Reiserücktritt-Versicherung bei Klassenfahrten?

  • Firelilly Wie so oft schon, auch an dieser Stelle: Die Dinge, über die du dich beschwerst, sind Dinge, die man nicht mitmachen muss. Man muss nicht jedem Elternanliegen nachkommen (genauso wenig, wie jemand in der Wirtschaft nicht jeder irrsinnigen Kundenanfrage nachkommen muss) und man muss auch nicht jedes angefragte Elterngespräch auch tatsächlich führen.


    Anders als von dir dargestellt, haben Eltern de facto keine Macht auf Lehrkräfte, abgesehen von der Einladung zu einem Wahlelternabend, dessen Termin ohnehin durch die Schule vorgegeben wird. Ich kann für mich sehr genau steuern, wann ich Elterngespräche zu welchen Themen führe und welche ich mit einer kurzen Rückantwort per Mail zu von mir definierten Zeiten abblocke.


    Zu Konferenzen und DBs ist dir sicher klar, dass diese zur Arbeitszeit von Lehrkräften, die sich gerüchteweise über reinen Unterricht hinaus erstreckt, dazu gehören. Und ich betone gerne noch einmal, dass es deine Aufgabe wäre, bei absehbarer Überschreitung der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit gegenzusteuern und/oder zu intervenieren. Es ist natürlich einfach, aber letztlich unbefriedigend, dies dem Arbeitgeber anzulasten anstatt Eigenverantwortung zu tragen.

  • Wie so oft schon, auch an dieser Stelle: Die Dinge, über die du dich beschwerst, sind Dinge, die man nicht mitmachen muss. Man muss nicht jedem Elternanliegen nachkommen (genauso wenig, wie jemand in der Wirtschaft nicht jeder irrsinnigen Kundenanfrage nachkommen muss) und man muss auch nicht jedes angefragte Elterngespräch auch tatsächlich führen.

    Du meinst die Schulleitung lässt es durchgehen, wenn Eltern kommen und sagen "Frau Firelilly verweigert ein Elterngespräch mit uns" ? Ist das realistisch?

    Ich habe noch nie erlebt, dass eine Lehrkraft damit durchgekommen ist ein Elterngespräch abzulehnen (damit meine ich nicht, dass man durchaus Einfluss auf den Termin hat, aber das verschiebt die Arbeit ja nur).


    Zu Konferenzen und DBs ist dir sicher klar, dass diese zur Arbeitszeit von Lehrkräften, die sich gerüchteweise über reinen Unterricht hinaus erstreckt, dazu gehören.

    Ja, es gehören prinzipiell annähernd unendlich viele zusätzliche Aufgaben zu den Dienstpflichten. Darin sehe ich ja das Problem. Man bekommt eine Alimentierung und da ist all inclusive. Und dieses "all" hat das Potential massiv ausgenutzt zu werden.

    Und ich betone gerne noch einmal, dass es deine Aufgabe wäre, bei absehbarer Überschreitung der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit gegenzusteuern und/oder zu intervenieren.

    Das schafft man leider nur, indem man sehr dreist und trickreich ist. Das ist letztendlich auch unbefriedigend, oft aber die einzige Möglichkeit.

  • Meine Erfahrung:

    Im Informationsschreiben zur Klassenfahrt steht aufgeschlüsselt, was im Preis enthalten ist. Eltern melden sich, dass ihr Kind bereits eine RRV hat, die das ganze Jahr über gilt, und sie deshalb nicht bereit sind, das zu bezahlen. Überweisen also 1,27 Euro weniger. (Ja, wegen 'nem lausigen Euro wollen die eine separate Rechnung haben.)


    Ich weiß Off-Topic:

    Rechtliche Frage: Hast du die Rechnung selbst erstellt oder der Veranstalter? Eigentlich sind wir ja nur "Übermittler" und können nichts in Rechnung stellen.

    Gerade in Elternzeit, deshalb fast nur stille Mitleserin :essen:

  • Milk&Sugar :

    Ich buche, wenn ich kann, immer einzelne "Elemente" (Jugendherberge, Bus, Eintritte, ...) - es gibt also bewusst keinen Veranstalter.

    Insofern habe ich eine Aufstellung der einzelnen Positionen erstellt - Minus RRV.


    Das einzelne Buchen hat sich rund um Corona bewährt: Da waren die Rücktrittskosten sehr überschaubar. Die Kollegen, die bei den Veranstaltern mit Hochglanzbroschüren ein Paket gebucht hatten, hatten DEUTLICH höherere Kosten und ebenso viel mehr Stress. (Ganz spannend war zum Beispiel, dass Eintritte in Museen, die geschlossen waren aufgrund von Corona und kostenlos Buchungen erstatteten, bei den Reiseveranstaltern nicht kostenlos erstattet werden konnten, sondern voll in Rechnung gestellt wurden...)

