Achtstündige Dienstbesprechung an einem Samstag

  • Es hat sich noch nichts neues ergeben, außer dass sich, passend zu den herannahenden Ferien, auch erste Erkältungssymptome breit machen. Wer weiß, vielleicht bin ich also einfach krank.

    Ist im Moment nicht ungewöhnlich. Um mich rum sind auch viele krank.

  • Heute morgen war ich beim Arzt, jetzt bis einschließlich Freitag nächster Woche krankgeschrieben. Wie so oft ein Ferienbeginn mit Krankheit. Yay. Mal schauen was aus dem Urlaub wird.

  • Heute morgen war ich beim Arzt, jetzt bis einschließlich Freitag nächster Woche krankgeschrieben. Wie so oft ein Ferienbeginn mit Krankheit. Yay. Mal schauen was aus dem Urlaub wird.

    Gute Lehrkraft, brave Lehrkraft. Ich kenne das von mir und von KuK. Da steht man vor den Ferien noch unter Stom - dann wird der Stecker gezogen. Den Dienstherrn freut's. In anderen Berufen werden die Krankheitstage nicht auf den Urlaub angerechnet - Lehrkräfte haben keinen Urlaub. Wir haben "unterrichtsfreie Zeit".

    «Wissen – das einzige Gut, das sich vermehrt, wenn man es teilt.» (Marie von Ebner-Eschenbach)
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  • Den Dienstherrn freut's. In anderen Berufen werden die Krankheitstage nicht auf den Urlaub angerechnet - Lehrkräfte haben keinen Urlaub. Wir haben "unterrichtsfreie Zeit".

    Nein, das ist auch im Lehramt so. Es dürfte nur äußerst selten vorkommen, dass Lehrkräfte tatsächlich in der unterrichtsfreien Zeit so viele Kranktage haben, dass keine 30 Tage Jahresurlaub mehr übrig bleiben würden.

  • Nein, das ist auch im Lehramt so. Es dürfte nur äußerst selten vorkommen, dass Lehrkräfte tatsächlich in der unterrichtsfreien Zeit so viele Kranktage haben, dass keine 30 Tage Jahresurlaub mehr übrig bleiben würden.

    Man kann aber keine Überstunden abbauen, wenn man länger in der unterrichtsfreien Zeit erkrankt ist. Und ich muss zudem z. B. 3 Klassenarbeiten in den Osterferien korrigieren. An meiner Schule reden wir daher von Jahresarbeitszeit.

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  • Man kann aber keine Überstunden abbauen, wenn man länger in der unterrichtsfreien Zeit erkrankt ist. Und ich muss zudem z. B. 3 Klassenarbeiten in den Osterferien korrigieren. An meiner Schule reden wir daher von Jahresarbeitszeit.

    Nein, das kann man während der Erkrankung natürlich nicht. Ob diese so viele Tage umfasst, dass tatsächlich die während der Unterrichtszeit entstandenen Überstunden nicht abgebaut werden können, bekommt man am besten raus, wenn man seine Arbeitszeit konsequent erfasst. Dann hat man im Übrigen auch etwas in der Hand, falls eben doch über die unterrichtsfreien Tage hinaus ein Ausgleich benötigt wird.

  • Gute Lehrkraft, brave Lehrkraft. Ich kenne das von mir und von KuK. Da steht man vor den Ferien noch unter Stom - dann wird der Stecker gezogen. Den Dienstherrn freut's. In anderen Berufen werden die Krankheitstage nicht auf den Urlaub angerechnet - Lehrkräfte haben keinen Urlaub. Wir haben "unterrichtsfreie Zeit".

    Ich werde auch meistens an Wochenenden oder zu Beginn der Ferien krank. Sogar heute fühle ich mich kränklich, weil jetzt eine Woche Freizeit beginnt. Das sind aber immer nur ein paar Tage, also komme ich schon die 6 Wochen jährlich.

  • Nein, das kann man während der Erkrankung natürlich nicht. Ob diese so viele Tage umfasst, dass tatsächlich die während der Unterrichtszeit entstandenen Überstunden nicht abgebaut werden können, bekommt man am besten raus, wenn man seine Arbeitszeit konsequent erfasst. Dann hat man im Übrigen auch etwas in der Hand, falls eben doch über die unterrichtsfreien Tage hinaus ein Ausgleich benötigt wird.

