Datenschutz und Corona

  • In Thüringen will wohl der Datenschutzbeauftragte prüfen, ob es während der Schulschließungen zu Datenschutzverstößen gekommen ist. Bestimmt, da ja die meisten ihre privaten Rechner genutzt haben:autsch:

    https://www.google.de/amp/s/ww…59f-99a1-2ee163904244-amp


    Mich macht das unglaublich sauer. Ich habe Kollegen, die keine Klassenfahrten machen, weil man „da ja mit einem Bein im Gefängnis steht“. Anscheinend ist Home Schooling auch nicht viel sicherer:daumenrunter:

  • Sehr schlaues Vorgehen. Falls es doch noch zu einer zweiten Welle im Herbst kommen sollte und die Schulen wieder schließen müssten, sind die Kollegen dann sicher wieder ohne Weiteres bereit, ihre privaten Geräte zu nutzen...

  • Finde ich vor allem frech, dass dieser Datenschutzbeauftragte erst jetzt damit um die Ecke kommt! Als Beauftragter für den Datenschutz hätte er sich dazu ja wohl schon länger mal Gedanken machen können... Erst jetzt, also Monate, nachdem die Schulen geschlossen wurden, fällt ihm ein, dass es mit dem Datenschutz beim Homeschooling Probleme geben könnte?!? :autsch:

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Sehr schlaues Vorgehen. Falls es doch noch zu einer zweiten Welle im Herbst kommen sollte und die Schulen wieder schließen müssten, sind die Kollegen dann sicher wieder ohne Weiteres bereit, ihre privaten Geräte zu nutzen...

    Ich würde mir ernsthaft wünschen, dass sich dann mal die komplette Lehrerschaft konsequent verweigert und wirklich nur noch vom Dienstherren gestellte Geräte nutzt und Kommunikationswege nur noch auf schriftliche Anweisung und mit ausdrücklicher Erlaubnis hin...

    (Ganz ehrlich: ich bin wirklich ein recht friedfertiger Mensch, aber beim Lesen des Artikels hatte ich ernsthafte Aggressionen....)

  • Hm, ist halt trotz allem sein Job. Wenn jemand private Daten über WhatsApp übermittelt haben sollte, wäre es möglich, dass jemand anders die missbraucht. Was dann? Und wenn der DS-Beauftragte zurückrudert und es zu Homeschooling im Herbst kommen sollte, ist es wahrscheinlich, dass noch laxer damit umgegangen wird. Zumindest das Thema wieder auf den Schirm zu bringen finde ich richtig.


    Allerdings sollte er da bei seinem Kultusministerium anklopfen und nicht bei einzelnen Kollegen.

  • Ich würde mir ernsthaft wünschen, dass sich dann mal die komplette Lehrerschaft konsequent verweigert und wirklich nur noch vom Dienstherren gestellte Geräte nutzt und Kommunikationswege nur noch auf schriftliche Anweisung und mit ausdrücklicher Erlaubnis hin...

    Thüringen hat seinen Lehrkräften eine explizite Plattform für den Austausch und zentral verwaltete E-Mail-Adressen zur Verfügung gestellt, weitere Software kann nach Einholen einer entsprechenden Freigabe genutzt werden.


    Wenn Lehrkräfte aber von sich aus auf Plattformen wie Facebook usw. zurückgegriffen haben, ohne dies mit übergeordneten Stellen abgesprochen zu haben, dann ist das zu Recht zu rügen. Ob das gleich mit Bußgeldern sein muss, ist eine andere Frage.

  • Thüringen hat seinen Lehrkräften eine explizite Plattform für den Austausch und zentral verwaltete E-Mail-Adressen zur Verfügung gestellt, weitere Software kann nach Einholen einer entsprechenden Freigabe genutzt werden.


    Wenn Lehrkräfte aber von sich aus auf Plattformen wie Facebook usw. zurückgegriffen haben, ohne dies mit übergeordneten Stellen abgesprochen zu haben, dann ist das zu Recht zu rügen. Ob das gleich mit Bußgeldern sein muss, ist eine andere Frage.