  • Ich finde: MUSS. Selbstverständlich. Rein rechtlich ist das wahrscheinlich nicht vorgeschrieben.

    Dann meinst du KANN.


    MUSS --> keine Ausnahme, das passiert so

    SOLL --> das passiert so, ab und an Ausnahmen

    KANN --> wenn Gründe dafür sprechen ist es möglich, wenn nicht dann halt nicht


    Wenn Akademiker allerdings nicht in der Lage sind für ihr Kind eine RRV selbst abzuschließen, ja dann muss es selbstverständlich die Schule übernehmen, die ist ja qua Vergangenheitsbewältigung daran Schuld, dass die Leute so lückenhaft gebildet wurden... -.-

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • Weil die in 90% der Fälle sowieso nicht zahlen

    Würde ich aufgrund jahrelanger Erfahrung ebenfalls so unterschreiben (wobei ich aus Kostengründen immer mit Selbstbehalt abschließe (sind meist 20/25 Euro - und die verbleibenden Kosten liegen nach Stornierung meist unterhalb dieser Schwelle)).


    Ich buche trotzdem in mindestens 90% der Fälle die RRV hinzu:

    Ich teile den Eltern die Versicherungsbedingungen mit (mit Link zum Anbieter, so dass sie ganz genau nachlesen und ggf. nachbuchen können). Es ist nichts unangenehmer, als Eltern vor sich sitzen zu haben (nach mehreren Schriftwechseln), die privat keine RRV abgeschlossen hatten und nach Unfall ihres Kindes 300+ Euro nicht erstattet bekommen. Und die aufgrund der finanziellen Lage die Tränen kaum zurückhalten können. In der Situation will man selbst nicht sein, in der Situation will man keine Kollegen unterstützen müssen.


    Insofern ist, so bitter es klingt, der Abschluss einer Gruppen-RRV für mich ein sehr wichtiger Selbstschutz - vielleicht mehr als ein finanzieller Schutz für die Eltern. (Dafür habe ich aber einen - durch KMK-Veranstaltungen empfohlenen - Versicherungsmakler gefunden, bei dem das für mich unkompliziert und für Eltern günstig geht.)

  • Zitat

    Wenn Akademiker allerdings nicht in der Lage sind für ihr Kind eine RRV selbst abzuschließen


    Der Unterton muss ja wohl nicht sein.


    Als Akademiker wäre ich selbstverständlich in der Lage, eine RRV abzuschließen. Nur bin ich als Eltern nicht derjenige, der die Reise BUCHT !! Ich habe die Reise weder gefordert, noch gewünscht, noch Datum und Zeit gewählt. Das alles ist Angelegenheit der Schule, und das, weil die Schule es traditionsgemäß so will und ausführt.


    Ich überweise lediglich - nach Aufforderung durch die Schule - einen bestimmten Betrag - und diesen an die Schule oder in der Realität auf das private Konto eines Lehrers... (nicht an den Reiseveranstalter oder die Unterkunft etc.).


    Zitat


    SOLL --> das passiert so, ab und an Ausnahmen


    In meiner Verwaltungsausbildung habe ich einst gelernt: SOLL bedeutet MUSS, wenn KANN.

    Das gibt ein anderes Gewicht als "ab und an Ausnahmen".

  • Ich habe in BaWü bis jetzt sehr gute Erfahrung mit der Schülerreiseversicherung einer großen blau-weißen Versicherung gemacht. Letztes Jahr zum Glück anfang des Schuljahres Anfang Oktober auf Abschlussfahrt gewesen. 1 Woche vorher hat sich ein Schüler die Elle und Speiche im Arm im Sport gebrochen. War problemlos möglich. Der zweite Ausfall war eine Schülerin mit übervorsichtigen (religiös bedingten) Eltern, die einfach morgens nicht zum Bus kam. Auch bei ihr hat die VS gezahlt.


    Die Jahre vorher waren wir schultechnisch bei der Württembergischen, die hat aber keine Einzelversicherungen mehr (auch nicht für Instrumente etc)

  • Ich habe die Reise weder gefordert, noch gewünscht, noch Datum und Zeit gewählt. Das alles ist Angelegenheit der Schule, und das, weil die Schule es traditionsgemäß so will und ausführt.

    Auf gut Deutsch: Du findest die Klassenfahrt doof. Ist denn die Teilnahme bei euch verbindlich? In Niedersachsen dürfen die Schüler ohne Begründung zu Hause bleiben und müssen dann am Unterricht der anderen Klassen teilnehmen.