    Das klingt gut und logisch. Aber was mache ich, wenn meine Arbeitszeit dann schon deutlich überschritten ist? Gehe ich zum Schulleiter und sage: meine Abiklausuren muss jetzt mal jemand anderes korrigieren, meine Arbeitszeit ist überschritten? Überspitzt formuliert.

    Ich weiß nicht wie das neu euch so läuft. Ich hatte im schulinternen Arbeitszeitmodell regelmäßig eine Arbeitszeit von 120 bis 130 Prozent, da war jede Tätigkeit gelistet, mit sportlichen Korrekturzeiten. Die Realität sah genau so aus. Aber Konsequenzen auf das Deputat hatte es keine, weil es angeblich keine Entlastungsstunden dafür gäbe. Ich hätte wohl nur mit Krankschreibungen etwas erreicht, am besten den ganzen Januar, damit klar ist, dass die Korrekturen nicht gemacht werden können vor den Zeugnissen.

    Ich kann ja schlecht im Mai zur Schulleitung geben und sagen: ich habe meine 1800 Stunden gemacht. Seht zu. Wer krank ist, hat ja auch immer das Problem, dass nur der Unterricht entfällt und ein Teil der Arbeit praktisch nachgearbeitet wird. Ja, so effizient wie möglich, aber irgendwann kommt man mit Optimierung einfach an Grenzen. Bei Teilzeit wird das ganze noch schlimmer, nur dass man eher den finanziellen als den gesundheitlichen Nachteil hat.

  • Ich habe jetzt mit einer Kollegin gesprochen, die heute bei der "Dienstbesprechung" war. Offenbar lief es plötzlich als Bildungsgangkonferenz und es wurden auch Beschlüsse gefasst. Allerdings waren auch nur weniger als die Hälfte der eingeladenen Kollegen anwesend. Krankheitsquote ist wohl hoch, aber es waren auch nicht alle krankgemeldet. So versaut man sich sein Kollegium. Großartig.

  • Ich habe jetzt mit einer Kollegin gesprochen, die heute bei der "Dienstbesprechung" war. Offenbar lief es plötzlich als Bildungsgangkonferenz und es wurden auch Beschlüsse gefasst. Allerdings waren auch nur weniger als die Hälfte der eingeladenen Kollegen anwesend. Krankheitsquote ist wohl hoch, aber es waren auch nicht alle krankgemeldet. So versaut man sich sein Kollegium. Großartig.

    Beschlüsse bei weniger als der Hälfte der Kollegen? Sind die überhaupt gültig?

    (Aber ich würde es vermutlich darauf beruhen lassen, wenn ich einigermaßen mit diesen Beschlüssen leben kann, sonst gibt es noch eine Konferenz.)

    Ergänzung, ich habe gerade nachgeschaut, es ist anscheinend mal wieder bundeslandabhängig.

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  • Es gibt doch ohnehin eine weitere Konferenz, dies war doch die Vorbereitung für die Konferenz, mit der sich der Kollege beurteilen lässt.

    Wird es da ein Protokoll geben, über das es zur Aussprache kommen muss?

    Oder eine Tagesordnung, die man erweitern kann?

  • Ich habe jetzt mit einer Kollegin gesprochen, die heute bei der "Dienstbesprechung" war. Offenbar lief es plötzlich als Bildungsgangkonferenz und es wurden auch Beschlüsse gefasst. Allerdings waren auch nur weniger als die Hälfte der eingeladenen Kollegen anwesend. Krankheitsquote ist wohl hoch, aber es waren auch nicht alle krankgemeldet. So versaut man sich sein Kollegium. Großartig.

    Die waren sicherlich alle "krank".

  • Ich habe jetzt mit einer Kollegin gesprochen, die heute bei der "Dienstbesprechung" war. Offenbar lief es plötzlich als Bildungsgangkonferenz und es wurden auch Beschlüsse gefasst.

    Wurde zu dieser Bildungsgangkonferenz form- und fristgerecht eingeladen? Wenn nicht, dürften die Inhalte wahrscheinlich komplett hinfällig sein. Aber das kann man jetzt ja im Rahmen der nächsten (Prüfungs-) Konferenz bei der Genehmigung des Protokolls der letzten Konferenz ja klären.

