bereits propagierte Samstagstermin für Nachschreiber einkassiert, weil dies unstatthaft sei, da der Unterricht so auf mehr als fünf Tage pro Woche ausgeweitet werde. Auch durch einen Schulkonferenzbeschluss sei dies nicht zu heilen, weil dann alle S* diese sechs Tage Unterricht haben müssten.

  • Nochmal zurück zur Ferienverlängerung:

    Wir sehen auf jeden Fall schon vermehrt Probleme auf uns im Brennpunkt zukommen, da einige Familien aus "Südosteuropa" bereits in den letzten Jahren häufig für sie günstigere Reisezeiten nutzen wollten bzw. gebucht haben. Nun wird es durch noch weniger Handhabe gegen diese Art von Absentismus schwieriger, dem vorzubeugen. [Mal ganz davon abgesehen, dass Bußgeldverfahren größtenteils nicht durchgesetzt werden, da die Behörden damit überfordert sind und die meisten der Familien eh nicht zahlen können.]

    Was würde es dann aber nützen, die Familie zum Arzt zu schicken? Entweder, die Leute bevölkern dann unnötig die Praxen, oder sie besorgen sich sowieso kein Attest, weil Bußgeldbescheid müssen sie nicht bezahlen. (Und wegen 3 oder 5 unentschuldigten Fehltagen, macht sowieso kein Amt einen Finger krumm.)


    Wenn eine Familie jedes Jahr für die ganze Familie Tickets nach Albanien kaufen muss, könnte ich es sogar nachvollziehen, wenn es denn wesentlich günstiger würde durch das frühere Buchen. Allerdings fahren sowieso viele mit dem Auto, oder?

  • Sowas gibt es?

    In den 2000er Jahren gab es sowas zumindest in meinem Studium. Ich erinnere mich noch zu gut an die eine Pädagogik-Veranstaltung, bei da am Ende 150 Unterschriften auf der Anwesenheitsliste standen aber nur ca. 35 Studenten im Raum waren. Da hat der Prof. dann alle Studis auf den Flur gebeten, auf das sie anschließend wieder einzeln eintreten. Beim Durchschreiten des Türrahmens durfte jeder dann exakt einen Namen nennen. So konnte sich jede Studentin überlegen, ob sie dann selber "anwesend" sein wollte oder doch lieber ihre urlaubende Freundin decken wollte.


    Oh, wir haben das. Hat die Klinikleitung vor etlichen Jahren eingeführt, um die Montagserkrankungen in den Griff zu bekommen. Hat eigentlich auch gut funktioniert - die Leute sind jetzt halt statt Montag die ganze Woche krank(geschrieben).

    Dann bin ich wohl beim falschen Hausarzt. Meiner schickt jedenfalls regelmäßig Leute zur Arbeit, weil er sich das ganze Theater nicht bieten lassen will. Mein Nachbar beschwert sich heute noch darüber, daß er von dem Arzt in eine Kur geschickt wurde, obwohl er eigentlich nur eine Gefälligkeitskrankschreibung haben wollte. Die Kur wäre dann aber so richtig zum Abgewöhnen gewesen... da war er in den folgenden Jahren praktisch nie wieder krank. :pirat:

  • Nö, wieso sollten sie. Wer wirklich ernsthaft krank ist und zum Arzt gehen muss, wird auch weiterhin eine Bescheinigung problemlos bekommen, wie bisher. Wer aus anderen Gründen den letzten Schultag verpassen möchte wird es halt etwas schwerer haben, das entschuldigt zu schaffen.

    Hhhhm. Man kann auch ernsthaft krank sein und NICHT zum Arzt müssen. Z.B. bei einem Magen-Darm-Infekt. Damit kann ich auf gar keinen Fall in die Schule. Aber beim Arzt war ich damit noch nie. Wieso auch? Was sollte der machen? Und wie soll ich überhaupt dorthin kommen? Und dann in der Praxis? Alles vollk.....? Die Toilette infizieren? Alle anderen Patienten anstecken? Und wofür?

  • Können sie ja gerne tun, nur soll es dann am Ende auch für uns handhabbar bleiben. Aktuell habe ich wieder ein Problem mit drei Schülern. Sie waren im Februar bzw. März zu den Klassenarbeitsterminen krank. Eine selbstgeschriebene Entschuldigung oder gar ein Attest haben sie bis einschließlich letzte Woche nicht eingereicht. Entsprechend habe ich sie auch nicht nachschreiben lassen, zumal ja nicht einmal eine Entschuldigung vorlag. Gestern haben sie dann beim Klassenlehrer die Entschuldigungen eingereicht. Da der Kollege sehr weichherzig ist, hat er die Entschuldigungen auch akzeptiert. In der Folge standen die Schüler heute Morgen bei mir mit der Forderung, daß ich ihnen für die Klassenarbeiten, die sie nicht mitgeschrieben haben und nicht nachschreiben konnten, weil ich ihnen keinen Nachschreibtermin angeboten habe, jeweils die Note 1,0 mit 100% der Punkte haben wollten. Schließlich sei es mein Verschulden...