    • Offizieller Beitrag

    . Der zweite Ausfall war eine Schülerin mit übervorsichtigen (religiös bedingten) Eltern, die einfach morgens nicht zum Bus kam. Auch bei ihr hat die VS gezahlt.

    Und du findest das gut?

    Die RRV ist in dem Fall so ‚günstig‘ (ich weiss, dass die Argumentation bald kommt, dass es sich um Kleckerbeträge handelt), nur weil wir Massen an SuS versichern. Und es ist okay, weil jeder ein Risiko hat.

    Wenn aber ‚jemand einfach so nicht zum Bus kommt‘, dann soll er bitte sich selbst drum kümmern.

  • Nur bin ich als Eltern nicht derjenige, der die Reise BUCHT !!

    korrekt, aber das heißt nicht, dass du keine RRV buchen kannst. Wenn du glaubst, dass dein Kind eine weit überdurchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit hat solltest du das auch tun, ansonsten spricht zumindest mathematisch nichts für eine RRV. Warum sollte eine ganze Klasse die zusätzlichen Kosten für eine RRV zahlen? Sollte es nicht jedem selbst überlassen sein ob er eine entsprechende Versicherung abschließt? Als Schüler/Eltern würde ich es nicht wollen, dass pauschal für jeden eine RRV abgeschlossen wird...das (zugegeben kleine) Geld kann man auch besser investieren.


    Eine Versicherung ist mathematisch betrachtet nur in wenigen Fällen sinnvoll. Entweder die Versicherung ist gut darin die Wahrscheinlichkeit für einen Schadensfall zu berechnen und dann zahlt der Durchschnittsbürger drauf (die Versicherung will schließlich Gewinn machen) oder sie ist schlecht darin und dann wird sie nicht lange bestehen. Sinnvoll ist es daher nur Schadensfälle abzudecken die einen selbst finanziell ruinieren können oder bei denen man selbst eine deutlich erhöhte Eintrittswahrscheinlichkeit sieht (Gründe dafür können aber wiederum in den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen sein...)


    Lange Rede, kurzer Sinn: Wenn du eine RRV haben möchtest, dann schließ eine ab!

    "In einer Gesellschaft in der Privatsphäre kriminalisiert wird, haben nur noch Kriminelle Privatsphäre" - frei nach Phil Zimmermann

  • Und du findest das gut?

    Die RRV ist in dem Fall so ‚günstig‘ (ich weiss, dass die Argumentation bald kommt, dass es sich um Kleckerbeträge handelt), nur weil wir Massen an SuS versichern. Und es ist okay, weil jeder ein Risiko hat.

    Wenn aber ‚jemand einfach so nicht zum Bus kommt‘, dann soll er bitte sich selbst drum kümmern.

    Ich finde es nicht gut, da die junge Dame schon bedingt durch den Vater einiges hat nicht machen dürfen (schwimmen, Schullandheim). Leider ist bei den Vater nichts zu holen. Trotz mehrfachem Besprechen mit ihm vor der Abschlussfahrt war er ganz sicher, dass sie mitgeht. Wir haben ihn mehrfach darauf angesprochen, dass wir einiges im Voraus zahlen und dass eine RRV buchen soll. Hat er also gemacht und leider dann am Abfahrttag ein NoShow. Aber die RRV hat zum Glück mir als Lehrkraft die durch die Dame entstandenen Kosten bei Eintritten und vorbestelltem Essen erstattet, anstatt dass ich es effektiv auf die Klassenkasse hätte umrechnen dürfen.

  • Die Reiseveranstalter bieten dir die RRV übrigens nicht aus Großherzigkeit an, sondern weil sie Provision von der Versicherung erhalten. Und wenn du die Reise nicht wünscht, dann melde dein Kind halt nicht an, dann brauchst du auch keine RRV. Aber mit der Unterschrift bist du gegenüber dem Schulträger zur Zahlung verpflichtet und diese Zahlungspflicht bleibt selbstverständlich auch dann bestehen, wenn die Teilnahme mit Gründen auf deiner Seite (Krankheit ist ein Grund auf deiner Seite) nicht stattfinden kann. Wenn dir das Risiko zu hoch ist, musst du dich halt absichern, wieso sollte die Schule ein Risiko auf deiner Seite absichern? 8|


    P.S.: MUSS: kein Ermessen, SOLL begrenztes Ermessen, Kann Ermessen, aber ja SOLL ist deutlich näher am MUSS als am KANN.

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  • Ich bitte die Eltern meiner Klassen immer darum, sich bei Unklarheiten an mich zu wenden. Das hilft auch fast immer.


