Zulässigkeit (Anzahl etc.) Vertretungsstunden?

  • Manchmal gibt es in der jeweiligen Situation keine Alternativen.

    Wenn zu wenig Personal im Haus ist, die Erprobungsstufe aber nicht vorzeitig nach Hause geschickt werden kann und auch ansonsten nicht übermäßig viel Unterricht ausfallen soll, dann kann das bei akuten Engpässen eine formal nicht zulässige, aber eben notwendige Lösung sein. Ich habe das bei uns dadurch reduziert, dass wir ab Klasse 7 die Randstunden bei vorhersehbarem Unterrichtsausfall nicht mehr vertreten und stattdessen auf Entfall setzen. Irgendwo muss man auch sein Kollegium vor weitere Belastung bewahren. Während der Grippesaison reicht das aber mitunter nicht - und wenn beispielsweise im Laufe des Tages jemand nicht mehr kann - dann geht es eben nicht anders.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Tja, aber da werden die Kollegen schreien, wenn sie jetzt z.B. 3 Bereitschaften im Plan haben statt 2. Die bezahlten Vertretungsreserven können vermutlich nicht höher gedreht werden, weil das dann vom verplanteren Gesamtdeputat abgeht.

    Ihr habt sogar bezahlte Vertretungsreserven ?! Juhu!
    Wenn "die Kollegen" (du etwa nicht?) "schreien", wenn sie eine 3. VB im Plan haben (eine unbezahlte) und lieber "auf Abruf" jederzeit drankommen wollen, dann ist es das demokratisch selbst gewählte Schicksal. Ich kenne nicht viele Kollegien, die das so sehen.

    Zitat


    Leider kann man sich auch nicht immer darauf verlassen, dass z.B. bei Bereitschaft nach dem Unterricht man nach einigen Minuten gehen kann, wenn nichts eingetragen wird. Ich habe es schon mehrfach erlebt, dass selbst 15 Minuten nach Beginn der Stunde die Bereitschaft aktiviert wurde.

    Ich sehe ehrlich gesagt noch weniger das Problem, wenn ich weiß, dass es bezahlte VBs sind.

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