Zulässigkeit (Anzahl etc.) Vertretungsstunden?

  • Manchmal gibt es in der jeweiligen Situation keine Alternativen.

    Wenn zu wenig Personal im Haus ist, die Erprobungsstufe aber nicht vorzeitig nach Hause geschickt werden kann und auch ansonsten nicht übermäßig viel Unterricht ausfallen soll, dann kann das bei akuten Engpässen eine formal nicht zulässige, aber eben notwendige Lösung sein. Ich habe das bei uns dadurch reduziert, dass wir ab Klasse 7 die Randstunden bei vorhersehbarem Unterrichtsausfall nicht mehr vertreten und stattdessen auf Entfall setzen. Irgendwo muss man auch sein Kollegium vor weitere Belastung bewahren. Während der Grippesaison reicht das aber mitunter nicht - und wenn beispielsweise im Laufe des Tages jemand nicht mehr kann - dann geht es eben nicht anders.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Tja, aber da werden die Kollegen schreien, wenn sie jetzt z.B. 3 Bereitschaften im Plan haben statt 2. Die bezahlten Vertretungsreserven können vermutlich nicht höher gedreht werden, weil das dann vom verplanteren Gesamtdeputat abgeht.

    Ihr habt sogar bezahlte Vertretungsreserven ?! Juhu!
    Wenn "die Kollegen" (du etwa nicht?) "schreien", wenn sie eine 3. VB im Plan haben (eine unbezahlte) und lieber "auf Abruf" jederzeit drankommen wollen, dann ist es das demokratisch selbst gewählte Schicksal. Ich kenne nicht viele Kollegien, die das so sehen.

    Zitat


    Leider kann man sich auch nicht immer darauf verlassen, dass z.B. bei Bereitschaft nach dem Unterricht man nach einigen Minuten gehen kann, wenn nichts eingetragen wird. Ich habe es schon mehrfach erlebt, dass selbst 15 Minuten nach Beginn der Stunde die Bereitschaft aktiviert wurde.

    Ich sehe ehrlich gesagt noch weniger das Problem, wenn ich weiß, dass es bezahlte VBs sind.

  • Wir haben mit Vollzeit 3 Vertretungsbereitschaften und sie reichen manchmal nicht. Teilzeitkräfte haben eine oder zwei.

    Anfangs war die Abstimmung knapp für Vertretungsbereitschaft und nur für ein Jahr. Nach dem Jahr wurde erneut abgestimmt und fast alle waren dafür, der Rest hat sich enthalten. Niemand ist mehr dagegen, weil wir jetzt meistens wissen, wann wir dran kommen können.

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Smartphones mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Tja, aber da werden die Kollegen schreien, wenn sie jetzt z.B. 3 Bereitschaften im Plan haben statt 2. Die bezahlten Vertretungsreserven können vermutlich nicht höher gedreht werden, weil das dann vom verplanteren Gesamtdeputat abgeht.

    Das liest sich irgendwie süß. Ich hatte an der Schule, an der ich bis 2022 war, 3 (natürlich unbezahlte) Vertretungsbereitschaften bei 67-Minuten-Stundenmodell. Die reichten dann irgendwann nicht mehr und wurden auf 4 erhöht. Darüber gabs auch gar keine Diskussion, weil einfach notwendig und Immer noch besser, als sich ständig spontan bereit halten zu müssen.

  • Ich habe das bei uns dadurch reduziert, dass wir ab Klasse 7 die Randstunden bei vorhersehbarem Unterrichtsausfall nicht mehr vertreten und stattdessen auf Entfall setzen. Irgendwo muss man auch sein Kollegium vor weitere Belastung bewahren.

    Wie wurde das den Eltern gegenüber kommuniziert? Ich habe das an unserer Schule auch schon vorgeschlagen, aber die SL hat sich strikt dagegen ausgesprochen, weil den Eltern angeblich eine Betreuungsgarantie bis zum Ende des regulären Schultags gegeben wurde. Das ist in der Praxis dann aber manchmal so, dass die SuS eine Mittagspause haben und die folgende Doppelstunde bis zum Ende des Schultages (gegen 15 Uhr) wird vertreten mit Spielen, draußen, Kahoot etc... entsetzlich, keiner (weder SuS noch Personal) hat Lust drauf, es geht nur mehr darum, die Betreuung sicherzustellen. Das müsste in den Randstunden, wenn es mindestens einen Tag vorher absehbar ist, geändert werden.

    Nochmal zur Bezahlung: wie werden die Stunden bei Teilzeit abgerechnet? Mit den 41 Euro Mehrarbeitsvergütung oder wird bis zur Erreichung der vollen Stundenzahl entsprechend mit dem üblichen Stundensatz abgerechnet?

  • Bis zur Erreichung des VZ-Deputats wird mit dem Deputats-Stundensatz (den es nicht gibt, weil je nach Steuerklasse und so) gerechnet.

    Ihr seid ja selbst dabei. Sorry, Vertretung ist nicht draußen und Spiele.
    Wenn keine Vertretungsaufgaben da sind, kann man entweder welche finden (ist in jüngeren Klassen durchaus einfacher, weiß ich), oder daraus eine Lernzeit für die anderen Fächer machen. Es selbst nach draußen zu verlagern und Spiele anzubieten, vielleicht bei 30 Grad + zwei Wochen vor Jahresende, aber doch nicht im ersten Monat des Schuljahres...

