Das geht so tatsächlich nicht, weil die Ausgabe eines Zeugnisses durch die Schule ein verpflichtender, klar gesetzlich geregelter Vorgang ist, an dem erhebliche weitere Rechtsfolgen hängen. Die Schule muss einen Weg finden, ein Zeugnis zu vergeben und Verwaltungsakte wie Versetzung oder Erteilung eines Abschlusses fristgerecht zu entscheiden, da kann man nicht einfach sagen, „machen wir später“. Darum müssen Teilnoten über das Schuljahr auch eigentlich in der Schule hinterlegt werden, notfalls muss eine Feststellungsprüfung durch andere Lehrkräfte erfolgen.
Dass das nicht "geht" ist klar. Und trotzdem ist die Realität manchmal eine andere.