Maßnahmen bei Hitze in der Sek II (NRW)

  • Dann zitiere ich auch noch den Anfang:

    "Die anhaltend hohen Temperaturen stellen derzeit viele Schulen vor besondere Herausforderungen. Vor diesem Hintergrund hat das Schulministerium entschieden, den Schulen kurzfristig zusätzliche Handlungsmöglichkeiten für den Unterricht in der Sekundarstufe II, die bislang von den Regelungen zum Hitzefrei ausgenommen ist, zu eröffnen. Ziel ist es, die Gesundheit und das Wohlbefinden der Schülerinnen und Schüler zu schützen und zugleich einen geordneten Unterrichtsbetrieb sicherzustellen.

    Soweit im Einzelfall keine wichtigen schulischen Gründe entgegenstehen, können die Schulen ab sofort zunächst bis zum Ende des Schuljahres auch für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II Kurzunterricht vorsehen, sofern die Voraussetzungen vorliegen."

    Kurzunterricht ist das hier genannte Mittel der Wahl, von einem bloßen Entfall von Stunden (wie in der Sek. I) ist nicht die Rede. Die Punkte 1 und 2 der neuen Regelung sprechen nur von Kurzunterricht, Nr. 3 erst lässt ggf. andere Möglichkeiten zu (wobei "insbesondere ... Kurzunterricht" erwähnt wird.)

  • Ja, eben. Es geht um entlastende Maßnahmen. Dazu gehört Hitzefrei, aber nicht nur, sondern auch Kurzunterricht. Und Nr. 3 nennt dann Hitzefrei für den Nachmittagsbereich, insbesondere, wenn der Unterricht durch Kurzunterricht vorgezogen wurde (wobei das ja im Grunde eine Nullnummer ist).

  • Die Frage hier ist doch jetzt, ob "Kurzstunden" quasi eine Teilmenge von "Hitzefrei" sind, also ob es "Hitzefrei" in verschiedenen Erscheinungsformen (mindestens zwei - Entfall und Kurzstunden) gibt. Dagegen spricht, dass der Begriff Hitzefrei im schon erwähnten Erlass ausdrücklich unter dem Punkt "Befreiung" genannt wird. Außerdem findet sich im aktuellen Erlass und den begleitenden Erläuterungen des Ministeriums[1] immer eine getrennte Nennung der beiden Maßnahmen; nirgendwo steht so etwas wie z.B. "Hitzefrei, etwa durch Kurzstunden" oder so.


    [1] "können die Schulen ... Kurzunterricht vorsehen ... Zudem kann ... Hitzefrei ... erteilt werden"
    https://www.schulministerium.nrw/en/node/26981

  • Ich glaube, meine Schule setzt den Erlass rechtswidrig um. Wir haben jetzt Kurzstunden ab 13:00 Uhr, vormittags ganz normaler Unterricht. Im Erlass steht aber unter Nr. 1:

    Aber da steht doch eindeutig eine "kann"-Bestimmung. Das ist keine soll- oder muss Formulierung.
    Daher sehe ich da keine rechtswidrige Umsetzung.

  • Ich finde völlig absurd, dass mal wieder jede Schule ihr eigenes Ding macht und rätselt, was wie auszulegen ist. Landesweite klare Ansage wäre wohl zu viel des Guten.


    Wobei ich nicht meckern kann, denn wir gehen auch um 12 nach Hause.

  • Ich finde völlig absurd, dass mal wieder jede Schule ihr eigenes Ding macht

    Wobei ich kann Bestimmungen schon sinnvoll finde, denn Schulen sind unterschiedlich ausgestattet bzw. gegen Hitze gewappnet.

  • Wobei ich kann Bestimmungen schon sinnvoll finde, denn Schulen sind unterschiedlich ausgestattet bzw. gegen Hitze gewappnet.

    Einfach alle Schüler in deinem klimatisierten Labor lagern. Problem gelöst. :P

  • Ich finde völlig absurd, dass mal wieder jede Schule ihr eigenes Ding macht und rätselt, was wie auszulegen ist. Landesweite klare Ansage wäre wohl zu viel des Guten.


    Wobei ich nicht meckern kann, denn wir gehen auch um 12 nach Hause.

    Ich finde es keineswegs absurd, dass Schulen den Ermessensspielraum haben, angemessen auf die individuellen Situationen vor Ort reagieren zu können.

  • Wir kratzen landesweit an der 40-Grad-Marke, die ganze Woche lagen die Temperaturen deutlich über 30 Grad. Wie groß unterscheideen sich die "individuellen Situationen vor Ort" unter diesen Voraussetzungen?

    Der Passus lässt meines Erachtens zu viel Spielraum für das subjektive Empfinden von Schulleitungen. Zeigt der Faden ja auch sehr schön.

  • Wir kratzen landesweit an der 40-Grad-Marke, die ganze Woche lagen die Temperaturen deutlich über 30 Grad. Wie groß unterscheideen sich die "individuellen Situationen vor Ort" unter diesen Voraussetzungen?

    Der Passus lässt meines Erachtens zu viel Spielraum für das subjektive Empfinden von Schulleitungen. Zeigt der Faden ja auch sehr schön.

