Interpretation der Dienst-/Anwesenheitspflicht bei Corona

  • Ich vertraue nun darauf, dass unsere SL sich an die Worte unseres Kultusministers hält: Dieser forderte nämlich Arbeitgeber von Eltern kleiner Kinder dazu auf, solidarisch zu sein und sofern es geht, den Mitarbeitern Homeoffice zu ermöglichen.

    Deine Schulleitung ist doch nicht dein Arbeitgeber?!

  • Danke für die Antworten. Heute kam eine Mail der Schulleitung, dass das Ganze in Baden-Württemberg wohl recht locker geregelt ist und auf 'Heimarbeit' hinausläuft, damit auch die Kinderbetreuung geregelt ist.

    Es sollen sich wohl nur die Schulleitung in der Schule befinden, der Rest soll von zu Hause aus arbeiten.


    siehe https://static.kultus-bw.de/si…hinweise_fuer_Schulen.pdf


    und die FAQ: https://static.kultus-bw.de/si…20der%20Schulen_final.pdf


    Für SBBZ soll es morgen noch einmal extra Informationen geben ...

  • Wir in Sachsen-Anhalt müssen ebenfalls in die Schule kommen. Tagtäglich. Aber die GEW läuft gerade dagegen an. Vermutlich gibt es spätestens Mittwoch eine endgültige Stellungnahme.

  • Wir müssen nicht täglich kommen und Risikogruppen gehen ganz in Homeoffice (wenn sie öffentlich kommen) oder arbeiten zumindest nicht am Kind.


    Ich habe heute mitgeteilt, ich komme morgen und dann bin ich mit der Arbeit für die Woche durch, denn Mittwoch und Freitag habe ich eh frei und gestern habe ich für diverse Kollegen durchgearbeitet, damit wir heute die Anton-Codes verteilen konnten. Kam kein Protest nur ein leises: Aber das Sport SchiC ist auch noch so leer. Ja, kann ich dann nächste Woche machen ;)

  • Mail unserer SL von gestern Mittag: wir sollen Arbeit in bzw. für unsere Bildungsgangsteams (bestehend meist aus 5 bis 8 Personen) machen und sollen unsere Pläne/Ziele bis heute Abend dem jeweiligen Abteilungsleiter mitteilen. Schwerpunkt soll die Weiterentwicklung und Anpassung des schulischen Curriculums im "Didaktischen Wizard" sein. Dafür dürfen wir von zuhause aus arbeiten (in den DIW können wir uns ja auch daheim einloggen), können uns aber - falls notwendig - auch in der Schule treffen.

    Aus unserem Schulleitungsteam ist wohl mittwochs bis freitags zwischen 8 und 14 Uhr jemand vor Ort und zu den Zeiten ist auch das Sekretariat besetzt. Ob unsere Verwaltungsleiterin ebenfalls anwesend ist, weiß ich allerdings nicht. Sie ist aber selbstverständlich auch per Mail erreichbar, wie sie am Freitag sagte.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Ich habe übrigens gerade einen interessanten Abschnitt bei der Berliner GEW gelesen:

    Zitat

    Ich arbeite an einer staatlichen Schule des Landes Berlin. Darf meine Schulleiter*in mir Präsenz in der Schule anordnen und wenn ja, in welchem Umfang?

    Die Schulleiter*in darf Erzieher*innen für die Dauer der dienstplanmäßigen Arbeitszeit Präsenzpflicht anordnen.

    Bei Lehrkräften sieht die Sache etwas anders aus. Bei diesen besteht trotz anderslautender Informationen keine allgemeine Präsenzpflicht. Und eine Schulleiter*in darf diese auch nicht allein einführen, denn es gibt das Mitbestimmungsrecht des Personalrates gemäß § 85 Abs. 1 Nr. 1 PersVG Berlin (Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und der Pausen sowie die Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage).

    Konkret bedeutet dies, dass eine Schulleiter*in den Lehrkräften die Präsenz in der Schule für Aufgaben anweisen kann, welche die Anwesenheit in der Schule erforderlich machen. Wenn die Senatsverwaltung dies für die Lehrkräfte an allen Schulen des Landes Berlin ändern will, müsste sie unverzüglich das Mitbestimmungsverfahren beim Hauptpersonalrat einleiten.

    Guter Hinweis und wird wieder zu viel Ärger unter den Erziehern gegen die bösen Lehrer führen. Kann ich mit leben, die nerven mich aktuell eh und halten sich bei uns an der Schule für wichtiger als irgend was anderes.


