Maserimpfung - Was passiert, wenn man aus medizinischer Indikation keinen ausreichenden Impfstatus hat?

  • Hallo, das ist mein erster Post hier. Ich kenne mich noch nicht wirklich so gut aus. Man möge mir verzeihen.

    Ich bin seit 1 1/2 Jahren in Mutterschutz und Elternzeit. Vor ein paar Tagen erhielt ich ein Schreiben meines Schulleiters, der meinen Masern-Impfstatus bzw einen Nachweis über eine Immunität erbat. Ich schaute daraufhin in meinen Impfpass und stellte fest, dass ich nur einmalig mit einem Jahr eine Impfung hatte, was (nach Rücksprache mit meinem Hausarzt) nicht ausreichend ist. Gefordert sind eine Impfung nach einem Jahr und zwei nach dem zweiten Lebensjahr.

    Jetzt könnte ich einfach eine Impfung bekommen und gut wäre es, würde ich nicht aufgrund einer Erkrankung Immunsuppressiva einnehmen. Daher darf ich keine Lebendimpfung erhalten. Eine weitere Masernimpfung ist also ausgeschlossen.

    Mein Schulleiter wird dies jetzt an das Schulamt und die an das Gesundheitsamt melden. Ich hab etwas recherchiert und nachgelesen, dass die im Normalfall zum Gespräch bitten, zur Impfung auffordern und bei Ablehnung dieser Impfung ein Betretungsverbot der Schule und gar der Verlust des Beamtenstatus drohen. Das wird mir sicher nicht passieren, dass ich meine Verbeamtung verliere, denn ich würde ja, wenn ich könnte, aber ich kann nicht. Dennoch stellt sich mir die Frage, was da jetzt auf mich zukommen könnte. Freistellung? Andere Tätigkeit, die mir zugewiesen wird? Ich habe keine Ahnung und das beunruhigt mich doch etwas. Kennt sich hier jemand vielleicht mit diesem Thema aus? Danke!

  • Alle betroffenen Personen, die mindestens ein Jahr alt sind, müssen eine Masernschutzimpfung oder eine Masernimmunität nachweisen. Alle Personen, die mindestens zwei Jahre alt sind, müssen mindestens zwei Masernschutzimpfungen nachweisen oder (zum Beispiel durch eine bereits durch die 1. Masernschutzimpfung erworbene) ausreichende Immunität gegen Masern. Die gesetzlichen Vorgaben orientieren sich an den Empfehlungen der STIKO. Wer wegen einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden kann, ist ausgenommen (§ 20 Absatz 8 Satz 4 IfSG).

    Also Arzt/Ärztin aufsuchen und entweder im Blut untersuchen lassen, ob aufgrund der einen Impfdosis bereits eine Immunität vorliegt (das ist meistens schon so) oder direkt die Kontraindikation dokumentieren lassen.

  • Wichtig ist der letzte Satz. Es droht Dir also gar nichts, wenn Du Dir das ärztlich bescheinigen lässt.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Die Antikörperkontrolle wird von der Stiko nicht empfohlen. Die Bescheinigung vom Arzt habe ich ja. Insofern mache ich mir über Verlust des Beamtenstatus etc. keine Sorgen, ich weiß, dass mir nichts `droht´.

    Das ändert aber nicht an der Tatsache, dass ich nicht ausreichend geimpft bin (was eigentlich ein Betretungsverbot der Einrichtung bedeutet!?) und im Zweifel auch für mich ein hierdurch erhöhtes Risiko besteht, weil ich ja zudem auch immunsupprimiert bin... Hat da jemand tatsächlich persönliche Erfahrung?

  • Unser Kinderarzt sagte, dass bei den meisten Menschen eine Impfung reiche, die 2. wäre nur dafür da die wenigen Menschen, die auf die 1. Impfung nicht ansprechen auch zu erwischen.

    In meinem Impfpass steht lustigerweise eine Impfung MMR und eine mit MR (diese Impfung gibt es aber gar nicht, da hat bestimmt jemand einen Buchstaben vergessen).

