Höchstrichterlich bestätigt: Wenn die Arbeitszeit nicht reicht, müssen Aufgaben warten

  • Auf jeden Fall ein solches Gespräch nie alleine führen. Immer jemand aus dem zuständigen Personalrat mitnehmen.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Wir hatten vor kurzem den Fall das ein Kollege eine Überlastung angezeigt hat. Die Schulbehörde hat einbestellt, ein Gespräch geführt und raus kam stell dich nicht an mach deinen Job richtig.

    Das tut mir leid. Diesen Schritt geht man ja wahrlich nicht aus Spaß.

    Weiß der Kollege, wie er weiter vorgehen kann und habt ihr einen fähigen Personalrat? Als Beamter hätte er Remonstrationspflicht, soweit ich weiß. Damit schriftlich festgehalten ist, welche Anweisungen er bekommt, die z.B. die Aufsicht der SuS gefährdet oder seine Gesundheit.

  • 2.) Bevor Ihr überhaupt daran denken könnt dies zu berechnen müsst Ihr:

    a.) eine Überlastungsanzeige schreiben

    b.) Eure Aufgaben priorisieren und der Dienststelle mitteilen was derzeit hinten rüber fällt

    c.) Um weitere Weisung bitten wie mit dem Problem zu verfahren ist

    Und so lange keine Weisung kommt, fällt das was zuletzt in der Prioritätenstufe hinten rüber


    Nur so Interessehalber, gehört das Verfassen der Überlastungsanzeige und die Bestimmung einer Priorisierung und das Verfassen der Mitteilung für die Dienststelle zur Arbeitszeit oder geschieht dies ausserhalb der Arbeitszeit? Dauert ja auch ein Stündchen.

  • Ich glaube, jetzt wird es ein bisschen absurd.

    Nicht unbedingt. Selbstverständlich sind dienstliche Tätigkeiten wie das Durchführen der AZ-Erfassung (wenn sie eingeführt ist) Teil der AZ. Und genauso ist das Schreiben einer Überlastungsanzeige Teil der AZ.

    Und mal allgemein zum Thema des Threads: Abgesehen davon ist das Instrument der Überlastungsanzeige eigentlich absurd aufgrund des Umgangs damit. Beispielhaft sei auf Wiesbaden/Rheingau-Taunus verwiesen, wo nach einer umfassenderen Überlastungsanzeige ein systemischer Hintergrund geleugnet und gleichzeitig das Problem individualisiert und gleichzeitig wohl zusätzlich Druck auf PR, Schulen, KuK ausgeübt wurde:

    https://www.hessenschau.de/gesellschaft/n…sbaden-100.html

    Tim Finnegan liv’d in Walkin Street
    A gentle Irishman mighty odd.

  • Die Überlastungsanzeige ist zunächst mal kein Instrument um etwas an den Zuständen zu ändern, sondern eines um sich von den juristischen Folgen dieser Zustände frei zu machen.

  • Dieses Vorgehen funktioniert vermutlich, solange halt nur vereinzelt mal Überlastungsanzeigen gestellt werden. Würde jeder eine stellen, der seine Arbeitszeit trotz Verzichts auf Überflüssiges regelmäßig überschreitet, würden die Herrschaften lange in persönlichen Gesprächen sitzen.

    Aber immerhin passierte da überhaupt irgendwas. Ich kenne jemanden, der zu seiner Überlastungsanzeige monatelang einfach überhaupt gar nix gehört hat. Muss bei Gelegenheit mal nachfragen, ob und wann eine Reaktion kam und wie die dann aussah.

  • Die Überlastungsanzeige ist zunächst mal kein Instrument um etwas an den Zuständen zu ändern, sondern eines um sich von den juristischen Folgen dieser Zustände frei zu machen.

    Dazu sage ich ein klares Jain ;)

    Zunächst ist die Überlastungsanzeige - soweit die Aussage einer Gewerkschaft - gemäß den §15 und $16 (ArbSchG) Pflicht des Beschäftigten und hilft so, sich selbst (hoffentlich) von den juristischen Folgen gesundheitsgefährdener Umstände freizumachen.

