Zulässigkeit (Anzahl etc.) Vertretungsstunden?

  • Folgende Situation:

    Eine Lehrkraft arbeitet an einer Ganztagsschule (Klasse 5-13) in NRW. Sie hat ihre Arbeitszeit von 25,5 auf 20h reduziert mit ärztlichem Attest, aus gesundheitlichen Gründen.

    Es gibt an der Schule ein Vertretungskonzept mit Vertretungsreserve-Stunden (werden voll deputiert und als erste eingesetzt) und Bereitschaftsstunden. Man hat sich an der Schule darauf geeinigt, dass bei Teilzeit von 2/3 oder weniger eine Bereitschaftsstunde/Woche im Plan sein soll, bei mehr Stunden 2 Bereitschaftsstunden.

    Von den ca. 65 Lehrkräften sind aktuell ca. 10 Lehrkräfte nicht da, einige längerfristig erkrankt, andere auf Fortbildung, Klassenfahrt, Tage religiöser Orientierung etc. Dazu die spontanen Krankmeldungen.

    Jedenfalls musste diese Lehrkraft nicht nur jede ihrer Bereitschaften im ablaufenden Monat für Vertretungen nutzen, sondern es wurden ihr auch kurzfristig ohne weitere Rücksprache Vertretungsstunden vor bzw. nach ihrem Unterricht in den Plan gelegt. Eine Stunde wurde nur nach Protest wieder widerwillig rausgenommen (Lehrkraft hatte Freitag 1.-2. Stunde Unterricht und hatte für kurz danach eine Fahrkarte für einen Zug für einen WE-Trip gebucht, wobei sie durch die Vertretung nach dem Unterricht das Ticket hätte nicht nutzen können).

    Insgesamt kam die Lehrkraft mittlerweile auf 12 Vertretungsstunden im Monat, der erst Mittwoch abläuft, es könnten noch mehr werden.

    Frage 1: ist eine so hohe Vertretungsauslastung bei Teilzeit (aus gesundheitlichen Gründen) überhaupt zulässig?

    Frage 2: darf kurzfristig eine Vertretung ohne Rücksprache auftauchen außerhalb von vereinbarten Vertretungsbereitschaften (mit den entsprechenden Folgen, siehe das Zugticket)?

    Frage 3: werden die Stunden mit diesen 41,52 Euro Tabelle Mehrarbeitsvergütung pauschal bezahlt oder wird dann das Deputat rechnerisch auf die Stundenzahl bis zur vollen Stelle hochgerechnet und erst ab dann mit der Mehrarbeitsvergütung bezahlt? Letzterer Fall wäre finanziell deutlich vorteilhafter.

    Die Lehrkraft verwies mit Blick auf die Spontanvertretungen darauf, dass notfalls eben auch ein Kollege aus der planmäßigen Bereitschaft dann mit 2 Klassen eine Vertretung in der Aula/Mensa etc. durchführen könnte bevor Kollegen ohne vorherige Rücksprache (!) einfach eingesetzt werden. Davon wollte aber die SL nichts wissen.

  • Die Lehrkraft verwies mit Blick auf die Spontanvertretungen darauf, dass notfalls eben auch ein Kollege aus der planmäßigen Bereitschaft dann mit 2 Klassen eine Vertretung in der Aula/Mensa etc. durchführen könnte

    Die Mitbetreuung einer weiteren Klasse ist in NRW rechtlich nicht vorgesehen.

    Schule ist schön ... und macht Spaß.

  • Da die Reduzierung aus gesundh. Gründen erfolgt ist, ist die Anzahl der Vertretungsstunden meines Erachtens schon fragwürdig.

    Wer schreibt, der bleibt. Als Erstes würde ich schriftlich auf die Fürsorgepflicht und die Reduktion der Stundenanzahl aus gesundheitlichen Gründen hinweisen (Überlastungsanzeige). Wenn die SL ordnungsgemäß handelt, wird sie die Person(en), die den Vertretungsplan erstellen, entsprechend anweisen, Rücksicht zu nehmen.

    Falls nicht geschehen, solltest du dir als Beamter eine Teildienstfähigkeit über den Amtsarzt attestieren lassen.