    Bei meiner 1. Schwangerschaft wurden meine Antikörper gecheckt und die gegen Masern waren trotz beider Impfungen nicht ausreichend und ich durfte nicht mehr mit Kindern unter 6 arbeiten. (Hab mich dann danach impfen lassen.)


    Also solltest du dir Sorgen um dich machen, lass den Titer messen.

    Und immer daran denken: auch geimpfte Menschen müssen nicht zwingend einen tollen Titer haben.


    Je nach Schulform sollten aber fast alle Schüler*innen geimpft sein, daher würde ich mir (je nach Einzugsgebiet) keine Sorgen machen.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Nachdem mittlerweile durch die vorgeschriebene Masernschutzimpfung wieder "Herdenimmunität" erreicht ist, kannst du beruhigter sein.
    Ich würde jedoch mit der Schulleitung sprechen, dass man dich nicht mit DaF-Förderunterricht betraut. Flüchtlingskinder und Migranten haben in der Regel (noch) keine Masernimpfung - und Masern können durchaus gefährlich sein. Das ist keine "harmlose Kinderkrankheit".

    Das Diskutieren von Tatsachen ist eine "wunder"bare Sache.
    Dieser Beitrag kann Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten.

    • Offizieller Beitrag

    Die Antikörperkontrolle wird von der Stiko nicht empfohlen.

    neugierig gefragt: warum nicht?


    Ich bin vom Alter her unter der Nachweisgrenze :heul:. Als Kleinkind hatte ich Masern, aber meine Mutter ist sich nicht mehr zu 100% sicher ("oder war das dein Bruder? War das nicht doch Keuchhusten?") . Also habe ich den Immunstatus testen lassen: kleine Blutentname, fertig. Zahlt evt sogar die Krankenkasse.

    Allerdings hätte ich mich nachimpfen lassen, die Konsequenz wäre bei dir ja ausgeschlossen.

  • Ich hänge mich hier mal dran. Hat sich jemand in hohem Alter (transfünfziger) gegen Masern impfen lassen? Ich bin mir sicher, die Msern als Kind nicht gehabt zu haben. Aufgrund meines Geburtsjahrganges muss ich mich impfen lassen. ich bin mir aber nicht ganz sicher, was es konkret bedeutet, einen Lebendimpstoff zu verwenden.


    Erfahrungen? Oder schon mal etwas ergoogelt.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Ich hänge mich hier mal dran. Hat sich jemand in hohem Alter (transfünfziger) gegen Masern impfen lassen? Ich bin mir sicher, die Msern als Kind nicht gehabt zu haben. Aufgrund meines Geburtsjahrganges muss ich mich impfen lassen. ich bin mir aber nicht ganz sicher, was es konkret bedeutet, einen Lebendimpstoff zu verwenden.


    Erfahrungen? Oder schon mal etwas ergoogelt.

    https://www.impfen-info.de/imp…n/fuer-erwachsene/masern/



    (Etwas herunter scrollen)

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Die Antikörperkontrolle wird von der Stiko nicht empfohlen. Die Bescheinigung vom Arzt habe ich ja. Insofern mache ich mir über Verlust des Beamtenstatus etc. keine Sorgen, ich weiß, dass mir nichts `droht´.

    Das ändert aber nicht an der Tatsache, dass ich nicht ausreichend geimpft bin (was eigentlich ein Betretungsverbot der Einrichtung bedeutet!?) und im Zweifel auch für mich ein hierdurch erhöhtes Risiko besteht, weil ich ja zudem auch immunsupprimiert bin... Hat da jemand tatsächlich persönliche Erfahrung?

    Was genau meinst du an der Stelle mit "persönlicher Erfahrung"? Zu welchem Teil sollen persönliche Erfahrungen vorliegen?


