Ja, wenn man die Alimentation konsequent denkt:
- Dann müßte es auch eine an den Mietspiegel angepaßte Zulage für den Beamten ohne Kinder geben?
- Dann müßte es auch eine Zulage für den Beamten in der GKV geben?
- Dann müßte die Fahrt zur Arbeit komplett erstattet werden, da die Strecken doch recht unterschiedlich sind?
- ...
Wo willst Du da aufhören?
Es ist aber anzurechnen, genauso wie das (fiktive) Partnereinkommen. Tust du das nicht, hast du das Alimentationsprinzip nicht verstanden.
Die Grenzen dessen was einzurechnen ist und was nicht zieht das BVerfG. Das sollen die dort auch weiter machen.
Bei dem Sache mit dem Kindergeld hast du recht. Es zählt im Sinne der Alimentation als Beitrag zur Bedarfsdeckung. Da lag ich falsch.