    Ich brauche sicher nicht erläutern, wie sich die Architektur und Ausstattung von Schulgebäuden auf die klimatischen Bedingungen in ihnen auswirken können. Wir haben bei uns an der Schule aufgrund unterschiedlicher Bauphasen und -stile einzelner Gebäude sehr unterschiedliche Voraussetzungen. Während es in einigen Bereichen in dieser Woche bereits vormittags unzumutbar warm war, sah das in anderen Gebäuden bereits ganz anders aus.

    Und es gibt auch zwischen Temperaturen unter 25° (die Grenze wird im hier genannten Erlass ja genutzt, um die Zulässigkeit von "Hitzefrei" zu begrenzen) und unzumutbaren Temperaturen für jede Art von Arbeit und Unterricht noch eine gewisse Spannbreite, in der man auch mit anderen Maßnahmen als sofortigem Entfall reagieren kann.

  • Den SuS habe ich indirekt empfohlen, sich mit ihren Eltern abzustimmen und sich schlicht und ergreifend krank zu melden. Hat weitestgehend gut funktioniert.

  • Bei uns hatte die Sek. 1 nach der vierten Stunde hitzefrei und die Sek. 2 ab der fünften Stunde Kurzunterricht (60 Minuten statt 90). Das hatte auch den Vorteil, dass ich mir dann einen kühleren Raum suchen konnte. Wir haben nach hinten raus einen Schulhof mit relativ viel grün, deshalb sind die Räume in diese Richtung merklich kühler.

    Grundsätzlich wäre ich aber auch für Distanzunterricht, wenn Schule und Schüler das gut hinbekommen. Es müsste ja nicht einmal Online-Unterricht sein, man könnte auch einfach Aufgaben zur selbstständigen Bearbeitung geben. So wie ein Studientag. Ob die SuS den "Letter to the Editor" nun in der Schule oder an einem kühleren Ort ihrer Wahl schreiben, finde ich nun wirklich nicht so wichtig.

  • Die Sommer werden ja nicht kühler und in den nächsten Jahrhunderten werden die Schulen bestimmt auch nicht klimatisiert. Daher bin ich für längere Sommerferien wie in vielen südlichen Ländern üblich: Juni, Juli, August frei. Die üblichen Feiertage bleiben weiterhin frei.

    Nur, wer betreut dann die Kinder und wo?

    Nicht jeder wird es verstehen, und das ist okay!

  • (Zitat gekürzt)

    Wer betreut die Kinder dort?

    Das ist von Land zu Land unterschiedlich. In vielen südlichen Ländern Europas sind die Sommerferien zwar deutlich länger als in Deutschland, dafür gibt es oft weniger Ferien während des restlichen Schuljahres. Die Betreuung wird meist durch eine Kombination aus Familie und Ferienangeboten organisiert.

    Typische Lösungen sind:

    • Großeltern und Verwandte: In Ländern wie Italien, Spanien oder Griechenland spielen Großeltern traditionell eine wichtige Rolle. Viele Kinder verbringen mehrere Wochen bei den Großeltern oder anderen Verwandten.
    • Sommercamps und Ferienprogramme: Gemeinden, Sportvereine, Kirchengemeinden und private Anbieter organisieren Tagescamps oder Ferienlager mit Sport, Musik, Kunst oder Sprachkursen.
    • Urlaub der Eltern: Viele Eltern teilen ihren Jahresurlaub auf oder wechseln sich mit der Betreuung ab.
    • Flexible Arbeitszeiten: In einigen Familien arbeiten Eltern während der Sommermonate zeitweise reduziert oder im Homeoffice, sofern dies möglich ist.
    • Private Betreuung: Manche Familien beschäftigen Babysitter oder Tagesmütter, besonders in Städten.

    Gerade in Südeuropa ist außerdem die Großfamilie oft stärker in den Alltag eingebunden als in Deutschland. Dadurch fällt ein größerer Teil der Ferienbetreuung auf Großeltern, Tanten, Onkel oder ältere Geschwister. Allerdings verändert sich das zunehmend, weil heute auch dort mehr Großeltern berufstätig sind und Familien häufiger weiter voneinander entfernt leben. Deshalb gewinnen organisierte Ferienprogramme und Sommercamps an Bedeutung.

    Nicht jeder wird es verstehen, und das ist okay!

  • Na das Au-pair bzw. die Ferienfreizeit natürlich. 🥴

    Wer in Deutschland in diese Rollen schlüpfen würde, kann man sich vorstellen. Ihr denkt doch nicht, dass Lehrer einfach so längere Sommerferien bekämen, wo doch die Notgruppenbetreuung während der Pandemie schon so toll geklappt hat.

  • Vor allem würden bei uns die Kinder - also zu Betreuungszwecken während der langen Sommerferien - weiterhin in die überhitzten Räume gesteckt.

    Es muss ein Umdenken in der Bauweise stattfinden und dabei erneuerbare Energieformen eingeplant werden, auch bei großen öffentlichen Gebäuden.

    Nicht jeder wird es verstehen, und das ist okay!

  • Das ist von Land zu Land unterschiedlich. In vielen südlichen Ländern Europas sind die Sommerferien zwar deutlich länger als in Deutschland, dafür gibt es oft weniger Ferien während des restlichen Schuljahres. Die Betreuung wird meist durch eine Kombination aus Familie und Ferienangeboten organisiert.

    Typische Lösungen sind:

    (gekürzt)

    Ist das (also alles) eine KI- Antwort?

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