    Ich bin nicht immunsupprimiert, habe aber eine Vorerkrankung, die das Immunsystem teilweise dauerhaft und irreversibel schädigt, ich habe als Kind auch nur eine Masernimpfung erhalten. Die Titerbestimmung ergab dann vorletztes Jahr, dass eine Immunität vorliegt, wobei der Wert am unteren Rand liegt, so dass es gerade noch als Immunität gewertet werden kann. Ein Betretungsverbot gibt es selbstverständlich nicht, denn mit dem Nachweis der Immunität (oder in deinem Fall dem ärztlichen Nachweis, dass du nicht erneut geimpft werden kannst) erfülle ich die Voraussetzungen des Masernschutzgesetzes. Mit Masern infiziert habe ich mich bislang nicht (auch dann nicht, als meine ältere Schwester die Masern hatte als Kind) und bin schon über vier Jahrzehnte auf diesem Planeten.

    Ich würde dir dringend empfehlen die Titerbestimmung vornehmen zu lassen. Die Voraussetzungen des Masernschutzgesetzes erfüllst du zwar auch so mit dem Nachweis der Nichtimpfbarkeit, dennoch könnte es dir Entlastung geben, wenn du weißt, dass auch die eine Impfung womöglich schon eine Immunität ermöglicht hat (was sehr realistisch ist). Das wäre einfach eine Sorge weniger, die du haben müsstest.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Ich wurde mit knapp 40 gegen die Masern geimpft weil der Titer zu gering war. Es musste sogar die Grundimmunisierung noch mal gemacht werden, das volle Programm. Ich wurde zugleich gegen FSME geimpft, war kein Problem, ich habe gar nichts gemerkt. Aber das ist anekdotisch. Generell scheint der Masern-Impfstoff aber gut verträglich zu sein, wenn es nicht gerade eine explizite Kontraindikation gibt.

  • @Masernimpfung: Bei mir (ü40) auch unmerklich. Aber ich hab bislang immer alle Impfungen vertragen.


    Kann man eigentlich alle Titer auf einmal bestimmen lassen? Windpocken etc. was man so im Pass hat?

  • Ein Betretungsverbot gibt es selbstverständlich nicht, denn mit dem Nachweis der Immunität (oder in deinem Fall dem ärztlichen Nachweis, dass du nicht erneut geimpft werden kannst) erfülle ich die Voraussetzungen des Masernschutzgesetzes.

    Dem Masernschutzgesetz wird damit genüge getan, das Betretungs-/Tätigkeitsverbot durch die Dienststellenleitung kann dennoch Folge einer individuellen, personenbezogenen Gefährdungsbeurteilung sein.

  • Ich wurde mit 49 das zweite mal gegen Masern (MMR) geimpft, weil man in meinem ausländischen Impfpass nur eine Impfung fand. Hab nix gespürt.

    Mein Mann hat sich den Titer bestimmen lassen, da er nicht wusste, ob er es als Kind hatte. Danach Bescheinigung vom Arzt ausstellen lassen "Masernschutz liegt vor", das hat gereicht.

    Tatsachen schafft man nicht dadurch aus der Welt, dass man sie ignoriert.

    Aldous Huxley

  • Dem Masernschutzgesetz wird damit genüge getan, das Betretungs-/Tätigkeitsverbot durch die Dienststellenleitung kann dennoch Folge einer individuellen, personenbezogenen Gefährdungsbeurteilung sein.

    Genau aus diesem Grund frage ich danach, ob da jemand in einer ähnlichen Situation konkrete Erfahrungen gemacht hat. Das Infektionsschutzgesetz hab ich bereits gelesen, als das Schreiben mit der Anfrage kam. Dass ich hier keine Probleme bekomme, ist mir klar, nur weiß ich nicht, was das beruflich bedeuten könnte. Es hätte ja sein können, dass hier jemand ist, der sagen kann: Ich bin auch immunsupprimiert und eine Bescheinigung vom Arzt und bei mir war das so und so...

  • @Masernimpfung: Bei mir (ü40) auch unmerklich. Aber ich hab bislang immer alle Impfungen vertragen.


    Kann man eigentlich alle Titer auf einmal bestimmen lassen? Windpocken etc. was man so im Pass hat?

    Zumindest geht ne ganze Menge zugleich. Masern, Mumps, Röteln, FSME, Windpocken, Herpes,... Es war noch einiges mehr, was auf meinem Zettel stand. EBV ist z. B. sowas, da hat man nicht dauerhaft IgG im Blut, das müssen sie extra bestimmen.

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