    Das ist aber nur die halbe Wahrheit, da diese Sicht insb. die Paragraphen §3, §4 und §5 nicht beachtet, in denen die Pflichten des Arbeitgebers festgehalten sind. Auch wenn ich kein Jurist bin, ergibt sich meiner Ansicht nach daraus die Pflicht des Arbeitgebers/DH, die Umstände, die durch die Beschäftigte/den Beschäftigten angezeigt wurden, in einen Zustand der Nichtgefährdung zu überführen.

    Tim Finnegan liv’d in Walkin Street
    A gentle Irishman mighty odd.

  • Und was ist, wenn man Korrekturfristen hat, die man einhalten muss, die Menge an Korrekturen aber zu hoch bzw. die Zeit zu knapp ist um in der "normalen" Arbeitszeit damit durchzukommen? Klar, an der Vor- und Nachbereitung des Unterrichts Zeit einsparen ... ? Geht aber auch nur bedingt.

    Klassenarbeiten und Klausuren korrekturfreundlich gestalten. imho ist das der Punkt, an dem gerade besonders belastete KorrekturfachlehrerInnen ungern Zeit sparen, weil sie sich bei der Konzeption der Arbeiten an Wünschen oder Traditionen orientieren, anstatt die tatsächlichen Vorgaben opportun umzusetzen.

  • Klassenarbeiten und Klausuren korrekturfreundlich gestalten. imho ist das der Punkt, an dem gerade besonders belastete KorrekturfachlehrerInnen ungern Zeit sparen, weil sie sich bei der Konzeption der Arbeiten an Wünschen oder Traditionen orientieren, anstatt die tatsächlichen Vorgaben opportun umzusetzen.

    Funktioniert aber bei zentral gestellten Tests nicht.

  • stimmt natürlich. aber dann muss man halt wenigstens bei den dezentral gestellten Überprüfungsformaten ran. schön, wenn die Fachschaft da mitzieht.

    Nützt halt in der Oberstufe nichts, wo alles genau vorgeschrieben ist.

    Und auch in Sek I kannst du in den Fremdsprachen nicht nur Lücken oder Multiple Choice machen, weil ja die Kompetenz 'Schreiben' immer mir abgeprüft werden muss. Da hat man nicht so viel Gestaltungsspielraum

    Und mindestens 1 Arbeit muss ja auch dem späteren Prüfungsformat entsprechen, sowohl in Sek I (ZP 10) als auch die Vorabiturklausur.

  • Ich verstehe die Einwürfe bzüglich "korrekturfreundlicher" Klausuren auch nicht ganz. An den meisten Schulformen dürften die Formate festgelegt sein und schlicht gar kein Spielraum bestehen.

    Erst jetzt am BK dämmert mir, was überhaupt damit gemeint sein könnte. Und ja, hier gibts Optionen, aber ist es wirklich noch sachgerechtes Arbeiten, wenn ganze Klausuren aus Lückentexten und MC bestehen? Ich habe Zweifel.

  • Das hilft nicht, wenn man 2 Arbeitstage (+ ein Wochenende) für die Abiturkorrektur hat. Oder Freitagnachmittag die mündlichen Prüfungsvorschläge einreichen muss, Montag und Dienstag an einer anderen Schule prüft und Mittwochmorgen die korrigierten und genehmigten Vorschläge endgültig fertig sein müssen. Früher abgeben geht nicht, weil man erst Freitagmittag erfährt, wie viele Vorschläge überhaupt abgegeben werden müssen.

    Im Prinzip müsste man dann sagen, dass man an der anderen Schule nicht prüfen kann, damit man nach dem Wochenende für die Kommunikation über den Dienstweg (Prüfer -> eigene Schulleitung -> Schulleitung Prüfungskommission andere Schule -> Prüfungsvorsitz andere Schule -> gleicher Weg zurück) zur Verfügung steht. Es gibt aber je nach Fach an der Schule nicht unbedingt zwei mögliche Prüfer. Folge: Die Schulleitungen weisen darauf hin, dass man am Wochenende besser nichts Privates plant.

    Wobei dass dann definitiv angewiesen Überstunden wäre, wenn man sich das schriftlich geben lässt. Aber es ist ein Beispiel für teilweise viel zu kurze Fristen oder zu enge Terminierung.

    LG DFU

  • Wobei dass dann definitiv angewiesen Überstunden wäre, wenn man sich das schriftlich geben lässt. Aber es ist ein Beispiel für teilweise viel zu kurze Fristen oder zu enge Terminierung.

