Teilzeitstelle und Klassenlehrerin? Geht das?

  • Wir haben, freier Träger, viele TZ Kräfte mit wenig Stunden. Wenig heißt zwischen 10 und 13 UE/Woche.


    Die meisten sind noch an einer anderen (Stamm)Schule fest angestellt.

    Nur steht im Raum: wer übernimmt die neuen Klassen als Klassenlehrer?

    Ins Gespräch kam, dass die "zusätzliche Belastung" "ruhig auch TZ Angestellte mit wenig Stunden machen können". "Klassenfahrt und Co wird nicht ans Deputat angerechnet, Elterngespräche, Elternabend usw. auch nicht ". Alles ist mit den UE abgegolten.


    Gibt es eine Dienstvorschrift (Sachsen) die besagt ab wieviel Deputat man noch eine Klassenleitung übernehmen muss?


    Es war sogar der Lehrer mit 4 UE im Gespräch (1 Tag an der Schule)...


    Wird eine Klassenleitung gar nicht ans Deputat angerechnet?

  • Dass das grundsätzlich geht, kann man sich schnell klar machen, wenn man sich eine Schule mit nur TZ Kräften vorstellt, was durchaus denkbar wäre. Ein mögliches Modell wäre zum Beispiel, statt einer VZ-Klassenlehrkraft zwei TZ-Klassenlehrkräfte zu stecken, die sich bestimmte Aufgaben untereinander aufteilen. Auch der Einsatz bei außerunterrichtlichen Veranstaltungen wie Klassenfahrten, Elterngespräche usw. kann dann gut anteilig zur TZ-Quote aufgeteilt werden.

  • Also bei uns (Bayern) wird es nicht angerechnet.

    Und auch TZ Kolleginnen und Kollegen haben Klassenleitungen. Allerdings teilen sich bei uns immer zwei Lehrkräfte eine Klasse und können dann auch manche Aufgaben aufteilen.


    Auch beim Elternsprechtag hängt die Anzahl der Gespräche von der Höhe des Deputats ab.

    Gerade in Elternzeit, deshalb fast nur stille Mitleserin :essen:

  • Warum sollte das nicht gehen? Machst die Tätigkeit dann halt im Rahmen deiner Teilzeitquote oder andere Dinge eben nicht.

    Teilzeit heißt doch nicht nur Unterricht und sonst Nichtstun.

  • Natürlich können Teilzeitkräfte ganz genauso Klassenlehrkräfte sein, wie Vollzeitkräfte. Je nach Bundesland gehört die Klassenleitung allerdings zu den sogenannten teilbaren Aufgaben, was zumindest an einer öffentlichen Schule bedeuten würde, dass man die Klassenleitung als Teilzeitkraft nicht alleine übernehmen würde, sondern zusammen mit einer zweiten Kraft. Wie das beim bei euch an der Schule geregelt ist müsstest du beispielsweise bei eurem Personalrat erfragten, der eurer Teilzeitkonzept kennt.


    Eine Ermäßigung für die Übernahme einer Klassenleitung gibt es hier in BW zumindest nicht.


    Dies geschrieben habe ich - ebenfalls Teilzeitkraft- den Eindruck aufgrund auch deiner anderen Anfragen, dass du das Wörtchen Teilzeit falsch interpretierst. Dieses bedeutet niemals, dass man bestimmte berufliche Pflichten gar nicht mehr habe, nur dass diese- je nach Schule, Dienstherr/ Arbeitgeber, Rechtslage (teilbare oder unteilbare Aufgaben, öffentlicher Dienst oder Privatschule) und bestehendem Teilzeitkonzept- ggf. angepasst an das tatsächliche Deputat zu übernehmen sind. Es wäre sicherlich hilfreich für dich selbst, wenn du dir das einerseits bewusst machen würdest und dich andererseits mit dem Teilzeitkonzept deiner Schule erst einmal vertraut machen würdest.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

    Einmal editiert, zuletzt von CDL () aus folgendem Grund: Tippfehler

  • Ich kenne leider dein Bundesland nicht. Bei uns in Hessen ist ganz klar geregelt, dass eine Klassenlehrerschaft kein Wunschkonzert ist und man auch in TZ dies übernehmen muss. Ginge bei uns auch nicht anders, wir haben so viele Klassen, dass nahezu jeder min eine Klassenlehrerschaft hat, oft sogar 2. Je nach Schulform und Klasse ist das dann mehr oder weniger Arbeit. Angerechnet aufs Deputat wird das auch nicht.

  • Ein richtiges Konzept zu TZ gibt es bei uns nicht. Die SL verteilt.

