• Hallo zusammen, jetzt ist auch bei uns im Erzgebirge wieder Schule. Diese erste Woche war sehr anstrengend und ich könnte schon wieder Ferien gebrauchen. Jetzt zu meiner Frage. In zwei Wochen steht der Elternabend an. Da auch wir jetzt wieder über einer Inzidenz von 35 sind, wird wohl die 3 G Regel kommen. Leider haben wir keine Info vom Schulamt, ob das auch für die anstehenden Elternabende gilt. In unserer Gegend ist es, aus bekannten Gründen, schon schwer genug die Maskenpflicht durchzusetzen. Wie wird das bei euch gehandhabt? Doch wieder ein online Elternabend? Oder gemütlich bei 9 grad Temperatur vorm Lagerfeuer draußen? Ich bin da zur Zeit ratlos. Bin für Vorschläge dankbar.

  • Bei uns galt 3G, und es durfte nur ein Elternteil pro Kind in die Klasse. Die Einlasskontrolle wurde von Kolleg*innen übernommen, die keine Klassenleitung haben. Ohne Nachweis durfte niemand rein. Da noch ein Testzentrum in der Nähe geöffnet war, konnten einige mit 30 Minuten Verspätung noch teilnehmen, wenn sie wollten. Verständnis hatten nicht alle. Schwierig, aber machbar.

  • Bei uns galt 3G, und es durfte nur ein Elternteil pro Kind in die Klasse. Die Einlasskontrolle wurde von Kolleg*innen übernommen, die keine Klassenleitung haben. Ohne Nachweis durfte niemand rein. Da noch ein Testzentrum in der Nähe geöffnet war, konnten einige mit 30 Minuten Verspätung noch teilnehmen, wenn sie wollten. Verständnis hatten nicht alle. Schwierig, aber machbar.

    So ist es hier auch, bzw. ausnahmsweise vor Zeugen in der Schule.

  • Hier auch 3G, es wurde aber für alle ohne (unangekündigt) die Möglichkeit zum Selbsttest vor anderen Lehrern gegeben.


    In der Grundschule meines Sohnes war 3G angekündigt im Brief und es wurde nur in die Runde gefragt ob wir alle 3G hätten.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • In Niedersachsen sind Elternabende explizit von der Testpflicht ausgenommen, es gelten nur die Hygiene- und Abstandsregeln.

    Ist das tatsächlich so? Hast du dazu eine Quelle? Ich finde nur im RHP 7.0 einen Absatz, dass bei Versammlungen aller Art Abstände (und natürlich die Hygieneregeln) einzuhalten seien; von einer Befreiung von der Testpflicht steht dort aber nichts.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Bei uns gilt kein 3G. Maskenpflicht (OP reicht) für alle und Abstandsregel zwischen den einzelnen Haushalten und Kontaktdatenerfassung.


    PS: Die Inzidenz am Schulstandrt liegt übrigens irgendwo zwischen 180 und 200. Bis zum Elternabend vermutlich deutlich höher. Die Schule hat einen Einzugsradius von ca 50km (bei manchen berufen bis 100), die impfquote am Schulstandort ist eine der niedrigsten des Landes.

    Der Verzicht auf 3G ist mal wieder eine Meisterleistung von Dreyers Durchseuchungsteam.

  • Bei uns (NRW) Grundschule galt auch 3G und Maskenpflicht. Das habe ich auch bei allen Eltern kontrolliert. Das dient ja auch zu meinem Schutz. Probleme mit den Eltern gab es keine.

  • 3 G Maskenpflicht die Klassenleiter kontrollieren "diskret" die Nachweise.

    gegen eine geringe Gebühr darf man sich in der Schule einen Test kaufen und den unter Aufsicht der KL durchführen.


    Ich ärgere mich schon, dass ich den Elternabend nicht einfach digital anberaumt habe:sauer:

  • 3 G Maskenpflicht die Klassenleiter kontrollieren "diskret" die Nachweise.

    gegen eine geringe Gebühr darf man sich in der Schule einen Test kaufen und den unter Aufsicht der KL durchführen.


    Ich ärgere mich schon, dass ich den Elternabend nicht einfach digital anberaumt habe:sauer:

    Heißt das, du kannst erst später anfangen, falls welche auf das Testergebnis warten müssen? Irgendwie unverschämt allen Beteiligten gegenüber.

  • Ist das tatsächlich so? Hast du dazu eine Quelle? Ich finde nur im RHP 7.0 einen Absatz, dass bei Versammlungen aller Art Abstände (und natürlich die Hygieneregeln) einzuhalten seien; von einer Befreiung von der Testpflicht steht dort aber nichts.

    Rundverfügung 22/2021 vom 26.8.21, Seite 13, j)


    Ausnahmen vom Zutrittsverbot

    Für Personen, die das Schulgelände aus einem wichtigen Grund betreten [...], besteht kein Zutrittsverbot.

    Wichtige Gründe können u. a. sein:

    [...]

    - die Mitwirkung in schulischen Gremien, die Teilnahme an Elternabenden und ähnlichen Veranstaltungen; das testabhängige Zutrittsverbot gilt nicht, wenn voraussichtlich ausschließlich Kontakte zu anderen Teilnehmenden der Sitzung stattfinden. Die Hygiene- und Abstandregeln finden Anwendung.

  • 3 G Maskenpflicht die Klassenleiter kontrollieren "diskret" die Nachweise.

    gegen eine geringe Gebühr darf man sich in der Schule einen Test kaufen und den unter Aufsicht der KL durchführen.


    Ich ärgere mich schon, dass ich den Elternabend nicht einfach digital anberaumt habe:sauer:

    Darfst du dann die Schnelltests auch entsprechend abrechnen? Da kann man sich ja ne goldene Nase verdienen, wie man so hört.

  • Das war ein Scherz.

    Wenn wir schon Testzentrum spielen dürfen, wäre es nett, auch entsprechend entlehnt zu werden. So war das gemeint.

    oh, sorry, da stand ich auf dem Schlauch ;)


    Als Kusleiter an der VHS wird dir für jede Kursveranstaltung, an der du testen lässt und kontrollierst, tatsächlich eine gewisse Vergütung gezahlt. Sollte der Arbeitgeber gerne wissen ;)

  • Als Kusleiter an der VHS wird dir für jede Kursveranstaltung, an der du testen lässt und kontrollierst, tatsächlich eine gewisse Vergütung gezahlt. Sollte der Arbeitgeber gerne wissen ;)

    Cool! Sollte man in NRW an Schulen auch mal einführen ... für den regulären Unterricht. Fände ich fantastisch!

  • Präsenzveranstaltung mit Maske und 3G bei uns.

    Die Eltern haben mir die Handys mit den Impfnachweisen unaufgefordert vorgezeigt.

    Es waren aber nur sehr wenig Eltern da... ich schätze einige waren mit der 3G Regel nicht einverstanden und sind deshalb gar nicht erst erschienen. Ist aber nur eine Vermutung. Aber 5 von 20 Eltern... das ist schon wenig.

    Das Leben ist unberechenbar. Iss das Dessert zuerst!

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