Beamte sollen in die Rentenversicherung einbezahlen

  • Gymnasiallehrer verdienen erstmal A13Z. Eine Regelbeförderung gibt es meines Wissens nur noch in Bayern (und evtl. BaWü?).
    Ansonsten ist die Beförderung auf A14 mit der Übernahme zusätzlicher Aufgaben und Verantwortungen verbunden.

    Das nur als Richtigstellung. Dem Geist der Aussage, dass es sich auch von einer A13Z Position herunter leicht argumentieren lässt, dass eine Besoldungsanhebung für A12-Lehrkräfte auch nichts bringt, teile dennoch.

    Für die Regelbeförderung in Baden-Württemberg gibt es kaum Stellen, genauer zwischen 0 und 20 pro Jahr pro RP. An meinem Gymnasium gab es die letzte vor ca. 5 Jahren. Notwendig ist 1,0 im Schulleitergutachten und sehr viele Ds (herausragend), B ist Durchschnitt.

    Wir haben sehr viele mit Ü50 und ohne Chance auf A14. Beim Ausschreiben (A14 mit Aufgaben) sieht es kaum besser aus.

    Früher sah es anders aus. Nach 15 oder 20 Jahren reichte sogar eine 2,0.

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  • Ich bin mir auch sicher, dass es mittelfristig darauf hinauslaufen dürfte. Es wird die Taktik sein, zuerst extreme Einschnitte zu propagieren, um alle irgendwie in Aufruhr zu versetzen, um bei deutlich geringeren Einschnitten, die dann umgesetzt werden, weniger Gegenwind zu bekommen.

    Ich gehe davon aus, dass der Faktor 1,x für die Pensionsberechnung sich etwas ändert. Dann gibt es bei 40 Jahren keine 71% mehr und bei 30 Jahren auch weniger. (Und ich stelle gerade fest, dass auch ich die Nachkommastellen nicht auswendig weiß. )

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  • Ich bin mir auch sicher, dass es mittelfristig darauf hinauslaufen dürfte. Es wird die Taktik sein, zuerst extreme Einschnitte zu propagieren, um alle irgendwie in Aufruhr zu versetzen, um bei deutlich geringeren Einschnitten, die dann umgesetzt werden, weniger Gegenwind zu bekommen.
    Ich freue mich über jedes Jahr, in dem die Entscheidung zur Anhebung des Renten-/Pensionsalter noch nicht gefallen ist. Beim letzten Mal wurde das dann nach Geburtenjahrgängen gestaffelt und mit jedem Jahr, das ich vor so einer Entscheidung älter werde, desto weniger wird es mich betreffen. Aber das ist natürlich eine rein egoistische Sichtweise.
    Gesamtgesellschaftlich wird dieser oder der nächsten Regierung gar nicht viel übrig bleiben, sofern eine komplette Umstrukturierung des Rentensystems nicht stattfindet. Und halte ich für unwahrscheinlich, wie sollte die auch aussehen.

    Da kann jeder was dagegen tun; privat vorsorgen. Und verbeamtete Lehrkräfte haben die finanziellen Möglichkeiten dafür. Es sei denn sie haben sich aufgrund einer Immobilie verschuldet, aber dann ist dies dann deren AV.

    Mit ausreichendem Kapitalstock kann man zumindest drei Jahre früher raus und die Abschläge abfedern.

  • *gelöscht*

    Ich fürchte, meine Antwort würde eine Diskussion über verschiedene Arten der privaten Vorsorge verursachen, wie neulich, als es um die unsägliche Immobilienfrage ging. Hatten wir schon, da sollten wir lieber beim Thema bleiben.

  • Huch, so viele neue Beiträge. :staun:

    Ich muss mich hier tatsächlich nochmal meinen Kolleg:innen aus den beruflichen Schulen anschließen. Ich weiß, viele an „normalen“ Schulen können es sich nicht vorstellen, aber der durchschnittliche Weg zum Berufsschullehramt dauert mindestens 10 Jahre (und ich finde, die braucht es auch).