    Wir haben mit Zustimmung der Schulleitung und selbst die Schulsenatorin hatte in einem ihrer Briefe gesagt, man sollte das mit dem Datenschutz nicht so eng nehmen, alles genommen, was uns begegnet ist, denn Schul.Cloud wird jetzt erst aufgebaut, Videokonferenzen laufen noch nicht für alle usw. wie hätten wir also anders aggieren sollen?!?

  • Thüringen hat seinen Lehrkräften eine explizite Plattform für den Austausch und zentral verwaltete E-Mail-Adressen zur Verfügung gestellt, weitere Software kann nach Einholen einer entsprechenden Freigabe genutzt werden.


    Wenn Lehrkräfte aber von sich aus auf Plattformen wie Facebook usw. zurückgegriffen haben, ohne dies mit übergeordneten Stellen abgesprochen zu haben, dann ist das zu Recht zu rügen. Ob das gleich mit Bußgeldern sein muss, ist eine andere Frage.

    Ja, E-Mail-Adressen, die nichtmal per IMAP oder POP3 abzurufen sind.

    Eine Videoplattform oder sowas gibt es nicht. Fortbildungen dazu auch nicht. Und die Schulcloud ist (wenn die eigene Schule überhaupt Zugang hatte) morgens zwischen 3 und 4 halbwegs nutzbar, ansonsten einfach nur überlastet gewesen.


    Alles in allem eine bodenlose Frechheit.

    Aber bitte, dann gibt es jetzt einfach "Buch...Seite...Nr..." Aufgaben und ich hab meine Ruhe.

  • Aber bitte, dann gibt es jetzt einfach "Buch...Seite...Nr..." Aufgaben und ich hab meine Ruhe.

    Ganz ehrlich, unabhängig von der aktuellen Situation: Wenn das mehr KollegInnen so machen würden und - ganz wichtig - der Schülern und der Elternschaft (oder bei uns den Betrieben) deutlich kommunizierten, wo das Problem liegt, würden die Dienstherren und Schulträger nicht ständig den Affen mit uns machen. "Wir" sind zum Teil selbst dran Schuld, weil "wir" halt auch wirklich jeden Scheiß mit uns machen lassen.

  • Und die Lösungen bitte bei der Schule abgeben und 14 Tage später korrigiert wieder abholen, Differenzierung fällt somit natürlich auch aus!

    Nichts abgeben, korrigieren und abholen. Das Lösungsbuch gibt es im Buchhandel.

  • Mich stört nicht nur, dass die Kollegen es hier echt von hinten kriegen. Auch stört mich schon länger bei Datenschutz seit DSGVO die fehlende Verhältnismäßigkeit. Die großen Datensammler und -händler interesssiert das nicht. Sie passen ihre AGBen an, ignorieren die Regeln oder kalkulieren die Bußgelder einfach mit ein.


    Aber einzelne Bedienstete werden wegen Fürzen zu Angeklagten. Vereine und kleine Selbstständige sind völlig aufgeschmissen, wei sie nicht durchblicken. Teilweise mit kuriosen Auswirkungen. In meinem Verein war die Redaktion der Vereinszeitschrift so eingeschüchtret, dass sie meine E-Mail-Adresse auch auf meinen expliziten Wunsch nicht veröffentlichen wollten. Ich musste den Vorstand belästigen, der richtete mir eine Vereins-E-Mail-Adresse ein. Ausschlißelich solche werden nunmehr veröffentlicht. Telefonnummern sind das andere Thema.


    Andere Anekdote, aus einer Fachzeitschrift, auf einer Web-Seite wird gefragt, ob Cookies gespeichert werden dürfen. Der einzige Cookie, den die Seite dann schreibt, ist der mit der Information, dass Cookies gespeichert werden dürfen.


    Ich bin sehr für Datenschutz. Allerdings befürchte ich, dass die DSGVO nach oben eine Papiertiger ist und nach unten ein Drache, der seinen Feueratem nicht ganz im Griff hat (wie Grusi, nur größer).


    Hier sehen wir ein Beispiel dafür.

  • Wir haben mit Zustimmung der Schulleitung und selbst die Schulsenatorin hatte in einem ihrer Briefe gesagt, man sollte das mit dem Datenschutz nicht so eng nehmen, alles genommen, was uns begegnet ist, denn Schul.Cloud wird jetzt erst aufgebaut, Videokonferenzen laufen noch nicht für alle usw. wie hätten wir also anders aggieren sollen?!?


