Ja, aber nur im Zweifel, für einen Ausnahmefall. Also "gehen Sie mal zum Arzt" nicht "Sie müssen bei jedem folgenden Fehltag sofort den Schein bringen.
In BW gerade nicht. Es wird auf Grund der Faktenlage in der Vergangenheit (ständig unentschuldigte Fehlzeiten, keine glaubhaften Entschuldigungsgründe,...) eine Attestpflicht für alle Fehlzeiten der Zukunft begründet und ausgesprochen. Einzelfall heißt hier, dass der einzelne Schüler betrachtet wird.