    Mir fehlt der Austausch, auch eine Kennenlern/Einführungsphase oder wie auch immer man das nennt.

    Die Kollegen kommen zum Unterricht, übernehmen die Aufsicht, sind weg.

    Manche vertreten jedes Fach, manche machen das grundsätzlich nicht, alle sind gestresst/haben keine Zeit.

    Viele sind nicht informiert/sind nur kurz für Unterricht an der Schule.

    Von außen (subjektiver Eindruck) gesehen läuft es nicht rund.

    Die SL hat keine Zeit, wirkt extrem genervt/gestresst.

    Ich fühle mich nicht "angekommen" im Team (soweit vorhanden), die meisten kenne ich nicht. Ich hatte jetzt andere Dinge übernommen ( den FerienSekretariatsdienst). Damit ist mein Deputat in den Ferien auch ausgefüllt, wenn man es rein rechnerisch sieht.


    Teilbar könnte ich mir die Klassenleitung vorstellen! Habe sowas bis jetzt in Sachsen aber noch nicht gehört.

  • Ich bin mit 50 % Klassenlehrer einer Vollzeitklasse und Klassenlehrer einer Teilzeitklasse (wobei sich der Aufwand dort kaum messen lässt, manchmal vergesse ich sogar, dass das meine Klasse ist bei nur einer Unterrichtsstunden in der Woche).

  • Wie meinst du das?

    Du reduzierst deine Klassenlehreraufgaben soweit, dass deine Teilzeitquote eingehalten wird. Idealerweise mit einem Klassenleitungsteampartner, der den entfallenen Teil übernimmt. Wenn das nicht geht, gibt es halt keine "Extras" und du reduzierst andere Aufgaben soweit bis in Summe wieder deine Teilzeitquote eingehalten wird.


    Persönlich würde ich das mit einer Arbeitszeiterfassung tracken. Das ist zur Selbstkontrolle immer mal wieder gut, auch als Vollzeitkraft.

  • Dann sprich mit eurem Personalrat und sollte es auch den nicht geben mit deiner Gewerkschaft, um dich erst einmal beraten zu lassen. Reg dann als nächstes bei euch an, dass es einerseits einen Personalrat geben muss so nicht vorhanden und wenn es diesen gibt, dass dieser ein Teilzeitkonzept auf die Beine stellt, dass dann dementsprechend verabschiedet wird.


    Was den Austausch angeht: Geh selbst auf KuK zu, sprich diese an, frag nach, bleib am Ball um in Kontakt zu kommen. Das ist nichts, was einfach vom Himmel fällt, aber man kann selbst durchaus einiges an positiver Veränderung anstoßen auch an dieser Stelle, wenn man das möchte. Konferenztage oder gemeinsame Schulveranstaltungen können dafür ein sehr guter Ausgangspunkt sein, weil man dabei fast alle trifft und sich austauschen kann, ggf. gemeinsam essen kann, etc. Auch örtliche Feste können so ein Anlass sein, indem man einfach einen Aushang macht, wer an Datum X gemeinsam zu Fest Y gehen möchte.

    Bei uns gibt es das Jahr über diverse gemeinsame Ausflüge und Unternehmungen (Kino, Paintball, Kirmes, Skiausfahrt, Städtetour mit Übernachtung, Kochen, Fastenbrechen im Ramadan, Weihnachtsfeier …) an der immer wieder andere Konstellationen von KuK teilnehmen. Das hilft beim Zusammenwachsen, weil man sich auch privat besser kennenlernen kann.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

    2 Mal editiert, zuletzt von CDL ()

  • Hmmm... :gruebel:

    Ist korrigiert. So sieht das aus, wenn Tippfehler und Autofillpanne Hand in Hand gehen. :rotfl:

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • In NRW ist die Klassenleitungstätigkeit auch explizit Aufgabe von teilzeitbeschäftigten Lehrkräften:


    Zitat von § 17 ADO NRW

    (2) Die dienstliche Verpflichtung teilzeitbeschäftigter Lehrerinnen und Lehrer erstreckt sich auf die Klassenleitung und in der Regel auch auf die Teilnahme an Konferenzen und Prüfungen. Sonstige dienstliche Aufgaben (z.B. Vertretungen, Aufsichtführung, Sprechstunden, Sprechtage) sollen proportional zur Arbeitszeitermäßigung wahrgenommen werden. Bei Schulwanderungen und Schulfahrten bezieht sich die Reduzierung in der Regel auf die Anzahl der Veranstaltungen.

