Muss ich, wenn ich zuhause und krank bin, den Unterricht für die KV-Lehrer vorbereiten?

    • Offizieller Beitrag

    Unterrichtsbeginn bei uns um 7:45, der Konrektor ist in der Regel ab 7:00 Uhr telefonisch (via Handy auf dem Weg zur Schule) erreichbar. Manchmal schicken die kranken Kolleginnen etwas, oft wird es aber, da die Klassen bei uns sehr parallel arbeiten, über die Parallel-Kolleginnen aufgefangen. Im Sinne von "Kollegin P. fehlt - versorgst du die Vertretung mit Material? Danke!" Klappt immer sehr gut.


    kl. gr. frosch

  • Hallo!


    Nö,ich bin nicht Angestellte. Aber hier an meiner Schule in Niedersachsen ist das mit den Plus u Minusstunden normal. Weiß auch von anderen Schulen,wo das auch so ist. Es scheint also gr Unterschiede zwischen den Bundesländern zu geben. Das mit dem Abhängen der Plusstunden ist NICHT so gemeint, dass man irgendwann mal nen Tag daheim bleibt. Sondern dass man im folgenden Schuljahr von vornherein z.b 2 pro Woche weniger unterrichtet. Dafür muss man entsprechend Plusstunden sammeln. Ich habe Kollegen,die 60 und mehr Plusstunden haben. Als Vollzeit oder wenigstens 3/4 Kraft kann man dann im nächsten Schuljahr leichter "abhängen."


    LG

  • dass man im folgenden Schuljahr von vornherein z.b 2 pro Woche weniger unterrichtet. Dafür muss man entsprechend Plusstunden sammeln. Ich habe Kollegen,die 60 und mehr Plusstunden haben. Als Vollzeit oder wenigstens 3/4 Kraft kann man dann im nächsten Schuljahr leichter "abhängen."


    Ist das so mit dem Personalrat abgestimmt oder hat sich das der Schulleiter ausgedacht, damit er weniger Stress mit den Vertretungsstunden hat? Es darf doch nicht sein, dass ich ein zinsloses Zeitkonto bis ins nächste Schuljahr führe - und erst dann abfeiern kann. In der freien Wirtschaft gibt es dazu exakte Regelungen, dass Überstunden innerhalb des Kalenderjahres oder in den ersten Monaten abgedient sein müssen.


    Wie sieht das mit diesen Überstunden aus? Werden die als Konto bei der Schule oder am Schulamt geführt? Was ist, wenn du die Schule wechselst? Kannst du dein Zeitkonto mitnehmen? Falls nicht, bewegt sich euer Schulleiter arbeitsrechtlich auf dünnem und führt euch auf glattes Eis - an der Nase herum.


    $ stunden Mehrarbeit pro Woche sind zwar zulässig - aber als absolute Ausnahme - und nicht als schleichende Deputatserhöhung.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

    • Offizieller Beitrag

    es ist ein landesweites System in NDS...
    Keine Angst, Überstunden bauen sich schneller ab, als aufgebaut: Klasse ist bei einem Ausflug, im Praktikum oder Abschlussklasse ist 1 Monat vor Jahresende weg von der Schule (da freut man sich 2 Abiturkurse zu haben, oder?)
    Und wie Mikael geschrieben hat, man soll maximal 40 Stunden erreichen (ich glaube, für Teilzeitkräfte anteilig?), es könnten also 1 Stunde abgebaut werden und dann noch ein bisschen Plus..


  • Keine Angst, Überstunden bauen sich schneller ab, als aufgebaut: Klasse ist bei einem Ausflug, im Praktikum oder Abschlussklasse ist 1 Monat vor Jahresende weg von der Schule (da freut man sich 2 Abiturkurse zu haben, oder?)


    Das ergibt bei mir aber nicht wirklich Überstundenabbau: Wenn Stunden freiwerden, weil Klasse weg, dann werden wir als Vertretung eingesetzt. Das gilt auch für die Stunden, die wegen der Q2 nach den Osterferien freiwerden. (Und das, obwohl ja dann die Korrekturlast kommt.) Die Freistunden vom Praktikum bekommt man zu dem Preis, dass man die Praktikanten besuchen und anschließend die Praktikumsmappen bewerten und besprechen muss.
    Also bei mir geht Deine Rechnung jedenfalls nicht auf.

    Dödudeldö ist das 2. Futur bei Sonnenaufgang.

  • In welchen Gesetzen oder Verordnungen ist es denn geregelt, wann man bei Absenz Vertretungsmaterial bereit zu stellen hat?


    Fall 1:

    Wenn ich krank bin, bin ich krank, auch wenn es eine geplante OP ist. Ich habe mich dann voll auf die Wiederherstellung meiner Dienstfähigkeit zu konzentrieren.