    Mein Weg war: Abi -> 2 Jahre Ausbildung-> 11 Semester Studium (bei 9 Semestern Regelstudienzeit) [hier kommen jetzt dazwischen noch 6 Jahre Beruf dazwischen] und dann noch 2 Jahre Referendariat dazu. Verkürzen können hätte ich die reine Ausbildungszeit nur, indem ich in Regelstudienzeit fertig geworden wäre. Alternativ zu den 2 Jahren Ausbildung wären 53 Wochen Praktikum mit sehr präzisen Vorgaben in welchen Bereichen noch möglich gewesen, aber wenn man die Vorgaben einhält, dann verlängert es wiederum die Regelstudienzeit.
    Ich komme also auch auf 10 Jahre Ausbildungszeit und vergleiche mich daher auch mit Ärzten und Staatsanwälten was meine berufliche Qualifikation angeht. (Diese Jobs wäre übrigens nix für mich, aber umgekehrt gilt das wahrscheinlich auch.)

    Zusätzlich kommt dazu, dass das berufliche Lehramt seine Vorlesungen fast zu 100% mit den fachwissenschaftlichen Studiengängen teilt. Ich hätte mir z.B. mit exakt den Selben Prüfungen auch ein BWL-Diplom ausstellen lassen können.


    Dadurch, dass ich neben dem Studium auch immer gearbeitet habe, habe ich übrigens schon 25 Beitragsjahre für die Rente zusammen. 11 nach Beamtenrecht und 14 zur gesetzlichen Rente. Wenn ich bis 67 durchhalte, dann werde ich 47 Beitragsjahre haben. Und genau das braucht das System. Keinen Renteneitritt mit 63 und keine Rente ab 40 Beitragsjahren. Aber das traut sich kein Politiker öffentlich zu sagen.

    Ja, ich weiß, es gibt Berufe, da hält man körperlich nicht so lange durch, aber dann müssen wir für diese Einzelfälle Lösungen finden. Der 0815 Arbeiter/Angestellte sollte aber eben so lange arbeiten.

    Sei konsequent, dabei kein Arsch und bleib authentisch. (DpB):aufgepasst:

  • Viel Spaß wenn deine Pension mit den Ansprüchen der gesetzlichen Rente verrechnet wird und dann entsprechend gekürzt, da du mit beiden Pflichtansprüchen aus öffentlichen Kassen nicht über den Höchstbetrag aus der Pension kommen darfst.
    Du bist ein Paradebeispiel wo man genau rechnen sollte um das zu vermeiden. Und dies schließt früher in Pension zu gehen als Überlegung mit ein

  • Viel Spaß wenn deine Pension mit den Ansprüchen der gesetzlichen Rente verrechnet wird und dann entsprechend gekürzt, da du mit beiden Pflichtansprüchen aus öffentlichen Kassen nicht über den Höchstbetrag aus der Pension kommen darfst.
    Du bist ein Paradebeispiel wo man genau rechnen sollte um das zu vermeiden. Und dies schließt früher in Pension zu gehen als Überlegung mit ein

    Es gibt nur wenige Szenarien in der Praxis, in denen das wirklich passiert. Wie man aus der Kombination von RV und Pension den Höchstbetrag der Pension sprengen soll, ist mir mit Blick auf die maximal mögliche RV-Leistung schleierhaft. In Kombination mit üppigen Betriebsrenten macht das noch denkbar sein, dürfte aber auf die wenigsten zutreffen.

  • Ein Szenario, wo das der Fall ist, ist doch oben geschildert. Bei meinem Vater ist das auch der Fall - immer Vollzeit gearbeitet, vor dem Wechsel in das Lehramt eine Ausbildung gemacht. 40 Jahre kann man mit Anrechnungszeiten durchaus mit 60 zusammen haben.

    Trotzdem würde ich das jetzt nicht als Benachteiligung sehen, man bekommt dann eben den Maximalbetrag.

  • Nein. Es ist ein Problem. Denn das kann vor allem im beruflichen Schulwesen passieren, wo ein Quereinsteiger aus der Industrie aufgrund seines Gehalts viel in die GRV eingezahlt hat (inkl. AG-Beiträge) und dann bis 67 arbeitet.
    Die Summe daraus kann höher sein als das was ihn aus der Pension allein zusteht.

