Verwaltungsgericht prüft erneut, ob die Besoldung der Beamten korrekt war!

  • Ja, wenn man die Alimentation konsequent denkt:

    • Dann müßte es auch eine an den Mietspiegel angepaßte Zulage für den Beamten ohne Kinder geben?
    • Dann müßte es auch eine Zulage für den Beamten in der GKV geben?
    • Dann müßte die Fahrt zur Arbeit komplett erstattet werden, da die Strecken doch recht unterschiedlich sind?
    • ...

    Wo willst Du da aufhören?

    Es ist aber anzurechnen, genauso wie das (fiktive) Partnereinkommen. Tust du das nicht, hast du das Alimentationsprinzip nicht verstanden.

    Die Grenzen dessen was einzurechnen ist und was nicht zieht das BVerfG. Das sollen die dort auch weiter machen.

    Bei dem Sache mit dem Kindergeld hast du recht. Es zählt im Sinne der Alimentation als Beitrag zur Bedarfsdeckung. Da lag ich falsch.

  • Die Grenzen dessen was einzurechnen ist und was nicht zieht das BVerfG. Das sollen die dort auch weiter machen.

    Die Vorgaben macht der Gesetzgeber. Das BVerfG soll eigentlich nur prüfen, ob es verfassungsgemäß ist. Es ist eine Unart, die sich in Deutschland aber auch in anderen Ländern zeigt, dass die Gerichte mehr und mehr zum Gesetzgeber werden und dem Gesetzgeber konkrete Vorgaben machen. Oft auch deswegen, weil der Gesetzgeber seiner Pflicht nicht nachkommt. Richtig ist es trotzdem nicht.

  • Bei dem Sache mit dem Kindergeld hast du recht. Es zählt im Sinne der Alimentation als Beitrag zur Bedarfsdeckung. Da lag ich falsch.

    Ich komme auch nur auf das Kindergeld, weil etwaige Auszubildendenvergütungen der Kinder, wenn sie denn mit 16 eine Lehre machen und nicht studieren, auch in das Familieneinkommen der Eltern eingerechnet werden.

  • Interessant, dass es in den anderen Schulformen vermutlich wieder möglich ist, dass man kurz vor der Pension noch schnell befördert wird.

    Nein. Es gibt in Baden-Württemberg zwar theoretisch Aktion Abendsonne an Gymnasien, aber nur extrem selten, weil es insgesamt seit einigen Jahren viel zu wenige Stellen gibt.

    Es steht halt in irgendeiner Verordnung, dass es mindestens 3 Jahre bei uns sein müssen, ob es jemand schafft, ist eine andere Frage. Bei uns werden zweimal im Jahr für unser RP die Daten ausgehängt, ich habe es einmal gelesen in ca. 15 Jahren (und der Betroffene war nur minimal zu schlecht für die reguläre Beförderung).

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Smartphones mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Wenn man Alimentation konsequent durchzieht, ist die Frage, ob es überhaupt richtig ist, die Zuschläge bei Teilzeit zu kürzen. Man könnte auch fordern, dass die Kinderzuschläge weiter voll bezahlt werden.
    Das zeigt aus meiner Sicht auch wieder, dass man das ganze System einfach mal neu überdenken muss.

    Der Gedanke dabei ist, dass derjenige theoretisch noch woanders arbeitet oder Geld woanders herkommt z. B. Ehepartner, Unterhalt.

    Theorie halt.

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