    Mal gucken wie rechtlich sattelfest die angehende Schulleitung ist. 😉

    Zumindest in NRW gibt es keine expliziten Schulrechtsfortbildungen, die vor der Beförderung stattfinden.

  • Wurde zu dieser Bildungsgangkonferenz form- und fristgerecht eingeladen? Wenn nicht, dürften die Inhalte wahrscheinlich komplett hinfällig sein. Aber das kann man jetzt ja im Rahmen der nächsten (Prüfungs-) Konferenz bei der Genehmigung des Protokolls der letzten Konferenz ja klären.

    Mal gucken wie rechtlich sattelfest die angehende Schulleitung ist. 😉

    Zumindest in NRW gibt es keine expliziten Schulrechtsfortbildungen, die vor der Beförderung stattfinden.

    Es wurde zu einer Dienstbesprechung geladen. Die Kollegin berichtete mir, dass es dann aber überall Bildungsgangkonferenz hieß (was ja auch zur Thematik deutlich besser passt). Aber eine Einladung kann man ja nicht adhoc umwidmen, oder doch? Wäre mir jedenfalls neu.

  • Also wurde weder form- noch fristgerecht (Einladung zur Bildungsgangkonferenz mindestens 1 Woche vorab) eingeladen. Damit sind sämtliche Beschlüsse aufgrund des Formfehlers hinfällig. Ich würde entsprechend in der nächsten Konferenz das Protokoll nicht akzeptieren und sämtliche Tagesordnungspunkte der unzulässigen Konferenz erneut auf die Tagesordnung setzen.

    Allein schon die Frage, wie denn juristisch korrekt mit dem alten Protokoll zu verfahren ist, dürfte interessant werden. „Interessant“ in der Hinsicht, ob die angehende Schulleitung im Beisein des Dezernenten und entsprechendem Stresslevel diesmal juristisch korrekt handelt.

  • Es wurde zu einer Dienstbesprechung geladen. Die Kollegin berichtete mir, dass es dann aber überall Bildungsgangkonferenz hieß (was ja auch zur Thematik deutlich besser passt). Aber eine Einladung kann man ja nicht adhoc umwidmen, oder doch? Wäre mir jedenfalls neu.

    Den Unterschied von Dienstbesprechung und Konferenz kennen tatsächlich erschreckend wenig Kolleginnen und Kollegen. Für einen Anwärter auf eine Führungsrolle ist das aber ein No-Go und würde im eigentlichen Verfahren ziemlich sicher ein KO-Kriterium sein. Wenn ihr nett sein wollt, weist ihr den Kollegen darauf vor seinem besonderen Tag mit Dezernent im Haus darauf hin. Alles andere wird ziemlich peinlich werden...übrigens nicht nur für ihn, sondern auch für die Schule, da ernste Fragezeichen bei der vertrauensvollen Zusammenarbeit bestünden.

  • Hätte die Person denn überhaupt für eine Bildungsgangkonferenz einladen dürfen? Das ist doch üblicherweise der Job des BiGa-Konferenzvorsitzenden. Ist die Person denn in dieses Amt gewählt worden?

    Ich kenne solche Besprechungen im rahmen von A15-Verfahren nur als Dienstbesprechungen, da das eben oft nicht die gewählte Person ist, die sich beworben hat und zudem oft größere Vorhaben initiiert oder gezeigt werden, die nicht nur einen BiGa betreffen.

  • Hätte die Person denn überhaupt für eine Bildungsgangkonferenz einladen dürfen? Das ist doch üblicherweise der Job des BiGa-Konferenzvorsitzenden. Ist die Person denn in dieses Amt gewählt worden?

    Ich kenne solche Besprechungen im rahmen von A15-Verfahren nur als Dienstbesprechungen, da das eben oft nicht die gewählte Person ist, die sich beworben hat und zudem oft größere Vorhaben initiiert oder gezeigt werden, die nicht nur einen BiGa betreffen.

    Der Kollege ist der Bildungsgangleiter. Ändert aber nichts an dem Chaos, das jetzt entstanden ist. Ich bin jetzt schon fast traurig, das verpasst zu haben.

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