Betreuungsperson des Kindes krank

  • Hallo,


    mein Mann und ich haben zwei Kinder. Eins betreue ich zuhause, da es noch unter 3 Jahre alt ist. Nun bin ich erkrankt, sodass mein Mann die Betreuung übernehmen soll. Er will daraufhin einen Sonderurlaubsantrag stellen. Laut Schulregelung werden bei schwerer Erkrankung der Betreuungsperson eines Kindes 4 Tage Sonderurlaub gewährt bei Weiterführung der Bezüge.


    Nun bin ich unsicher. Unter einer schweren Erkrankung versteht man im Allgemein Erkrankungen wie Krebs, Herzinfarkt oder Schlaganfall. Diese Erkrankungen liegen bei mir nicht vor. Auch sind 4 Tage nicht besonders viel. Ich bräuchte ihn schon mindestens eine volle Woche unabhängig davon, ob Bezüge weiter bezahlt werden oder nicht. Welche Möglichkeit hat er, rechtlich korrekt Sonderurlaub für diesen Fall zu bekommen?


    Danke!

  • Bundesland? In NRW gelten immer noch die Corona-Regelungen und somit 15 Tage pro Kind.


    Ja, Sonderurlaub geht auch bei erkrankten Kindern (zumindest habe ich den schon dafür genommen).

    Deutlich einfacher ist es aber sich einfach selbst krank zu melden. Da würde ich mal vorsichtig bei der Schulleitung nachfragen wie sie das sieht.

    Bitte unterlasse es hier, rechtswidrige Handlungsempfehlungen zu geben!

  • Klar, und der nächste ist dann 'gerechtfertigt' krank weil er zu lange gezockt oder gefeiert hat? :autsch:


    Für Kind-Krank-Fälle gibt es doch extra die Sonderurlaubsregelung. Im Vergleich zu anderen Arbeitgebern ist die auch nicht lächerlich, sondern eher großzügig. Zumindest ist das mein Eindruck, weil einige Kolleginnen sehr offensiv erzählen, sie müssten die Tage immer nehmen, weil ihr Mann mit dem 'wichtigen' Job nie frei bekäme.

  • Diese Vorgehensweise, sich selber krank zu melden statt auf den Sonderurlaub zurück zu greifen, wurde mir übrigens schon mehrfach von unserem Sekretariat vorgeschlagen.

    Begründung: es sei unkomplizierter und es müsse nicht der Antrag ausgefüllt werden.

    Ich habe mich erfolgreich durchgesetzt und diese Praxis bisher verweigert.

  • Hm, ich glaube bereits zweimal den Hinweis gelesen zu haben, dass hier die betreuende Mutter erkrankt ist und nicht das Kind. Dieses Kind kann sich nicht selbst versorgen, und das Problem liegt darin, dass die betreuende Mutter es auch nicht kann, Die Frage zielt also darauf ab, dass der verbeamtete Vater hier die Betreuung des Kindes übernehmen muss, dass nicht hustet, kotzt o.ä., sondern einfach mit einem Jahr nicht in der Lage ist, sich selbst zu versorgen. Richtig?

    Blöde Situation. Ich habe keine Ahnung, wie man das löst, wäre aber interessiert an der rechtlich richtigen Lösung. Meine Idee: Elternzeit für den Vater? Aber es muss ja sicher sonst auch noch andere Wege geben? Bin gespannt, wer sich auskennt…

  • Entschuldigung, auf dem Niveau möchte ich nicht mir dir diskutieren. Wenn du Belastungen durch Kinder mit zocken oder feiern vergleichst bin ich raus.

    Es geht nicht um die Belastung, sondern um die Haltung, dass es ok ist sich missbräuchlich selbst krank zu melden. Die empfinde ich persönlich als untragbar für Beschäftigte im ÖD.

  • Gegen den Vorwurf verwehre ich mich. Ein erkranktes (Klein-)Kind bedeutet zumeist wenig bis keinen Schlaf für die Eltern aufgrund von: Weinen, dauerndem Aufwachen, Husten wie ein Maschinengewehr, Übergeben ins Bett, Durchfall, im Schlaf weinen, etc. Plus dem damit verbundenen Stress. Da ist sicher nicht jeder am nächsten Tag in der Lage x Stunden zu unterrichten.

    Du hast gelesen, dass es hier gar nicht um ein erkranktes Kleinkind geht, sondern um ein erkranktes Elternteil?

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Entschuldigung, auf dem Niveau möchte ich nicht mir dir diskutieren. Wenn du Belastungen durch Kinder mit zocken oder feiern vergleichst bin ich raus.

    Es ist vollkommen eindeutig, dass deine Empfehlung rechtswidrig war. Es geht nicht darum, ob es angemessen ist oder nicht. Es geht darum, ob es erlaubt ist oder nicht. Sich krank zu melden ohne erkrankt zu sein ist kein Kavaliersdelikt. Wenn jemand dir das nachweisen kann, kann das ernste Konsequenzen haben.


    Die vier Tage Sonderurlaub sind sicherlich auch nicht dafür gedacht, dass sich die Betreuungsperson vollständig erholt. Es gibt eine Reihe von Erkrankungen oder Unfällen, wo die Betreuungsperson über Wochen ausfallen könnte.

    Ich vermute mal, dass die Idee dahinter ist, dass man innerhalb dieser 4 Tage eine alternative Betreuung organisiert. Viele Eltern werden das sicherlich sowieso schon im voraus überlegt haben.