    Die Zeugniskonferenzen waren heute Nachmittag, so daß ich die Klassenarbeiten gar nicht mehr nachschreiben lassen konnte.


    So, wie handhabt man sowas jetzt rechtlich, wenn es um die dritte 5 und damit um die Versetzung/Nicht-Versetzung geht?

    Hhhhm. Bei uns gilt eine Entschuldigungsfrist von 14 Tagen. Damit wäre die Frist schon längst abgelaufen. So etwas solltest ihr bei euch auch einführen, dann habt ihr solche Probleme nicht mehr.

    Oder einfach nachschreiben lassen, wenn es kurz vor Notenschluss ist und dann, wenn bis zur Konferenz keine Entschuldigung vorliegt, mit 6 bewerten.

    Das muss natürlich im Vorfeld transparent kommuniziert werden. Aber man kann schon erwarten, dass man bei Fehlen in einer Klausur zeitnah eine Entschuldigung abgibt.

  • Hhhhm. Man kann auch ernsthaft krank sein und NICHT zum Arzt müssen. Z.B. bei einem Magen-Darm-Infekt. Damit kann ich auf gar keinen Fall in die Schule. Aber beim Arzt war ich damit noch nie. Wieso auch? Was sollte der machen? Und wie soll ich überhaupt dorthin kommen? Und dann in der Praxis? Alles vollk.....? Die Toilette infizieren? Alle anderen Patienten anstecken? Und wofür?

    Wenn du deine Arbeitsunfähigkeit aus welchem Grund auch immer nachweisen musst, dann rufst du halt an beim Arzt, damit man dich ganz am Rand der Sprechstunde reinschieben kann ohne Wartezeit und der Drops ist gelutscht. Das ist doch nun wirklich keine unlösbare Aufgabe für einen erwachsenen Menschen wie dich oder mich. :hammer:

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Wenn du deine Arbeitsunfähigkeit aus welchem Grund auch immer nachweisen musst, dann rufst du halt an beim Arzt, damit man dich ganz am Rand der Sprechstunde reinschieben kann ohne Wartezeit und der Drops ist gelutscht. Das ist doch nun wirklich keine unlösbare Aufgabe für einen erwachsenen Menschen wie dich oder mich. :hammer:

    Es ging mir um die Aussage, dass ernsthaft erkrankte Menschen zum Arzt MÜSSEN. Nein, müssen sie definitiv nicht. Und es ist auch nicht zu empfehlen.


    Klar, wenn es nur um das Attest geht, das bekomme ich problemlos. Das war aber nicht mein Punkt.

  • Oder einfach nachschreiben lassen, wenn es kurz vor Notenschluss ist und dann, wenn bis zur Konferenz keine Entschuldigung vorliegt, mit 6 bewerten.

    Genau das ist in NRW verboten. Leistungsnachweise des Schülers sind zu werten, wenn man ihn einmal hat nachschreiben lassen, auch wenn man ihn eigentlich gar nicht hätte nachschreiben lassen dürfen, weil keine Entschuldigung vorliegt.

  • Genau das ist in NRW verboten. Leistungsnachweise des Schülers sind zu werten, wenn man ihn einmal hat nachschreiben lassen, auch wenn man ihn eigentlich gar nicht hätte nachschreiben lassen dürfen, weil keine Entschuldigung vorliegt.

    Ok, wird bei uns in Sek II auch nicht gemacht. Wäre jetzt nur so eine Idee für die Sek I gewesen. Gemacht habe ich es noch nie. Hatte dieses Problem der Dringlichkeit noch nie.

  • Es ging mir um die Aussage, dass ernsthaft erkrankte Menschen zum Arzt MÜSSEN. Nein, müssen sie definitiv nicht. Und es ist auch nicht zu empfehlen.


    Klar, wenn es nur um das Attest geht, das bekomme ich problemlos. Das war aber nicht mein Punkt.

    Du drehst mir das Wort entweder mutwillig im Mund herum oder verstehst mich tatsächlich falsch. Ich habe niemals postuliert, man müsse per se zum Arzt gehen qua Krankheitszustand XYZ, nur geäußert, dass wer sowieso schon zum Arzt geht qua akutem Krankheitszustand (was bei einem Magen- Darm- Infekt an Tag 1 vielleicht seltener der Fall ist, wenn ich eine Lungenentzündung im Beginn merke, gehe ich aber durchaus qua Schwere der Erkrankung direkt an Tag 1 zum Arzt), der wird bei erwiesener Erkrankung auch eine ärztliche Bescheinigung über seine Arbeits- oder eben Schulunfähigkeit erhalten.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Wenn du deine Arbeitsunfähigkeit aus welchem Grund auch immer nachweisen musst, dann rufst du halt an beim Arzt, damit man dich ganz am Rand der Sprechstunde reinschieben kann ohne Wartezeit und der Drops ist gelutscht. Das ist doch nun wirklich keine unlösbare Aufgabe für einen erwachsenen Menschen wie dich oder mich. :hammer:

    Sorry, wenn mein Kind Migräne hat oder Durchfall, dann fahre ich es bestimmt nicht zum Arzt. Genau deswegen gibt es die Attestpflicht nur bei Abschlussprüfungen.

