Maßnahmen bei Hitze in der Sek II (NRW)

  • Dann zitiere ich auch noch den Anfang:

    "Die anhaltend hohen Temperaturen stellen derzeit viele Schulen vor besondere Herausforderungen. Vor diesem Hintergrund hat das Schulministerium entschieden, den Schulen kurzfristig zusätzliche Handlungsmöglichkeiten für den Unterricht in der Sekundarstufe II, die bislang von den Regelungen zum Hitzefrei ausgenommen ist, zu eröffnen. Ziel ist es, die Gesundheit und das Wohlbefinden der Schülerinnen und Schüler zu schützen und zugleich einen geordneten Unterrichtsbetrieb sicherzustellen.

    Soweit im Einzelfall keine wichtigen schulischen Gründe entgegenstehen, können die Schulen ab sofort zunächst bis zum Ende des Schuljahres auch für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II Kurzunterricht vorsehen, sofern die Voraussetzungen vorliegen."

    Kurzunterricht ist das hier genannte Mittel der Wahl, von einem bloßen Entfall von Stunden (wie in der Sek. I) ist nicht die Rede. Die Punkte 1 und 2 der neuen Regelung sprechen nur von Kurzunterricht, Nr. 3 erst lässt ggf. andere Möglichkeiten zu (wobei "insbesondere ... Kurzunterricht" erwähnt wird.)

  • Ja, eben. Es geht um entlastende Maßnahmen. Dazu gehört Hitzefrei, aber nicht nur, sondern auch Kurzunterricht. Und Nr. 3 nennt dann Hitzefrei für den Nachmittagsbereich, insbesondere, wenn der Unterricht durch Kurzunterricht vorgezogen wurde (wobei das ja im Grunde eine Nullnummer ist).

  • Die Frage hier ist doch jetzt, ob "Kurzstunden" quasi eine Teilmenge von "Hitzefrei" sind, also ob es "Hitzefrei" in verschiedenen Erscheinungsformen (mindestens zwei - Entfall und Kurzstunden) gibt. Dagegen spricht, dass der Begriff Hitzefrei im schon erwähnten Erlass ausdrücklich unter dem Punkt "Befreiung" genannt wird. Außerdem findet sich im aktuellen Erlass und den begleitenden Erläuterungen des Ministeriums[1] immer eine getrennte Nennung der beiden Maßnahmen; nirgendwo steht so etwas wie z.B. "Hitzefrei, etwa durch Kurzstunden" oder so.


    [1] "können die Schulen ... Kurzunterricht vorsehen ... Zudem kann ... Hitzefrei ... erteilt werden"
    https://www.schulministerium.nrw/en/node/26981

  • Ich glaube, meine Schule setzt den Erlass rechtswidrig um. Wir haben jetzt Kurzstunden ab 13:00 Uhr, vormittags ganz normaler Unterricht. Im Erlass steht aber unter Nr. 1:

    Aber da steht doch eindeutig eine "kann"-Bestimmung. Das ist keine soll- oder muss Formulierung.
    Daher sehe ich da keine rechtswidrige Umsetzung.

  • Ich finde völlig absurd, dass mal wieder jede Schule ihr eigenes Ding macht und rätselt, was wie auszulegen ist. Landesweite klare Ansage wäre wohl zu viel des Guten.


    Wobei ich nicht meckern kann, denn wir gehen auch um 12 nach Hause.

  • Ich finde völlig absurd, dass mal wieder jede Schule ihr eigenes Ding macht

    Wobei ich kann Bestimmungen schon sinnvoll finde, denn Schulen sind unterschiedlich ausgestattet bzw. gegen Hitze gewappnet.

  • Wobei ich kann Bestimmungen schon sinnvoll finde, denn Schulen sind unterschiedlich ausgestattet bzw. gegen Hitze gewappnet.

    Einfach alle Schüler in deinem klimatisierten Labor lagern. Problem gelöst. :P

  • Ich finde völlig absurd, dass mal wieder jede Schule ihr eigenes Ding macht und rätselt, was wie auszulegen ist. Landesweite klare Ansage wäre wohl zu viel des Guten.


    Wobei ich nicht meckern kann, denn wir gehen auch um 12 nach Hause.

    Ich finde es keineswegs absurd, dass Schulen den Ermessensspielraum haben, angemessen auf die individuellen Situationen vor Ort reagieren zu können.

  • Wir kratzen landesweit an der 40-Grad-Marke, die ganze Woche lagen die Temperaturen deutlich über 30 Grad. Wie groß unterscheideen sich die "individuellen Situationen vor Ort" unter diesen Voraussetzungen?

    Der Passus lässt meines Erachtens zu viel Spielraum für das subjektive Empfinden von Schulleitungen. Zeigt der Faden ja auch sehr schön.

  • Wir kratzen landesweit an der 40-Grad-Marke, die ganze Woche lagen die Temperaturen deutlich über 30 Grad. Wie groß unterscheideen sich die "individuellen Situationen vor Ort" unter diesen Voraussetzungen?

    Der Passus lässt meines Erachtens zu viel Spielraum für das subjektive Empfinden von Schulleitungen. Zeigt der Faden ja auch sehr schön.

    Ich brauche sicher nicht erläutern, wie sich die Architektur und Ausstattung von Schulgebäuden auf die klimatischen Bedingungen in ihnen auswirken können. Wir haben bei uns an der Schule aufgrund unterschiedlicher Bauphasen und -stile einzelner Gebäude sehr unterschiedliche Voraussetzungen. Während es in einigen Bereichen in dieser Woche bereits vormittags unzumutbar warm war, sah das in anderen Gebäuden bereits ganz anders aus.

    Und es gibt auch zwischen Temperaturen unter 25° (die Grenze wird im hier genannten Erlass ja genutzt, um die Zulässigkeit von "Hitzefrei" zu begrenzen) und unzumutbaren Temperaturen für jede Art von Arbeit und Unterricht noch eine gewisse Spannbreite, in der man auch mit anderen Maßnahmen als sofortigem Entfall reagieren kann.

  • Den SuS habe ich indirekt empfohlen, sich mit ihren Eltern abzustimmen und sich schlicht und ergreifend krank zu melden. Hat weitestgehend gut funktioniert.

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