Wo ging es denn hier um 2 Tage?
siehe #17
Wo ging es denn hier um 2 Tage?
siehe #17
Es gibt Kollegen, die haben eine Attest Pflicht von ersten Tag an auferlegt bekommen.
Glaube ich wohl. Ändert aber nichts an meinen Aussagen.
- das wird einen Grund haben
- keiner hier kann sagen was ihr Arbeitgeber dann macht. Entweder akzeptiert er es, oder er akzeptiert es nicht. Die Rechtslage ist schlicht die, dann der Arbeitgeber einen Lehrer im begründeten Fall auch zum Amtsarzt schicken kann. Und wenn schon eine Attestpflicht vorliegt, dann vermute ich mal, dass es dafür i.d.R. auch schon einen Grund gab und dies nicht willkürlich ausgedacht wurde. Selbst wenn es willkürlich ausgedacht wurde, dann ist es doch keine lösung das Problem so zu lösen, sondern das Problem ist dann an ganz anderer Stelle.
Es geht hier primär NICHT um die Attestpflicht. Das war nur ein Beispiel dafür, warum jemand Teleclinic nutzt. Mir geht es darum, ob der Arbeitgeber Atteste mit der beschriebenen Signatur akzeptiert.
Ja, muss er akzeptieren, wurde doch nun ausführlich erklärt? Das Verfahren ist ein Digitales, die Signatur erfolgt elektronisch und nicht dadurch, dass die behandelnde Praxis von Hand mit Tinte unterschreibt.
Ich finde das Prozedere übrigens interessant, wäre vorher nie auf die Idee gekommen. Wenn's eine Werbung war: bei mir fiel sie auf fruchtbaren Boden ![]()
Es geht hier primär NICHT um die Attestpflicht. Das war nur ein Beispiel dafür, warum jemand Teleclinic nutzt. Mir geht es darum, ob der Arbeitgeber Atteste mit der beschriebenen Signatur akzeptiert.
Ist die Frage ist ja geklärt: Das liegt am Arbeitgeber. Der Arbeitgeber kann dir durchaus auch abnehmen, dass du 2 Wochen oder mehr Tage krank warst ohne ein Attest sehen zu wollen. Dem reicht es, ggf. wenn er sieht, dass dein Arm im Gips ist. Was will er sich da noch irgendeine Bescheinigung angucken? Das hat einfach auch letztendlich damit etwas zu tun für wie vertrauenswürdig dich dein Arbeitgeber hält.
Ich würde mal tippen, dass, wenn ich in der Schule anrufe und mich direkt 2*2=4 Tage hintereinander krank melde, dass ich nicht nach einem Attest gefragt werde, obwohl ich rechtlich eins vorlegen müsste.
Der Arbeitgeber kann nicht willkürlich entscheiden. Für Beamte gibt es allgemeingültige Regeln und nicht jeder Schulleiter kann seine eigene Regeln aufstellen.
Mir geht es um die Rechtslage und die Vorgaben für eine elektronische Krankschreibung.
Warum soll das ein Arbeitgeber nicht können? Natülich kann das ein Arbeitgeber machen. Was willst du denn machen? Dich beschweren, dass sich der Schulleiter nicht das Attest genau durchgelesen hat, obwohl du da mit Gipsarm in die Schule kommst und erzählst, dass dein Arm gebrochen war. Ganz ehrlich: Dann würde ich doch ein Attest nicht mehr durchlesen.
Und wenn jemand Attestplficht hat, dann hat das einen Grund. Der Grund ist ja auch nicht willkürlich.
Wenn du da einmal im Jahr für 2 Tage so etwas vorlegst, dann wird da kein Arbeitgeber etwas zu sagen. Wenn du aber bei deiner Attestpflich innerhalb von 4 Wochen jeweils einmal pro Woche für 2 Tage jeweils so ein Teleding vorlegst und dort am besten auch noch immer 4 verschiedene Ärzte unterschieben haben, dann würde ich mal sagen, dass sich das beim 5 mal auch ruhig ein Amtsarzt angucken kann.
