Nach schwierigem Entfernen der Knoten im Gehirn habe ich es jetzt kapiert. Der Tag vor meinem Geburtstag ist der Tag der Vollendung des Lebenjahrs. Deswegen darf der 18 Jährige pünktlich um 0 Uhr ins Auto steigen und losfahren (vorausgesetz er hat einen Führerschein). Und wer am 01.08. geboren ist, hat den Tag vorher sein 60 LJ beendet. Das neue Schuljahr beginnt also danach, also darf ich als am 01.08. geborener noch im gleichen Jahr meine Ermäßigungsstunde in Anspruch nehmen.
Ich kenne jemanden, der am 1.8. Geburtstag hat und erst zum 31.1. des Folgejahres in Pension gehen konnte. Nach der Logik hätte er doch dann zum 31.7. gehen können. Oder?