Verwaltungsgericht prüft erneut, ob die Besoldung der Beamten korrekt war!

  • Ja, wenn man die Alimentation konsequent denkt:

    • Dann müßte es auch eine an den Mietspiegel angepaßte Zulage für den Beamten ohne Kinder geben?
    • Dann müßte es auch eine Zulage für den Beamten in der GKV geben?
    • Dann müßte die Fahrt zur Arbeit komplett erstattet werden, da die Strecken doch recht unterschiedlich sind?
    • ...

    Wo willst Du da aufhören?

    Es ist aber anzurechnen, genauso wie das (fiktive) Partnereinkommen. Tust du das nicht, hast du das Alimentationsprinzip nicht verstanden.

    Die Grenzen dessen was einzurechnen ist und was nicht zieht das BVerfG. Das sollen die dort auch weiter machen.

    Bei dem Sache mit dem Kindergeld hast du recht. Es zählt im Sinne der Alimentation als Beitrag zur Bedarfsdeckung. Da lag ich falsch.

  • Die Grenzen dessen was einzurechnen ist und was nicht zieht das BVerfG. Das sollen die dort auch weiter machen.

    Die Vorgaben macht der Gesetzgeber. Das BVerfG soll eigentlich nur prüfen, ob es verfassungsgemäß ist. Es ist eine Unart, die sich in Deutschland aber auch in anderen Ländern zeigt, dass die Gerichte mehr und mehr zum Gesetzgeber werden und dem Gesetzgeber konkrete Vorgaben machen. Oft auch deswegen, weil der Gesetzgeber seiner Pflicht nicht nachkommt. Richtig ist es trotzdem nicht.

  • Bei dem Sache mit dem Kindergeld hast du recht. Es zählt im Sinne der Alimentation als Beitrag zur Bedarfsdeckung. Da lag ich falsch.

    Ich komme auch nur auf das Kindergeld, weil etwaige Auszubildendenvergütungen der Kinder, wenn sie denn mit 16 eine Lehre machen und nicht studieren, auch in das Familieneinkommen der Eltern eingerechnet werden.

  • Interessant, dass es in den anderen Schulformen vermutlich wieder möglich ist, dass man kurz vor der Pension noch schnell befördert wird.

    Nein. Es gibt in Baden-Württemberg zwar theoretisch Aktion Abendsonne an Gymnasien, aber nur extrem selten, weil es insgesamt seit einigen Jahren viel zu wenige Stellen gibt.

    Es steht halt in irgendeiner Verordnung, dass es mindestens 3 Jahre bei uns sein müssen, ob es jemand schafft, ist eine andere Frage. Bei uns werden zweimal im Jahr für unser RP die Daten ausgehängt, ich habe es einmal gelesen in ca. 15 Jahren (und der Betroffene war nur minimal zu schlecht für die reguläre Beförderung).

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  • Wenn man Alimentation konsequent durchzieht, ist die Frage, ob es überhaupt richtig ist, die Zuschläge bei Teilzeit zu kürzen. Man könnte auch fordern, dass die Kinderzuschläge weiter voll bezahlt werden.
    Das zeigt aus meiner Sicht auch wieder, dass man das ganze System einfach mal neu überdenken muss.

    Der Gedanke dabei ist, dass derjenige theoretisch noch woanders arbeitet oder Geld woanders herkommt z. B. Ehepartner, Unterhalt.

    Theorie halt.

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  • Deine ominöse Argumentation läuft alleine deswegen schon ins Leere, weil NRW und Badenwürttemberg die einzigen Länder sind, welche solch extremen Familien- und Ortszuschläge gewähren. Einfach deshalb, weil sie ein Schlupfloch gefunden haben, nicht das gesamte Gehaltsgefüge nach oben anzupassen, um Geld zu sparen. Es ist also nicht selbstverständlich und nicht überall üblich, dass man Familien derart gut stellt.

    Desweiteren übersiehst du, dass Kindergeld noch oben drauf kommt und die A13 Nettobesoldung, plus Familienzuschläge, um insgesamt etwa 2500-3000€, je nach Wohnort und Steuerklasse, ggü. einem Kinderlosen erhöht. Das ergibt eine ca. 80% höhere Besoldung bei gleichem Amt und Tätigkeit, was mit nichts zu rechtfertigen ist.

  • Das Argument hinkt insofern, weil es dem Schulleiter mit A16 natürlich auch möglich wäre, 6 Kinder zu bekommen. Dann würde der Schulleiter mit A16 auch wieder mehr verdienen als der Referendar. Davon abgesehen, ist es ja auch eine Leistung, 6 Kinder zu bekommen und zu erziehen. Du hast an anderer Stelle doch heute noch geschrieben, dass einzelne Kindergärten wegen geringer Kinderzahlen schließen müssen. Der Referendar tut zumindest seinen Teil, um dieser Entwicklung etwas entgegenzusetzen.

    Ehrlich jetzt? Kinderkriegen als Leistung, die der Arbeitgeber mit einer höheren Besoldung honoriert? Ist es nicht vielmehr so, dass Kinderlose stärker honoriert werden sollen, weil sie z.B. zusätzlich die Kurse bei Elternzeit auffangen müssen, i.d.R. eher für Klassenfahrten herangezogen werden, etc., objektiv häufig einfach mehr in der Schule arbeiten?

