Ich weiß.
Artikel 6 GG und so.
Aber ein Familiensplitting wäre zum Beispiel möglich, oder Freibeträge, zum Beispiel. Man muss mit der Zeit gehen und Schutz der Familie bedeutet nicht Schutz des Ernährer*inmodells.
Am Ende würde das Schieben von Freibeträgen oder ein Familiensplitting, das etwas weniger zwischen dem Paar aber dafür mehr zwischen Eltern und Kindern splittet wohl keinen großen messbaren Effekt bringen können als derzeit. Das sind ja die derzeit diskutierten Modelle:
Wenn Freibeträge frei geschoben werden können, ist man am Ende wahrscheinlich wieder ganz nah an der derzeitigen Splitting-Tabelle. Wie das steuerlich aussehen kann, sieht man ja an den Steuerklassen III/V, wo ja quasi die Freibeträge vorab berücksichtigt (verschoben) werden. Wenn man das Schieben der Freibeträge zu sehr einschränkt, dann wird es wegen der Wirtshaftgemeinschaft irgendwann doch wieder juristisch heikel.
Wenn man ein Familiensplitting einführt, wo dann die Besteuerung über neue Tabellen erfolgt (bei denen weniger zwischen dem Paar aber mehr zwischen den tatsächlichen Haushaltsangehörigen gesplittet wird), würde sich wahrscheinlich - solange 2+x Kinder berücksichtigt werden, wenig an der Steuerlast von Familien ändern, die bisherige Modelle der Aufteilung von Arbeitszeit und Gehalt fortführen. Dieses Modell hätte mehr Auswirkungen, wenn keine Kinder (mehr) berücksichtigt werden.
Am Ende zweifle ich da an massiven Änderungen, die rechtssicher bleiben. Was ich für realistischer halte, ist die Abschaffung von III/V hin zu IV/IV mit Faktor, die am Ende weitgehend auf das selbe hinausläuft, wobei sich erfahrungsgemäß an dieser Stelle die Vorauszahlung leicht erhöhen dürfte, was man sich dann wieder mit eigenem Aufwand zurückholen muss.