  • Wie wurde das den Eltern gegenüber kommuniziert? Ich habe das an unserer Schule auch schon vorgeschlagen, aber die SL hat sich strikt dagegen ausgesprochen, weil den Eltern angeblich eine Betreuungsgarantie bis zum Ende des regulären Schultags gegeben wurde. Das ist in der Praxis dann aber manchmal so, dass die SuS eine Mittagspause haben und die folgende Doppelstunde bis zum Ende des Schultages (gegen 15 Uhr) wird vertreten mit Spielen, draußen, Kahoot etc... entsetzlich, keiner (weder SuS noch Personal) hat Lust drauf, es geht nur mehr darum, die Betreuung sicherzustellen. Das müsste in den Randstunden, wenn es mindestens einen Tag vorher absehbar ist, geändert werden.

    Nochmal zur Bezahlung: wie werden die Stunden bei Teilzeit abgerechnet? Mit den 41 Euro Mehrarbeitsvergütung oder wird bis zur Erreichung der vollen Stundenzahl entsprechend mit dem üblichen Stundensatz abgerechnet?

    An einer Ganztagsschule ist das noch einmal anders.

    Bislang hat es keine Beschwerden gegeben.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Bis zur Erreichung des VZ-Deputats wird mit dem Deputats-Stundensatz (den es nicht gibt, weil je nach Steuerklasse und so) gerechnet.

    Darf ich das so verstehen, als Rechenbeispiel: jemand hat um 3 Unterrichtsstunden reduziert/Woche und muss nun 3 Vertretungsstunden extra pro Woche erteilen. Dann würde die Person brutto dasselbe bekommen wie bei einer Vollzeitstelle, hätte aber den Nachteil, dass die Vertretungsstunden nicht auf die Pension angerechnet werden?

    An einer Ganztagsschule ist das noch einmal anders.

    Kann man dann sagen, dass die Kolleginnen und Kollegen an einer Ganztagsschule insgesamt einfach zeitlich länger im Schnitt an die Schule gebunden sind (Aufsichten/Mittagspause, Hausaufgabenstunde, Vertretung auch in den Randstunden etc.) als an einer Schule ohne Ganztagsbetrieb?

  • An einer Ganztagsschule ist das noch einmal anders.

    Zumindest an einer Gesamtschule ist das nicht anders, sondern es gilt das Gleiche.

    Zitat

    5 Schülerinnen und Schüler der Primarstufe und der Klassen 5 und 6 der Sekundarstufe I dürfen auch bei unvorhersehbarem Unterrichtsausfall grundsätzlich nur zu den im Stundenplan vorgesehenen Zeiten nach Hause entlassen werden. Über Änderungen des Stundenplans und der Öffnungszeiten der außerunterrichtlichen Ganztags- und Betreuungsangebote sind die Eltern rechtzeitig zu informieren.

    https://bass.schule.nrw/6333.htm

  • soviel notwendig.
    Je mehr Ausfall -> Je mehr Vertretung.

    Oder war das eine Frage an einen spezifischen User?
    An meiner Schule haben die VZ-Kräfte 4-5 Vertretungsbereitschaften pro Woche und diese sind zusätzlich zum Deputat, nicht nur in Freistunden, manchmal sogar nach einer Freistunde. Sie werden schon jetzt oft gebraucht (pro Stunde sind 2-4 KuK im VB-Plan, die also einspringen können)

  • doch!
    Sobald 4 Stunden im Monat erreicht sind, werden sie vergütet.
    Ich weiß nicht mehr genau, wieviel, auf jeden Fall viel weniger als normal, und auch nicht pensionsrelevant. Ich darf schon eine Weile keine Mehrarbeit machen, so dass ich tatsächlich lange keine Abrechnung hatte. Ich habe in Erinnerung 41 Euro brutto.

    die 4-5 VBs sind das Ergebnis davon, dass letztes Jahr 3 nicht ausreichten, die meisten KuK hatten in den "Wintermonaten" (so November-März) über 10 Überstunden im Monat. Werden jetzt mehr, außer es wird keiner krank.

  • Gar nicht. Das ist ja das schlimme

    also: mein "Doch!" bezieht sich auf die Lesart, dass alle VBs abgerufen werden und man tatsächlich unterrichtet / vertritt.
    Aber die Tatsache, dass sie im Stundenplan liegen und man da sein muss, wird nicht vergütet. (Ist aber dem Kollegium lieber als "jederzeit auf Abruf", das haben wir vor vielen Jahren beschlossen.)

  • Das ist verrückt. Also wenn du Pech hast, dann unterrichtest du regulär 25 Stunden und zusätzlich 5 Stunden in einer Woche? Und das wird dann wie genau vergütet?

    Sobald du einmalig 4 Unterrichtsstunden Mehrarbeit innerhalb eines Monats überschritten hast, werden die Mehrarbeitsstunden in NRW vergütet, wenn kein Dienstzeitausgleich möglich ist. Unter der Grenze wird Mehrarbeit nicht vergütet. Bei Teilzeitkräften gilt das neuerdings auch, aber mit einer anteiligen Grenze.

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