• Hallo zusammen,

    sicher bekommt ihr die Diskussionen in Berlin und im Bundestag gerade mit. Ist es realistisch, dass die Ab dem ersten Tag - AU auch für Landesbeamte kommt? Ich glaube, das würden unsere Schulen hier nicht verkraften, wenn demnächst jeder mit 1 Woche aus der Praxis marschiert…

  • Dazu Aufwand und Kosten bei der Beihilfe…

    … und womöglich mehr BEM, weil man viel eher die 6 Wochen erreicht.

    die Tage fürs BEM zählen, ob mit oder ohne Attest. (aber womöglich beziehst du dich darauf, dass man sich eher länger krankschreiben lässt)

  • Gehe ich nicht zum Arzt, bin ich nach WE und 2 Tagen fast immer wieder in der Schule.

    Viel Erfahrungen mit Krankschreibungen habe ich nicht, aber warum sollte mich der Arzt 2 Tage krank schreiben? Brauche ich den 3. Tag doch, müsste ich ja noch einmal eine Krankschreibung holen.

    Dann gehen wir im Winter sicher in die Notbetreuung.

  • Ich hatte tatsächlich gestern eine Krankschreibung, mit Attest. Die Ärztin hatte mir direkt bis heute die Krankschreibung gegeben. Ich war heute in der Schule, habe mich "gesund gemeldet", die Sekretärin hat hat die AU vernichtet. Der Verwaltungsaufwand an der Stelle ist auch nicht zu verharmlosen.

    Aber diese Gründe gelten für Alle.
    Warum sollten wir dann ausgenommen werden? Das fände ich auch seltsam.
    Andererseits: viele Firmen werden in ihrem Tarifvertrag aufschreiben, dass es ab dem dritten Tag gilt (so bei meinem Mann. Das wird trotz neuem Gesetz definitiv nicht geändert)

  • Das dürfte, wenn das Gesetzt tatsächlich dahingehend geändeet wird, auch in den nächsten Tarifverhandlungen im ÖD ein Thema sein.

  • Die Änderung scheint ja eher kosmetisch zu sein. Jetzt muss nach dem 3. Tag die AU vorliegen, der AG kann sie aber auch ab dem ersten Tag verlangen. Künftig ist es andersrum, da muss sie nach dem 1. Tag vorliegen, der AG kann aber darauf verzichten. Und womöglich kommt diese Reform auch gar nicht, weil sie einfach nur dumm ist.

    Wenn sie aber kommt, dann sollten die Dienstherrn die Regel auch für ihre Beamten anwenden. Das sonst entstehende Ungerechtigkeitsgefühl in Betrieben mit beiden Statusgruppen wäre nämlich alles andere als gut in dem aktuellen Klima.

  • Den Unterschied in den Statusgruppen gibt es doch bereits jetzt. Beamte müssen ihre AU nach 3 Arbeitstagen, Angestellte nach 3 Kalendertagen einreichen.

    Schöne Grüße,
    dzeneriffa


    Am Ende wird alles gut! Wenn´s noch nicht gut ist, dann ist es noch nicht das Ende =)

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