    Mal sollte auch überlegen, was der Ausfall für die Schule bedeutet. Wir sind teilweise inzwischen in einer Situation, dass dann auch eine Klasse zu Hause bleiben muss. Da hat die Schule auch einen Anspruch, dass die Lehrkräfte zum Dienst erscheinen.


    Sollte der Fall auftreten, dass eine Lehrkraft sich um ihr Kind kümmern muss und es keine Möglichkeit gibt Ersatz zu beschaffen, gibt es noch andere Möglichkeiten als ein Betrug. Eine gute SL löst solche Probleme beispielsweise dadurch, dass Minusstunden angerechnet werden. Die SL könnte die betreffende Lehrkraft ins Homeoffice schicken. Bei älteren Kindern können diese ggf. ausnahmsweise mitgebracht werden. Vielleicht haben Schulen Kontakte zu örtlichen Kindergärten, Krippen oder Tagesmüttern, wo eine Betreuung organisiert werden können. In Nds. und sicherlich auch in allen anderen Bundesländern gibt es die Möglichkeit unbezahlten Sonderurlaub aus wichtigen Gründen zu erhalten. Und wenn es alles nicht hilft, teile ich der SL mit, dass ich meinen Dienst leider nicht antreten kann, da ich mein Kind betreuen muss. Wenn ich nachweisen kann, dass es keine Alternative gab, wird das rechtlich auch nicht zu beanstanden sein.


    Es ist nämlich keineswegs so, dass der Beamte nur Pflichten hat. Aber wenn es natürlich Alternativen gibt und ich trotzdem zu Hause bleiben möchte, geht es nicht.

  • Ja, habe ich. Die Situationen sind aber in einem ähnlichen Kontext. Mrs Pace, und auf die bezog ich mich, hat explizit darauf hingewiesen, dass man sich nicht krankmelden könne, wenn das Kind krank ist. Und das ist so eben nicht richtig. Führt die körperliche oder geistige Belastung durch die Pflege eines kranken Kindes dazu, dass man selbst nicht in der Lage ist zu unterrichten ist eine Krankmeldung zulässig.

    Das sind aber zwei verschiedene Dinge. Wenn ich selber durch die Belastung erkrankt bin, bin ich krank. Das wird dann ggf. durch ein Arzt festgestellt und entsprechend wird man krankgeschrieben. Dann stellt sich natürlich die Frage, wer dann das Kind betreut. Aber mich selber einfach krank zu melden, weil ich mein Kind betreuen möchte/muss/soll, ist rechtswidrig. Und es reicht sicherlich auch nicht aus, dass ich wenig Schlaf bekommen habe oder die Betreuung meines Kindes belastend ist. Auf Klassenfahrt betreuen die Lehrkräfte auch die Kinder und sind nicht am nächsten Tag alle krank.

    • Offizieller Beitrag

    Deutlich einfacher ist es aber sich einfach selbst krank zu melden. Da würde ich mal vorsichtig bei der Schulleitung nachfragen wie sie das sieht.

    <Mod-Modus>


    Ob jemand krank ist, oder nicht, entscheiden im Zweifelsfall die Ärzte.

    Ich kenne auch die Vorgehensweise, dass Eltern bei der Krankheit eines Kindes mit krank geschrieben werden. Vom Arzt.


    Der Hinweis "einfach Krankmelden, wenn ein Kind betreut werden muss" ist aber nicht mehr nur eine rechtliche Grauzone.


    Ich würde vorschlagen, auf entsprechende Vorschläge in Zukunft zu verzichten. Danke.


    kl. gr. frosch, Moderator


    P.S.: eigentlich müsste ich jetzt den halben Thread aufgrund der Diskussion entfernen - aber ich denke, dass dieser Beitrag ausreichen sollte, um das Thema "Krankmelden" zu beenden.

  • Nu denn, wenn das eigene Kind erkrankt, so habe ich es häufig erlebt (häufig sind es ja Infektionskraknkeheiten), dass es auch mich erwischt hat. Bei dieser Konstellation wäre es selbstverständlich erlaubt sich selber krank zu melden.

    Darüber hinaus gibt es im Extremfall immer noch die Möglichkeit der unbezahlten Freistellung.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Und es reicht sicherlich auch nicht aus, dass ich wenig Schlaf bekommen habe oder die Betreuung meines Kindes belastend ist. Auf Klassenfahrt betreuen die Lehrkräfte auch die Kinder und sind nicht am nächsten Tag alle krank.

    also, das kann man jetzt auch so pauschal nicht sagen. Zum Einen werden ja Belastungssituationen höchst unterschiedlich wahrgenommen und der eine mag sich nach ner durchgemachten Nacht krank fühlen und Du nicht und zum Anderen sind bei uns regelmäßig KuK nach einer Klassenfahrt krank. ne Dauerlösung für das o.a. Problem kann das Kranksein dennoch nicht darstellen. Komisch, dass es dafür keine Regelung gibt, so unwahrscheinlich ist das ja nicht. Ich würde wahrscheinlich auch über die Corona-Regelung versuchen - wenn unsere Tagesmutter krank ist, kann ich schließlich auch Sonderurlaub nehmen, aber was die Gesetzgeberin dazu sagen würde, interessiert mich auch.

  • ja nee. so einfach ist das nicht. in dem Paragraphen und allen ähnlichen steht immer was von "schwerer Erkrankung".

    Die Schwere ist m.E. nicht definiert. Und die Schule der TE scheint die 4 Tage ja auch zu gewähren, der Vater hätte aber gerne noch mehr Tage aber da muss sich die Familie wohl anderweitig um Betreuungs-Ersatz kümmern.

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