Und weil das Arbeitsrecht Möglichkeiten bzw. den Betrug nicht immer aufdeckt, sollen Arbeitgeber:innen generell auf die per EU-Gesetz festgeschrieben Erhebung der Arbeitszeit verzichten?
Nein, natürlich nicht. Es ist aber ein Beispiel dafür, warum das Notieren der Arbeitszeiten seitens des Arbeitnehmers noch lange nicht zu einem Anspruch auf Überstundenausgleich führen wird. Im Gegenteil dazu wird es seitens des Arbeitgebers die klare Vorgabe geben, keine Überstunden (bis auf die durch Einsatz in Vertretungen u.ä. angeordnete Mehrarbeit) aufzubauen und seine Arbeit innerhalb der Arbeitszeitvorgaben zu schaffen....so wie übrigens jetzt auch schon. Und gleichzeitig wird es die deutliche Anweisung geben, frühzeitig bei sich abzeichnenden Überschreitungen der Arbeitszeitgrenzen proaktiv mit den Dienstvorgesetzten zu beraten, was zu tun ist....so wie übrigens jetzt auch schon.