    War man vorher Angestellter im ÖD und wurde dann verbeamtet kommen sogar noch Leistungen aus der VBL dazu.


    Witzig ist dass Pflichtzahlungen in der GRV verrechnet werden . Freiwillig eingezahlte Beiträge aber nicht.

  • Es gibt nur wenige Szenarien in der Praxis, in denen das wirklich passiert. Wie man aus der Kombination von RV und Pension den Höchstbetrag der Pension sprengen soll, ist mir mit Blick auf die maximal mögliche RV-Leistung schleierhaft. In Kombination mit üppigen Betriebsrenten macht das noch denkbar sein, dürfte aber auf die wenigsten zutreffen.

    Der Dienstherr geht bei der Berechnung der Pension davon aus, dass diese auskömmlich und ausreichend ist. Es soll keine "Überversorgung" geben. Die Pension ist keine Rentenzahlung, sondern ein "Ruhegehalt". Die Anrechnung und Kürzung der Pension ist der Regelfall.

    Ich habe 10 Jahre als Lehrer im Angestelltenverhältnis an einer staatlich anerkannten Ersatzschule gearbeitet, war vier Jahre in der Druckindustrie tätig, dazu einige Jahre als angestellter Dozent bei der Handwerkskammer. Dadurch haben sich knapp 1000 € monatlicher Rentenanspruch angesammelt, die mir nun überwiesen werden.
    Bei der Berechnung der Pension wird diese Rente jedoch von der Pensionszahlung nah einem Berechnungsschlüssel teilweise abgezogen.
    Wegen Corona habe ich mich ein Jahr früher in den Ruhestand verabschiedet. Das führte zu einem Abzug von 2,7% (Gnade der frühen Geburt mit Geburtstag am Ende des Schuljahres). In der Summe (mit Anspruch auf Zusatzversorgung) erhalte ich nach Abzug des Steuerabzuges für die Rente in der Summe wenige €uro über dem Höchstsatz der Pension, die mir bei lebenslanger Tätigkeit im Schuldienst zugestanden wäre.

    Einspruch sinnlos - die Anrechnung von Rentenansprüchen ist längst höchstrichterlich abgesegnet.
    Und ja - in der Summe ist das auskömmlich ;) Nicht angerechnet werden Kapitalerträge, Mieteinnahmen, Wohneigentum ...
    That's the way it goes.

    «Wissen – das einzige Gut, das sich vermehrt, wenn man es teilt.» (Marie von Ebner-Eschenbach)
    Meine Beiträge können Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten

  • Es gibt nur wenige Szenarien in der Praxis, in denen das wirklich passiert. Wie man aus der Kombination von RV und Pension den Höchstbetrag der Pension sprengen soll, ist mir mit Blick auf die maximal mögliche RV-Leistung schleierhaft. In Kombination mit üppigen Betriebsrenten macht das noch denkbar sein, dürfte aber auf die wenigsten zutreffen.

    das ist überhaupt nicht ungewöhnlich, sondern habe ich bei uns an der Schule schon zweimal gesehen. Diese Kollegen sind beide früher in den Ruhestand, weil Rente und Pension zusammen sonst zu hoch gewesen wären.

  • das ist überhaupt nicht ungewöhnlich, sondern habe ich bei uns an der Schule schon zweimal gesehen. Diese Kollegen sind beide früher in den Ruhestand, weil Rente und Pension zusammen sonst zu hoch gewesen wären.

    Letzteres war bei Technik-KuK mit Industrie-Hintergrund in mehreren Einzelfällen das Argument für die Altersteilzeit, weil am Ende die selbe Summe aus Pension und Rente herauskam, wie wenn sie bis zum Ende voll gearbeitet hätten. (Dennoch ist das in Teilen eine Milchmädchenrechnung, da sie während der ATZ ja weniger Geld haben. Ok, dafür früher in Pension.)

    Tim Finnegan liv’d in Walkin Street
    A gentle Irishman mighty odd.