Also wenn eine Lehrkraft eine AU vorlegen muss, dann ist doch nur so ein Klickie buntie ich fülle mal einen Fragebogen aus und spreche 2 Minuten mit einem Menschen, der mich gar nicht kennt, überhaput nicht zu gebrauchen. Wenn schon jemand ein Attest vorlegen muss, dann hat das ja einen Grund und den sollte der Arzt kennen. Da ist das einzig sinnvolle zu seinem lokalen Arzt zu gehen, der einen richtig kennt und nicht bei einem Arzt eben nur etwas abzuhaken, der nur Geld verdienen will und sich eigentlich für seine "Kunden" gar nicht richtig interessiert. Also gerade in dem Fall halte ich es sogar für gefährlich so einen Dienst nutzen zu wollen. Das macht für den betreffenden die Situation nur schlimmer, weil es ihm gar nicht hilft.
Sehe ich völlig anders. Bei nem grippigen Infekt bringt der Arztbesuch exakt gar nichts, außer dass man sich krank aus dem Haus schleppen muss und der Arzt am Ende einmal Abhorchen abrechnen kann. Ich brauche aber das Attest, da das Ganze fürgewöhnlich länger als 3 Tage dauert. Für solche Fälle würde ich Teleärzte ja extrem sinnvoll finden.
Bei uns (privater Träger) werden Atteste von reinen Onlineärzten nicht akzeptiert (meine ich - kann mich dunkel an eine Info erinnern).
Sehe ich völlig anders. Bei nem grippigen Infekt bringt der Arztbesuch exakt gar nichts, außer dass man sich krank aus dem Haus schleppen muss und der Arzt am Ende einmal Abhorchen abrechnen kann. Ich brauche aber das Attest, da das Ganze fürgewöhnlich länger als 3 Tage dauert. Für solche Fälle würde ich Teleärzte ja extrem sinnvoll finden.
Bei allen Leuten ohne Attestpflicht ok. Aber du übersiehst den ersten Satz: Wenn Attestpflicht besteht. Ihr ging es ja um eine Krankschreibung von 2 Tagen! Siehe #17 und nicht um mehr Tage.
Warum soll das ein Arbeitgeber nicht können? Natülich kann das ein Arbeitgeber machen. Was willst du denn machen? Dich beschweren, dass sich der Schulleiter nicht das Attest genau durchgelesen hat, obwohl du da mit Gipsarm in die Schule kommst und erzählst, dass dein Arm gebrochen war. Ganz ehrlich: Dann würde ich doch ein Attest nicht mehr durchlesen.
Und wenn jemand Attestplficht hat, dann hat das einen Grund. Der Grund ist ja auch nicht willkürlich.
Wenn du da einmal im Jahr für 2 Tage so etwas vorlegst, dann wird da kein Arbeitgeber etwas zu sagen. Wenn du aber bei deiner Attestpflich innerhalb von 4 Wochen jeweils einmal pro Woche für 2 Tage jeweils so ein Teleding vorlegst und dort am besten auch noch immer 4 verschiedene Ärzte unterschieben haben, dann würde ich mal sagen, dass sich das beim 5 mal auch ruhig ein Amtsarzt angucken kann.
In den seltensten Fällen wird der Schulleiter der Arbeitgeber sein. Aber wenn wir schon dabei sind: nach § 5 Lohnentgeltfortzahlungsgesetz ist ein erkrankter Arbeitnehmer in der Pflicht, seine Erkrankung durch ärztliche Bescheinigung nachzuweisen, wenn sie länger als drei Kalendertage andauert. Der Arbeitgeber muss das jedenfalls soweit zur Kenntnis nehmen, dass er das Entgelt fortzahlt.
Der Arbeitgeber kann nicht willkürlich entscheiden. Für Beamte gibt es allgemeingültige Regeln und nicht jeder Schulleiter kann seine eigene Regeln aufstellen.
Mir geht es um die Rechtslage und die Vorgaben für eine elektronische Krankschreibung.
Hast du doch schon im 4. Beitrag erläutert bekommen.
Die AUs prüft auch nicht die SL sondern die personalaktenführende Stelle in der Bezirksregierung (Schulamt bei GS/HS).