    Den Satz mit den Kosten empfinde ich nicht als Frechheit, sondern als Selbstverständlichkeit. Es gibt nämlich einen kleinen (!) Teil der SuS, die es sich kurz vor der Fahrt anders überlegen, das auch so sagen und dann die Kosten mit einer Riesenwelle einfordern (wollen). Dass die individuellen Kosten z.B. bei Fahrten mit dem Bus auch von der Gesamtteilnehmerzahl abhängen, interessiert dabei nicht. Leider ist es ja so, dass Einzelfälle dann oft dazu führen, dass man sich als Schule für die Zukunft mit unmissverständlichen Formulierungen schützen muss.


    "Meine" Eltern schließen auf freiwilliger Basis eine Versicherung ab oder auch nicht. Krankheitsbedingte Ausfälle hatte ich schon öfter mal. Je nach Buchungsart habe ich dann den Schriftverkehr mit der Versicherung am Hals oder auch nicht.


    Als Elternteil würde ich mich freuen, wenn mir die Wahl gelssen wird, ob ich eine kostenpflichtge Leistung buchen möchte oder nicht. Dann kann ich entscheiden und mich darüber freuen, dass die Schule und die beteiligten KuK eine hoffentlich gute und presiwerte Fahrt durchführt. Eine Klassenfahrt ist schon mit genug Aufwand, Zeit und Belastungen unterschiedlicher Art verbunden. Da ist es hilfreich, wenn Eltern die Sache auch mittragen, immerhin haben Schulen ja Fahrtenkonzepte, die bei der Anmeldung bekannt sind, so dass man weiß, worauf man sich einlässt. Wir sind eben, wie oben gesagt, kein Reiseveranstalter.

  • Irgendwo ist das auch eine Frage der Selbstverantwortung.

    Weshalb sollte sich die Schule um die Absicherung individueller Risiken kümmern?


    Zum Thema "Ich buche nicht, deshalb bin ich nicht verantwortlich":

    Zumindest in NRW muss das Fahrtenkonzept per Schulkonferenz beschlossen sein, damit es verpflichtend ist. Dafür ist man als Elternteil über die gewählten Vertreter dann mitverantwortlich. So einfach kann man sich da also nicht aus der eigenen Verantwortung herausziehen.

  • anstatt dass ich es effektiv auf die Klassenkasse hätte umrechnen dürfen.

    Nein, das darf man nicht.

    Die mitfahrenden SuS zahlen nur ihre eigenen Eintritte, ihren eigenen Anteil am Bus etc. Sie (bzw. ihre Eltern) haben sich bereit erklärt, an der Fahrt teilzunehmen und einen Betrag X dafür zu zahlen.


    Wenn sich 50% der SuS dann umentscheiden und dementsprechend sich der Reisepreis für alle anderen verdoppelt, wäre das doch sehr merkwürdig...

    Manche Eltern meinen aber, dass andere Eltern für ihre Kosten aufkommen müssten und zahlen nicht / verlangen 100% von der Schule zurück. Dementsprechend gibt es bereits mehrere Gerichtsurteile, die bestätigen, dass eine Klassenfahrt auch zu zahlen ist, wenn das Kind nicht mitfährt.

  • Ja natürlich darf man das nicht auf die Klassenkasse umrechnen. Wäre aber im meinem Falle ohne die RRV so gewesen. Vom Vater ist nichts zu holen, wir haben aber Gruppentickets im Voraus gekauft, da es einige Sachen gab, die man im Voraus zahlen musste. In meinem Fall Tickets für Musical und zwei Ausstellungen.


    Daher haben wir in dem Fall des Vaters nach vorherigen Erfahrungen einfach darauf bestanden, dass er eine RRV abschließt und sind so dem Problem ausgewichen, dass wir (in dem Falle ich) bei NoShow auf den Kosten sitzengeblieben sind.


    Daher auch mein Vorgehen mittlerweile:


    Bei Planung der Abschlussfahrten vorher den Eltern eine RRV nahelegen. Bei Schülern, die schon mal ohne nachgewiesene schwere Erkrankung nicht dabei waren, ist die RRV ein Muß, sonst buche ich da nix mehr.

  • Wer die Fahrt im Voraus nicht zahlt, darf nicht mitfahren.

    Gerade in Elternzeit, deshalb fast nur stille Mitleserin :essen:

  • Das mag bei dir so sein, an einer Gemeinschaftsschule mit Kindern, die familiär von Vielem ausgeschlossen sind und sehr vieles von der Teilhabe bezahlt wird, ist das meist anders.


    Und in meinem Falle ging es nicht um die Fahrt an sich, sondern um Eintrittskarten für 2 Ausstellungen und ein Musical. Die mussten zeitkritisch bestellt werden, sonst hätten wir keine Plätze bekommen. Aber effektiv ist es natürlich immer eine Ermessenssache der Lehrkraft, ob sie sich solche Sachen aufbürdet.

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