  • Bei uns sind viele VZ-Lehrkräfte in drei Klassen Klassenlehrer. Wieso sollten TZ-Kräfte dann überhaupt keine Klassenlehrerschaft übernehmen? Das macht keinen Sinn. Natürlich muss man als TZ-Kraft auch eine Klassenlehrerschaft akzeptieren. Klar, nicht drei wie die VZ-Kollegen. Aber eine bis zwei, je nach Höhe des Deputats muss schon drin sein.

  • ...freier Träger, ...

    Gibt es eine Dienstvorschrift (Sachsen) ...

    Wenn du bei einem freien Träger arbeitest, kann es keine Dienstvorschrift geben, allenfalls einen Arbeitsvertrag, indem irgendwas geregelt ist.


    Grundsätzlich ist eine Klassenlehrertätigkeit eine Aufgabe wie jede andere im Kontext Schule außerhalb der Unterrichtsstunden und die kann jedem auferlegt werden. In aller Regel entscheidet über die Aufgabenverteilung die Schulleitung.


    Ob man jeden zur Klassenfahrt nötigen kann, würde ich gesondert prüfen.

    Wird eine Klassenleitung gar nicht ans Deputat angerechnet?

    Nicht automatisch, nein. An Schulen des Freistaates werden Abminderungsstunden vergeben, die die Schulleitung verteilen kann. Theoretisch könnten Klassenlehrpersonen eine bekommen, meist sind diese aber für andere Tätigkeiten vorgesehen wie Adminaufgaben, Diagnostik, Personalrat usw.

  • Bei uns sind viele VZ-Lehrkräfte in drei Klassen Klassenlehrer. Wieso sollten TZ-Kräfte dann überhaupt keine Klassenlehrerschaft übernehmen? Das macht keinen Sinn. Natürlich muss man als TZ-Kraft auch eine Klassenlehrerschaft akzeptieren. Klar, nicht drei wie die VZ-Kollegen. Aber eine bis zwei, je nach Höhe des Deputats muss schon drin sein.

    Mir fehlt offen gestanden die Vorstellungskraft, wie man als Klassenlehrkraft für 3 Klassen verantwortlich sein kann oder das notwendig sein sollte. Bei uns ist es eher umgekehrt. Hier hat jede Klasse 2-3 Klassenlehrkräfte, die auch nicht noch in anderen Klassen ein solches Amt übernehmen.

  • Mir fehlt offen gestanden die Vorstellungskraft, wie man als Klassenlehrkraft für 3 Klassen verantwortlich sein kann oder das notwendig sein sollte. Bei uns ist es eher umgekehrt. Hier hat jede Klasse 2-3 Klassenlehrkräfte, die auch nicht noch in anderen Klassen ein solches Amt übernehmen.

    Am BK absolut üblich, da zB Teilzeitklassen nur ein/zweimal pro Woche anwesend sind. Ich hatte zu meinen besten Zeiten 5 Klassenleitungen. Aktuell 2.

  • Mir fehlt offen gestanden die Vorstellungskraft, wie man als Klassenlehrkraft für 3 Klassen verantwortlich sein kann oder das notwendig sein sollte.

    Ich kann Sissymaus da nur beipflichten, auch an hessisches BKs ist es keine Seltenheit, mehrfacher Klassenlehrer zu sein. 5 ist aber schon eine Hausnummer, meine Spitze waren drei und das hat gereicht. Wenn es rund läuft, macht eine KL meiner Meinung ja auch Spaß. Nervig wird es eben dann, wenn größere Probleme auftauchen und das häuft sich in den letzten Jahren.

    Mit Ausnahme des Dualen Systems sind bei uns KL auch immer mit Klassenfahrten verbunden. Ich bin also schon einige Male unterwegs gewesen.

  • An meiner BBS haben einige Lehrkräfte auch zwei Klassenlehrerschaften in der Berufsschule oder in einer Teilzeit-/Berufsschul- und einer Vollzeitklasse; mehr sind bei uns aber ganz selten. Da wir nicht so viele Klassen haben, wie es an anderen beruflichen Schulen wohl der Fall ist (so scheint es mir zumindest an den Schulen von MrsPace , Sissymaus und Alterra zu sein), gibt es bei uns durchaus auch Teilzeitkräfte, die keine Klassenlehrerschaft haben. Bei Vollzeitkräften ist dies allerdings eine Seltenheit.

    Mehrtägige Klassenfahrten finden bei uns in den Berufsschulklassen gar nicht und in den Vollzeitklassen - Ausnahme: 12. Klassen des beruflichen Gymnasiums - auch nur dann und wann statt.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

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