    Aber gut zu wissen, dass das was einige eigentlich vor hatten, gar nicht geht. Wir haben ja generell eine andere Lösung gefunden!


    Zitat

    Welche Aufgaben muss ich als Arbeitnehmer*in übernehmen, wenn keine Kinder betreut oder unterrichtet werden?

    Arbeitnehmer*innen müssen Aufgaben übernehmen, die zur arbeitsvertraglich vereinbarten Tätigkeit gehören bzw. die gleichwertig und vor allem unter dem Aspekt der Ausbildung zumutbar sind. Erzieher*innen oder Lehrkräfte müssen weder die Schule putzen noch Möbel räumen.

    Wird ja schon im normalen Schulalltag vergessen!

  • Info aus dem ÖPR hier bei mir zum Thema "Arbeiten und Konferenzen an Schulen":


    - auch Lehrkräfte sollen Sozialkontakte weitestgehend reduzieren, deshalb ist die Anordnung der Ministerin, dass von dienstlichen Besprechungen und schulinternen Lehrerfortbildungen abzusehen ist so aufzufassen, dass auch keinerlei GLK, DB, FK, Klassenkonferenzen etc. stattfinden dürfen

    - Lehrkräfte ab 60 Jahren dürfen nicht zur Notversorgung eingeteilt werden

    - Lehrkräfte die auf den ÖPNV ageweisen sind, sollte nicht wider Willen zugemutet werden, Tätigkeiten an der Schule zu verrichten, um sie vor vermeidbaren Sozialkontakten zu schützen

    - Schulen sollen ihre Entscheidungen analog zu den Verfügungen treffen, die aus den Konkretisierungen im Schreiben von Ministerialdirektor Föll, KM hervorgehen; u.a steht dort, dass die Anwesenheit in den Dienstgebäuden auf ein unabdingbares Maß zu beschränken ist, soweit möglich von zuhause aus zu arbeiten ist, wenn Heimarbeit nicht möglich sei solle zur Dienstverrichtung lediglich das für die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit erforderliche Personal in den Dienstgebäuden anwesen sein, alle Besprechungen, Veranstaltungen und sonstigen Termine seien abzusagen, Personen die älter als 60 Jahre sind, vorerkrankte Menschen und Menschen mit geschwächtem Immunsystem sowie Schwangere sollen in jedem Fall zuhause bleiben und soweit möglich in Heimarbeit arbeiten.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

    Einmal editiert, zuletzt von CDL ()

  • Der Gedankengang, der zu Entscheidungen über Anwesenheit von KuK in der Schule führt, ist von entwaffnender Einfachheit und beruht auf glasklar bekannten Informationen. Die dramatischen Fehlentscheidungen, die von etlichen SL zu Lasten der KuK gefällt werden, kann wirklich nur durch Inkompetenz und Feigheit vor der Verantwortung erklärt werden:


    1. "Dienstpflicht" war noch niemals synonym mit "Anwesenheit an der Schule". Kein Mensch hatte jemals damit Probleme, dass LuL ihre Dienstpflicht vom heimischen Arbeitszimmer aus erledigen. Im Gegenteil, die gesamte Organisation von Schule funktioniert momentan mit dem Prinzip des heimischen Arbeitszimmers.


    2. Die Ratschläge des Robert-Koch-Instituts sind eindeutig: erstes und wirksamstes Mittel gegen eine weitere Ausbreitung der Epidemie ist, die Übertragungswege zu minimieren (ausschließen geht de facto nicht). Das bedeutet, dass man als Individuum ideal so isoliert wie möglich sein muss. So wenig Kontakt mit anderen Menschen wie möglich hat. Dem nachgeordnet sind die ganzen anderen Empfehlungen zur Hygiene.


    3. Das bedeutet. Der wirksamste Schutz gegen die Weiterverbreitung des Corona-Virus ist, dass sich niemand(!) in der Schule aufhält, der da nicht zwingend etwas zu suchen hat.


    4. Es gibt momentan zwei(!) zwingende Gründe für Anwesenheit in der Schule. Der erste ist die zugesicherte Betreuung für die Kinder von Eltern, die in notfallrelevanten Tätigkeiten unterwegs sind. Der andere ist die Erreichbarkeit der Schule.


