• Ich weiß, dass es höchstens 2 Tage Sonderurlaub gibt und leider nur für Eltern, Partner und eigene Kinder. Und auch nur, wenn es etwas zu regeln gibt. Gab es und meine Schwester hat fast alle Termine am 1. Nachmittag untergebracht. Die Trauerfeier war am Morgen des 2. Tages. Der Pfarrer verschob auf Bitte meiner Schwester andere Termine, und während die anderen zum Friedhof gingen, fuhr ich mit Taxi zum Bahnhof.

    Mein damaliger SL hielt sich streng ans Gesetz, in dem Fall war es kontraproduktiv, weil es bei mir Schuldgefühle meiner Schwester gegenüber auslöste und die innere Kündigung. Innerhalb von 2 Wochen habe ich mich für Baden-Württemberg beworben. Mir war klar, wenn ein Geschwister sterben sollte, würde ich keinen Tag frei kriegen. So ist das Gesetz.

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Smartphones mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Ich wäre in deinem Fall wohl zum Arzt gegangen, hätte die Situation geschildert und hätte mich die 3 Tage krankschreiben lassen. Ich wäre ja dann sowieso nicht arbeitsfähig gewesen.

    Niemals hätte ich auf die Beerdigung eines engen Familienangehörigen verzichtet.

  • Ich wäre in deinem Fall wohl zum Arzt gegangen, hätte die Situation geschildert und hätte mich die 3 Tage krankschreiben lassen. Ich wäre ja dann sowieso nicht arbeitsfähig gewesen.

    Niemals hätte ich auf die Beerdigung eines engen Familienangehörigen verzichtet.

    Für Beerdigungen, Einschulung der eignen Kinder oder andere wichtige Ereignisse stellen wir jede Lehrkraft frei, ohne Diskussion oder irgendwelche Anträge.

    Entropy is a bitch, embrace her.

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