Würdest du bei mir die Teleklinik-AU einreichen, würde die AU sofort dort landen.
Die elektronische Krankschreibung ist übrigens etwas anderes und betrifft derzeit nur gesetzlich Versicherte. Auch die wird von der personalaktenführenden Stelle abgerufen und geprüft.
Die elektronische Krankschreibung ist übrigens etwas anderes und betrifft derzeit nur gesetzlich Versicherte. Auch die wird von der personalaktenführenden Stelle abgerufen und geprüft.
OT aber ich finde es super nervig, dass das bei Privat noch nicht geht.
Muss jetzt auch schauen, wie meine AU zur Schule kommt ![]()
Und je nach Krankheit/persönliche Situation kann sogar Brief schicken oder andere Person bitten sie abzugeben zu anstrengend sein.
Ich würde mal tippen, dass, wenn ich in der Schule anrufe und mich direkt 2*2=4 Tage hintereinander krank melde, dass ich nicht nach einem Attest gefragt werde, obwohl ich rechtlich eins vorlegen müsste.
Ohne dass meine SL pedantisch wäre oder ähnliches, das wäre bei uns nicht möglich. 2 Tage ja, aber alles darüber mit ärztlicher Bescheinigung.
Ich sehe reine Online-Ärzte bzw Krankschreibungen in einigen Fällen durchaus kritisch, aber in anderen wäre ich darüber sehr erfreut bzw. es wäre sogar gesundheitsfördernd. Denn wie hier jm schon schrieb, mit einer richtig heftigen Erkältung/Grippe sich zum Arzt schleppen zu müssen, ist alles andere als förderlich, wenn die einzige Therapie in Schlafen und Ausruhen besteht. In Anbetracht voller Wartezimmer (u.a. auch Infektionsrisiko für andere) und mangelnder Termine würde ich manchmal definitiv die Onlinesprechstunde bevorzugen. Ich saß letztes Jahr z.B. drei Stunden in einem Wartezimmer, danach ging es mir noch schlechter als vorher.
Der Arbeitgeber kann nicht willkürlich entscheiden. Für Beamte gibt es allgemeingültige Regeln und nicht jeder Schulleiter kann seine eigene Regeln aufstellen.
Mir geht es um die Rechtslage und die Vorgaben für eine elektronische Krankschreibung.
Hast du Bolzbolds Beitrag gelesen? Der beantwortet das umfassend.
Gibt es einen anderen Grund, warum du das dennoch ständig wiederholst?
Hast du noch eine konkretere Nachfrage?
Gibt es ein Detail, dass dir fehlt?
Würdest du einfach gerne lesen, dass jemand schreibt „Ja, habe ich als Beamter/ Beamtin bereits genutzt mit elektronischer Unterschrift in NRW und das wurde problemlos akzeptiert.“?
Wenn du möchtest, kann ich dir helfen, ein konkretes Musterschreiben an deinen Arbeitgeber oder zur Rückfrage an Teleclinic zu formulieren.
Aber voll das nette Angebot von Bolzbold!
Aber voll das nette Angebot von Bolzbold!
Jederzeit wieder. ![]()
Meine PKV hat sogar einen Dienstleister, der ähnlich wie der im Threadtitel stehende Anbieter Online-Sprechstunde arbeitet. So weit, wie ich mich damit beschäftigt habe, sind nur diese Fragebögen-only Geschichten rechtlich nicht (mehr) zulässig. Ob der Arzt dich jetzt in der Kamera sieht oder in echt, macht erstmal tatsächlich keinen Unterschied.
Ich würde davon Gebrauch machen, muss ich ehrlich sagen.
Und je nach Krankheit/persönliche Situation kann sogar Brief schicken oder andere Person bitten sie abzugeben zu anstrengend sein.
Also bei meiner Praxis wäre es kein Problem für solche Fälle vorfrankierte Bruefumschläge zu hinterlegen, damit die dann die AU direkt zum SL schicken🤷. Solange die Praxis das Porto nicht bezahlen muss🤷. Wäre denen lieber, als das ich mit Triefnase da Aufläufe.
Aufläufe.
Mahlzeit!
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