    5. Für die Betreuung lassen sich problemlos Parameter finden: wie viele KuK zur Betreuung brauche ich? Das ermittele ich aus der Zahl über die genaue Definition, was notfallrelevante Tätigkeiten sind. Dafür wähle ich dann zur Betreuung die gebrauchte Zahl von KuK aus plus Notfallreserve im Hintergrun. Dabei werden Kriterien angelegt: Alter, Vorerkrankung, Familiensituation, Nähe der Wohnung zur Schule.


    6. Erreichbarkeit der Schule. Lässt sich die Telefonanlage auf Weitervermittlung an andere Rufnummern umschalten, z.B. auf das Handy der SL, dann möge das man tun. Dazu noch eine Email-Umleitung, dann kann man auch auf die Anwesenheit des Sekretariats verzichten. Möglichst sollten natürlich schon längst andere Kommunikationswege als "Zettel im Fach" oder der utopischen "Dienstmail" etabliert sein. Je besser die vorbereitete Kommunikationsstruktur, desto weniger Personal muss im Gefahrenbereich sein. Ist körperliche Erreichbarkeit der Schule wirklich notwendig? Welche unverzichtbaren Kontakte, z.B. Dokumentenabgabe sind jetzt wirklich notwendig? Muss man dafür Kundenkontakt vorhalten oder ließe sich das ggf. ad hoc organisieren?


    7. Jenseits dieser beiden Fälle sehe ich keinerlei Grund für die Anwesenheit von LuL an der Schule. Wir leben nicht mehr im 19. Jh. und sind nicht mehr auf Zettel im Fach und körperliche Konferenzen angewiesen. Alles, was wir in der Schule zu bereden und zu bearbeiten haben, können wir über viele Kanäle digital tun. Es gibt keinen Grund, uns zu treffen.


    8. Wenn jetzt also noch Schulleitungen von "Dienstpflicht" faseln und "Frühstücke und danach Arbeitsgruppen" organisieren, sage ich mal einfach in der Klarheit, zu der mich die vielen Stunden Arbeit über letzten drei Tage gebracht haben:


    (editiert, der obige Inhalt ist hinreichend und klar)

  • Und offenbar meldefähig :) (Vor allem das Wort "Klappe"??)

    Also komm ich meiner Moderatorenpflicht nach: Du hast böse Wörter gesagt. Versuch, Seife zu kaufen (bei uns kaum zu bekommen), wasch dir den Mund aus und schäm dich.

    Bolzbold #5

    Gutmensch und Spaß dabei (= das GG und der Diensteid sind schon 'ne gute Sache 😉)

    "Und hast du die Ausrufezeichen bemerkt? Es sind fünf. Ein sicheres Zeichen dafür, dass jemand die Unterhose auf dem Kopf trägt." (T. Pratchett)

  • So, nun hat es auch die Verwaltung verstanden in Berlin bzw. immerhin unsere Schulrätin:

  • Lehrer haben jetzt Dienstpflicht, keine Präsenzpflicht.

    Präsenzpflicht hat nur die Gruppe KuK, die - ohne selbst Riskiskogruppe zu sein - die Notfallbetreuung sicher zu stellen hat. Alles andere ist Unfug.

    Die Umsetzung an den Schulen ist ---- ÄUßERST vielfältig.

    Aber die Gruppe der SL ist eben auch so leistungsheterogen wie jede andere Gruppe Menschen - und das wird gerade getestet und empirisch nachgewiesen. Die Testergebnisse reichen von 1+ bis 6- ...

    WE are the music-makers, and we are the dreamers of dreams,
    World-losers and world-forsakers on whom the pale moon gleams
    yet we are the movers and shakers of the world for ever, it seems.

  • Ohne Namen zu nennen, was macht denn ein Schulleiter um eine 6- zu bekommen?

    Konferenz und Anwesenheitspflicht nach Schulschließung.

    Vielleicht sollte wirklich mal jemand einen Schulleiter wegen versuchter vorsätzlicher Körperverletzung und Verletzung der Fürsorgepflicht anzeigen.

    Als Argumentationshilfe:

    Ein Anwalt hat eine Richterin wegen vorsätzlicher versuchter Körperverletzung angezeigt, weil sie eine Gerichtsverhandlung nicht verschoben hat.