  • Zum Thema der "demoskopischen Rentenlücke":
    Das Problem der Rentenversicherung besteht in wegbrechenden Beitragszahlungen. Hier wird nun auf die Beamten verwiesen, die keinen Beitrag für ihre Altersversorgung zahlen. Dass dies eine bewusste Fehlinformation ist, ist der breiten Masse der Bevölkerung schwer vermittelbar. Beamte zahlen seit Wiedereinführung des Berufsbeamtentums nach dem 2.Weltkrieg 1951 einen Beitrag, der nicht auf dem Lohnzettel erscheint, sondern durch Gehaltsverzicht vom AG einbehalten wird. Das Ruhegehalt liegt tendenziell auch unter dem Durchschnitt von anderen akademischen Berufen.

    Um die Beitragszahlungen der RV zu sichern, müsste die Zahl der Beitragszahler - und deren Beiträge - erhöht werden. Das ist lösbar:
    - Überführung der Minijobs in reguläre Beschäftigungsverhältnisse
    - Aufhebung des Arbeitsverbots für Migranten und Asyl suchende
    - Anhebung des Mindestlohns
    - Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen für die allgemeine und die knappschaftliche Rentenversicherung. für Gutverdienende (oder sogar Wegfall dieser Kappungsgrenze)

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  • Das charmante an dem Vorschlag, Beamte in der Rentenversicherung zu versichern - z. B. bundesweit ab dem 01.01.2026 für Neueinsteigende - läge darin, dass es zunächst mehr Einzahlende gibt, denen aber erst in Jahrzehnten Ansprüche entstehen. Die aktuelle finanzielle Lage der Rentenversicherung würde sich massiv verbessern. Das eigentliche Problem der Rentenversicherung würde aber natürlichwie bisher immer in die Zukunft verschoben.

    Es könnte alles so einfach sein - ist es aber nicht.

  • Das charmante an dem Vorschlag, Beamte in der Rentenversicherung zu versichern - z. B. bundesweit ab dem 01.01.2026 für Neueinsteigende - läge darin, dass es zunächst mehr Einzahlende gibt, denen aber erst in Jahrzehnten Ansprüche entstehen. Die aktuelle finanzielle Lage der Rentenversicherung würde sich massiv verbessern. Das eigentliche Problem der Rentenversicherung würde aber natürlichwie bisher immer in die Zukunft verschoben.

    Wenn es sich nur in die nächste Legislaturperiode verschiebt ist das doch ausreichend ;)

  • Wir haben sehr viele mit Ü50 und ohne Chance auf A14. Beim Ausschreiben (A14 mit Aufgaben) sieht es kaum besser aus.

    Dann haben sich diese Kollegen wohl in keinster Weise darum bemüht, oder es sieht was das angeht in BW wirklich schlechter aus.
    Wer mit 50+ in NRW noch A13 ist, wollte nicht.

    Edit: Was ich an macnhen Schulen durchaus verstehen kann, weil man sich der Schulleitung stark anbieder muss, um in Erwägung gezogen zu werden.

  • Es gibt nur wenige Szenarien in der Praxis, in denen das wirklich passiert. Wie man aus der Kombination von RV und Pension den Höchstbetrag der Pension sprengen soll, ist mir mit Blick auf die maximal mögliche RV-Leistung schleierhaft. In Kombination mit üppigen Betriebsrenten macht das noch denkbar sein, dürfte aber auf die wenigsten zutreffen.

    Also ich schaffe das.

  • Dann haben sich diese Kollegen wohl in keinster Weise darum bemüht, oder es sieht was das angeht in BW wirklich schlechter aus.
    Wer mit 50+ in NRW noch A13 ist, wollte nicht.

    Edit: Was ich an macnhen Schulen durchaus verstehen kann, weil man sich der Schulleitung stark anbieder muss, um in Erwägung gezogen zu werden.

    Sie wollten nicht an eine ungeliebte Schule in einer ungeliebten Gegend wechseln.

    Wir durften zum letzten Mal vor über 5 Jahren eine A14 Stelle ausschreiben, die letzte über das Verfahren ohne zusätzliche Aufgaben ist noch länger her. (Und auch davor gab es höchstens eine Stelle pro Jahr bei ca. 80 Kollegen.) Die Zeiten, dass jeder nach 13 bis 20 Jahren je nach Note befördert wurde, sind sehr lange vorbei.

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

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