Bagtellgrenze bei Geschenken

  • Wir werden uns im Kollegium gerade nicht einig. Wir wissen, dass es in NRW Regelungen dazu gibt, was man als (beamtete) Lehrerin annehmen daref, ohne in den Verdacht einer Vorteilsnahme zu kommen.

    Wie, aber, sieht das nun aus, wenn eine Kollegin von einer ganzen Klasse einen Präsentkorn im z. B. Rahmen der Abschlussfeier bekommt. Wieviel darf der insgesamt kosten? Gibt es da einen festen Betrag oder eine Orientierung?

    NRW, bitte.

    Danke.

    PS: Mir ist das furchtbar wurscht, ich gehr nicht auf solche feiern und lasse mir schon nichts schenken. Aber irgendwiewird bei uns auf einmal diskutiert, was am Schuljahresende so passieren könnte. Tja.

  • Hier https://www.schulministerium.nrw/annahme-von-be…im-schulbereich steht was von Blumen oder Pralinen. Also ich würde sagen, pro Schülerin/Schüler 50 Cent bis 1 €


    Die Elternbeiräte meines Sohnes wollten zum Abschluss der 4. Klasse einen Gutschein für ein Wellness-Hotel schenken. Jeder sollte 25€ dazugeben bei 26 Kindern. Ich musste lange reden, dass das nicht geht, wurde als miesepter betitelt. Aber die Lehrerin war noch ganz jung, ich hatte echt Angst, dass sie es entweder annimmt, weil sie es nicht weiß oder weil sie sich nicht traut, es abzulehnen.

  • Ist zwar Niedersachsen ab:

    Genehmigungsfrei bis 10 €, bis 40€ darf der Schulleiter genehmigen (auch pauschal), alles darüber über die Behörde oder nur Annahme stellvertretend für die Schule (heißt: man stellt den Geschenkkorb unter Zeugen in's Lehrerzimmer und jeder nimmt sich was unter der 10€-Grenze). Gilt nur für Sachgeschenke, Geld oder geldwerte Gutscheine dürfen grundsätzlich nicht angenommen werden.

    Don't ask, don't tell.

    Klar, beim Autofahren halte ich mir auch immer die Augen zu, dann kann ich sagen, ich hätte von der Geschwindigkeitsbegrenzung nichts mitbekommen, wenn ich geblitzt werden.

    Auch ich kenne Fälle, bei denen fahrlässig gegen die Regeln zur Annahme von Geschenken verstoßen wurde, inclusive einiger hundert, bei denen ein Strafbefehl die Folge war (Stichwort Movieworld, ich hoffe, wir müssen es nicht schon wieder durchkauen, im Bedarfsfall findet man es über die Forensuche).

  • Don't ask, don't tell.

    Nein

    Aus dem von Sissymaus verlinkten Text:

    Zitat

    Bestehen Zweifel, ob eine Zuwendung als stillschweigend genehmigt gilt, ist bei der zuständigen Stelle vor der Annahme eine Zustimmung einzuholen.

    Zustimmungsvorbehalt der dienstvorgesetzten Stelle

    Gilt die Genehmigung nicht bereits als (stillschweigend) erteilt oder bestehen darüber Zweifel, dürfen Belohnungen und Geschenke ausnahmsweise dann angenommen werden, wenn zuvor die dienstvorgesetzte Stelle der Annahme zugestimmt hat. Für den Schulbereich ist dies die örtlich zuständige Bezirksregierung. Die Zustimmung darf nur erteilt werden, wenn eine Beeinflussung nicht zu befürchten ist. Eine Zustimmung kann auch mit einer Auflage verbunden werden, die Zuwendung an eine soziale Einrichtung, den Dienstherrn oder eine sonstige Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts weiterzugeben (Nr. 7.2 der o.g. Verwaltungsrichtlinien).

  • Ich unterrichte vielleicht auch in etwas bescheideneren Verhältnissen. Weder Freikarten im Wert von 250€, noch ein Kurzurlaub im Wellness-Hotel für über 500€ wurden mir bislang kredenzt. Wenn ich überhaupt was kriege, dann einen Fresskorb auf der Abschlussfeier. Und da habe ich mir nicht mal den Kassenbeleg zeigen lassen. Ist hoffentlich auch verjährt.

  • Ich würde hier pragmatisch vorgehen: Alles, wo ein Wert eindeutig erkennbar ist, würde ich nicht annehmen. Dazu zählen Gutscheine oder Barwerte. Erkennbar teure Geschenke (z.B. Schmuck, Reisen o.ä.) oder Gefälligkeiten ebenso nicht. Ein Präsentkorb mit überschaubaren Inhalten (also keine diamantenbesetzten Champagnerflaschenhalter o.ä.) wäre OK, solange nicht erkennbar verbunden mit einer anstehenden Bewertungssituation (sprich am Tag vor der großen Abiturprüfung o.ä.).