    Das Entscheidende ist doch, dass ihr das mit übergeordneten Stellen abgesprochen und von dort abgesegnet bekommen habt. Dann ist auch nichts zu befürchten. Wir haben hier ähnliche Freigaben erhalten. Genauso haben auch Thüringer Lehrkräfte, die so gehandelt haben, nichts zu befürchten. Problematisch ist doch nur, wenn Lehrkräfte eigenmächtig entscheiden, aus gutem Grund bestehende Regelungen zu ignorieren. Genau darum geht es dem Datenschutzbeauftragten, das ist auch Teil seines Jobs.

    Aber einzelne Bedienstete werden wegen Fürzen zu Angeklagten.

    Und nein, bewusste Verstöße gegen rechtliche Bestimmungen sind als Beschäftigter im öffentlichen Dienst keine Fürze.

  • Wir haben mit Zustimmung der Schulleitung und selbst die Schulsenatorin hatte in einem ihrer Briefe gesagt, man sollte das mit dem Datenschutz nicht so eng nehmen, alles genommen, was uns begegnet ist, denn Schul.Cloud wird jetzt erst aufgebaut, Videokonferenzen laufen noch nicht für alle usw. wie hätten wir also anders aggieren sollen?!?

    Ähnlich war der Tenor hier in Niedersachsen auch. Auszug aus dem "Leitfaden" des niedersächsichen MK für SL und Lehrkräfte an BBS vom 17.04. unter dem Punkt "Datenschutz": "Schulschließungen und häusliches Lernen machen in deutlich größerem Umfang als bisher elektronische Kommunikation erforderlich. Da dienstliche Geräte nur in sehr begrenztem Umfang zur Verfügung stehen, werden deshalb vorübergehend die Verwendung von Privatgeräten sowie die Nutzung von Messengern und Clouddiensten, z. B. WhatsApp oder Skype, unter gewissen Rahmenbedingungen akzeptiert..." (diese Bedingungen führe ich jetzt nicht noch im Einzelnen auf).

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Problematisch ist doch nur, wenn Lehrkräfte eigenmächtig entscheiden, aus gutem Grund bestehende Regelungen zu ignorieren. Genau darum geht es dem Datenschutzbeauftragten, das ist auch Teil seines Jobs.

    Ich weiß ja nicht, welche Vorgaben die thüringer Kollegen hatten und was sie im Rahmen derer hätten machen können. Mag sein, dass sie über die Strenge geschlagen haben, mag sein, dass sie sich nicht anders zu helfen wussten. So oder so haben sie damt Mängel ausgeleichen, die sie nicht zu verantworten haben.


    Dass der Datenschutzbeauftragte sich kümmert, ist übrigens OK. Dass er nicht weiter kommt, als am Ende der Nahrungskette mit Bußgeldern zu drohen, sit dürftig. Ich halte hier eine Ermahung der Kollegen für ausreichend. Aber ein Datenschutzbeauftragter kann sich auch um die Verhinderung zukünftiger Verstöße kümmern. Da wäre zum einen die Erklärung, was man zukünftig tun soll, und wie. Und zum anderen die Aufforderung an die Verantwortlichen für die nötigen Mittel zu sorgen, damit die thüringische Lehrerinnenschaft beim nächsten Mal, ohne groß überlegen zu müssen, datenschutzkonformen Fernunterricht halten kann.


    Und nein, bewusste Verstöße gegen rechtliche Bestimmungen sind als Beschäftigter im öffentlichen Dienst keine Fürze.

    Kommt darauf an. Welche Verstöße findest du konkret schlimm? Welcher Schaden ist entstanden?


    Ich jedenfalls würde mir überlegen, gegen einen Bußgeldbescheid Rechtsmittel einzulegen. Nur nur, um diese noch abwenden zu können, sondern auch, um eine Welle zu machen.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Wenn jemand private Daten über WhatsApp übermittelt haben sollte, wäre es möglich, dass jemand anders die missbraucht.

