Lehrer im ersten Beförderungsamt/ Amtszulage / A13 für alle

  • das ist das Problem.
    Ich bin nicht komplett sicher, dass unsere Arbeitszeit das Ganze hergibt, wenn man in einer Ganztagsschule mit Betreuungsgarantie, vielen Aufsichten und auch noch hohen Ausfallzeiten. Dann noch die passende Fächerkombination, eine Klassenleitung und/oder eine Klassenfahrt im Jahr, das wird eng.
    Trotzdem meine Pflicht als Beamtin. Und die Klassenfahrt, die Aufsichten und die Klassenleitung kann ich nicht kürzen, sondern effizienter Unterricht vorbereiten und korrigieren.

  • Wir alle kennen Menschen, deren Interpretation von Gesetz, Regeln, Moral, Anstand ... weit unten dem jeweiligen Standard ist.
    Lasst uns aber nicht der Spirale nach unten nacheifern.

  • Dienst nach Vorschrift deckt unter Einhaltung der zur Verfügung stehenden Arbeitszeit das notwendige Minimum ab. Inwiefern das beamtenrechtlich verwerflich sein soll, müsste man genauer erklären.

    Genau das meine ich mit "relativieren". Wir alle wissen, dass der Begriff "Dienst nach Vorschrift" gerade nicht meint, dass jemand seine Arbeitszeit sinnvoll ausnutzt und dabei vlt. nur unterdurchschnittliche Ergebnisse schafft, sondern dass es beim dem häufig hier im Forum geäußerten "Grmml, dann halt nur noch Dienst nach Vorschrift" schon kontextbezogen um eine bewusste Reduktion der Leistung geht.

  • "Grmml, dann halt nur noch Dienst nach Vorschrift" schon kontextbezogen um eine bewusste Reduktion der Leistung geht.

    Ich verstehe was du meinst. Aber so pauschal kann ich das nicht stehen lassen.

    Eine bewusste Reduktion der Leistung führt nicht zwangläufig zu einer Minderleistung. Noch schwieriger, die Leistung kann auch nur sehr schwierig überhaupt gemessen werden.

    im Sinne der absichtlichen Herabsetzung der eigenen Arbeitsleistung auch im Beamtenrecht als streikähnliche Aktion verboten, insbesondere wenn er koordiniert eingesetzt wird.

    Hier genauso. Das impliziert, dass wenn man gerade sehr viel Arbeitsleistung reinsteckt, diese dann nicht mehr wieder senken könnte, selbst wenn man trotzdem seine Dienstpflichten erfüllt.

  • Wir alle wissen, dass der Begriff "Dienst nach Vorschrift" gerade nicht meint, dass jemand seine Arbeitszeit sinnvoll ausnutzt und dabei vlt. nur unterdurchschnittliche Ergebnisse schafft, sondern dass es beim dem häufig hier im Forum geäußerten "Grmml, dann halt nur noch Dienst nach Vorschrift" schon kontextbezogen um eine bewusste Reduktion der Leistung geht.

    Das ist mir zu einseitig.

    Jemand, der seine Arbeitszeit misst und reguliert und sich als Hochleister bezeichnet, weil er oder sie auch zusätzliche Aufgaben in der gesetzten Arbeitszeit unterbringt und anderes delegiert, müsste dann in die Normal- oder Minderleistung gehen.

    Jemand, der die Arbeitszeit erhebt und generell weit drüber ist, weil die vielen zusätzlichen Aufgaben nicht angemessen reduziert werden können, was die Arbeitszeitstudien für viele Lehrkräfte belegen, wird bei „Dienst nach Vorschrift“ auf die reguläre Arbeitszeit gehen und nach dem Unterricht die vielen außerunterrichtlichen Aufgaben erheblich reduzieren, sodass sie wegfallen und dies sichtbar ist.
    Ich erinnere an die ausgesetzten Klassenfahrten am Gym, nachdem das Deputat in NDS für das Gym raufgesetzt wurde. Am Ende ist dies gerichtlich geklärt worden, aber die Reduktion der außerunterrichtlichen Aufgaben kam in der Breite an.

  • Ach Leute, ganz ehrlich: Wir können gerne auch weiter so tun, als sei der Aufruf zur "Dienst nach Vorschrift" lediglich der korrekte Hinweis, die eigene durchschnittliche Arbeitszeit nicht zu überschreiten und als sei dieser Begriff genau für diese Szenarien bestimmt. Damit lügen wir uns zwar selbst in die Tasche, aber nun gut.

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