    Fall 2:

    Anderweitige Dienstverpflichtungen, wie ein- oder mehrtägige Ausflüge (Klassenfahrten), Fortbildungen, ...

    Ich soll doch in vollem Umfang dann meinen Dienstpflichten währenddessen nachgehen.

    Wenn ich dann noch zusätzlich Unterrichtsmaterial, leiste ich dann nicht unbezahlte Mehrarbeit?

    Warum sollte ich mich dann aus eigenem Antrieb um die Teilnahme an Fortbildungen, Projekte, Klassenfahrten und anderen schulinternen Sonderaufgaben bemühen.


    Wenn einer Lehrkraft eine Stunde ausfällt, muss sie für diese weder Vor- noch Nachbereitung machen. Wird sie anderweitig als Vertretung eingesetzt, dann ist ihre Arbeitszeit voll und ganz erfüllt, also auch mit der Vor- und Nachbereitung. Selbst externe Vertretungskräfte werden für Vor- und Nachbereitung sowie für den Unterricht bezahlt.

    In Hessen müssen Landesbeamte bis zu 5 Zeitstunden pro Monat unentgeltlich Mehrarbeit leisten. Für Lehrkräfte wird das umgerechnet auf 3 Unterrichtsstunden, also 3 x 45 Minuten. Das wäre doch äußerst ungerecht anderen Beamten gegenüber, wenn da nicht die Vor- und Nachbereitung mit eingerechnet würde.


    Wieso sollte ich dann dazu verpflichtet werden, eine oder mehrere Stunden vorzubereiten, wenn andere dafür quasi bezahlt werden?


    Der Faktor Kollegialität sei einmal ausgeklammert.

    Auch ich bin dankbar für Vertretungsmaterial, wenn ich spontan eine Stunde in eine fremde Klasse muss.

    Umgekehrt bereite ich ja auch hier und da etwas vor, wenn mein Unterricht ausfällt, selbst wenn ich einen oder mehrere Tage eine Dienstbefreiung genehmigt bekomme. Dienstbefreiung heißt Befreiung von sämtlichen Diensten.


    Mir geht es ausschließlich um die Frage, wo ich rechtlich dazu verpflichtet werde, bei geplanter oder ungeplanter Absenz etwas vorzubereiten?

    • Offizieller Beitrag

    Mir geht es ausschließlich um die Frage, wo ich rechtlich dazu verpflichtet werde, bei geplanter oder ungeplanter Absenz etwas vorzubereiten?

    In NRW bei vorhersehbarem Unterrichtsausfall, d.h. Klassenfahrten, Fortbildungen, sonstigen Dienstveranstaltungen während der Unterrichtszeit etc.

    Das ist in meinen Augen auch selbsterklärend.
    Aus ungeplanter Absenz, d.h. in der Regel Erkrankung, kann keine rechtliche Verpflichtung zu arbeiten abgeleitet werden.

  • In Hessen kann die Schulleitung Lehrkräften (§ 16 7. LDO in Verb. mit § 16 UrlaubsVO) bis zu 14 Tage pro Schuljahr Dienstbefreiung genehmigen.


    Wenn ich auf einer Fortbildung bin oder einer anderen schulischen Verpflichtung nachgehe, soll ich doch in vollem Umfang dem Nachgehen und nicht noch (unbezahlte) Mehrarbeit leisten müssen.


    Es gibt doch zwei Möglichkeiten:

    1. Die Stunde fällt aus.

    2. Die Stunde wird vertreten. Die Person, die mich vertritt, bereitet die Stunde vor und nach. Aus kollegialen Gründen kann man da ja behilflich sein, aber in Hessen finde ich (bisher) keine Verpflichtung dazu.

    (Wenn es eine gibt, gebe ich meinen Fehler gerne zu. ;) )

  • Okay, jetzt ist es klar. Wir müssen keine Dienstbefreiung beantragen, um Fobis zu besuchen, schon gar nicht für Klassenfahrten...


    In jedem Falle würde ich dir zustimmen. 45 min Unterricht sind mehr als 45 min Arbeitszeit und die leistet irgendwer anders statt deiner ab und wird dafür bezahlt.


    Begründung ist vielleicht das von dir Zitierte? Du bekommst ja dann einen Tag genehmigt und nicht die 5 Unterrichtsstunden von dem Tag. Oder rede ich Unsinn?

  • In NRW bei vorhersehbarem Unterrichtsausfall, d.h. Klassenfahrten, Fortbildungen, sonstigen Dienstveranstaltungen während der Unterrichtszeit etc.