    Da kann man sich ein Beispiel nehmen und gegenüber der Schulleitung zeigen, dass man Cojones besitzt.

    https://www.lto.de/recht/nachr…erbrechen-aenderung-stpo/


    edit: Es ging um eine größere Verhandlung, bei der 50+ Teilnehmer im Saal saßen.
    Weniger als in einer normalen Lehrerkonferenz.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

    Einmal editiert, zuletzt von alias ()

  • "Bei der Auswahl der Lehrkräfte für die Notbetreuung in den Osterferien und an den Wochenenden bitte ich die Schulleitungen, nach Möglichkeit Rücksicht auf bereits getroffene Dispositionen der Lehrkräfte zu nehmen."

    "Soweit die Notbetreuung in die Osterferien fällt, nehmen die Lehrkräfte ihren Erholungsurlaub in anderen Schulferien."


    In den anderen Ferien... die man demnächst noch verkürzt, weil man ja was nachzuarbeiten hätte?

    Spannend, dass man, wie in einem anderen thread geschrieben hat, eventuell sogar die Besoldung kürzen will?


    Ich verstehe es, dass man in diesen Zeit auch am WE und den Ferien Notbetreuung machen muss. Bezüge kürzen ist damit aber nicht vereinbar.

    Wenn man mich am WE einsetzt, dann ist das geleistete Arbeit. Wenn dem Staat so wichtig ist, dass seine Staatsdiener da einspringen... dann verdammte Axt bezahl denen ihre Arbeitszeit.

    Fürsorgepflicht und Dienstpflicht gilt in beide Richtungen. Der Staat kann doch jetzt nicht mit Dienstpflicht kommen, seiner Fürsorgepflicht dann aber nicht nachkommen.

  • Du verarscht mich doch Firelilly oder? Ich muss jetzt in fünf Wochen (inkl, Notbetreuung) vier Tage zur Betreuung in der Schule antanzen, damit andere Leute, die teilweise inzwischen sieben Tage in der Woche arbeiten, ihre Kinder betreut wissen. Und ja, das ist verdammt nochmal richtig so. Natürlich arbeite ich im Rest der Zeit auch von daheim, aber es gibt Grenzen der Faulheit und Arbeitsverweigerung, auch im Lehrerberuf. o.O

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • Du verarscht mich doch Firelilly oder? Ich muss jetzt in fünf Wochen (inkl, Notbetreuung) vier Tage zur Betreuung in der Schule antanzen, damit andere Leute, die teilweise inzwischen sieben Tage in der Woche arbeiten, ihre Kinder betreut wissen. Und ja, das ist verdammt nochmal richtig so. Natürlich arbeite ich im Rest der Zeit auch von daheim, aber es gibt Grenzen der Faulheit und Arbeitsverweigerung, auch im Lehrerberuf. o.O

    Na dann ist ja das Bezügekürzen gerechtfertigt.

  • Firelilly Eventuelle Bezügekürzungen, die vermutlich nicht einfach so kommen können, haben doch mit der Notbetreuung gar nichts zu tun. Ich weiß nicht, wieso du das verknüpfst.

    Die Weisheit des Alters kann uns nicht ersetzen, was wir an Jugendtorheiten versäumt haben. (Bertrand Russell)

  • Welcher Lehrer, der nicht dauerhaft in der Notbetreuung eingesetzt ist, arbeitet gerade wirklich seine 41 Stunden?
    Ferien sind, wie Du weißt, nicht mit Urlaub gleichzusetzen. Und ich frage nochmal: Welcher Lehrer arbeitet in den Ferien, die über seinen Urlaubsanspruch hinaus gehen, wirklich seine 41 Stunden?

    Für diese 41 Wochenstunden werden wir aber bezahlt. Und die ADO ermöglicht es, wenn Unterricht nicht stattfiunden kann, dass wir zu anderen Augaben herangezogen werden dürfen. Das Land bezahlt uns, ganz gleich ob wir inkompetent, lustlos, faul, nachlässig oder engagiert, gewissenhaft und kompetent sind. Es bezahlt uns faktisch, egal wie lange wir krank sind. Es kann uns in der Regel auch nicht entlassen. Wir Beschäftigten im ÖD sind das Rückgrat dieses Landes. Und angesichts der Privilegien, die zumindest ich in Zeiten wie diesen nicht stärker zu schätzen wissen könnte, sollten wir verdammt nochmal auch selbst dieses Rückgrat haben, um das Rückgrat dieses Landes zu sein.

    Was Fürsorgepflicht und Dienstpflicht angeht: Die Realität zeigt, dass diese Pflichten nicht immer zum selben Zeitpunkt zum Tragen kommen - das müssen sie auch nicht. Die Balance muss stimmen.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

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