Höchstrichterlich bestätigt: Wenn die Arbeitszeit nicht reicht, müssen Aufgaben warten

  • Das BVerwG hat im Fall des Rektors entschieden, der unzählige Überstunden geleistet hat und vom Oberverwaltungsgericht noch die Auszahlung zugesprochen bekam. Das BVerwG hat die Auszahlung nun kassiert, aber es hat festgestellt, dass Aufgaben bei nicht ausreichender Arbeitszeit warten müssen und die Überlastung angezeigt werden muss. Ich werde mir das Urteil am Wochenende mal zu Gemüte führen, den LTO-Beitrag dazu findet ihr aber hier.

    https://www.lto.de/recht/nachrich…er-zuvielarbeit

  • Also didaktisch reduziert und ins Deutsche übersetzt haben die Richter gesagt:

    1.) Ihr seid blöd, wenn Ihr ohne dienstliche Anweisung freiwillig länger arbeitet.

    2.) Bevor Ihr überhaupt daran denken könnt dies zu berechnen müsst Ihr:

    a.) eine Überlastungsanzeige schreiben

    b.) Eure Aufgaben priorisieren und der Dienststelle mitteilen was derzeit hinten rüber fällt

    c.) Um weitere Weisung bitten wie mit dem Problem zu verfahren ist

    Und so lange keine Weisung kommt, fällt das was zuletzt in der Prioritätenstufe hinten rüber

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Also wieder die A*Karte gezogen, weil man einfach die Arbeit nicht hat liegen lassen und die Kinder nicht vor der Tür hat stehen lassen.

    Verdammt, sollten wir endlich mal einführen, wir schließen einfach von innen ab und sagen, Arbeitszeit ist bereits erreicht, bis keine Anweisung mehr kommt, kommt eben kein Kind mehr rein.

  • Und was ist, wenn man Korrekturfristen hat, die man einhalten muss, die Menge an Korrekturen aber zu hoch bzw. die Zeit zu knapp ist um in der "normalen" Arbeitszeit damit durchzukommen? Klar, an der Vor- und Nachbereitung des Unterrichts Zeit einsparen ... ? Geht aber auch nur bedingt.

  • Und daran ist eigentlich nichts unvernünftig.
    Ich finde das Urteil ehrlich gesagt sehr nachvollziehbar.

  • Und was ist, wenn man Korrekturfristen hat, die man einhalten muss, die Menge an Korrekturen aber zu hoch bzw. die Zeit zu knapp ist um in der "normalen" Arbeitszeit damit durchzukommen? Klar, an der Vor- und Nachbereitung des Unterrichts Zeit einsparen ... ? Geht aber auch nur bedingt.

    Unter der Berücksichtigung der erwartbaren Höchstwochenstundenzahl (mit Freihaltung der Ferien): Gespräch mit SL über Verlängerung von Fristen bis hin zur Überlastungsanzeige

  • Letztlich ist es das "aber die armen Kinder"-Mantra, dass Lehrkräfte seit Jahrzehnten immer wieder über die eigenen Füße stolpern lässt, wenn es um Arbeitsbelastung geht. Als in Niedersachsen vor gut 10 Jahren die Arbeitszeit der Gymansiallehrkräfte erhöht werden sollte und ein Jahr lang deswegen tatsächlich keine Klassenfahrten stattgefunden haben und zwar koordiniert und sehr öffentlich, war das ein ausgesprochen wirksames Mittel. Nur dass diese Einigkeit bei Lehrkräften äußerst selten ist.

  • Da sind wir wieder beim Thema Arbeitszeiterfassung.

    Ceterum censeo.......

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Und was ist, wenn man Korrekturfristen hat, die man einhalten muss, die Menge an Korrekturen aber zu hoch bzw. die Zeit zu knapp ist um in der "normalen" Arbeitszeit damit durchzukommen? Klar, an der Vor- und Nachbereitung des Unterrichts Zeit einsparen ... ? Geht aber auch nur bedingt.

    Anzeigen, um Lösungsvorschlag bitten und aufzeigen, welche Korrekturen ansonsten verfristen.

  • Und was ist, wenn man Korrekturfristen hat, die man einhalten muss, die Menge an Korrekturen aber zu hoch bzw. die Zeit zu knapp ist um in der "normalen" Arbeitszeit damit durchzukommen?

    Dann mußt Du eben in der Zeit komplett vom Unterricht freigestellt werden.

  • Letztlich ist es das "aber die armen Kinder"-Mantra, dass Lehrkräfte seit Jahrzehnten immer wieder über die eigenen Füße stolpern lässt, wenn es um Arbeitsbelastung geht.

    Warum kann man nicht in der Schule genau verfahren wie im Kindergarten? Da werden auch kurzfristig Gruppen tageweise geschlossen, wenn kein Personal vorhanden ist.

  • Weil es eine Betreuungsverpflichtung für 8h gibt.

    Es gibt einen entsprechenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung.....genauso wie es einen Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz gibt. Nur ist für die Umsetzung dieses Anspruchs der jeweilige Träger zuständig und nicht die einzelnen Bediensteten, indem sie ihre zulässige Arbeitszeit überschreiten.

  • Ja, da steht aber auch „Der Anspruch des Kindes auf Förderung in Tageseinrichtungen gilt im zeitlichen Umfang des Unterrichts sowie der Angebote der Ganztagsgrundschulen, einschließlich der offenen Ganztagsgrundschulen, als erfüllt.“

    Und die Schule muss eine Notbetreuung vorhalten, wie sie das bei der Verlässlichkeit über 5 Zeitstunden bisher auch musste, z.B. bei Schulausfall wegen schlechter Witterung.

    Und wenn der Schulträger nicht der Träger der öffentlichen Jugendhilfe ist, wie in NDS außerhalb von Städten, hast du mit dem Land 3 Geldgeber. Das wurde in den Gesetzen leider nicht berücksichtigt.

  • Mehrere GEW Landesverbände stellen ihren Mitgliedern bereits Apps zur freiwilligen Arbeitszeiterfassung zur Verfügung. Ich kann nur hoffen, dass sich unser Landesverband in NRW dem bald anschließt. Andererseits gibt es derzeit schon einiges auf dem Markt un das zu tun. Funfact hierbei ist, dass man in der Verhaltenspsychologie festgestellt hat, dass alleine die Beobachtung des eigenen Verhaltens bereits Verhaltensänderungen bewirkt. Und ansonsten muss man bei deutlichen Sollabweichungen eben nachsteuern.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

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