    Vor allem wären das dann Überstunden mit Wochenende- und ggf. Nachtzulage.

  • Nützt halt in der Oberstufe nichts, wo alles genau vorgeschrieben ist.[...] Und mindestens 1 Arbeit muss ja auch dem späteren Prüfungsformat entsprechen, sowohl in Sek I (ZP 10) als auch die Vorabiturklausur.

    Das ist genau das was sich meine: es wird behauptet, es gäbe keinen Spielraum, um dann beispielhaft anzuführen, dass 1 (EINE!) von 10 Klausuren in der Oberstufe einer vorgegebenen Form entsprechen muss. Unbenommen, dass es am BK mehr Möglichkeiten der Kreativität bei der Aufgabenstellung gibt, aber 9/10 sind jetzt nicht gerade wenig Spielraum:
    man kann sich als Fachschaft darauf verständigen, nur das Minimum abzudecken, was Klausurenzahl- (abhängig vom Fach) und Dauer im Rahmen der Bandbreite angeht.
    Zahl der Teilaufgaben, Materialumfang und Gewichtung sind frei, solange die AFB-Progression Richtung Abitur erkennbar bleibt. Muss man halt mal fachschaftsintern darüber nachdenken, mit wie wenig Text man auskommt, um "Schreiben" abzuprüfen. Letztlich können konkretere Vorgaben in Aufgaben das Schreibvolumen auch massiv reduzieren. mglw. kann man ja Aufgabenteile als MC (geht auch in intelligent mit AFB2) gestalten. Warum auch kein Lückentext? Muss ja nicht alles MC oder Lückentext sein.
    Auch wird gerne behauptet, jede Klausur müsse alle drei AFB abdecken, was nicht der Fall ist. Wenn die Fachschaft darauf besteht, dann nutzt man halt son Zwitter-Operator wie "erörtern" und hat trotzdem ne Aufgabe weniger.
    ansonsten kann man im Normalbetrieb einfach oberfächlicher korrigieren. Wenn eine Formulierung unverständlich ist oder vage, dahh schreib ich halt "vage" oder "unverständlich/?" und mach mir nicht erst die Mühe zu verstehen, was da vlt. gemeint gewesen sein könnte, um dann nen wall of text dahinzukorrigieren, die eh niemand liest und mir damit einzuheimsen, dass die SchülerIn beim nächsten mal genauso wenig Sorgfalt an den Tag legt. Im Abitur versuch ich natürlich alles zu verstehen, aber da muss ich auch keine Positivkorrektur machen.

    nennt das ruhig malign compliance, aber niemand dankt es uns, wenn wir uns im vorauseilenden Gehorsam mehr Arbeit machen, als vorgeschrieben ist.

    klar, wenn man jetzt nur Abitur- und ZP10-Klassen hat, nutzt das in dem Quartal wenig, aber dann sollte der LR schon lange bzgl. der Unterrichtsverteilung interveniert haben.

  • klar, wenn man jetzt nur Abitur- und ZP10-Klassen hat, nutzt das in dem Quartal wenig, aber dann sollte der LR schon lange bzgl. der Unterrichtsverteilung interveniert haben.

    Wenn Du nicht zwischendurch Lehrerwechsel erzwingen möchtest, setzt das voraus, dass Du keine neunte Klasse und keine Q1 parallel in einem Kernfach bekommst. Organisatorisch bedeutet das, dass ich KollegInnen, die ich in der achten Klasse als Fachlehrkraft einsetze, ein Jahr später nicht in der Q1 einsetze. Das in Kombination mit dem BdU der Lehramtsanwärter und sonstiger Erfordernisse vor Ort würde ich Dir als Verantwortlicher niemals verbindlich zusagen wollen. Die UV hängt von so vielen Faktoren ab...
    Da kann der LR intervenieren, wie er will.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Da hast du mich falsch zitiert. Es gibt für ALLE Klausuren genaue Vorgaben. Aber die allerletzte entspricht genau der Abiturklausur. Vorher wird schrittweise hingeführt. Was aber nicht heißt, das die besonders korrekturfreundlich wären.

    Die Zahl der Teilaufgaben und die Gewichtung sind in meinen Fächern bei keiner einzigen Klausur frei.

    Die Textlänge ist auch vorgegeben.

    Lückentexte sind nicht erlaubt.

    Erzähle doch bitte nur, was du auch genau weißt.

Werbung