    Zu Frage 1: Aus Fürsorgegründen wohl eher nein, aber wer sich nicht beschwert - insbesondere schriftlich - der wird halt einfach verplant. Alles was mündlich ist, lässt sich halt leicht leugnen und hängt von der Verlässlichkeit und dem Verhältnis zur SL ab.

    Frage 2: Grundsätzlich ja. Jegliche private Planungen, die innerhalb der Unterrichtszeit liegen, sollte man möglichst vorab anmelden, damit sie berücksichtigt werden können. Hätte ich nur die ersten beiden Stunden und ich habe danach Pläne, würde ich immer Bescheid geben. Die Schule kann schon erwarten, dass jemand beispielsweise trotzdem in der 3. Stunde noch zur Verfügung steht.

    (Würde man nun in der 6. Std. plötzlich noch eingeplant, wäre das schon unüblich/fragwürdig und da würde ich wohl auch nicht Bescheid geben, wenn ich weiß, dass ich nach 2 Stunden die Schule verlasse. Aber so plant ja in der Regel keine Schule. Es sind eigtl. immer die anliegenden Stunden.)

    Inwiefern die Schule nun Rücksicht auf angemeldete private Pläne haben muss, weiß ich nicht. Sie könnte sicherlich auch "nein" sagen, gerade bei Engpässen, außer es ist beispielsweise ein Arzttermin.

    Man hat aber nicht das Recht bei personellen Engpässen jegliche Planung außerhalb der regulären Stunden und Bereitschaftsstunden abzulehnen. Die Schule muss auch vernünftig planen können und kann nicht jegliche Sonderwünsche der Einzelnen berücksichtigen. Natürlich sollten die Bereitschaftsstunden vorrangig genutzt werden; das kann aber gerade in der Winterzeit mit vielen Infekten eng werden und die Unterrichtsversorgung muss so gut es geht gewährleistet werden.

    Wenn dies ständig - unabhängig vom Krankenstand passieren würde - wäre es hingegen lausige Planung.

    Frage 3: Bei Teilzeit sind es keine festen Sätze, sondern wird fair vergütet, anteilig am Deputat. Die genaue Rechnung findet man auch irgendwo online. Das ist also kein Problem.

    Dran denken, als Angestellter alles in 6 Monaten abzurechnen. Als Beamter bleiben dir 3 Jahre bis zum Jahresende, also Stunden in diesem Monat können bis 31.12.2029 abgerechnet werden. Als Angestellter muss man da aber ganz schön hinterher sein.

    3 Mal editiert, zuletzt von k_19 (28. September 2026 00:17)

  • Vgl. ADO § 12 Abs. 4 und § 13 Abs. 3 und 5.

    BASS 2026/2027 - 21-02 Nr. 4 Allgemeine Dienstordnung für Lehrerinnen und Lehrer, Schulleiterinnen und Schulleiter an öffentlichen Schulen (ADO)

    Formal ist es möglich, in der beschriebenen Art und Weise vorzugehen. Schön ist es nicht. Das Wort "soll" in der Verordnung bedeutet "muss, wenn kann." Wenn aber an einer Ganztagsschule von 65 KuK 10 nicht da sind, dann brennt da eine ganze Savanne (oder Steppe, oder Prärie) lichterloh. Da wird dann jeder eingesetzt, der/die nicht bei drei auf den Bäumen ist. Stichwort Betreuungsgarantie. Somit also "kann nicht" und damit "muss nicht."

    Wenn Du das gesundheitlich nicht schaffst, dann stehen Dir diese Möglichkeiten offen:

    Ich würde mit dem Lehrerrat zunächst ein Gespräch mit der SL führen und auf Deine gesundheitlichen Einschränkungen hinweisen und auf die Fürsorgepflicht auch für KollegInnen hinweisen. Der nächste Schritt wäre dann der Personalrat. Die Überlastungsanzeige kann man unabhängig davon stellen, wobei ich mir nicht sicher bin, ob und wie wirkungsvoll das in diesem Fall ist.

    Die Schule täte gut daran, die Zahl der KuK', die zeitgleich aus dienstlichen Gründen abwesend ist, so niedrig zu halten, dass Krankmeldungen nicht sofort zu erheblichen Personallücken führen.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Frage mich, wie du bei solchen Vertretungseinsätzen private Termine machen kannst. Friseur, Ärzte, ....