  • Desweiteren übersiehst du, dass Kindergeld noch oben drauf kommt und die A13 Nettobesoldung, plus Familienzuschläge, um insgesamt etwa 2500-3000€, je nach Wohnort und Steuerklasse, ggü. einem Kinderlosen erhöht. Das ergibt eine ca. 80% höhere Besoldung bei gleichem Amt und Tätigkeit, was mit nichts zu rechtfertigen ist.

    Ich werde es nie verstehen, warum man ein Problem damit hat, wenn eine andere Gruppe etwas erhält, was nicht auf meine Kosten geht. Ob das jetzt A13 für alle ist oder Kinderzuschläge, es betrifft mich doch nicht. Ich ärgere mich natürlich, dass sich Bayern wegduckt, aber deswegen missgönne ich doch anderen die Anpassung nicht, egal ob mit oder ohne Kinder.

    Und ja, natürlich weiß ich, dass das Geld, das Beamte mit Kindern bekommen, im Gesamthaushalt schon irgendwie auch Auswirkungen auf mich hat, aber ihr wisst schon, was ich meine.

  • Du hast noch immer nicht dargelegt, warum auch Kinderlose nicht das Recht auf eine amtsangemessene Alimentierung haben oder auch Wohnortzuschläge erhalten sollen

    Natürlich haben sie das Recjt darauf. Beamte ohne Kinder bekommen ja auch eine amtsangemessene Alimentierung.

    Aber Beamte mit Kinder bekommen den Zuschlag, weil ihre Ausgaben aufgrund der Kinder größer sind und sie sonst "unter ihren amtsangemessenem Lebensstandard" fallen würden.

    Schule ist schön ... und macht Spaß.

  • Doch. Mit der amtsangemessenen Alimentierung und dem Punkt, dass die auch bei Beamten mit Kindern gilt

    Das ist die formale Begründung, die juristisch greift. Aber viele empfinden das nicht als richtig.

    Genau genommen könnte das Land auch die Besoldung allgemein erhöhen, um auf eine amtsangemessene Besoldung zu kommen. Es gibt keine Vorgabe, dass nur Kinder- und Ortszuschläge erhöht werden müssen. Es gibt verschiedene Wege, wie das amtsangemessen Alimentation erreicht werden kann. Und es sicherlich auch im Sinne des Landes, das die Besoldung von den Mitarbeitern als fair wahrgenommen wird. Und wenn am Ende der Wohnort- und die Anzahl der Kinder als die Tätigkeit, wird das sicherlich von vielen nicht mal als fair empfunden werden.

  • Aber Beamte mit Kinder bekommen den Zuschlag, weil ihre Ausgaben aufgrund der Kinder größer sind und sie sonst "unter ihren amtsangemessenem Lebensstandard" fallen würden.

    Das ist auch alles schön und gut. Aber es muss ja auch die Leistung das Amt eine Rolle spielen. Lehrkräfte bekommen auch eine höhere Besoldung als Polizisten oder Hausmeister. Die Relationen stimmen da einfach nicht mehr.

  • Auch das ist, wenn man Alimentation konsequent denkt, richtig. Egal, ob du das Studium von Zuschlag für das erste, zweite oder dritte Kind finanzierst, er wird dafür nicht reichen. Bei den ersten beiden Kindern sowieso nicht und beim dritten Kind bleiben nach Steuern auch keine 1000€ netto über, die ein Studium in den meisten Unistädten mittlerweile pro Monat kosten dürfte.

    In dem Augenblick, in dem die Kinder das Studium abschließen und aus der Unterhaltspflicht entfallen, dürfte der Lebensstandard merklich steigen.

    Du erwartest ernsthaft, dass das Land komplett für das Studium deiner Kinder aufkommt?

  • Tom, Es mag für watweisich fair sein, wenn die Besoldung allgemein erhöht wird und er dann mehr bekommt.

    Aber eine solche Erhöhung wäre für Beamte mit Kindern nicht fair, weil die höhere Ausgaben haben, die sie von der Besoldung decken müssen. Und dadurch haben sie im Endeffekt (im Verhältnis) weniger.

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    Die Leistung spielt auch weiter eine Rolle.

    Ein Schulleiter mit A14 und 3 Kindern bekommt immer noch mehr als ein Lehrer mit A13 und 3 Kindern. Auch da muss man Beamte mitbder entsprechenden Kinderzahl vergleichen, da die auch vergleichbare Ausgaben haben. Das Beispiel von plattyplus weiter oben war da also ... unsinnvoll.)

    Schule ist schön ... und macht Spaß.

  • Der Kinderzuschlag muss nicht zwingend alle Kosten der Kinder decken. In der Summe muss der Beamte eine entsprechende Besoldung erhalten. Wir könnten das Grundgehalt um 2.000 € erhöhen und den Kinderzuschlag streichen. Das wäre verfassungsmäßig legitim. Kinder sind ja auch eine Lebensentscheidung. Das es einen Zuschlag gibt finde ich richtig. Aber die Verhältnismäßigkeit muss passen.

    Und das gleiche gilt natürlich auch für die Schulleitung. Wenn Lehrkraft Y mit 3 Kindern deutlich mehr bekommt als der SL ohne Kinder, kann man das alles mit dem Alimentationsprinzip begründen. Viele werden das aber als nicht fair bewerten. Dadurch schwächst Du das Leistungsprinzip und am Ende hat keinen mehr Lust mehr zu leisten. Wohin das führt, sehen wir am Beispiel DDR.

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