    Das ist sachlich falsch. An den Inhalt der Nachrichten kommt keiner ran (wegen der mittlerweile sehr guten Ende-zu-Ende Verschlüsselung von Whatsapp). Der Missbrauch findet über die Metadaten statt (wer schreibt wem wann) und über den Zugriff auf Dein Adressbuch (wer kenn wen). Deswegen nutze ich Whatsapp gar nicht, auch privat nicht.


    Zum Thema: aus pädagogischer Sicht finde ich, dass man irgendwie Kontakt halten sollte zu seinen Schülern, und daher wurde ja in vielen Ländern die Ansage "Datenschutz etwas weniger genau nehmen" gemacht. Ein guter Job eines Datenschutzbeauftragten wäre dann, darauf zu achten, dass das nicht zur Dauerregelung wird. Ich weise (wie auch sonst) gerne darauf hin, dass es da eigentlich viele gute freie Lösungen gibt, und dass es nicht nötig ist, die Daten der Schüler den IT-Großkonzernen hinterherzuschmeißen. Ein guter Datenschutzbeauftragter würde also, wie oben schon gesagt wurde, nicht "die kleinen" abmahnen, sondern auf Lösungen drängen, die diese Probleme sinnvoll für alle lösen.

  • Ich weiß ja nicht, welche Vorgaben die thüringer Kollegen hatten und was sie im Rahmen derer hätten machen können.

    Hier passiert gerade das, was ich oben ansprechen wollte. Bevor sich hier alle darüber echauffieren, wie ungerecht alle Thüringer Kolleginnen und Kollegen durch ihren Dienstherren behandelt werden, sollten wir uns klar machen, dass es gar nicht darum gehen wird, gegen alle vorzugehen. Die meisten werden sich nämlich an die rechtlichen Rahmenbedingungen ihrer Arbeit gehalten haben, Absprachen mit Schulleitung und Behörden gesucht und Dienstanweisungen befolgt haben.


    Es geht doch nur um die wenigen, die eigenmächtig entschieden haben, es handele sich doch hier eher um weit auszulegende Kann-Bestimmungen.


    So oder so haben sie damt Mängel ausgeleichen, die sie nicht zu verantworten haben.

    Indem man eigenmächtig entscheidet, entgegen der Anweisung nicht die zentral vorgegebene Plattform zu nutzen, sondern lieber bzgl. des Datenschutzes weit bedenklichere Plattformen? Noch einmal: nur um diese Fälle geht es doch überhaupt.


    Ergänzung, um es mal ganz konkret zu machen: Wir nutzen an der Schule z.B. IServ über einen schuleigenen Server.


    (1)Hätte ich die Dienstanweisung, nur diese Plattform für den Austausch mit Klassen und Kursen zu benutzen und ich finde die aber blöd und verpflichte meine Klassen, sich auf Whatsapp anzumelden, bekomme ich zu Recht dafür "einen auf den Deckel".


    (2) Würde IServ bestimmte Funktionen nicht bereitstellen, die ich gerne nutzen würde, dann (a) frage ich natürlich meinen SL oder die Behörde, ob ich eine Alternative nutzen kann oder (b) verzichte darauf und plane meinen Unterricht anders.


    (3) Wäre IServ mal nicht erreichbar/schlecht nutzbar, probiere ich es halt später oder kontaktiere in dringenderen Fällen den Support. Ist dieser auch nicht erreichbar, kommt (2b) zum Tragen.

  • Es geht doch nur um die wenigen, die eigenmächtig entschieden haben, es handele sich doch hier eher um weit auszulegende Kann-Bestimmungen.

    Naja oder die, wo die Schulleitung dann keinen Arsch in der Hose hat und sagt: "ich habe nichts erlaubt!"


    Wer sagt dir denn, das Thüringen so etwas wie Iserv hat? Wir haben in Berlin Null komma null dieser Sachen flächendeckend, jede Schule hat sich evtl. selber was organisiert oder nicht und in Brandenburg ist es das selbe! Meine Tochter nutzt z.B. LoNet, wo der Speicher pro Person so klein ist, dass nicht mal eine Klasse ihre Aufgaben komplett an die Lehrerin schicken kann, sie hat nun eine andere Email-Adresse angelegt. Vom Ministerium steht der Oberschule im Gegensatz zur Grundschule keine Mailadresse zur Verfügung.

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