    Kann man nicht solche Termine zufällig in der üblichen Vertretungszeit reinlegen und bezüglich spontanen Einsätzen gehst du nicht ans Telefon.

    Bei uns geht die Schule von 7.15-15.30 und von 17.30-21.00 Da gibt's keine Zeit, die nicht theoretisch vertreten werden könnte.

  • Beitrag von O. Meier (28. September 2026 10:35)

    Dieser Beitrag wurde vom Autor gelöscht (28. September 2026 10:46).
  • ... weiß nicht, in welchem Bundesland sie unterrichtet oder an welcher Schulform.

    Eine Lehrkraft arbeitet an einer Ganztagsschule (Klasse 5-13) in NRW.

    Also sehr wahrscheinlich Gesamtschule oder Gymnasium.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Sie hat ihre Arbeitszeit von 25,5 auf 20h reduziert mit ärztlichem Attest, aus gesundheitlichen Gründen.

    Liegt da eine Teildienstfähigkeit vor?

    Falls nicht, wäre das ja mal eine Überlegung wert. Dazu sollte man ja mal Kontakt zur Schwerbehinderten-Vertretung aufnehmen. Das halte ich in diesem Fall für angezeigt, weil es um eine vermutlich chronische Erkrankung geht. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es rechtlich in Ordnung ist, die ärztlich angeordenete Stundenzahl zu überschreiten.

    Die Abdeckung des Unterrichts ist Aufgabe der Schulleiterin, also deren Problem. "Geht nicht anders" sticht gesundheitliche Einschränkungen nicht. Wenn die Schulleiterin Klassenfahrten genehmigt, ohne sicher zu stellen, dass die ausfallenden Stunden vertreten werden können, hat sie einen Fehler gemacht. Den kann sie auf auf die Gesundheit der Beschäftigten abwälzen.

    Ich könnte mir vorstellen, derlei Weisungen zukünftig zu remonstrieren, ergänzend mit einer Überlastungsanzeige zu begleiten. Dazu muss man sich nicht gegenüber der Vertretungsplanerin als krank outen. Aber sehr wohl sollte die Schulleiterin das wissen. Sie muss dann dafür sorgen, dass Lehrkraft(c) nur im Rahmen des gesundheitlich zumutbaren zur Vertretung eingesetzt wird.

    Was die Bahnfahrt anbetrifft, da machste wenig. Aber die Kommunikationsunfähigkeit mancher Vertretungsplanerinnen finde ich echt verstörend. Ich habe neulich wegen einer Bahnfahrt zu einer Familienfeier einen Dienstbefreiungsantrag gestellt, um nicht zu Vertretungen herangezogen zu werden. Vielleicht etwas oversized, aber die sichere Variante. Die Schulleiterin entscheidet dann im Vorfeld, ob die Ressourcen ausreichen, um ohne mich die Vertretung sicher zu stellen. Das ist Freitag nachmittag aber auch keine große Challenge. Kurz: Was man vorher geklärt hat, klappt hinterher vermutlich.

    „Fakten haben keine Lobby.“

    (Sarah Bosetti)

    Einmal editiert, zuletzt von O. Meier (28. September 2026 11:28)

  • vermutlich nicht, sonst wäre es erwähnt worden.
    Und da ist die Krux. "Aus gesundheitlichen Gründen" ist NUR die Möglichkeit, zu reduzieren. Genauso ein Grund wie "habe Kinder", also greift alles anteilig, was zur Dienstpflicht gehört.

    Aus meiner Erfahrung: 2 VBS für Vollzeit sind mittlerweile (bei uns) viel zu wenig und nachdem in den letzten Jahren immer zu anderen Mitteln gegriffen wurde, wurde die Anzahl der Bereitschaft für alle deutlich erhöht (um eben die Vorhersehbarkeit zu erhöhen/gewährleisten).

    Doppelaufsichten sind (aus gutem Grund!) nicht zulässig. Wer da nicht remonstriert, ist dran bei Verletzungen der Aufsichtspflicht.

