Ermäßigungsstunden ab 60 Jahren (Angestellte)

  • Nach schwierigem Entfernen der Knoten im Gehirn habe ich es jetzt kapiert. Der Tag vor meinem Geburtstag ist der Tag der Vollendung des Lebenjahrs. Deswegen darf der 18 Jährige pünktlich um 0 Uhr ins Auto steigen und losfahren (vorausgesetz er hat einen Führerschein). Und wer am 01.08. geboren ist, hat den Tag vorher sein 60 LJ beendet. Das neue Schuljahr beginnt also danach, also darf ich als am 01.08. geborener noch im gleichen Jahr meine Ermäßigungsstunde in Anspruch nehmen.

    Ich kenne jemanden, der am 1.8. Geburtstag hat und erst zum 31.1. des Folgejahres in Pension gehen konnte. Nach der Logik hätte er doch dann zum 31.7. gehen können. Oder?

  • Ich bin mittlerweile überzeugt das ja.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Nach schwierigem Entfernen der Knoten im Gehirn habe ich es jetzt kapiert. Der Tag vor meinem Geburtstag ist der Tag der Vollendung des Lebenjahrs. Deswegen darf der 18 Jährige pünktlich um 0 Uhr ins Auto steigen und losfahren (vorausgesetz er hat einen Führerschein). Und wer am 01.08. geboren ist, hat den Tag vorher sein 60 LJ beendet. Das neue Schuljahr beginnt also danach, also darf ich als am 01.08. geborener noch im gleichen Jahr meine Ermäßigungsstunde in Anspruch nehmen.

    Hallo, so ist auch meine Meinung. Eben gerade , hat die Bezirksregierung meiner Schulleitung mitgeteilt, dass ich die 3 Ermäßigungsstunden ab dem 01.08. 2026 bekomme. Ich fühle mich erleichtert und gerecht behandelt.

    Jetzt bin ich noch gespannt was am 31.08. 2026 auf meinem Kontoauszug steht, nach der Höherstufung auf E13 Stufe 5, aber das ist ein anderes Thema und ich werde dann hier berichten. Danke für alle Beiträge, obwohl einige schwer auszuhalten sind, wenn man Rat sucht und dann Ironie, etc. bekommt , ist das wenig hilfreich!!

  • Hallo, so ist auch meine Meinung. Eben gerade , hat die Bezirksregierung meiner Schulleitung mitgeteilt, dass ich die 3 Ermäßigungsstunden ab dem 01.08. 2026 bekomme. Ich fühle mich erleichtert und gerecht behandelt

    Das sind tolle Nachrichten und deckt sich dann wirklich mit dem hier im Forum herausgearbeiteten Verständnis von Vollendung und Beginn von Lebensjahren.

  • Den gleichen Mehrwert, sich darüber aufzuregen...

    Aufregen ist anders. Vielleicht tritt ja ein Lerneffekt ein, wenn man oft genug darauf hinweist, dass Chatbot copy&paste keinen Mehrwert schafft. ;)

    Einmal editiert, zuletzt von Schmidt (3. Juli 2026 11:09)

  • Für mich hat das in vielen Bereichen meines Lebens einen entscheidenden Mehrwert. Hab aber auch irgendwie nix mit dem Thema zu tun.
    Ich freue mich, dass dies positiv ausgegangen ist.

  • Hallo,

    ich werde am 01.08. 60 Jahre alt. Ab 60 gibt es für angestellte Lehrer 3 Ermäßigungsstunden. Meine Schulleitung und ich haben unterschiedliches im Netz gefunden.

    Meiner Meinung nach : Mein 60. Lebensjahr endet am 31.7. um 23:59 , 59 Sekunden. Am 01. 08. beginnt das neue Schuljahr und ich starte ins 61 Lebensjahr. Deswegen sind die 3 Stunden zu gewähren.

    Ich bin angestellter Lehrer in NRW. Bitte nur schreiben, wenn jemand den Sachverhalt zu 100 % kennt.

    LG

    Schön dass es für dich gut ausgegangen ist. Frage mich aber, was die Schulleitung damit zu tun hat. Die Schulleitung ist nicht dein Arbeitgeber und bezahlt dich nicht. Deswegen ist es egal, was die Schulleitung oder eine andere Stelle herausgefunden hat.

  • Schön dass es für dich gut ausgegangen ist. Frage mich aber, was die Schulleitung damit zu tun hat. Die Schulleitung ist nicht dein Arbeitgeber und bezahlt dich nicht. Deswegen ist es egal, was die Schulleitung oder eine andere Stelle herausgefunden hat.

    Du meine Güte. Die Schulleitung muss Bescheid wissen über diese Dinge, da kann man nicht einfach sagen, das geht die nix an. Schließlich muss der Stundenplan gemacht werden. Meine Schulleitung kann ich zu solchen Sachen jederzeit fragen und bekam bisher immer korrekte Antworten, ggf. nach Nachfrage bei den zuständigen Stellen. Ich würde eher sagen: Schön, dass die Schulleitung hier etwas hinzugelernt hat. Schade, dass es so mühsam war.

  • Schön dass es für dich gut ausgegangen ist. Frage mich aber, was die Schulleitung damit zu tun hat. Die Schulleitung ist nicht dein Arbeitgeber und bezahlt dich nicht. Deswegen ist es egal, was die Schulleitung oder eine andere Stelle herausgefunden hat.

    Die SL bekommt sicher keine Nachricht, dass Person XY jetzt Ermäßigungsstunden erhält oder oder

    Es wird erwartet, dass sie das im Blick hat.

    Dieser Fall zeigt doch, wie kompliziert es sein kann. Die TE wird ja nicht die einzige Lehrkraft sein, die am 1.8. Geburtstag hat.

    Darum gibt es ja Rechtsabteilungen, die Auskunft geben, wenn SL und Dezernent sich nicht sicher sind.

  • Schön dass es für dich gut ausgegangen ist. Frage mich aber, was die Schulleitung damit zu tun hat. Die Schulleitung ist nicht dein Arbeitgeber und bezahlt dich nicht. Deswegen ist es egal, was die Schulleitung oder eine andere Stelle herausgefunden hat.

    Die Schulleitung muss genau wissen, für wieviele Deputatsstunden ihr Personal einsetzbar ist und dies auch in der Statistik ausweisen. Insofern ist sie in der Frage, inwiefern die Altersermäßigung schon greift, direkt eingebunden.

  • Dieser Fall zeigt doch, wie kompliziert es sein kann.

    Dieser Fall zeigt, wie wichtig es ist, Definitionen zu verstehen und sauber anzuwenden. Kompliziert ist das nicht.

  • Wenn es so einfach wäre, hätte es ja keiner Nachfrage bedurft.

    Die Nachfrage war notwendig, weil die meisten Menschen nicht in der Lage sind, klare Definitionen anzuwenden. Man gewöhnt sich dran, aber das Leben wäre wirklich einfacher, wenn Menschen rational wären.

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