Dann zitiere ich auch noch den Anfang:
"Die anhaltend hohen Temperaturen stellen derzeit viele Schulen vor besondere Herausforderungen. Vor diesem Hintergrund hat das Schulministerium entschieden, den Schulen kurzfristig zusätzliche Handlungsmöglichkeiten für den Unterricht in der Sekundarstufe II, die bislang von den Regelungen zum Hitzefrei ausgenommen ist, zu eröffnen. Ziel ist es, die Gesundheit und das Wohlbefinden der Schülerinnen und Schüler zu schützen und zugleich einen geordneten Unterrichtsbetrieb sicherzustellen.
Soweit im Einzelfall keine wichtigen schulischen Gründe entgegenstehen, können die Schulen ab sofort zunächst bis zum Ende des Schuljahres auch für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II Kurzunterricht vorsehen, sofern die Voraussetzungen vorliegen."
Kurzunterricht ist das hier genannte Mittel der Wahl, von einem bloßen Entfall von Stunden (wie in der Sek. I) ist nicht die Rede. Die Punkte 1 und 2 der neuen Regelung sprechen nur von Kurzunterricht, Nr. 3 erst lässt ggf. andere Möglichkeiten zu (wobei "insbesondere ... Kurzunterricht" erwähnt wird.)