    Das ist in meinen Augen auch selbsterklärend.
    Aus ungeplanter Absenz, d.h. in der Regel Erkrankung, kann keine rechtliche Verpflichtung zu arbeiten abgeleitet werden.

    Aber auch in NRW muss hoffentlich niemand, der auf Klassenfahrt ist, Unterricht für die Vertretungen zu Hause planen.

  • Zur Teilnahme an einer Fortbildung (oder eine andere dienstliche Aufgabe) wird man nicht dienstbefreit. Sie gehört ja mit zu den Dienstpflichten und während der Ausübung meines Dienstes bin ich entsprechend versichert.

    Um an der Fortbildung oder Klassenfahrt voll umfänglich teilzunehmen, zusätzlich noch Vertretungsmaterial bereit stellen zu müssen?

    Auch wenn es zu meine Dienstpflichten gehört, würde ich bei der Mehrarbeit versuchen, denen aus dem Weg zu gehen.


    Wieso sollte ich eine Sonderaufgabe in der Schule übernehmen, bei der eventl. mal mein Unterrichts ausfällt, wenn ich dann noch zusätzlich Material vorbereiten müsste?

  • Du verwirrst mich. Du redest doch von Fortbildungen, Dienstbefreiung und Klassenfahrten durcheinander? Also ja, wenn du nicht im Dienst bist, kannst du nicht arbeiten. Wenn du auf Klassenfahrt bist, arbeitest du bereits.

  • Wieso sollte ich eine Sonderaufgabe in der Schule übernehmen, bei der eventl. mal mein Unterrichts ausfällt, wenn ich dann noch zusätzlich Material vorbereiten müsste?

    Ich verstehe das Problem nicht. Wo brichst du dir denn einen Zacken aus der Krone, wenn du bei geplanter Abwesenheit kurz in deine so oder so schon (grob) geplante Reihe schaust und für die Vertretung Buchseiten benennst oder ein Arbeitsblatt aus deiner Sammlung bereitstellst, damit die z.B. gescheit mit deinem Kurs wiederholen / weiter am Thema arbeiten kann?

    Niemand braucht für die Vertretung eine didaktisch durchgeplante Vorzeigestunde.

  • Aber auch in NRW muss hoffentlich niemand, der auf Klassenfahrt ist, Unterricht für die Vertretungen zu Hause planen.

    Doch. Ist wohl so. Ist bei uns zu Schuljahresbeginn extra noch einmal auf der Gesamt LK gesagt worden. Leider ohne Nennung des Paragraphen. Bei allen planbaren Abwesenheiten (Wandertage, Klassenfahrten, Schüleraustausch, Unterrichtsgänge) sind im Vorfeld Aufgaben für die Vertretungslehrkraft zu hinterlegen. Insofern gerade für TZ-Kräfte ein absolutes Minusgeschäft, z.B. bei der Begleitung von Austauschfahrten: man wird TZ bezahlt, arbeitet aber vor Ort an allen Tagen inklusive der Wochenenden und stellt im Vorfeld auch noch die ganzen Aufgaben zusammen ...

  • Bei geplanter Abwesenheit (nicht: geplante OPs) finde ich es absolut richtig, dass etwas eingefordert wird.

    Wenn ich lange im Vorfeld weiß, dass ich auf >Fortbildung bin o-ä., dann ist es für mich Mehraufwand, der Vertretung etwas zu nennen, klar.

    Dieser Mehraufwand ist aber deutlich kleiner als der, den die Vertetung jat, die sich heute noch etwas für die unbekannte Klasse morgen überlegen muss.

    Und, wie Schmidt schon sagt, niemand erwartet eine UPP-Stunde.

  • Und, wie Schmidt schon sagt, niemand erwartet eine UPP-Stunde.

    Achso und wenn doch? Was erwartet wird, scheint ja gerade nicht klar zu sein. Es macht mich einigermaßen sprachlos, von Leuten, die sich tagelang in Jugendherbergen aufhalten und um die Klasse vor Ort kümmern, noch Vertretungsmaterial zu ERWARTEN. Dass eine Kollegin freundlich fragt, wo man gerade im Stoff ist und ob man etwas bestimmtes machen könne, steht auf einem anderen Blatt und das schrieb sam1976 ja auch.

  • Also bei geplanten Abwesenheitszeiten habe ich tatsächlich Unterrichtsmaterial zur Verfügung gestellt. Allerdings, die gebe ich ganz offen zu, habe ich da nicht viel Arbeitsleistung reingesteckt. Die Verlage stellen hinreichend Arbeitsmaterialien zur Verfügung und solche Stunden bieten immer die Gelegenheit, früher Gelerntes nochmal zu wiederholen und Übungsaufgaben zu lösen.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

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