    Es gibt an der Schule ein Vertretungskonzept mit Vertretungsreserve-Stunden (werden voll deputiert und als erste eingesetzt) und Bereitschaftsstunden. Man hat sich an der Schule darauf geeinigt, dass bei Teilzeit von 2/3 oder weniger eine Bereitschaftsstunde/Woche im Plan sein soll, bei mehr Stunden 2 Bereitschaftsstunden.

    Ich finde die Annahme oder die Zusammenkunft, dass VZ-Leute als erste eingesetzt werden, seltsam. Wie gesagt: Teilzeit kriegt eh nur einen Teil der VBs, kann aber genauso eingesetzt werden.
    Warum sollten sonst die VZ-Leute übermäßig mehr belastet werden. Da muss an anderer Stelle eine Entlastung der TZ-Kräfte erreicht werden.

    Alleine aus einer Fahrtwoche wird man nicht soviel Vertretung außer der Reihe in einem Monat erreicht haben: Ihr müsst mehr VBs haben (mehr Leute parallel, mehr pro Person).

    Aber sonst ist (leider) alles zulässig.

  • Dieser Account stellt genau dieselbe Frage wie Kreidemeister vor 2 Wochen an dieser Stelle:

    Kreidemeister
    4. September 2026 10:59

    Das ist quasi 100% deckungsgleich.

    Warum diskutieren wir das nochmal?

    Qui legere potest, plane praevalet

  • Wenn aber an einer Ganztagsschule von 65 KuK 10 nicht da sind, dann brennt da eine ganze Savanne (oder Steppe, oder Prärie) lichterloh. Da wird dann jeder eingesetzt, der/die nicht bei drei auf den Bäumen ist. Stichwort Betreuungsgarantie. Somit also "kann nicht" und damit "muss nicht."

    LOL. Wir haben (im Aufbau) deutlich weniger Kollegen (weniger als die Hälfte) und hatten streckenweise 7-8 Ausfälle. DA brennt die Steppe!

  • Danke erstmal für die Antworten.

    Bei Teilzeit sind es keine festen Sätze, sondern wird fair vergütet, anteilig am Deputat. Die genaue Rechnung findet man auch irgendwo online. Das ist also kein Problem.

    Könnte das nochmal genauer erläutert werden? Wenn bei 100%, A13, z.B. ein Monatsbrutto von 6000 Euro gezahlt wird bei einer Stundenzahl von 102 Stunden (25,5x4) ergibt sich daraus ein Bruttostundensatz von 58,82 Euro, bei A14/15 bzw. anderen Altersstufen entsprechend mehr. Für eine Vertretungsstunde werden aber eben nur diese 41,52 Euro aufgerufen. Jetzt ist die Frage, z.B. bei 5,5h/Reduktion (22h/Monat):

    Die Lehrkraft macht z.B. 10 abrechenbare Vertretungsstunden/Monat. Werden die dann mit den hier 58 Euro (bis theoretisch die 22 Stunden bis zur vollen Stelle erreicht sind) oder den 41 Euro verrechnet?

    Ihr müsst mehr VBs haben (mehr Leute parallel, mehr pro Person).

    Tja, aber da werden die Kollegen schreien, wenn sie jetzt z.B. 3 Bereitschaften im Plan haben statt 2. Die bezahlten Vertretungsreserven können vermutlich nicht höher gedreht werden, weil das dann vom verplanteren Gesamtdeputat abgeht.

    Leider kann man sich auch nicht immer darauf verlassen, dass z.B. bei Bereitschaft nach dem Unterricht man nach einigen Minuten gehen kann, wenn nichts eingetragen wird. Ich habe es schon mehrfach erlebt, dass selbst 15 Minuten nach Beginn der Stunde die Bereitschaft aktiviert wurde.

    vermutlich nicht, sonst wäre es erwähnt worden.
    Und da ist die Krux. "Aus gesundheitlichen Gründen" ist NUR die Möglichkeit, zu reduzieren.

    Das Verfahren läuft, aber der Amtsarzt hat sich mit der Schilderung der Situation und den vorgelegten Untersuchungsergebnissen nicht zufrieden gegeben. Er wollte von den Fachärzten konkrete Empfehlungen haben zur Reduktion der Arbeit bzw. deren Effekt auf die Gesunderhaltung. Einfache Blutergebnisse, EKGs, Medikamentenplan etc. reichte nicht. Das zieht sich jetzt.

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