    Eine Attestpflicht am letzten Schultag ist schon deswegen merkwürdig, weil die Nichteinhaltung ja gar nicht mehr mit schulischen Maßnahmen sanktioniert werden kann. Selbst ein Attest sieht der Klassenlehrer ja erst zu Beginn des neuen Schuljahres in seinem Fach.

  • Man kann auch ernsthaft krank sein und NICHT zum Arzt müssen. Z.B. bei einem Magen-Darm-Infekt.

    Auch wenn das vom TE etwas wegführt: Als verbeamtete Lehrkraft muss man nach spätestens vier Tagen so etwas dem Hausarzt berichten, damit er einen krankschreibt.

    (Ich weiß noch, wie überrascht ich damals war, als das bei mir tatsächlich einmal vorlag: Mein Hausarzt meinte, ohne mich vorher groß gefragt zu haben, was ich mir selbst zutraue, dass ich mit Magen-Darm-Infekt mindestens sieben weitere Tage nach Untersuchung der Schule fernbleiben solle. Dadurch fehlte ich dann zwei Schulwochen.)

  • Das Problem ist, dass allenfalls die konkrete (meinetwegen mündliche) Anweisung an eine oder mehrere Schulen durch einen Dezernenten bei Rechtsunsicherheit eine bindende Wirkung für die darunter liegende Ebene haben kann. Deshalb fragte ich nach einer schriftlichen Quelle.

    Ansonsten bleibt nämlich weiterhin die Frage, ob das "einen" als Kardinalzahl zu verstehen ist. Und dann wird es spannend: In der von dir zitierten Verwaltungsvorschrift zu § 14 Abs. 5 APO-GOSt heißt es "Die Schule ist verpflichtet, [...] einen Nachschreibetermin anzusetzen. Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, diesen Termin wahrzunehmen." [Hervorhebungen von mir]

    Was ist aber, wenn die S* wieder "aus nicht von ihnen zu vertretenden Gründen" (sprich: Krankheit) fehlen. Dann müsste nach deinen Ausführungen der Automatismus auf Feststellungsprüfung lauten. Ich habe grundsätzlich nichts dagegen, frage mich indes weiterhin, ob man insbesondere im ersten Quartal eines Halbjahres auf den "Terminnotstand" hinweisen und automatisch statt einer Klausur eine Feststellungsprüfung machen muss. Ich würde in dem Fall unserem Oberstufenkoordinator gern einen Tipp geben, damit nicht ggf. ein zweiter Nachschreibtermin angesetzt werden muss.

    Warum ich so darauf insistiere: Ich habe leider Erfahrungen mit meiner oberen Schulaufsicht hinsichtlich der Auslegung von Rechtstexten. Z. B. wurde an einer Schule, die ich kenne, an der ich aber nicht unterrichte, von ihr der in diesem Thread bereits propagierte Samstagstermin für Nachschreiber einkassiert, weil dies unstatthaft sei, da der Unterricht so auf mehr als fünf Tage pro Woche ausgeweitet werde. Auch durch einen Schulkonferenzbeschluss sei dies nicht zu heilen, weil dann alle S* diese sechs Tage Unterricht haben müssten.

    also ich schreib jetzt auch nicht aus welcher offiziellen Veranstaltung für FunktionsträgerInnen ich die Info mit dem einen Nachschreibtermin in NRW (schriftlich) erhalten habe, aber ich sag mal, Eure FunktionsträgerInnen sollten da auch gewesen sein - frag halt mal nach; ich denke, sie brauchen weniger einen Tipp, als einen Schubs in die richtige Richtung. im Übrigen muss bei einem verpassten Nachschreibtermin nicht automatisch eine Feststellungsprüfung angesetzt werden, sondern man findet eine individuelle Lösung. Ich hab da letztens einfach doch die Klausur noch nachschreiben lassen, weil es grad gut gepasst hat. Der Samstagstermin ist übrigens schon länger nicht mehr statthaft.

    • Offizieller Beitrag

    Da habe ich nicht die Zeit jeden Morgen in der 1. und 2. Stunde durch zwei Schulgebäude zu laufen, um festzustellen, ob jemand der ca. 60 Nachschreibkandidaten aus einem Dutzend Klassen heute da ist oder nicht.

    mail ans Kollegium, fertig.

    Klappt bei uns wunderbar, allerdings rede ich zugegebenermaßen auch von ganz anderen Zahlen

  • Genau das ist in NRW verboten. Leistungsnachweise des Schülers sind zu werten, wenn man ihn einmal hat nachschreiben lassen, auch wenn man ihn eigentlich gar nicht hätte nachschreiben lassen dürfen, weil keine Entschuldigung vorliegt.

    Das finde ich auch in Ordnung.


    Hättest du die Schlumpfienen, von denen du berichtest, ohne Entschuldigung nachschreiben lassen, hättest du jetzt womöglich Fünfen stehen, mit denen du eine Note gut begründen könntest.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

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