  • Ist zwar Niedersachsen ab:

    Genehmigungsfrei bis 10 €, bis 40€ darf der Schulleiter genehmigen (auch pauschal), alles darüber über die Behörde oder nur Annahme stellvertretend für die Schule (heißt: man stellt den Geschenkkorb unter Zeugen in's Lehrerzimmer und jeder nimmt sich was unter der 10€-Grenze). Gilt nur für Sachgeschenke, Geld oder geldwerte Gutscheine dürfen grundsätzlich nicht angenommen werden.

    Klar, beim Autofahren halte ich mir auch immer die Augen zu, dann kann ich sagen, ich hätte von der Geschwindigkeitsbegrenzung nichts mitbekommen, wenn ich geblitzt werden.

    Auch ich kenne Fälle, bei denen fahrlässig gegen die Regeln zur Annahme von Geschenken verstoßen wurde, inclusive einiger hundert, bei denen ein Strafbefehl die Folge war (Stichwort Movieworld, ich hoffe, wir müssen es nicht schon wieder durchkauen, im Bedarfsfall findet man es über die Forensuche).

    Nein, mit "Movieworld" liefert die Suche nur diesen thread hier...

  • Ist zwar Niedersachsen ab:

    Genehmigungsfrei bis 10 €, bis 40€ darf der Schulleiter genehmigen (auch pauschal), alles darüber über die Behörde oder nur Annahme stellvertretend für die Schule (heißt: man stellt den Geschenkkorb unter Zeugen in's Lehrerzimmer und jeder nimmt sich was unter der 10€-Grenze). Gilt nur für Sachgeschenke, Geld oder geldwerte Gutscheine dürfen grundsätzlich nicht angenommen werden.

    Klar, beim Autofahren halte ich mir auch immer die Augen zu, dann kann ich sagen, ich hätte von der Geschwindigkeitsbegrenzung nichts mitbekommen, wenn ich geblitzt werden.

    Auch ich kenne Fälle, bei denen fahrlässig gegen die Regeln zur Annahme von Geschenken verstoßen wurde, inclusive einiger hundert, bei denen ein Strafbefehl die Folge war (Stichwort Movieworld, ich hoffe, wir müssen es nicht schon wieder durchkauen, im Bedarfsfall findet man es über die Forensuche).

    Gilt für Baden-Württemberg auch.

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Nein, mit "Movieworld" liefert die Suche nur diesen thread hier...

    Moebius
    29. Oktober 2013 15:47
  • Moebius
    29. Oktober 2013 15:47

    Danke. Darauf, "Movie World" statt Movieworld zu suchen hätte ich durchaus selbst kommen können.:rolleyes:

  • Moebius
    29. Oktober 2013 15:47

    Interessant. Den Fall kannte ich noch gar nicht.

  • :P Lecker!

    Ja lecker schon :) Kommt aber drauf an, was drin ist. Manche Sachen trink ich z.B. nicht.


    Ich würde hier pragmatisch vorgehen: Alles, wo ein Wert eindeutig erkennbar ist, würde ich nicht annehmen. Dazu zählen Gutscheine oder Barwerte. Erkennbar teure Geschenke (z.B. Schmuck, Reisen o.ä.) oder Gefälligkeiten ebenso nicht. Ein Präsentkorb mit überschaubaren Inhalten (also keine diamantenbesetzten Champagnerflaschenhalter o.ä.) wäre OK, solange nicht erkennbar verbunden mit einer anstehenden Bewertungssituation (sprich am Tag vor der großen Abiturprüfung o.ä.).

    Seh ich genauso. Zumal diese Abschiedsgeschenke ja oft auch vor Zeugen z.B. auf der Abschlussfeier übergeben werden und die Bewertungssitutionen somit entfallen.

    Gutscheine find ich eh einfallslos, dann lieber etwas, was zur Lehkraft passt. Beim kleinen grünen Frosch wäre ja vielleicht ein kleines (nicht zu teures) Legopaket schön :)

  • Ich frag dann noch mal nach. Vom Ministerium gibt es im wesentlichen Blabla, aber eine konkrete Grenze ist nirgends angegeben? Also für NRW?

    (1) Beamtinnen und Beamte dürfen, auch nach Beendigung des Beamtenverhältnisses, keine Belohnungen, Geschenke oder sonstigen Vorteile für sich oder eine dritte Person in Bezug auf ihr Amt fordern, sich versprechen lassen oder annehmen. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung ihres gegenwärtigen oder letzten Dienstherrn.

    (2) Wer gegen das in Absatz 1 genannte Verbot verstößt, hat das aufgrund des pflichtwidrigen Verhaltens Erlangte auf Verlangen dem Dienstherrn herauszugeben, soweit nicht die Einziehung von Taterträgen angeordnet worden oder es auf andere Weise auf den Staat übergegangen ist.

  • Das Gesetz gilt explizit für alle Landesbeamte.

    Die genauen Wertgrenzen sind dort nicht genannt, sie obliegen der Festlegung der Dienstaufsichtführenden Behörde, die von mir genannten Zahlen sind bei uns über die Schulleitung kommuniziert worden.

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